Führerscheinfrei ???
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Re: Führerscheinfrei ???
Fahren eines zulässigen Mofas (bis 25 km/h) ohne Besitz/Erwerb/Inahaber einer Prüfbescheinigung ist nur Bußgeldbewehrt.
Fahren eines optimierten Mofas (mehr als 25 km/h) ohne Besitz/Erwerb/Inhaber einer Prüfbescheinigung ist „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ und damit eine Straftat.
Das mehrfache fahren eines zulässigen Mofas ohne Besitz/Erwerb/Inhaber einer Prüfbescheinigung nebst mehrfacher Ordnungswidrigkeiten führt zu einem Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde, wonach die Teilnahme am Straßenverkehr mit jedwedem Reifen untersagt/verboten wird.
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Re: Führerscheinfrei ???
Fichte hat geschrieben: ↑Sa 2. Okt 2021, 08:48Fahren eines zulässigen Mofas (bis 25 km/h) ohne Besitz/Erwerb/Inahaber einer Prüfbescheinigung ist nur Bußgeldbewehrt.
Fahren eines optimierten Mofas (mehr als 25 km/h) ohne Besitz/Erwerb/Inhaber einer Prüfbescheinigung ist „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ und damit eine Straftat.
Wie sieht es dann bei wiederholtem Fahren eines nicht optimierten KfS ohne vorherige Prüfung aus? FoFE obwohl eine Prüfbescheinigung keine Fahrerlaubnis ist? Zw. 1998-2002 gab es eine Prüfbescheinigung für die KfS alten Rechts. Heute braucht man dafür eine Fahrerlaubnis oder muss Inhaber einer KfS Prüfbescheinigung sein. Wonach richtet sich nun die mögliche Höchststrafe - fehlender Prüfbescheinigung nach heutigem BKat, fehlender Fahrerlaubnis nach FeV, oder dem Sonnenstand?BKat
205000 Mofa/motorisierten Krankenfahrstuhl ohne erforderliche vorherige Prüfung gefahren § 5 Abs. 1, § 75 FeV; § 24 StVG; -- BKat 20 €
Btw., interessant das der BKat 205000 auf FeV § 75 mit "erforderlicher Prüfung" verweist, obwohl in der FeV § 75 davon nicht die Rede ist sondern von Inhaberschaft, was in der dt. Sprache nun einmal eine mehrdeutige Bedeutung hat. Der Gesetzgeber scheint in FeV § 75 tatsächlich auf die abgelegte Prüfung zu zielen. Warum sagt er das dann nicht unzweideutig? So ist es für mich leider unklar was er meinte und ich gehe davon aus es reicht Inhaber einer Prüfbescheinigung zu sein.
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Re: Führerscheinfrei ???
ich denke den Prüfungsbescheid kann man als sowas wie den NutriScore (https://youtu.be/EhoKnHcPA8Q) begreifen
Ich verstehe eins nicht. Nach Metas Recherche bist Du aus der Sache raus wenn Du dem Wachtmeister 20Euro in die Hand drückst. Wer kontrolliert dann wie oft Du deswegen schon angehalten wurdest, es sei denn der Wachtmeister rennt selbst zur Führerscheinbehörde um Dich zu melden
Ich verstehe eins nicht. Nach Metas Recherche bist Du aus der Sache raus wenn Du dem Wachtmeister 20Euro in die Hand drückst. Wer kontrolliert dann wie oft Du deswegen schon angehalten wurdest, es sei denn der Wachtmeister rennt selbst zur Führerscheinbehörde um Dich zu melden
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Re: Führerscheinfrei ???
Jap, es geht automatisch eine Kontrollmitteilung an die Fahrerlaubnisbehörde, wenn Sie Dich (spätestens) das zweite Mal ohne Prüfbescheinigung angetroffen haben.
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Re: Führerscheinfrei ???
ich geb auf .. da steckt eine ungeheuerliche Staatsgewalt dahinter, damit Behinderte keinen menschenwürdigen Krankenfahrstuhl haben dürfen.
Da steckt genausoviel Ehrgeiz drin wie zb Korruption im Amt aufzudecken.. ah ne.. nur die Rollifahrer werden gejagt.. naja .. Prioritäten eben.. Hauptsache die Relation stimmt..
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Re: Führerscheinfrei ???
OK, aber kann, bzw. wie kann, aus einer renitent fehlenden Prüfbescheinigung eine fehlende Fahrerlaubnis (FoFE) werden?
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Re: Führerscheinfrei ???
Ja was glaubst Du denn wie lange Rot/Grün(!!) an der Formulierung gefeilt hat bis die ganzen behinderten Sozialassis ohne eigenes Haus oder zumindest einer Garage mit Stromanschluß von der Straße vertrieben waren? Dann hatten sie bei den neuen KfS endlich das Zauberwort gefunden "Elektroantrieb".
Hier liegt der Zauber der Klientelpolitik in einem Wort - könnte man glatt die FDP dahinter vermuten, aber die waren es nicht ..
FeV §4
(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind
..
2. motorisierte Krankenfahrstühle (einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb, einer Leermasse von nicht mehr als 300 kg einschließlich Batterien jedoch ohne Fahrer, einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h und einer Breite über alles von maximal 110 cm),
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Re: Führerscheinfrei ???
Du meinst, warum wird die Fahrerlaubnisbehörde bei mangelnder Prüfbescheinigung tätig? Es gibt ja keine Prüferlaubnisbehörde, gell….Metaphysik hat geschrieben: ↑Mo 4. Okt 2021, 17:35OK, aber kann, bzw. wie kann, aus einer renitent fehlenden Prüfbescheinigung eine fehlende Fahrerlaubnis (FoFE) werden?
Nee, nee, die Untersagung des Führens jedweder Reifen unter den Füßen hat mit fahren ohne Fahrerlaubnis als solches ja nichts zu tun, letzteres ist ein Verwaltungakt, der erlassen wird.
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Re: Führerscheinfrei ???
Guter Punkt. Die sind ja garnicht zuständig!
Also keine FoFE, denn die Prüfbescheinigung ist ja keine Fahrerlaubnis, sondern x-facher BKat 20500? Max. Strafbewehrt nach? Oder wird da die Sprache analog Inhaber wieder nach belieben angewandt/verdreht?
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Re: Führerscheinfrei ???
Jap, kein FoFE, sondern jedesmal einen Sonderbonus, denn mit jedem Verstoß wird das Bußgeld wegen „beharrlichen Verstoßes“ immer höher und höher.Metaphysik hat geschrieben: ↑Mo 4. Okt 2021, 17:52Also keine FoFE, denn die Prüfbescheinigung ist ja keine Fahrerlaubnis, sondern x-facher BKat 20500? Max. Strafbewehrt nach? Oder wird da die Sprache analog Inhaber wieder nach belieben angewandt/verdreht?
Nach Erlass einer Unterlassungsanordnung kann dieses Bußgeld bis zu 5.000,00 EUR pro Einzelfall betragen, mithin kann sich dieses nur ein gut situierter Rentner leisten, auf die Piste ohne Prüfbescheinigung zu gehen….
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Re: Führerscheinfrei ???
Ups, das ist natürlich auch eine Ansage. Da ist es dann doch ratsam Inhaber einer KfS Prüfbescheinigung zu sein.
Re: Führerscheinfrei ???
Nur musst du eine solche KFSPrüfbescheinigung auch erst einmal auftreiben. Sooo häufig sind die dann nämlich auch nicht
Und wenn man dir dann deine Tätigkeit hier zurechnet, wirds nicht wirklich was werden mit dem Freispuch wegen deinem einfachen Gemüt vor Gericht
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Re: Führerscheinfrei ???
Ich kann Dich beruhigen, im wahren Leben heisse ich Meta Physik. Da kommt keiner draufWiltschka hat geschrieben: ↑Mo 4. Okt 2021, 18:36Nur musst du eine solche KFSPrüfbescheinigung auch erst einmal auftreiben. Sooo häufig sind die dann nämlich auch nicht
Und wenn man dir dann deine Tätigkeit hier zurechnet, wirds nicht wirklich was werden mit dem Freispuch wegen deinem einfachen Gemüt vor Gericht
Ich werde die Idee auch nie umsetzen, würde einen Mofakabinenroller nehmen. Stromanschluss ist vorhanden und stressfreier. Mir geht es beim Inhaber einfach ums Prinzip*.
(* Entschuldigung @ Fichte, ich musste das Wort benutzen )
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Re: Führerscheinfrei ???
Metaphysik hat geschrieben: ↑Mo 4. Okt 2021, 18:23Ups, das ist natürlich auch eine Ansage. Da ist es dann doch ratsam Inhaber einer KfS Prüfbescheinigung zu sein.
Mal so am Rande (ich mich einklinke)
Per Verwaltungsakt kann dir sogar das Benutzen von Fahrrädern (weil Fahrzeug)..untersagt werden..
was bleibt sind dann noch Spielzeuge...zB Roller...die können m.M.n. nicht verboten werden, weil sie sowieso nicht erlaubt sind im Straßenverkehr...
Gruß Guido
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Re: Führerscheinfrei ???
Nun, ja, möge kein Richter jemals in diesem Forum sich belesen/stöbern. Der wird selbst auf Schuldunfähig wegen Irrsinn entscheiden und uns alle einweisen lassen….
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Re: Führerscheinfrei ???
So sei es...oder
Amen
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Re: Führerscheinfrei ???
Iwo. Im Verfahren wird der beim Wort "Inhaber" völlig austicken und darauf hin wegen Befangenheit abgesägt
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Re: Führerscheinfrei ???
Schuhe mit Stollenprofil auch?guidolenz123 hat geschrieben: ↑Mo 4. Okt 2021, 18:48Metaphysik hat geschrieben: ↑Mo 4. Okt 2021, 18:23Ups, das ist natürlich auch eine Ansage. Da ist es dann doch ratsam Inhaber einer KfS Prüfbescheinigung zu sein.
Mal so am Rande (ich mich einklinke)
Per Verwaltungsakt kann dir sogar das Benutzen von Fahrrädern (weil Fahrzeug)..untersagt werden..
was bleibt sind dann noch Spielzeuge...zB Roller...die können m.M.n. nicht verboten werden, weil sie sowieso nicht erlaubt sind im Straßenverkehr...
Re: Führerscheinfrei ???
OH, ich bin gar nicht beunruhigt.Metaphysik hat geschrieben: ↑Mo 4. Okt 2021, 18:48
Ich kann Dich beruhigen, im wahren Leben heisse ich Meta Physik. Da kommt keiner drauf
Ich werde die Idee auch nie umsetzen, würde einen Mofakabinenroller nehmen. Stromanschluss ist vorhanden und stressfreier. Mir geht es beim Inhaber einfach ums Prinzip*.
(* Entschuldigung @ Fichte, ich musste das Wort benutzen )
Und klar gehts hier nur ums Prinzip. Bisserl theoretisieren.
Die alten Dinger sind ja sowieso schon fast out, weil man legal die dreirädrigen bis 25 fahren kann, die auch noch immer öfter als Stromer angeboten werden.
Die laufen den alten KFS jetzt immer mehr den Rang ab.
Pkws mit 25 kmh als fahrerlaubnisfrei und mit Versicherungskennzeichen gibts aber noch immer in den Kleinanzeigen. Und noch immer Leute, die die kaufen
Langsam müsste sich das doch rumgesprochen haben.
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Re: Führerscheinfrei ???
Von wegen!
Die Dingers werden sogar hochoffiziell als führerscheinfrei gewerblich verkauft
"Sonderkraftfahrzeuge von GAMMA Fahrzeuge
Sie haben keinen Führerschein möchten aber trotzdem mobil sein, dann sind unsere Sonderkraftfahrzeuge bis 25km/h für Sie die Richtige Wahl. "
https://gamma-fahrzeuge.de/
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