Fahren ohne Fahrerlaubnis oder nicht?
Moderatoren: guidolenz123, Fichte
- HerrToeff
- Beiträge: 12286
- Registriert: Do 14. Jan 2016, 11:18
- Fahrzeuge: Aixam 400 , Sachs zx 50, erste Serie-
D-truck 400, Schwalbe, letzte Serie- u.a. - Kontaktdaten:
Fahren ohne Fahrerlaubnis oder nicht?
"VG Frankfurt am Main v. 03.02.2004:
Das Recht der Inhaber von Fahrerlaubnissen der Klasse 3, Fahrzeuge, die in die Klasse CE (Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse mit Anhänger) fallen, zu führen (CE 79), ist mit Ablauf des Jahres 2000 erloschen, wenn der Fahrerlaubnisinhaber bereits zum 31.12.1999 das 50. Lebensjahr vollendet hatte. Alle anderen Fahrerlaubnisinhaber dieser Klasse verlieren dieses Recht bereits mit Ablauf des 50. Lebensjahres, wenn sie die Fahrerlaubnis nicht zuvor umstellen lassen. Das teilweise nachträgliche Erlöschen der Fahrerlaubnis begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.
"
https://verkehrslexikon.de/Module/FE_CE79.php
Bedeutet das, wenn ich imer noch mit meinem rosa Lappen rumfahre, bewege ich eig. mein 4,2 to Wohnmobil seit 22 Jahren ohne gültige Fahrerlaubnis?
Und Trecker darf ich auch nicht mehr fahren? Und Zwillingsachs Anhänger auch nicht?
Das Recht der Inhaber von Fahrerlaubnissen der Klasse 3, Fahrzeuge, die in die Klasse CE (Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse mit Anhänger) fallen, zu führen (CE 79), ist mit Ablauf des Jahres 2000 erloschen, wenn der Fahrerlaubnisinhaber bereits zum 31.12.1999 das 50. Lebensjahr vollendet hatte. Alle anderen Fahrerlaubnisinhaber dieser Klasse verlieren dieses Recht bereits mit Ablauf des 50. Lebensjahres, wenn sie die Fahrerlaubnis nicht zuvor umstellen lassen. Das teilweise nachträgliche Erlöschen der Fahrerlaubnis begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.
"
https://verkehrslexikon.de/Module/FE_CE79.php
Bedeutet das, wenn ich imer noch mit meinem rosa Lappen rumfahre, bewege ich eig. mein 4,2 to Wohnmobil seit 22 Jahren ohne gültige Fahrerlaubnis?
Und Trecker darf ich auch nicht mehr fahren? Und Zwillingsachs Anhänger auch nicht?
lieben Gruß
PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online
PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online
- Metaphysik
- Beiträge: 10705
- Registriert: Sa 7. Nov 2015, 20:57
- Fahrzeuge: Mercedes E 220 CDI T / S 211
Vega Pioneer mit 50PS Evinrude
Beeline Tapo 50 2T Roller
F-Kart 170
Re: Fahren ohne Fahrerlaubnis oder nicht?
Quelle: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artik ... ungen.htmlSoweit Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 keine Fahrzeugkombinationen führen wollen, die nach neuem Recht in die Klasse CE fallen, brauchen sie sich keinen ärztlichen Untersuchungen zu unterziehen. Bei einem Umtausch ihrer Fahrerlaubnis erhalten sie neben den Klassen B und BE auch die Klassen C1 und C1E ohne Befristung.
Die Berechtigung, mit Klasse 3 auch Fahrzeugkombinationen zu führen, die nach neuem Recht zur Klasse CE gehören erlischt mit Vollendung des 50. Lebensjahres (Hierzu zählen vor allem dreiachsige Züge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12.000 kg oder Züge aus einem Zugfahrzeug zwischen 3.500 kg und 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse und einem Anhänger.).
Bei einem Umtausch vor Vollendung des 50. Lebensjahres wird auf Antrag zusätzlich zu den Klassen B, BE, C1 und C1E die Klasse CE zugeteilt, beschränkt auf Züge, die bisher in Klasse 3 fielen und befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Auf dem Führerschein erkennt man dies an der Schlüsselzahl 79 bei der Klasse CE. Will der Inhaber der Fahrerlaubnis diese Berechtigung nach Vollendung des 50. Lebensjahres weiter behalten, muss er einen Antrag auf Verlängerung seiner eingeschränkten Klasse CE stellen. Die Verlängerung erfolgt dann unter den allgemein geltenden Bedingungen (s. Ärztliche Untersuchungen/Geltungsdauer der Fahrerlaubnis).
- HerrToeff
- Beiträge: 12286
- Registriert: Do 14. Jan 2016, 11:18
- Fahrzeuge: Aixam 400 , Sachs zx 50, erste Serie-
D-truck 400, Schwalbe, letzte Serie- u.a. - Kontaktdaten:
Re: Fahren ohne Fahrerlaubnis oder nicht?
Die ärztlichen Untersuchungen gelten mWn für das berufliche Führen eines Trucks
Mir ging es darum ob durch den nicht vorhandenen Umtausch der ce und T Lappen verloren ist?
Mir ging es darum ob durch den nicht vorhandenen Umtausch der ce und T Lappen verloren ist?
lieben Gruß
PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online
PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online
- Metaphysik
- Beiträge: 10705
- Registriert: Sa 7. Nov 2015, 20:57
- Fahrzeuge: Mercedes E 220 CDI T / S 211
Vega Pioneer mit 50PS Evinrude
Beeline Tapo 50 2T Roller
F-Kart 170
Re: Fahren ohne Fahrerlaubnis oder nicht?
Du schriebst aber vom 4,2 To. WoMo und dem Trecker.
Quelle: https://paulcamper.de/magazin/der-wohnm ... ten-musst/Der Führerschein Klasse 3 genießt Bestandsschutz, das bedeutet er verliert seine Gültigkeit nicht. Bist du 50 Jahre alt oder älter, darfst du damit jedoch nur noch Gespanne mit einem maximalen Gesamtgewicht von 12 t bewegen. Willst du weiterhin mit 18,7 t zum Campen, musst du die Prüfung für den Führerschein B mit der Erweiterung CE79 ablegen.
- HerrToeff
- Beiträge: 12286
- Registriert: Do 14. Jan 2016, 11:18
- Fahrzeuge: Aixam 400 , Sachs zx 50, erste Serie-
D-truck 400, Schwalbe, letzte Serie- u.a. - Kontaktdaten:
Re: Fahren ohne Fahrerlaubnis oder nicht?
Ah.. das bedeutet, ich darf den Camper weiter ganz legal mit Fs kl 3alt bewgen? Und auch den Trecker?
Auf 18,7 to kann ich locker verzichten..
Auf 18,7 to kann ich locker verzichten..
lieben Gruß
PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online
PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online
- Fichte
- Beiträge: 3745
- Registriert: Sa 21. Dez 2019, 12:47
- Fahrzeuge: Microcar, Virgo II, Luxe
Ligier, Nova 500
Bellier, „Diva“
Aixam 400 - Wohnort: Mindelheim
Re: Fahren ohne Fahrerlaubnis oder nicht?
Der rosane/graue Führerschein ist für die ab 1953 bis 1958 geborene bis spätestens dem 19.01.2022 zu tauschen, der Inhaber besitzt bis zu diesem Zeitpunkt in allen Fahrzeugklassen deren Gültigkeit und der der Antrag auf Umtausch ist ca. 8 Wochen vor diesem Termin (spätestens) zu stellen. Nach diesem Zeitpunkt verlieren der graue/rosane Führerschein für diese Geburtsjahrgänge deren Gültigkeit und die Teilnahme am Straßenverkehr ist/wäre als solches nicht mehr erlaubt.
Die Fahrzeugklassen 1 - 5 werden automatisch in die neuen Fahrzeugklassen umgeschrieben (A bis DE), einzig für Fahrzeugkombinationen von über 12 Tonnen gelten Sonderreglungen, Fahrzeugklassen welche bis zum Umtausch gefahren werden durften (bis 7,5 Tonnen) bleiben auch im Karten-Führerschein bestehen.
Einzig die Fahrzeugklasse T bedarf im Falle einer Umschreibung einer Bestätigung, dass eine Land-/Forstwirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird, andernfalls gerät diese in Wegfall, so die Informationen der hiesiegen Führerscheinstelle......
Und ich prüfe jetzt nicht die Möglichkeit eines vor 1961 geborenen Mitbürgers der ehemaligen DDR, welcher dessen im Kalenderjahr 1999 zugelassenes Leichtkraftfahrzeug ohne Mopedführerschein/Krankenfahrstuhlführerschein hinsichtlich der möglichen Klasse T im Straßenverkehr mit einem 25-er Schild führen möchte......
Urteile nie über einen anderen, bevor Du nicht einen Mond lang in seinen Mokassins gelaufen bist.
- Metaphysik
- Beiträge: 10705
- Registriert: Sa 7. Nov 2015, 20:57
- Fahrzeuge: Mercedes E 220 CDI T / S 211
Vega Pioneer mit 50PS Evinrude
Beeline Tapo 50 2T Roller
F-Kart 170
- Fichte
- Beiträge: 3745
- Registriert: Sa 21. Dez 2019, 12:47
- Fahrzeuge: Microcar, Virgo II, Luxe
Ligier, Nova 500
Bellier, „Diva“
Aixam 400 - Wohnort: Mindelheim
Re: Fahren ohne Fahrerlaubnis oder nicht?
Da muss ich nochmals überlegen….
Urteile nie über einen anderen, bevor Du nicht einen Mond lang in seinen Mokassins gelaufen bist.
- HerrToeff
- Beiträge: 12286
- Registriert: Do 14. Jan 2016, 11:18
- Fahrzeuge: Aixam 400 , Sachs zx 50, erste Serie-
D-truck 400, Schwalbe, letzte Serie- u.a. - Kontaktdaten:
Re: Fahren ohne Fahrerlaubnis oder nicht?
Genau. Solang die Fahrerlaubnis nicht zurückgenommen wurde ist der Lapppen nur die amtliche Bestätigung dass man sie erteilt bekommen hat
Deshalb gibt es auch die Differenzierung zwischen Fahren ohne Fahrerlaubnis und dem Nicht mitführen des Scheins
Auch eine Sache die mir unklar ist.. Ich habe die Erlaubnis erteilt bekommen Trecker zu führen. Und nicht nur für LOF sondern ich darf auch eine 25kmh Zugmaschine mit schwarzem Kennzeichen führen. Und mit zwei Anhängern.
Und jetzt soll ich einen landwirtschaftlichen Betrieb nachweisen müssen dafür?
Reicht es nicht dass ich alle Jubeljahre mit dem geliehenen Trecker meines Nachbarn Holz für meinen Kaminofen im Wald holen will? Oder einfach mit einer Zugmaschine meinen Anhänger umsetze statt mir dafür einen Jeep zu holen?
ich habe diese Fahrerlaubnis regulär erteiltbekommen und zwar durch eine sehr ekelhafte Prüfung die ich auch nochsehr gut bezahlen musste. Und sie wurde lebenslang erteilt. Ich habe ein Recht erworben. Ich habe es mir erhalten, indem ich nie besoffen ans Steuer bin, nie brutal zu schnell, aber immer verantwortungsvoll gefahren bin. Und jetzt nehmen sie es mir -schnipp- wieder weg und das ist auch noch rechtens. Um das wirklich zu verstehen mussman Jurist sein, glaub ich. Oder kann mir das wer anders erklären?
Deshalb gibt es auch die Differenzierung zwischen Fahren ohne Fahrerlaubnis und dem Nicht mitführen des Scheins
Auch eine Sache die mir unklar ist.. Ich habe die Erlaubnis erteilt bekommen Trecker zu führen. Und nicht nur für LOF sondern ich darf auch eine 25kmh Zugmaschine mit schwarzem Kennzeichen führen. Und mit zwei Anhängern.
Und jetzt soll ich einen landwirtschaftlichen Betrieb nachweisen müssen dafür?
Reicht es nicht dass ich alle Jubeljahre mit dem geliehenen Trecker meines Nachbarn Holz für meinen Kaminofen im Wald holen will? Oder einfach mit einer Zugmaschine meinen Anhänger umsetze statt mir dafür einen Jeep zu holen?
ich habe diese Fahrerlaubnis regulär erteiltbekommen und zwar durch eine sehr ekelhafte Prüfung die ich auch nochsehr gut bezahlen musste. Und sie wurde lebenslang erteilt. Ich habe ein Recht erworben. Ich habe es mir erhalten, indem ich nie besoffen ans Steuer bin, nie brutal zu schnell, aber immer verantwortungsvoll gefahren bin. Und jetzt nehmen sie es mir -schnipp- wieder weg und das ist auch noch rechtens. Um das wirklich zu verstehen mussman Jurist sein, glaub ich. Oder kann mir das wer anders erklären?
lieben Gruß
PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online
PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online
- Fichte
- Beiträge: 3745
- Registriert: Sa 21. Dez 2019, 12:47
- Fahrzeuge: Microcar, Virgo II, Luxe
Ligier, Nova 500
Bellier, „Diva“
Aixam 400 - Wohnort: Mindelheim
Re: Fahren ohne Fahrerlaubnis oder nicht?
Ich schließe mich hierzu den Ausführungen des VG Berlin, AZ.: 4 K 143.16, an, wenn dieses in den Urteilsgründen schreibt:HerrToeff hat geschrieben: ↑Di 3. Aug 2021, 08:54
ich habe diese Fahrerlaubnis regulär erteiltbekommen und zwar durch eine sehr ekelhafte Prüfung die ich auch nochsehr gut bezahlen musste. Und sie wurde lebenslang erteilt. Ich habe ein Recht erworben. Ich habe es mir erhalten, indem ich nie besoffen ans Steuer bin, nie brutal zu schnell, aber immer verantwortungsvoll gefahren bin. Und jetzt nehmen sie es mir -schnipp- wieder weg und das ist auch noch rechtens. Um das wirklich zu verstehen mussman Jurist sein, glaub ich. Oder kann mir das wer anders erklären?
Dem steht nicht entgegen, dass die Klasse T unabhängig von der Fortdauer einer entsprechenden Tätigkeit unbefristet erteilt wird. Wer zum Zeitpunkt der Umstellung den Nachweis einer Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft erbringen kann, bietet eher die Gewähr dafür, mit der Handhabung der betroffenen bis zu 60 km/h bzw. 40 km/h schnell fahrenden modernen Zugmaschinen, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen oder selbstfahrenden Futtermischwagen, grundsätzlich vertraut zu sein, als andere, insbesondere der als Rechtsanwalt tätige Kläger. Diesem ist zuzumuten, im unwahrscheinlichen Fall der zukünftigen Aufnahme einer Tätigkeit, für die eine Fahrerlaubnis der Klasse T erforderlich ist, eine entsprechende Fahrprüfung zu absolvieren. Dies scheint auch aus Gemeinwohlgründen, insbesondere zur Wahrung der Verkehrssicherheit, geboten.
Wer bei den heutigen und landwirtschaftlichen Zugmaschinen erstmals aufsitzen möchte, sollte lieber eine Fahreignungsprüfung hierfür ablegen. Letzteres ist den alten Führerscheininhabern nicht verwehrt und kann auch beantragt werden, ist halt kostenpflichtig aber zum Schutze der Allgemeinheit sinnvoll..... Und wen wundert es, dass der Kläger selbst Rechtsanwalt war/ist.....
Urteile nie über einen anderen, bevor Du nicht einen Mond lang in seinen Mokassins gelaufen bist.
- HerrToeff
- Beiträge: 12286
- Registriert: Do 14. Jan 2016, 11:18
- Fahrzeuge: Aixam 400 , Sachs zx 50, erste Serie-
D-truck 400, Schwalbe, letzte Serie- u.a. - Kontaktdaten:
Re: Fahren ohne Fahrerlaubnis oder nicht?
Der hatte viell. 23 Lanz Oldtimer in der Garagenanlage sehen mit denen er sonntags immer ausfuhr.
Es soll ja Anwälte geben die die merkwürdigsten Fahrzeuge sammeln
Aber natürlich stehen ihm ja überall Fahrschulen bereit die ihm routiniert den Umgang mit den Lanz Treckern beibringen die er seit 30 Jahren sammelt und fährt.. immerhin hat er ja keinen LOF Betrieb zu eigen..
Es soll ja Anwälte geben die die merkwürdigsten Fahrzeuge sammeln
Aber natürlich stehen ihm ja überall Fahrschulen bereit die ihm routiniert den Umgang mit den Lanz Treckern beibringen die er seit 30 Jahren sammelt und fährt.. immerhin hat er ja keinen LOF Betrieb zu eigen..
lieben Gruß
PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online
PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online
-
- Beiträge: 7417
- Registriert: So 2. Jun 2013, 21:11
- Fahrzeuge: Aixam 400 Bj2001, Modell Adam 4kW
Dachschiebefenster, Interieur Wurzelholzimitat
km Stand:
06.MRZ 2013 51400km - 06.Sep.2013 69000
Fusion 1,6D
Transit 2,0D
OM617 Motorsegelboot - Wohnort: Lohmar, bei Köln
Re: Fahren ohne Fahrerlaubnis oder nicht?
was aber nicht bnedeutet, das dir der Führerschein T verwehrt bleibt beim Umschreiben.
Ich jedenfalls konnte den behalten beim Umschreiben. ich hab zwar Land und Wald, aber keinen angemeldeten Betrieb dazu.
Ich jedenfalls konnte den behalten beim Umschreiben. ich hab zwar Land und Wald, aber keinen angemeldeten Betrieb dazu.
Aixam 400 Bj2001, Modell Adam
- Metaphysik
- Beiträge: 10705
- Registriert: Sa 7. Nov 2015, 20:57
- Fahrzeuge: Mercedes E 220 CDI T / S 211
Vega Pioneer mit 50PS Evinrude
Beeline Tapo 50 2T Roller
F-Kart 170
Re: Fahren ohne Fahrerlaubnis oder nicht?
Es soll ja auch noch andere Gründe geben Traktor zu fahren - z.B. slippen im Yachthafen mit dem Vereinstraktor, wenn der eigene Wagen nicht zum slippen taugt
- guidolenz123
- Beiträge: 20684
- Registriert: Di 17. Feb 2009, 20:38
- Fahrzeuge: Mercedes 500SEC Coupe
Krause Duo Dreirad
Simson Habicht
Wohnmobil Hymer 522 Bj 83
Trike Anthrotech
Velomobil Quest
Liegerad Challenge Wizard
Bergamont Pedelec
Hyosung Aquila Chopper
Jeep Commander Diesel
Smart 450 u Roadster - Wohnort: Ilmenau/Thüringen
- Kontaktdaten:
Re: Fahren ohne Fahrerlaubnis oder nicht?
Metaphysik hat geschrieben: ↑Mi 11. Aug 2021, 23:49Es soll ja auch noch andere Gründe geben Traktor zu fahren - z.B. slippen im Yachthafen mit dem Vereinstraktor, wenn der eigene Wagen nicht zum slippen taugt
Land unter
Gruß Guido
Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen
Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.
Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen
Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.