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Haftbefehl in BRD
https://www.strafrechtsiegen.de/haftbef ... n-muessen/
Auszug
Wer ist zuständig für die Ausstellung eines Haftbefehls?
Formell und rechtlich gesehen liegt die Zuständigkeit für die Ausstellung eines Haftbefehls stets in den Händen eines Richters. Dieser agiert unabhängig und objektiv, um die Gerechtigkeit zu gewährleisten und die Rechte der Beschuldigten zu schützen. Bei der Ausstellung eines Haftbefehls ist es seine Aufgabe, eine sorgfältige und vollständige Prüfung der vorliegenden Beweise und Umstände vorzunehmen. Sein Urteil basiert auf den Gesetzen und Regelungen des Strafgesetzbuches, die die Voraussetzungen und Bedingungen für einen Haftbefehl festlegen.
Der Richter tritt in der Regel erst dann in Aktion, wenn ein Antrag der Staatsanwaltschaft vorliegt. Diese Anforderung bildet die Grundlage für die Entscheidung des Richters. In ihrer Rolle als Vertreter der Anklagebehörde sammelt die Staatsanwaltschaft Beweise und Informationen, die sie für ausreichend hält, um den Verdächtigen in Haft nehmen zu können. Der Antrag auf Haftbefehl enthält eine Zusammenfassung dieser Beweise, zusammen mit den spezifischen Gründen, warum die Staatsanwaltschaft glaubt, dass ein Haftbefehl gerechtfertigt ist.
Also wäre auch zur Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls nach deutschem Recht ein Richter zuständig....Also war o.g. Sache m.E. von der deutschen Staatsanwaltschaft zumindest ungeschickt....jedoch kein Hinweis auf mangelnde Rechtsstaatlichkeit der grundsäzlich belegenen BRD-Regelung.