Führerschein-Regelung für
Leichtkraftfahrzeuge
Vor dem Fahren von Leichtkraftfahrzeugen müssen
drei Fragen
beantwortet werden:
-
Welche Voraussetzungen (Fahrerlaubnis) muss
ich erfüllen?
- Wo kann ich den Führerschein
erwerben? Problem: Fahrschule finden!
-
Welche
Fahrzeuge fallen unter Leichtkraftfahrzeuge?
Wer ein
Leichtkraftfahrzeug fahren darf, lässt sich leicht beantworten:
- Alle die einen gültigen Autoführerschein
besitzen
- Alle die vor dem 01.01.1989 die
Führerscheinklasse 1, 4 oder 5 der BRD erworben haben
- Alle die vor dem 01.01.1989 die
Führerscheinklasse A, M oder T der DDR erworben haben
- Alle die ab Februar 2005 die
Führerscheinklasse S erworben haben
- Alle die die Führerscheinklasse A1 (bis
31.12.1998 1 (a&b)) besitzen
- Alle die ab dem 19.01.2013 die neue
Führerscheinklasse AM erworben haben
- Ein Mofaführerschein
ist nicht ausreichend (siehe unten)!
Führerscheininhaber der Klassen 1, 4 oder 5
(BRD), A, M oder T (DDR) bzw. A1 (1 (a&b)) können ihren Führerschein bei der
Führerscheinstelle ihrer Gemeinde erweitern oder umtauschen lassen. Sie erhalten
dann ohne zusätzliche Prüfung die Führerscheinklasse "AM". Das ist allerdings
keine Pflicht, Sie können auch einfach mit Ihren "alten" Klassen weiterfahren.
Seit dem 19.01.2013 gibt es die
Führerscheinklasse AM, die es ermöglicht, Leichtkraftfahrzeuge mit einer
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h zu fahren. Aber
wie komme ich an den begehrten Führerschein? Hier die Voraussetzungen und der
Weg zum Erfolg:
Mindestalter |
15 Jahre |
Benötigte Unterlagen für den
Fahrerlaubnisantrag |
- Passfoto
- Sehtest (Optiker oder
Augenarzt)
- Kurs über "Lebensrettende
Sofortmaßnahmen"
- Personalausweis (bzw.
Nachweis über Geburtsdatum und -ort)
|
Der Führerscheinerwerb der Klasse AM:
Theoretischer Unterricht |
12 Doppelstunden
(inkl. 2 Doppelstunden Zusatzwissen) |
Theoretische Prüfung |
20
Fragen+ 10 Fragen Zweiradklasse, maximal 10 Fehlerpunkte |
Fahrstunden |
Für die Anzahl der Fahrstunden
gibt es keine Vorschriften. Sonderfahrten sind ebenfalls nicht
vorgeschrieben. Die Grundausbildung geschieht nach der
"Fahrschülerausbildungsordnung". |
Dauer der praktischen
Fahrprüfung |
30 Minuten (nur innerorts) |
Probezeit |
entfällt |
Wo kann ich den Führerschein Klasse AM
erwerben?
Durch die Abschaffung der
Führerscheinklasse S und der Aufschaltung der Führerscheinklasse AM resultieren
einige Vorteile für zukünftige Fahrer der Leichtkraftfahrzeuge. Der Führerschein
ist bequem bei allen Fahrschulen zu erwerben, weil er auf einem 49 ccm-Roller
absolviert werden kann. Das war bei der Führerscheinklasse S anders. Dadurch
wird der Erwerb des Führerscheins auch kostengünstiger.
Und was ist überhaupt ein
Leichtkraftfahrzeug? Das lässt
sich ebenfalls schnell erklären:
|
Diesel |
Benziner |
max. Geschwindigkeit |
45 km/h
|
45 km/h
|
Hubraum |
505 ccm
|
50 ccm
|
Leistung |
6 kW |
4 kW |
Leergewicht |
350 kg
|
350 kg
|
Steuer |
steuerfrei
|
steuerfrei
|
Versicherung |
Mopedkennzeichen für alle (Haftpflicht ca. 78,- € pro Jahr) |
Kfz-Steuer |
steuerfrei |
...und was ist mit Inhabern eines Mofaführerscheins?
Ein Mofaführerschein alleine berechtigt NICHT zum Fahren eines Leichtkraftfahrzeugs. Mit
dem Mofaführerschein dürfen Personen ab 15 Jahren zwei- oder dreirädrige
Kraftfahrzeuge mit höchstens 50 ccm Hubraum und 25 km/h Höchstgeschwindigkeit
lenken. Ein Leichtkraftfahrzeug ist schneller! Das Fahren eines
Leichtkraftfahrzeugs nur mit Mofaführerschein ist daher eine Straftat - also
bitte erst den richtigen Führerschein erwerben und dann Gas geben. Viel Spaß!
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