Metaphysik hat geschrieben: ↑Fr 10. Apr 2020, 19:34Da ging es "nur" um Religionsfreiheit
Warten wir mal den 19. ab, und auch ob sich das BVerfG sich dann bequemt die ganzen anderen Grundrechtseinschränkungen anzusehen ..Allerdings erklärten die Karlsruher Richter zugleich, dass für die Abwägung der Grundrechte auch die bisherige Befristung der Corona-Verordnung bis zum 19. April von Bedeutung war.
Nur das ,was ggf beklagt wurde...mehr sollen/dürfen/müssen die nicht...
Aber unser höchstes Verfassungsorganüberprüfungsgremiumskonsortium hat erst mal alle4s als ok befunden...unjuristisch ausgedrückt....alles andere ist wie immer Abwägungssache....Demokratie und Rechtssataat funktiopnieren...allen Unkenrufen zum Trotz...
q.e.d.
Alle !!!!!!!!!!!!!!!!!! Aufregung war verfrüht/vergebens




Aber mal im Ernst....
Sollte man nicht froh sein in einem Gemeinwesen leben zu können , das versucht auch auf die Schnelle Gefahren von den Mitgliedern abzuwenden ......kommt es darauf nicht letztlich an... und dann bislang augenscheinlich auch noch effektiv ?
Wir alle haben in Relation zu anderen globalen Gemeinwesen sowas von Glück........
Perfektionismus gibt es nicht....aber wir können wenigstens bei uns davon ausgehen, dass ,wenn es brennt, das Gemeinschaftssystem (Staat) funktioniert....