Fahrzeugpapiere, Führerscheinfragen, ...die ganze Bürokratie.
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Gallier
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Beitrag
von Gallier » Sa 4. Jun 2022, 19:42
macbloke hat geschrieben: ↑Sa 4. Jun 2022, 09:30
*(Wir hatten hier im Forum auch jemanden, über den man diesen Dienst schnell und unbürokratisch hätte anwickeln können, aber der ist leider vergrault worden.)
Freut mich aber, dass ich mr das COC Zeug gespart habe

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HerrToeff
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Beitrag
von HerrToeff » So 5. Jun 2022, 19:28
Ja als ich ihn fragte welche Rechtsgrundlage seine für viel Geld verteilten, ungestempelten, unsignierten, nicht durch eine Vorgangs-ID verifizierten Fantasie Ausdrucke hatten, zog MaiktheBike sich beleidigt zurück und seine Agentur ist aus den gängigen Kleinanzeigen verschwunden.
Ich mache mir heute noch jeden Abend vor dem Einschlafen heftige Vorwürfe, das ich durch diese meine unverschämte Nachfrage Forenkameraden die komfortable Möglichkeit nahm, auf diese simple Weise ein paar Hundert Euro schnell und sinnlos zu verbrennen. Du legst da den Finger in eine offene Wunde, macbloke.
lieben Gruß
PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online
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rolf.g3
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Beitrag
von rolf.g3 » So 5. Jun 2022, 19:50
.... jaaa, stimmt, da war mal was ...

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S - nur echt mit dem grünen Streifen
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Hätte, wäre, wenn und aber gibt zum Schluss nur blöd Gelaber !
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bennony
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Beitrag
von bennony » Mo 15. Sep 2025, 20:53
Ich würde gern aus Österreich nach Deutschland ein Lkfz anschaffen ( Fahren )
Sind die Papiere ausreichend ? Oder komme ich damit vieleicht gar nicht über die Grenze ? ( Versicherungskennzeichen wollt ich aus DE mitbringen.)

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45kmh
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Beitrag
von 45kmh » Di 16. Sep 2025, 04:24
Bitte nicht schießen, ich zitiere es nur:
Hersteller von Fahrzeugen mit einer Typgenehmigung legen jedem demnach gefertigten Fahrzeug eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei – englisch COC (certificate of conformity) – gemäß Artikel 18 der Richtlinie 2007/46/EG, und dem Muster in Anhang IX. Diese Bescheinigung muss fälschungssicher sein, wozu z. B. Papiere verwendet werden, die durch farbige graphische Darstellungen oder ein Wasserzeichen gekennzeichnet sind.
In der Praxis kann man das COC meist vom Hersteller abrufen, da die Institutionen, die die nationalen Betriebs- und Vertriebsgenehmigungen erteilen, in der Regel dieselben sind, die nach einem Prüfverfahren das COC ausstellen oder beglaubigen.
Nach Deutschland importierte Fahrzeuge, für die keine COC-Dokumente vorliegen, müssen im Wege der Einzelbetriebserlaubnis mittels Gutachten nach § 21 StVZO (Gebrauchtfahrzeuge) bzw. § 13 EG-Fahrzeug-Genehmigungs-Verordnung (EG-FGV) bei Neufahrzeugen zugelassen werden.
EDIT: 2007/46/EG hat sich geändert, hangle mich gerade durch die Nachfolgedokumente.
Zuletzt geändert von
45kmh am Di 16. Sep 2025, 05:21, insgesamt 1-mal geändert.
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45kmh
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Beitrag
von 45kmh » Di 16. Sep 2025, 05:02
Auch im
Nachfolgedokument steht:
KAPITEL VI
ÜBEREINSTIMMUNGSBESCHEINIGUNG UND KENNZEICHNUNGEN
Artikel 36
Übereinstimmungsbescheinigung in Papierform
(1)
Der Hersteller stellt für jedes vollständige, unvollständige oder
vervollständigte Fahrzeug, das in Übereinstimmung mit dem genehmig
ten Fahrzeugtyp hergestellt wurde, eine Übereinstimmungsbescheini
gung in Papierform aus und legt sie dem Fahrzeug bei. Zu diesem
Zweck verwendet der Hersteller das Muster, das in den in Absatz 4
genannten Durchführungsrechtsakten festgelegt ist.
Die Übereinstimmungsbescheinigung in Papierform enthält eine kon
krete Beschreibung der wichtigsten Merkmale des Fahrzeugs und seiner
technischen Leistung. Die Übereinstimmungsbescheinigung in Papier
form enthält auch das Herstellungsdatum des Fahrzeugs. Die Überein
stimmungsbescheinigung in Papierform muss so gestaltet sein, dass sie
fälschungssicher ist.
Die Übereinstimmungsbescheinigung in Papierform wird dem Käufer
unentgeltlich zusammen mit dem Fahrzeug ausgehändigt. Ihre Aushän
digung darf nicht von einer ausdrücklichen Aufforderung oder von der
Vorlage zusätzlicher Informationen beim Hersteller abhängig gemacht
werden.
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45kmh
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Beitrag
von 45kmh » Di 16. Sep 2025, 05:19
Änderungen gibt es ab Juli 2026 wenn auf elektronisch umgestellt wird:
Artikel 12
(2)
Ab dem 5. Juli 2026 machen die Mitgliedstaaten der Öffentlich
keit anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer die Übereinstim
mungsbescheinigung jedes Fahrzeugs in Form strukturierter Daten in
elektronischem Format im gemeinsamen sicheren elektronischen Aus
tauschsystem gemäß Artikel 37 zugänglich.
Ab dem 5. Juli 2026 machen die Mitgliedstaaten der Öffentlichkeit die
in der Übereinstimmungsbescheinigung enthaltenen Informationen —
mit Ausnahme von Fahrzeug-Identifizierungsnummern — in Form
strukturierter Daten in elektronischem Format im gemeinsamen siche
ren elektronischen Austauschsystem gemäß Artikel 37 zugänglich.
Artikel 36
(2)
Ab dem 5. Juli 2026 wird der Hersteller von der Verpflichtung
zur Ausstellung einer Übereinstimmungsbescheinigung in Papierform
für jedes Fahrzeug gemäß Absatz 1 des vorliegenden Artikels aus
genommen, wenn er die Übereinstimmungsbescheinigung in Form
strukturierter Daten gemäß Artikel 37 Absatz 1 zur Verfügung stellt.
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bennony
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Beitrag
von bennony » Di 16. Sep 2025, 07:01
Das klingt für mich wie ein Nein, das reicht nicht
