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von macbloke » Do 14. Feb 2019, 15:04
Du schmeißt hier mal gewaltig was durcheinander.
L6e darf mit dem AM Führerschein gefahren werden. Das ist so un ddas bleibt so.
diese Vorgabe hat die EU Regierung erstellt, die Bundesregierung hat das Gesetz bewilligt, und der KBA ist dafür zuständig die von der Bundesregierung verabschiedeten Gesetze und verordnungen zu veröffentlichen, das heißt, das was das KBA veröffentlicht das ist das was unsere regierung verabschiedet hat. DAs ist also gültig. Aber das ist eher nicht ein Gesetz sondern eine Verordnung oder was auch immer. Aber damit auch nicht weniger gültig.
Eine Zulassusng hängt in keiner Weise zwingend mit der Klasse L6e zusammen. L6e Fahrzeuge kann man auch freiwillig zulassen. Dafür benötigt man in dem Falle dann tatsächlich keinen Führerschein B, blos durch die Tatsache das du den zugelassen hast.
Führerschein ist eindeutig NICHT davon abhängig ob ein Fahrzeug zugelassen ist oder nicht, sondern in welcher Fahrzeugklasse das Fahrzeug zugruppiert worden ist.
Das ist schon mal klar. Jeder darf in ganz Europa mit dem Führerschein AM irgend ein Fahrzeug der Klasse L6e fahren.
In ganz Europa müssen unsere L6e -BP Fahrzeuge sogar zugelassen werden, bloß in Deutschland nicht (vielleicht auch irgendwoanders nicht, dann entzieht sich das meiner Kenntnis)
Jedenfalls gilt es die Fahrzeuge in den Niederlanden, Belgien, Frankreich, Polen, (Italien?), Spanien und Großbritannien zuzulassen. bloß in Deutschland nicht. Aber dazu hat die EU kein Gesetz erlassen, das dürfen die Länder selber festlegen.
Für Rumänien und Tschechien und Slowakei sowie dem Baltikum kenne ich die regeln nicht. weis ich es nicht ob und wie da die L6e -BP Fahrzeuge zugelassen werden müssen oder nicht.
Was ich aber weiß: Du kannst in jedes Land der EU ziehen und dort irgend ein Fahrzeug der Klasse L6e fahren, ohne vorher deinen "EU Führerschein der Klasse AM" beglaubigen oder anerkennen klassen zu müssen oder einen Internationalen Führerschein beantragen zu müssen. Das gilt aber nicht für den Rest der Welt, und das war auch noch nicht immer so.
Für dich heißt das: Entweder du lkannst mit dem L6e Fahrzeug 6kW mit Versicherungskennzeichen rumfahren, oder freiwillig zugelassen mit Kennzeichen.
Ob das in Zukunft nicht mehr freiwillig zugelassen sondern vorgeschrieben wird, das weiß niemand. Das ist Sache der Bundesregierung, aber das gilt für alle L6e Fahrzeuge.
Fahren darfst du auf jeden Fall das L6e Fahrzeug mit deinem AM Führerschein, das ist ganz sicher. DAs kann dir niemand verwehren.
Und ob das jetzt zugelassen werden muss oder nicht oder ob du das freiwillig zulassen willst wenn das denn jemand überhaupt freiwillig zuläßt, das hat keine Auswirkung darauf ob du L6e fahren darfst oder nicht.
Ok. Vielleicht sträuben sich die Ämter das freiwillig zuzulassen dann müssen sie Dir aber eine normale Zulassung gewähren.
Dann müsstest du allerdings zum TüV und auch Steuern zahlen.
beides hat aber nichts, aber auch rein gar nichts damit zu tun, das du das Fahrzeug fahren darfst.
Aixam 400 Bj2001, Modell Adam