FZV

Fahrzeugpapiere, Führerscheinfragen, ...die ganze Bürokratie.

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starik1968
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Beitrag von starik1968 » Mi 13. Feb 2019, 06:33

Hallo,

habe noch ein wenig rumgelesen (bin halt ITler/Bürokaufmann und kein Jurist :-):

https://daubner-verkehrsrecht.info/2018 ... m-klartext

->

"Beachte: Die Fahrzeugklassen nach den EG-Richtlinien in der Anlage 29 zur StVZO und die Definitionen nach § 2 FZV müssten zum Teil noch geändert (angepasst) werden, ist aber in der 11. KBA-Bekanntmachung zur Fahrzeugsystematik nach der VO (EU) Nr. 168/2013 schon umgesetzt worden.

Werden die Merkmale dieser oben angeführten Fahrzeuge im § 2 FZV nicht übernommen, unterliegen bestimmte Fahrzeuge der Zulassungspflicht, wie z.B. der Pkw."


Das mit der Zulassungspfilcht ist das eine, wenn diese Merkmale nicht in das deutsche Recht übernommen werden, braucht man dann nicht einen Führerschein B für 6kw? Dann darf man diese mit AM gar nicht mehr fahren? Eine KBA-Bekanntmachung ist ja m.E. kein Gesetz?

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Re: FZV

Beitrag von tass02 » Mi 13. Feb 2019, 08:12

Wer soll das sonst genehmigen wenn nicht das Kraftfahrbundesamt ? Der Rest ist ja nur Formalität. Es wird zwar nicht immer jedes EU recht umgesetzt aber in den Fall klar definiert.

https://www.kba.de/DE/Statistik/Bekannt ... onFile&v=2

https://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_ ... einklassen

Grüße
Roland

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Re: FZV

Beitrag von starik1968 » Mi 13. Feb 2019, 08:50

Ist nicht die FZV das entscheidende? Daubner schreibt ja, dass dann (wenn nicht übernommen), die LKfz mit > 350 kb / > 4kw zulassungpflichtig sind. Da stellt sich dann die Frage nach dem mötigen Führerschein.

Hoffe dass da bald mal Klarheit eintritt. Sonst ist man ja schnell haftbar/schuldig, ohne da gross was "verbockt" zu haben

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Re: FZV

Beitrag von tass02 » Mi 13. Feb 2019, 09:01

Interessiert doch gar nicht was Daubner schreibt, wer weiß schon wie alt das ist, Steht doch klar im 2. link was man mit den AM fahren darf, unter anderen L6e
Wenn du dir total unsicher bist frag beim TÜV oder bei der Polizei nach, wobei ich der Meinung bin das letztere das auch nicht unbedingt wissen ohne nachzusehen.

Grüße
Roland

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Re: FZV

Beitrag von starik1968 » Mi 13. Feb 2019, 09:20

Naja, Daubner ist das was die "Rennleitung" erstmal ranziehen wird (Standardwerk, das Zitat ist aus 2018). Der ist das was ein "Wöhe" in der BWL ist, oder der Maunz/Düring für das GG soweit ich das überblicke.

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Re: FZV

Beitrag von guidolenz123 » Mi 13. Feb 2019, 09:28

Ich würde gern hier helfen...bin aber schon etwas raus aus dem Metier und habe dazu auch keine Fach-Literatur...und im Netz steht oft viel Unfug..

Nach meiner (ohne Haftung) Meinung , kannst Du die 6 KW-Kisten mit "Deiner Pappe" fahren.
Selbst , wenn es so (noch nicht aktuell) klargestellt sein sollte (obwohl es mir so scheint) , wäre es jedenfalls ein unvermeidbarer Verbotsirrtum, der Dich straf-frei stellt...meine 2 Cent.....
Gruß Guido
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Re: FZV

Beitrag von tass02 » Mi 13. Feb 2019, 09:29

Erstmal ranziehen wird ? Und wenn sollte das interessieren ? Entweder gibt es eine Freigabe für den AM oder es gibt keine, dazwischen gibt es nichts.

Grüße
Roland

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Re: FZV

Beitrag von starik1968 » Mi 13. Feb 2019, 09:30

Danke für die Auskunft, hoffe die Politik kommt mal in die Gänge und klärt es.

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Re: FZV

Beitrag von guidolenz123 » Mi 13. Feb 2019, 09:31

tass02 hat geschrieben:Erstmal ranziehen wird ? Und wenn sollte das interessieren ? Entweder gibt es eine Freigabe für den AM oder es gibt keine, dazwischen gibt es nichts.

Grüße
Roland
????? Was meinst Du damit ????
Gruß Guido
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Re: FZV

Beitrag von tass02 » Mi 13. Feb 2019, 09:47

Guido@

hier das ganze zitat von Starik : Naja, Daubner ist das was die "Rennleitung" erstmal ranziehen wird

Grüße
Roland

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Re: FZV

Beitrag von starik1968 » Mi 13. Feb 2019, 09:49

tass02 hat geschrieben:Erstmal ranziehen wird ? Und wenn sollte das interessieren ? Entweder gibt es eine Freigabe für den AM oder es gibt keine, dazwischen gibt es nichts.

Grüße
Roland
Nur wer kann das sagen? Irgendwer wird das Gesetz auslegen.

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Re: FZV

Beitrag von tass02 » Mi 13. Feb 2019, 09:56

Ja klar und das ist der Gesetzgeber. Polizei macht keine Gesetze die ist nur zuständig das Gesetze eingehalten werden. Die wissen verständlicherweise auch nicht alles. Also druck dir was aus, aber nicht irgendwas aus den netz sondern etwas aus der stvo oder KBA wo die auch selber nachsehen können.

Grüße
Roland

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Re: FZV

Beitrag von starik1968 » Mi 13. Feb 2019, 11:16

KBA ist doch kein Gesetz? Das ist die FZV und da finde ich halt meinen Aixam nicht :-( Und Aixam juckt das Ganze wohl nicht sonderlich.

In der aktuellen FZV steht:

"vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge: vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leermasse von nicht mehr als 350
kg
, ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 45 km/h, mit Fremdzündungsmotor, dessen Hubraum nicht mehr als 50 cm3
beträgt,
oder mit einem anderen Verbrennungsmotor, dessen maximale Nennleistung nicht mehr als 4 kW beträgt,
oder mit einem Elektromotor, dessen maximale Nennleistung nicht mehr als 4 kW beträgt;"

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/FZV.pdf

Damit ist mein Aixam irgendwie aussen vor?!? (fett von mir)

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Re: FZV

Beitrag von tass02 » Do 14. Feb 2019, 08:20

Deinen Twizy fährst du doch auch durch die Gesetzesänderung der EU ? Der hat ein Leergewicht von 487kg auch wenn man den Akku mit 98kg abziehen würde kommst du nicht auf die 350kg. Mit Einführung hat man dafür den Führerschein B gebraucht und nur durch die Typengenehmigung l6e die DAS KRAFTFAHRBUNDESAMT ausstellt erlaubt es den mit den AM zufahren

Irgendwie verstehe ich dich nicht und vor allem nicht auf was du hinaus willst ? Wenn du geltendes EU-recht nicht akzeptierst und die Umsetzung durch das KBA anzweifelst darfst du eben beide nicht bewegen und musst deinen B Führerschein machen.

Grüße
Roland

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Re: FZV

Beitrag von starik1968 » Do 14. Feb 2019, 08:53

tass02 hat geschrieben:Deinen Twizy fährst du doch auch durch die Gesetzesänderung der EU ? Der hat ein Leergewicht von 487kg auch wenn man den Akku mit 98kg abziehen würde kommst du nicht auf die 350kg. Mit Einführung hat man dafür den Führerschein B gebraucht und nur durch die Typengenehmigung l6e die DAS KRAFTFAHRBUNDESAMT ausstellt erlaubt es den mit den AM zufahren

Irgendwie verstehe ich dich nicht und vor allem nicht auf was du hinaus willst ? Wenn du geltendes EU-recht nicht akzeptierst und die Umsetzung durch das KBA anzweifelst darfst du eben beide nicht bewegen und musst deinen B Führerschein machen.

Grüße
Roland
Der Twizy hat eine Leermasse von 347kg gem. COC, gerade geschaut. Rufe gleich nochmal beim Importeuer von AIxam an, der steht auf dem COC, also soll er was dazu sagen. Händler angerufen, der weiss von nichts, will sich melden. Der Twizy wurde so genehmigt, sonst hätte der keine CoC bekommen dafür, wenn das Gewicht nicht passen würde und der wurde von der Novellierung mit den 425kg/6kw zugelassen. Das CoC ist von 2012 der hätte mit > 350kg keine Zulassung bekommen können.

B ist keine Alternative, viel zu kompliziert in der Handhabung die Fahrzeuge, das Geld dafür wäre mir ja noch egal.

Mal sehen was die beiden sagen, sollte sich rausstellen, dass es mit AM nicht geht, evtl. auch beim Twizy, dann bleibt einen Aixam alter Bauart zu kaufen oder wie gehabt Roller zu fahren, den den darf und kann ich fahren.

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Re: FZV

Beitrag von tass02 » Do 14. Feb 2019, 11:55

Ja gut das mit den Gewicht bei Wiki hat sich dann wohl auf den Twizy 80 bezogen.

Ich habe jetzt mal beim ADAC und TÜV geschaut und da steht l6e mit 425kg 6kw mit AM hier wird auch auf die EU Richtlinie von 2013 hingewiesen.

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html

Und der link unten übersetzt den Satz: Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013

https://www.fahrerlaubnisrecht-blog.de/ ... definiert/

Grüße
Roland

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Re: FZV

Beitrag von starik1968 » Do 14. Feb 2019, 12:13

Oder wenn man Türen dazurechnet. Wobei es den 45er mit Türen gibt, evtl. laufen die aber nicht mit, meiner hat jedenfalls keine.

FEV und FZV sind da unterschiedlich wohl, dürfte heissen man darf fahren, aber muss zulassen. Mein Twizy 45 war anfangs auch zugelassen für ein paar Monate, ich habe einen entwerten Kfz-Schein bekommen mit dem Kauf.

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Re: FZV

Beitrag von macbloke » Do 14. Feb 2019, 15:04

Du schmeißt hier mal gewaltig was durcheinander.

L6e darf mit dem AM Führerschein gefahren werden. Das ist so un ddas bleibt so.

diese Vorgabe hat die EU Regierung erstellt, die Bundesregierung hat das Gesetz bewilligt, und der KBA ist dafür zuständig die von der Bundesregierung verabschiedeten Gesetze und verordnungen zu veröffentlichen, das heißt, das was das KBA veröffentlicht das ist das was unsere regierung verabschiedet hat. DAs ist also gültig. Aber das ist eher nicht ein Gesetz sondern eine Verordnung oder was auch immer. Aber damit auch nicht weniger gültig.

Eine Zulassusng hängt in keiner Weise zwingend mit der Klasse L6e zusammen. L6e Fahrzeuge kann man auch freiwillig zulassen. Dafür benötigt man in dem Falle dann tatsächlich keinen Führerschein B, blos durch die Tatsache das du den zugelassen hast.

Führerschein ist eindeutig NICHT davon abhängig ob ein Fahrzeug zugelassen ist oder nicht, sondern in welcher Fahrzeugklasse das Fahrzeug zugruppiert worden ist.

Das ist schon mal klar. Jeder darf in ganz Europa mit dem Führerschein AM irgend ein Fahrzeug der Klasse L6e fahren.

In ganz Europa müssen unsere L6e -BP Fahrzeuge sogar zugelassen werden, bloß in Deutschland nicht (vielleicht auch irgendwoanders nicht, dann entzieht sich das meiner Kenntnis)

Jedenfalls gilt es die Fahrzeuge in den Niederlanden, Belgien, Frankreich, Polen, (Italien?), Spanien und Großbritannien zuzulassen. bloß in Deutschland nicht. Aber dazu hat die EU kein Gesetz erlassen, das dürfen die Länder selber festlegen.
Für Rumänien und Tschechien und Slowakei sowie dem Baltikum kenne ich die regeln nicht. weis ich es nicht ob und wie da die L6e -BP Fahrzeuge zugelassen werden müssen oder nicht.

Was ich aber weiß: Du kannst in jedes Land der EU ziehen und dort irgend ein Fahrzeug der Klasse L6e fahren, ohne vorher deinen "EU Führerschein der Klasse AM" beglaubigen oder anerkennen klassen zu müssen oder einen Internationalen Führerschein beantragen zu müssen. Das gilt aber nicht für den Rest der Welt, und das war auch noch nicht immer so.

Für dich heißt das: Entweder du lkannst mit dem L6e Fahrzeug 6kW mit Versicherungskennzeichen rumfahren, oder freiwillig zugelassen mit Kennzeichen.

Ob das in Zukunft nicht mehr freiwillig zugelassen sondern vorgeschrieben wird, das weiß niemand. Das ist Sache der Bundesregierung, aber das gilt für alle L6e Fahrzeuge.

Fahren darfst du auf jeden Fall das L6e Fahrzeug mit deinem AM Führerschein, das ist ganz sicher. DAs kann dir niemand verwehren.

Und ob das jetzt zugelassen werden muss oder nicht oder ob du das freiwillig zulassen willst wenn das denn jemand überhaupt freiwillig zuläßt, das hat keine Auswirkung darauf ob du L6e fahren darfst oder nicht.

Ok. Vielleicht sträuben sich die Ämter das freiwillig zuzulassen dann müssen sie Dir aber eine normale Zulassung gewähren.
Dann müsstest du allerdings zum TüV und auch Steuern zahlen.

beides hat aber nichts, aber auch rein gar nichts damit zu tun, das du das Fahrzeug fahren darfst.
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Re: FZV

Beitrag von starik1968 » Mo 18. Feb 2019, 05:59

macbloke hat geschrieben:Du schmeißt hier mal gewaltig was durcheinander.


Für dich heißt das: Entweder du lkannst mit dem L6e Fahrzeug 6kW mit Versicherungskennzeichen rumfahren, oder freiwillig zugelassen mit Kennzeichen.

Ob das in Zukunft nicht mehr freiwillig zugelassen sondern vorgeschrieben wird, das weiß niemand. Das ist Sache der Bundesregierung, aber das gilt für alle L6e Fahrzeuge.

beides hat aber nichts, aber auch rein gar nichts damit zu tun, das du das Fahrzeug fahren darfst.
Das ist für mich noch ien Knackpunkt: Darf ich mit dem "Mofa"-Schild fahren? Hatte eines beantragt, bevor ich hier mich näher damit beschäftigte, da steht halt 350 kg drauf (interessanterweise nichts von kW), werde da auch nochmals mit dem Aixamimporteur Kontakt aufnehmen (der auf dem CoC steht). Ist zwar nicht der Händler von dem ich es habe, aber als Importeur der die CoC abstempelt sollte er da ja ne Auskunft geben können :-)

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Re: FZV

Beitrag von HerrToeff » Mo 18. Feb 2019, 12:30

Wenn Du in der Zulassungsverordnung nachschaust steht da drin das L6e Fahrzeuge die bis 350kg Leer und 4 kw Leistung haben mit Versicherungskennzeichen gefahren werden dürfen.

Nirgends findest Du 6kw und 425kg für eine Zulassung mit VKZ. Erst wenn es da vielleicht zukünftig eine Änderung durch unsere geschätzten Herren Gesetgeber vielleicht mal geben wird, dann erst wird es so drinstehen, wie es Dein CoC Mensch und viele andere es sich als Realität herbeiwünschen.

Nach neuer Gesetzgebung ist auch besagtes 6kw L6e mit zb alter Klasse 5 zu fahren, aber mit gr Kennzeichen, TüV, Umweltplakette und KFZ steuer

Auch ein Trecker ist mit zb alter Klasse 5 zu fahren, aber mit gr Kennzeichen, TüV und wiederum KFZ steuer

Wenn Du Dir ein 4kw VKZ "erschleichst" .. sind Probleme spätestens bei einem Schadensfall zu erwarten, wie es z.Zt aussieht

ein nicht zulassungspflichtiges Fahrzeug kannst Du freiwillig zulassen.

Ist es Zulassungs-Pflichtig ist die Zulassung Pflicht und nicht etwas freiwilliges

Irgentwie -- doch ein einfacher Sachverhalt ..

Die Zulassung, die KFZ Steuer oder auch das VKZ ist was Nationales. Die Fahrzeugklasse ist was europäisches
lieben Gruß

PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online

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