Freut mich aber, dass ich mr das COC Zeug gespart habe
COC Papiere laut TÜV Mensch nicht benötigt nach Import aus Österreich
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- HerrToeff
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Re: COC Papiere laut TÜV Mensch nicht benötigt nach Import aus Österreich
Ja als ich ihn fragte welche Rechtsgrundlage seine für viel Geld verteilten, ungestempelten, unsignierten, nicht durch eine Vorgangs-ID verifizierten Fantasie Ausdrucke hatten, zog MaiktheBike sich beleidigt zurück und seine Agentur ist aus den gängigen Kleinanzeigen verschwunden.
Ich mache mir heute noch jeden Abend vor dem Einschlafen heftige Vorwürfe, das ich durch diese meine unverschämte Nachfrage Forenkameraden die komfortable Möglichkeit nahm, auf diese simple Weise ein paar Hundert Euro schnell und sinnlos zu verbrennen. Du legst da den Finger in eine offene Wunde, macbloke.
Ich mache mir heute noch jeden Abend vor dem Einschlafen heftige Vorwürfe, das ich durch diese meine unverschämte Nachfrage Forenkameraden die komfortable Möglichkeit nahm, auf diese simple Weise ein paar Hundert Euro schnell und sinnlos zu verbrennen. Du legst da den Finger in eine offene Wunde, macbloke.
lieben Gruß
PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online
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- rolf.g3
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Scott Fahrrad - Wohnort: 98724 Neuhaus am Rennweg
Re: COC Papiere laut TÜV Mensch nicht benötigt nach Import aus Österreich
.... jaaa, stimmt, da war mal was ... 
- S - nur echt mit dem grünen Streifen
" Wer anderen eine Bratwurst brät, der hat ein Bratwurst-Bratgerät ! " A.P.W.B.D.
Hätte, wäre, wenn und aber gibt zum Schluss nur blöd Gelaber !
" Wer anderen eine Bratwurst brät, der hat ein Bratwurst-Bratgerät ! " A.P.W.B.D.
Hätte, wäre, wenn und aber gibt zum Schluss nur blöd Gelaber !
Re: COC Papiere laut TÜV Mensch nicht benötigt nach Import aus Österreich
Bitte nicht schießen, ich zitiere es nur:
EDIT: 2007/46/EG hat sich geändert, hangle mich gerade durch die Nachfolgedokumente.Hersteller von Fahrzeugen mit einer Typgenehmigung legen jedem demnach gefertigten Fahrzeug eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei – englisch COC (certificate of conformity) – gemäß Artikel 18 der Richtlinie 2007/46/EG, und dem Muster in Anhang IX. Diese Bescheinigung muss fälschungssicher sein, wozu z. B. Papiere verwendet werden, die durch farbige graphische Darstellungen oder ein Wasserzeichen gekennzeichnet sind.
In der Praxis kann man das COC meist vom Hersteller abrufen, da die Institutionen, die die nationalen Betriebs- und Vertriebsgenehmigungen erteilen, in der Regel dieselben sind, die nach einem Prüfverfahren das COC ausstellen oder beglaubigen.
Nach Deutschland importierte Fahrzeuge, für die keine COC-Dokumente vorliegen, müssen im Wege der Einzelbetriebserlaubnis mittels Gutachten nach § 21 StVZO (Gebrauchtfahrzeuge) bzw. § 13 EG-Fahrzeug-Genehmigungs-Verordnung (EG-FGV) bei Neufahrzeugen zugelassen werden.
Zuletzt geändert von 45kmh am Di 16. Sep 2025, 05:21, insgesamt 1-mal geändert.
Re: COC Papiere laut TÜV Mensch nicht benötigt nach Import aus Österreich
Auch im Nachfolgedokument steht:
KAPITEL VI
ÜBEREINSTIMMUNGSBESCHEINIGUNG UND KENNZEICHNUNGEN
Artikel 36
Übereinstimmungsbescheinigung in Papierform
(1)
Der Hersteller stellt für jedes vollständige, unvollständige oder
vervollständigte Fahrzeug, das in Übereinstimmung mit dem genehmig
ten Fahrzeugtyp hergestellt wurde, eine Übereinstimmungsbescheini
gung in Papierform aus und legt sie dem Fahrzeug bei. Zu diesem
Zweck verwendet der Hersteller das Muster, das in den in Absatz 4
genannten Durchführungsrechtsakten festgelegt ist.
Die Übereinstimmungsbescheinigung in Papierform enthält eine kon
krete Beschreibung der wichtigsten Merkmale des Fahrzeugs und seiner
technischen Leistung. Die Übereinstimmungsbescheinigung in Papier
form enthält auch das Herstellungsdatum des Fahrzeugs. Die Überein
stimmungsbescheinigung in Papierform muss so gestaltet sein, dass sie
fälschungssicher ist.
Die Übereinstimmungsbescheinigung in Papierform wird dem Käufer
unentgeltlich zusammen mit dem Fahrzeug ausgehändigt. Ihre Aushän
digung darf nicht von einer ausdrücklichen Aufforderung oder von der
Vorlage zusätzlicher Informationen beim Hersteller abhängig gemacht
werden.
Re: COC Papiere laut TÜV Mensch nicht benötigt nach Import aus Österreich
Änderungen gibt es ab Juli 2026 wenn auf elektronisch umgestellt wird:
Artikel 12
(2)
Ab dem 5. Juli 2026 machen die Mitgliedstaaten der Öffentlich
keit anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer die Übereinstim
mungsbescheinigung jedes Fahrzeugs in Form strukturierter Daten in
elektronischem Format im gemeinsamen sicheren elektronischen Aus
tauschsystem gemäß Artikel 37 zugänglich.
Ab dem 5. Juli 2026 machen die Mitgliedstaaten der Öffentlichkeit die
in der Übereinstimmungsbescheinigung enthaltenen Informationen —
mit Ausnahme von Fahrzeug-Identifizierungsnummern — in Form
strukturierter Daten in elektronischem Format im gemeinsamen siche
ren elektronischen Austauschsystem gemäß Artikel 37 zugänglich.
Artikel 36
(2)
Ab dem 5. Juli 2026 wird der Hersteller von der Verpflichtung
zur Ausstellung einer Übereinstimmungsbescheinigung in Papierform
für jedes Fahrzeug gemäß Absatz 1 des vorliegenden Artikels aus
genommen, wenn er die Übereinstimmungsbescheinigung in Form
strukturierter Daten gemäß Artikel 37 Absatz 1 zur Verfügung stellt.
Re: COC Papiere laut TÜV Mensch nicht benötigt nach Import aus Österreich
Das klingt für mich wie ein Nein, das reicht nicht 
- rolf.g3
- Beiträge: 10499
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Re: COC Papiere laut TÜV Mensch nicht benötigt nach Import aus Österreich
Hier schießt keiner !
Ich hab tatsächlich beobachtet das es verschiedenes " Erleben " dieser Situation gibt.
Mein M.Go hat österreischiche Papiere, damit kann ich in D zulassen und bei Bedarf auch die europäischen Grenzen überfahren ( Schengen ).
Anders verhält es sich ausserhalb des Schengenraumes. Die Schweiz hat, soweit ich weiss, ihre eigenen Gesetze, die deutschen werden aber akzeptiert. Hier sorgt die grüne Versicherungskarte für Durchblick ( bei Bedarf beim Versicherer anfordern )
In Italien fährt quasi kein eiziges 45Km/h-Fahrzeug auch 45 Km/h, wenn Dein 45 Km/h - Auto aus Deutschland aber in Italien schneller als 45 Km/h fährt wird die Carabinieri dafür sorgen das das der teuerste Urlaum aller Zeiten wird.
In Frankreich ebenso ! ... nur sind es hier die Flic´s die komische Fragen stellen. Kenne das vom Motorrad ...
Ebenso kann es sein, das technische Dinge geprüft werden dürfen ( Beleuchtung, Bremsen )
Papiere aus dem Schengenraum gelten in aller Regel auch im Schengenraum.
Ein in Ö gekauftes und in D auf den neuen Besitzer zugelassenes Fahrzeug darf ohne weiteres auf eigener Achse die Grenze überfahren. Wer sollte das verbieten und warum ? Zumal: Wer kontrolliert Übergänge der grünen Grenze ? Möglicherweise, wenn Du ilegale an Bord hast, oder Drogen, dann könnte es dazu kommen das Dir Leute komische Fragen stellen, erheiterlich nur bei Vollrausch oder High, ansonsten, wenn man aber diese Unbil vermeidet dürfte einer Fahrt ins schöne Deutschelandguteland keine Hindernisse haben.
Das ist aber nur meine Meinung, wie alles was hier geschrieben ist nur Meinung ist.
Und echt jetzt, geschossen wird nicht, dafür sorgen die Jungs in blau ...
gr
- S - nur echt mit dem grünen Streifen
" Wer anderen eine Bratwurst brät, der hat ein Bratwurst-Bratgerät ! " A.P.W.B.D.
Hätte, wäre, wenn und aber gibt zum Schluss nur blöd Gelaber !
" Wer anderen eine Bratwurst brät, der hat ein Bratwurst-Bratgerät ! " A.P.W.B.D.
Hätte, wäre, wenn und aber gibt zum Schluss nur blöd Gelaber !
Re: COC Papiere laut TÜV Mensch nicht benötigt nach Import aus Österreich
Es ändert nichts am Ergebnis, der Form halber muss ich mich allerdings selbst korrigieren, weil ich mich vom ursprünglichen Zitat ausgehend irrtümlich zu nicht zutreffenden Dokumenten weitergelesen habe.
Von der oben bemühten EU-Verordnung 2018/858 ausdrücklich ausgenommen sind "zwei- oder dreirädrige und vierrädrige Fahrzeuge im Sinne der EU-Verordnung 168/2013".
In dieser wiederum heißt es:
Das Wichtigste ist Folgendes:
Von der oben bemühten EU-Verordnung 2018/858 ausdrücklich ausgenommen sind "zwei- oder dreirädrige und vierrädrige Fahrzeuge im Sinne der EU-Verordnung 168/2013".
In dieser wiederum heißt es:
Der Rest findet sich - mit Ausnahme des elektronischen Registers - dann fast wortgleich in Kapitel VIII.(13) [...]Außerdem verpflichtet es die Herstel
ler dazu, eine Übereinstimmungsbescheinigung für jedes
einzelne Fahrzeug auszustellen, das in Übereinstimmung
mit der Typgenehmigung hergestellt wurde. Es sollte zu
lässig sein, ein mit einer solchen Bescheinigung versehe
nes Fahrzeug auf dem Markt bereitzustellen und für die
Benutzung im gesamten Gebiet der Union zuzulassen.
Das Wichtigste ist Folgendes:
Mea culpa. Jetzt haben wir es aber glaube ich.KAPITEL XI
BEREITSTELLUNG AUF DEM MARKT, ZULASSUNG ODER IN
BETRIEBNAHME
Artikel 43
Bereitstellung auf dem Markt, Zulassung oder
Inbetriebnahme von Fahrzeugen
Unbeschadet der Artikel 46 und 47 dürfen Fahrzeuge, für die
die EU-Gesamtfahrzeug-Typgenehmigung vorgeschrieben ist
oder für die der Hersteller eine solche Typgenehmigung gemäß
dieser Verordnung erhalten hat, nur dann auf dem Markt bereit
gestellt, zugelassen oder in Betrieb genommen werden, wenn sie
mit einer gültigen Übereinstimmungsbescheinigung nach Arti
kel 38 versehen sind.
Re: COC Papiere laut TÜV Mensch nicht benötigt nach Import aus Österreich
Ich Danke sehr für eure Bemühungen
Wenn ich es richtig verstanden habe ( Solch Gesetzes Texte sind für mich leider Bömische Dörfer ) , dann sollte der Datenauszug reichen.
Re: COC Papiere laut TÜV Mensch nicht benötigt nach Import aus Österreich
Leider verstehe ich das genau umkehrt, also dass der Ausdruck nicht ausreichend ist. Ist allerdings nur meine persönliche Interpretation als Laie.
Ich frage mich sogar, allerdings komplett anderes Thema, ob die gängige Praxis einiger Zulassungsstellen, bei einer Vollzulassung von L6e-Fahrzeugen, das COC einzuziehen und durch einen Fahrzeugbrief zu ersetzen, nicht gegen die obige EU-Verordnung Artikel 43 verstößt (Keine Inbetriebnahme ohne COC).
Ich frage mich sogar, allerdings komplett anderes Thema, ob die gängige Praxis einiger Zulassungsstellen, bei einer Vollzulassung von L6e-Fahrzeugen, das COC einzuziehen und durch einen Fahrzeugbrief zu ersetzen, nicht gegen die obige EU-Verordnung Artikel 43 verstößt (Keine Inbetriebnahme ohne COC).
Re: COC Papiere laut TÜV Mensch nicht benötigt nach Import aus Österreich
Hmm Ok , also die ganzen Regelungen sind eindeutig uneindeutig 
Re: COC Papiere laut TÜV Mensch nicht benötigt nach Import aus Österreich
"[...] dürfen Fahrzeuge [...] nur dann [...] in Betrieb genommen werden, wenn sie mit einer gültigen Übereinstimmungsbescheinigung nach Artikel 38 versehen sind."
Für mich ergibt sich da keinerlei Interpretationsspielraum.
Aus Artikel 38, Abs. 2: "Die Übereinstimmungsbescheinigung muss fälschungssicher sein. Zu diesem Zweck ist in den Durchführungsrechtakten festzulegen, dass das für die Bescheinigung verwendete Papier durch verschiedene drucktechnische Sicherungen geschützt sein muss."
-
macbloke
- Beiträge: 7438
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Re: COC Papiere laut TÜV Mensch nicht benötigt nach Import aus Österreich
Schliesse mich an der Stelle ,mal der Diskussion an, weil ich da selber immer mal wieder recherchiert habe. gestern mit Gunnar, einem ehemaligen Mitglied der auch hier im Forum aktiv war und auch auf dem legendären LKFZ Treffen mit dabei war, am Rhein bei Monheim. Also hier mal in Worte gefasst auf welchem Standpunkt wir seit gestern mit etwas mehr Sicherheit stehen als je zuvor: basierend auf annahmen und dann recherchen die uns recht zu geben Scheinen.
L6e aus den Niederlanden – eine juristische
Betrachtung mit einem Augenzwinkern
Diskussionspapier für unser Lepori LKFZ-Forum (Juristen, Schrauber, Polizisten & Menschen mit zu viel
Papierkram)
1. Vorbemerkung (oder: Warum wir hier überhaupt diskutieren)
Wir reden über Leichtkraftfahrzeuge der Klasse L6e. Fahrzeuge, die so leicht sind, dass sie in
Deutschland keiner Zulassung bedürfen – in den Niederlanden aber sehr wohl. Das führt regelmäßig zu
Situationen, in denen mehr Papier im Raum ist als Metall im Fahrzeug. Und irgendwo fragt dann jemand:
„Wo ist eigentlich die COC?“
2. Der niederländische Alltag (COC rein – Kentekencard raus)
In den Niederlanden wird bei der Erstzulassung eines L6e-Fahrzeugs die COC eingezogen. Sie
verschwindet nicht im Bermuda-Dreieck, sondern wird durch eine hoheitliche
EU-Zulassungsbescheinigung (Kentekencard) ersetzt. Diese enthält alle relevanten Fahrzeugdaten – nur
eben ohne nostalgischen Papiercharme.
3. EU-Recht (der Teil, bei dem Juristen normalerweise aufwachen)
Die Verordnung (EU) Nr. 168/2013 regelt die Typgenehmigung für L-Fahrzeuge. Vereinfacht gesagt: Hat
ein Fahrzeug eine EU-Typgenehmigung, darf es überall in der EU auf die Straße – ganz ohne zusätzliche
nationale Wunschzettel. *1(Fußnote)
Die Richtlinie 1999/37/EG verpflichtet die Mitgliedstaaten außerdem dazu, die
Zulassungsbescheinigungen anderer EU-Staaten anzuerkennen. Sie gelten als Nachweis der
Fahrzeugdaten. Nicht als hübsches Souvenir, sondern als rechtlich relevantes Dokument. *2 (Fußnote)
4. Deutsches Recht (keine Sorge, kurz)
Nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 FZV sind Fahrzeuge mit maximal 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit
zulassungsfrei. Das bedeutet nicht: genehmigungsfrei. Es bedeutet nur: weniger Behördengänge, mehr
Zeit zum Schrauben.
§ 4 Abs. 2 FZV erlaubt es, für zulassungsfreie Fahrzeuge geeignete Nachweise zu verlangen. Was dort
auffällig fehlt: das Wort „COC“. Der Gesetzgeber war offenbar der Meinung, dass es mehr als einen Weg
nach Rom gibt. *3 (Fußnote)
5. Warum die niederländische Zulassungsbescheinigung reicht
Die Kentekencard ist ein hoheitlich ausgestelltes EU-Dokument mit Typgenehmigungsnummer,
Fahrzeugklasse und allen relevanten Daten. Rechtlich ist sie damit ein vollwertiger Nachweis – also ein
Datenblatt mit Dienstsiegel. Mehr verlangt das Gesetz nicht, auch wenn Druckerhersteller das vielleicht
anders sehen.
6. Verhältnismäßigkeit (oder: Muss man wirklich eine Kuh schlachten, um ein Steak zu
bekommen?)
Eine erneute Beschaffung der COC ist
oft teuer,
langwierig oder
schlicht unmöglich.
Sie trotzdem zu verlangen, obwohl eine EU-Zulassungsbescheinigung vorliegt, wäre unionsrechtlich problematisch und
verstieße gegen Art. 34 AEUV.4
Fußnoten
1) Verordnung (EU) Nr. 168/2013, insbesondere Art. 3 und Art. 38.
2) Richtlinie 1999/37/EG über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge.
3) § 4 Abs. 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).
4) Art. 34 AEUV; ständige EuGH-Rechtsprechung zur gegenseitigen Anerkennung.
Anhang:
Viele Argumente die ich oft und auch hier im Forum schon gehört habe:
„Ohne COC gibt es keine Betriebserlaubnis.“
Antwort:
Das stimmt so nicht.
Eine COC ist ein möglicher Nachweis der Genehmigung, aber nicht der einzige.
§ 4 Abs. 2 FZV verlangt lediglich geeignete Nachweise der Fahrzeugdaten – nicht zwingend eine COC.
Eine hoheitlich ausgestellte EU-Zulassungsbescheinigung erfüllt genau diese Funktion.
Oder salopp gesagt:
Betriebserlaubnis heißt nicht „COC-Pflicht“, sondern „Genehmigung nachweisen“.
„Das gilt nur für zulassungspflichtige Fahrzeuge.“
Antwort:
Die EU-Richtlinie 1999/37/EG unterscheidet nicht zwischen zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Fahrzeugen,
sondern zwischen genehmigt und nicht genehmigt.
Ein L6e ist genehmigungspflichtig, nur eben nicht zulassungspflichtig.
Die gegenseitige Anerkennung greift deshalb trotzdem.
„Eine niederländische Zulassungsbescheinigung ist doch keine Betriebserlaubnis.“
Antwort:
Richtig – sie ist mehr.
Sie ist ein hoheitlicher Verwaltungsakt, der auf einer erteilten EU-Typgenehmigung basiert
und diese dokumentiert.
Eine COC ist ein Herstellerpapier.
Die niederländische Zulassungsbescheinigung ist staatlich bestätigt.
Rechtlich ist das kein Downgrade, sondern eher ein Upgrade.
„Dann könnte ja jeder mit irgendwas aus dem Ausland kommen.“
Antwort:
Nein, denn Voraussetzung ist immer:
gültige EU-Typgenehmigung
nachvollziehbare Fahrzeugdaten
eindeutige VIN
Genau das leistet die niederländische Zulassungsbescheinigung.
Willkür oder Fantasiepapiere sind davon nicht erfasst.
„So steht das aber nicht in unserer Arbeitsanweisung.“
Antwort:
Das kann gut sein – Arbeitsanweisungen sind Verwaltungspraxis,
aber kein Gesetz.
Wenn EU-Recht und nationale Vorschriften einen geeigneten Nachweis zulassen,
kann eine interne Vorgabe das nicht aushebeln.
Sonst würde Verwaltungspraxis über Gesetz stehen – und das wäre sportlich.
„Dann soll der Halter halt eine neue COC beschaffen.“
Antwort:
Das ist genau der Punkt der Unverhältnismäßigkeit.
Wenn:
die COC im Herkunftsstaat ordnungsgemäß eingezogen wurde,!!!!!!!
eine Neubeschaffung teuer oder faktisch unmöglich ist,
und ein gleichwertiger EU-Nachweis vorliegt,
dann verstößt das Verlangen einer neuen COC gegen
Art. 34 AEUV und den Cassis-de-Dijon-Grundsatz.
Oder frei übersetzt:
Man muss keinen zweiten Haustürschlüssel fräsen, wenn man schon im Wohnzimmer steht.
„Das machen wir hier schon immer so.“
Antwort:
Das ist kein Vorwurf, sondern normal.
Aber der EuGH nennt das freundlich „Maßnahmen gleicher Wirkung“.
Tradition allein ist kein Rechtsgrund.
Sonst würden wir heute noch mit Zollschranken und Grenzbäumen arbeiten.
„Dann hätte Deutschland ja gar keine Kontrolle mehr.“
Antwort:
Doch – über:
Versicherungspflicht
technische Kontrollen
Verkehrskontrollen
§ 21 StVZO bei Zweifeln
Was entfällt, ist nur die Papierdopplung, nicht die Kontrolle.
Kurze Zusammenfassung für Diskussionen
Die Frage ist nicht, ob eine COC nützlich ist –
sondern ob sie zwingend ist.
Gesetzlich erforderlich ist ein geeigneter Nachweis der Genehmigung.
Eine niederländische EU-Zulassungsbescheinigung erfüllt genau das.
Vielleicht läßt sich da ja auch etwas von Ableiten für die österreichischen oder französischen Fahrzeuge.... bin jedenfalls gespannt auf all Eure Kommentare, ich schmei0e es mal so in die Runde... na was meint Ihr? ich hab noch etwa in Petto, freu mich schon nach langer Zeit mal wieder etwas zeit dafür zu haben.
L6e aus den Niederlanden – eine juristische
Betrachtung mit einem Augenzwinkern
Diskussionspapier für unser Lepori LKFZ-Forum (Juristen, Schrauber, Polizisten & Menschen mit zu viel
Papierkram)
1. Vorbemerkung (oder: Warum wir hier überhaupt diskutieren)
Wir reden über Leichtkraftfahrzeuge der Klasse L6e. Fahrzeuge, die so leicht sind, dass sie in
Deutschland keiner Zulassung bedürfen – in den Niederlanden aber sehr wohl. Das führt regelmäßig zu
Situationen, in denen mehr Papier im Raum ist als Metall im Fahrzeug. Und irgendwo fragt dann jemand:
„Wo ist eigentlich die COC?“
2. Der niederländische Alltag (COC rein – Kentekencard raus)
In den Niederlanden wird bei der Erstzulassung eines L6e-Fahrzeugs die COC eingezogen. Sie
verschwindet nicht im Bermuda-Dreieck, sondern wird durch eine hoheitliche
EU-Zulassungsbescheinigung (Kentekencard) ersetzt. Diese enthält alle relevanten Fahrzeugdaten – nur
eben ohne nostalgischen Papiercharme.
3. EU-Recht (der Teil, bei dem Juristen normalerweise aufwachen)
Die Verordnung (EU) Nr. 168/2013 regelt die Typgenehmigung für L-Fahrzeuge. Vereinfacht gesagt: Hat
ein Fahrzeug eine EU-Typgenehmigung, darf es überall in der EU auf die Straße – ganz ohne zusätzliche
nationale Wunschzettel. *1(Fußnote)
Die Richtlinie 1999/37/EG verpflichtet die Mitgliedstaaten außerdem dazu, die
Zulassungsbescheinigungen anderer EU-Staaten anzuerkennen. Sie gelten als Nachweis der
Fahrzeugdaten. Nicht als hübsches Souvenir, sondern als rechtlich relevantes Dokument. *2 (Fußnote)
4. Deutsches Recht (keine Sorge, kurz)
Nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 FZV sind Fahrzeuge mit maximal 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit
zulassungsfrei. Das bedeutet nicht: genehmigungsfrei. Es bedeutet nur: weniger Behördengänge, mehr
Zeit zum Schrauben.
§ 4 Abs. 2 FZV erlaubt es, für zulassungsfreie Fahrzeuge geeignete Nachweise zu verlangen. Was dort
auffällig fehlt: das Wort „COC“. Der Gesetzgeber war offenbar der Meinung, dass es mehr als einen Weg
nach Rom gibt. *3 (Fußnote)
5. Warum die niederländische Zulassungsbescheinigung reicht
Die Kentekencard ist ein hoheitlich ausgestelltes EU-Dokument mit Typgenehmigungsnummer,
Fahrzeugklasse und allen relevanten Daten. Rechtlich ist sie damit ein vollwertiger Nachweis – also ein
Datenblatt mit Dienstsiegel. Mehr verlangt das Gesetz nicht, auch wenn Druckerhersteller das vielleicht
anders sehen.
6. Verhältnismäßigkeit (oder: Muss man wirklich eine Kuh schlachten, um ein Steak zu
bekommen?)
Eine erneute Beschaffung der COC ist
oft teuer,
langwierig oder
schlicht unmöglich.
Sie trotzdem zu verlangen, obwohl eine EU-Zulassungsbescheinigung vorliegt, wäre unionsrechtlich problematisch und
verstieße gegen Art. 34 AEUV.4
Fußnoten
1) Verordnung (EU) Nr. 168/2013, insbesondere Art. 3 und Art. 38.
2) Richtlinie 1999/37/EG über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge.
3) § 4 Abs. 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).
4) Art. 34 AEUV; ständige EuGH-Rechtsprechung zur gegenseitigen Anerkennung.
Anhang:
Viele Argumente die ich oft und auch hier im Forum schon gehört habe:
Antwort:
Das stimmt so nicht.
Eine COC ist ein möglicher Nachweis der Genehmigung, aber nicht der einzige.
§ 4 Abs. 2 FZV verlangt lediglich geeignete Nachweise der Fahrzeugdaten – nicht zwingend eine COC.
Eine hoheitlich ausgestellte EU-Zulassungsbescheinigung erfüllt genau diese Funktion.
Oder salopp gesagt:
Betriebserlaubnis heißt nicht „COC-Pflicht“, sondern „Genehmigung nachweisen“.
Antwort:
Die EU-Richtlinie 1999/37/EG unterscheidet nicht zwischen zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Fahrzeugen,
sondern zwischen genehmigt und nicht genehmigt.
Ein L6e ist genehmigungspflichtig, nur eben nicht zulassungspflichtig.
Die gegenseitige Anerkennung greift deshalb trotzdem.
Antwort:
Richtig – sie ist mehr.
Sie ist ein hoheitlicher Verwaltungsakt, der auf einer erteilten EU-Typgenehmigung basiert
und diese dokumentiert.
Eine COC ist ein Herstellerpapier.
Die niederländische Zulassungsbescheinigung ist staatlich bestätigt.
Rechtlich ist das kein Downgrade, sondern eher ein Upgrade.
Antwort:
Nein, denn Voraussetzung ist immer:
gültige EU-Typgenehmigung
nachvollziehbare Fahrzeugdaten
eindeutige VIN
Genau das leistet die niederländische Zulassungsbescheinigung.
Willkür oder Fantasiepapiere sind davon nicht erfasst.
Antwort:
Das kann gut sein – Arbeitsanweisungen sind Verwaltungspraxis,
aber kein Gesetz.
Wenn EU-Recht und nationale Vorschriften einen geeigneten Nachweis zulassen,
kann eine interne Vorgabe das nicht aushebeln.
Sonst würde Verwaltungspraxis über Gesetz stehen – und das wäre sportlich.
Antwort:
Das ist genau der Punkt der Unverhältnismäßigkeit.
Wenn:
die COC im Herkunftsstaat ordnungsgemäß eingezogen wurde,!!!!!!!
eine Neubeschaffung teuer oder faktisch unmöglich ist,
und ein gleichwertiger EU-Nachweis vorliegt,
dann verstößt das Verlangen einer neuen COC gegen
Art. 34 AEUV und den Cassis-de-Dijon-Grundsatz.
Oder frei übersetzt:
Man muss keinen zweiten Haustürschlüssel fräsen, wenn man schon im Wohnzimmer steht.
Antwort:
Das ist kein Vorwurf, sondern normal.
Aber der EuGH nennt das freundlich „Maßnahmen gleicher Wirkung“.
Tradition allein ist kein Rechtsgrund.
Sonst würden wir heute noch mit Zollschranken und Grenzbäumen arbeiten.
Antwort:
Doch – über:
Versicherungspflicht
technische Kontrollen
Verkehrskontrollen
§ 21 StVZO bei Zweifeln
Was entfällt, ist nur die Papierdopplung, nicht die Kontrolle.
Die Frage ist nicht, ob eine COC nützlich ist –
sondern ob sie zwingend ist.
Gesetzlich erforderlich ist ein geeigneter Nachweis der Genehmigung.
Eine niederländische EU-Zulassungsbescheinigung erfüllt genau das.
Vielleicht läßt sich da ja auch etwas von Ableiten für die österreichischen oder französischen Fahrzeuge.... bin jedenfalls gespannt auf all Eure Kommentare, ich schmei0e es mal so in die Runde... na was meint Ihr? ich hab noch etwa in Petto, freu mich schon nach langer Zeit mal wieder etwas zeit dafür zu haben.
Aixam 400 Bj2001, Modell Adam
- rolf.g3
- Beiträge: 10499
- Registriert: So 6. Apr 2014, 09:38
- Fahrzeuge: McCullogh Schneefräse
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Re: COC Papiere laut TÜV Mensch nicht benötigt nach Import aus Österreich
Jaaa, klingt plausibel und gut ! Letztlich muss der Bullizist in seinem Jagdrevier die Sache genausso sehen, dann wöre alles fein - tut er aber idR nicht
Ich hab Oberkommissare erlebt die das Fehlen des vorderen Kennzeichens an meinem L6e moniert haben, das Versicherungsdatum in Frage gestellt hatten und tatsächlich Anfragen an die Zentrale über Funk gegeben hatten. Die Zentrale rief die Jungs schnell vom Ort des Geschehens weg - hauptsächlich um weitere Unkenntniss der Kollegen zu verbergen.
Die Zulassungsstellen wissen idR genauestens über ihr tzäglich Brot bescheid - eben PKW zuzulassen - aber wenn etwas wie ein Lkfz angemeldet werden soll wirds meist blöd ...
Die holländischen UND Österreichischen Fahrzeuge sind offiziell in Verkehr gebracht. Die Fahrzeugpapiere werden auf das Fahrzeug ausgestellt und amtlich beglaubigt. Selbst eine Ausserbetriebsetzung des Fahrzeugs ändert an dieser Tatsache nichts. Wenn nun deutsche Beamte diese " Fahrzeugpapiere " nicht anerkennen so ist das zwar üblich, aber trotzdem nicht richtig. Es handelt sich um EU-Recht, hier von Dir schön wiedergegeben.
Ich hatte zum Glück noch nie Probleme mit meinen ausländischen Papieren für die Fahrzeuge, egal ob Österreich oder Holland. Immer wurde das akzeptiert.
Schöne Zusammenfassung und gute Erklärung ! Weiter so
gr
- S - nur echt mit dem grünen Streifen
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Hätte, wäre, wenn und aber gibt zum Schluss nur blöd Gelaber !
" Wer anderen eine Bratwurst brät, der hat ein Bratwurst-Bratgerät ! " A.P.W.B.D.
Hätte, wäre, wenn und aber gibt zum Schluss nur blöd Gelaber !
-
macbloke
- Beiträge: 7438
- Registriert: So 2. Jun 2013, 21:11
- Fahrzeuge: Aixam 400 Bj2001, Modell Adam 4kW
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km Stand:
06.MRZ 2013 51400km - 06.Sep.2013 69000
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Transit 2,0D
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Re: COC Papiere laut TÜV Mensch nicht benötigt nach Import aus Österreich
Rolf! Dich gibts noch schön dass ich hier wieder mal auf dich treffe!
Ja für wissbegierige Polizsten und andere die Ihren Horizont erweitern wollen Könnte man ein FAQ COC schreiben:
Was ist eigentlich eine COC?
Eine COC (Certificate of Conformity) ist ein Dokument des Herstellers,
das bestätigt, dass ein Fahrzeug einer EU-Typgenehmigung entspricht.
Kurz gesagt:
Ein Beweis, dass das Fahrzeug darf, was es tut.
Kein magisches Artefakt.
Kein religiöser Gegenstand.
Ist eine COC zwingend vorgeschrieben?
Nein.
Sie ist ein möglicher Nachweis, aber nicht der einzige.
Weder EU-Recht noch deutsches Recht kennen eine „COC-Pflicht“.
Das Gesetz spricht von:
„geeigneten Nachweisen“
Nicht von:
„bring mir exakt dieses Blatt Papier oder das Fahrzeug löst sich auf“.
Warum habe ich keine COC mehr?
Weil sie in manchen Ländern (z. B. Niederlande) bei der Zulassung eingezogen wird.
Sie ist also:
nicht verloren
nicht verlegt
nicht verbrannt
sondern offiziell ersetzt worden –
durch eine hoheitliche EU-Zulassungsbescheinigung.
Man könnte auch sagen:
Die COC ist in Rente gegangen.
Aber ohne COC weiß doch niemand, was das Fahrzeug darf!
Doch.
Die niederländische Zulassungsbescheinigung enthält:
Fahrzeugklasse
Typgenehmigungsnummer
technische Eckdaten
VIN
Also exakt das, was man wissen muss.
Nur eben ohne Herstellerlogo und mit Behördenstempel.
Juristisch eher ein Upgrade.
Kann man nicht einfach eine neue COC bestellen?
Theoretisch ja.
Praktisch:
teuer
dauert Monate
Hersteller reagieren mit Funkstille
Kosten teilweise höher als der Fahrzeugwert (jedenfalls bei einem das ich mal kaufte, aber eher nicht die regel)
Das EU-Recht nennt so etwas unverhältnismäßig.
Schrauber nennen es Quatsch.
Aber die COC ist doch EU-weit standardisiert!
Richtig.
Und genau deshalb gilt auch:
Wenn ein Mitgliedstaat sie ordnungsgemäß ersetzt,
müssen andere Mitgliedstaaten das Ergebnis akzeptieren.
Sonst hätten wir EU-Binnenmarkt
mit nationaler Papier-Sonderedition.
Warum wird trotzdem ständig nach der COC gefragt?
Mehrere Gründe, u. a.:
Sie ist bekannt
Sie ist einfach zu benennen
Sie steht in alten Checklisten
„Haben wir immer so gemacht“
Keiner davon ist ein Gesetz.
Ist das nicht ein Schlupfloch?
Nein.
Voraussetzung ist immer:
gültige EU-Typgenehmigung
hoheitliche Dokumente
eindeutige Fahrzeugdaten
Ein Schlupfloch wäre es nur,
wenn man mit einem Bierdeckel argumentieren dürfte.
Das ist hier nicht der Fall.
Hebelt das nicht deutsche Kontrolle aus?
Nein.
Es entfallen nur:
doppelte Dokumente
unnötige Papierbeschaffung
Kontrollen bleiben:
Versicherung
Technik
Verkehr
§21 StVZO bei Zweifeln
Kurz:
Weniger Papier ≠ weniger Recht.
Was ist die juristisch saubere Lösung?
Ganz unspektakulär:
Anerkennung der niederländischen EU-Zulassungsbescheinigung
als geeigneten Nachweis im Sinne von § 4 Abs. 2 FZV.
Das ist:
unionsrechtskonform
verhältnismäßig
praxisnah
und spart allen Beteiligten Nerven.
Merksatz fürs Forum
Die Frage ist nicht, ob eine COC schön ist.
Die Frage ist, ob sie zwingend ist.
Spoiler: ist sie nicht.
Ja für wissbegierige Polizsten und andere die Ihren Horizont erweitern wollen Könnte man ein FAQ COC schreiben:
Was ist eigentlich eine COC?
Eine COC (Certificate of Conformity) ist ein Dokument des Herstellers,
das bestätigt, dass ein Fahrzeug einer EU-Typgenehmigung entspricht.
Kurz gesagt:
Nein.
Sie ist ein möglicher Nachweis, aber nicht der einzige.
Weder EU-Recht noch deutsches Recht kennen eine „COC-Pflicht“.
Das Gesetz spricht von:
„geeigneten Nachweisen“
Nicht von:
„bring mir exakt dieses Blatt Papier oder das Fahrzeug löst sich auf“.
Weil sie in manchen Ländern (z. B. Niederlande) bei der Zulassung eingezogen wird.
Sie ist also:
nicht verloren
nicht verlegt
nicht verbrannt
sondern offiziell ersetzt worden –
durch eine hoheitliche EU-Zulassungsbescheinigung.
Man könnte auch sagen:
Die COC ist in Rente gegangen.
Doch.
Die niederländische Zulassungsbescheinigung enthält:
Fahrzeugklasse
Typgenehmigungsnummer
technische Eckdaten
VIN
Also exakt das, was man wissen muss.
Nur eben ohne Herstellerlogo und mit Behördenstempel.
Juristisch eher ein Upgrade.
Theoretisch ja.
Praktisch:
teuer
dauert Monate
Hersteller reagieren mit Funkstille
Kosten teilweise höher als der Fahrzeugwert (jedenfalls bei einem das ich mal kaufte, aber eher nicht die regel)
Das EU-Recht nennt so etwas unverhältnismäßig.
Schrauber nennen es Quatsch.
Richtig.
Und genau deshalb gilt auch:
Wenn ein Mitgliedstaat sie ordnungsgemäß ersetzt,
müssen andere Mitgliedstaaten das Ergebnis akzeptieren.
Sonst hätten wir EU-Binnenmarkt
mit nationaler Papier-Sonderedition.
Mehrere Gründe, u. a.:
Sie ist bekannt
Sie ist einfach zu benennen
Sie steht in alten Checklisten
„Haben wir immer so gemacht“
Keiner davon ist ein Gesetz.
Nein.
Voraussetzung ist immer:
gültige EU-Typgenehmigung
hoheitliche Dokumente
eindeutige Fahrzeugdaten
Ein Schlupfloch wäre es nur,
wenn man mit einem Bierdeckel argumentieren dürfte.
Das ist hier nicht der Fall.
Nein.
Es entfallen nur:
doppelte Dokumente
unnötige Papierbeschaffung
Kontrollen bleiben:
Versicherung
Technik
Verkehr
§21 StVZO bei Zweifeln
Kurz:
Weniger Papier ≠ weniger Recht.
Ganz unspektakulär:
als geeigneten Nachweis im Sinne von § 4 Abs. 2 FZV.
Das ist:
unionsrechtskonform
verhältnismäßig
praxisnah
und spart allen Beteiligten Nerven.
Die Frage ist nicht, ob eine COC schön ist.
Die Frage ist, ob sie zwingend ist.
Spoiler: ist sie nicht.
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- guidolenz123
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Re: COC Papiere laut TÜV Mensch nicht benötigt nach Import aus Österreich
Schön zusammen gestellt und vorgetragen

Gruß Guido
Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen
Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.
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