6kw jetzt endlich mit VKZ?
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Re: 6kw jetzt endlich mit VKZ?
Herzlichen dank für die vielen hilfreichen Hinweise!
Ich habe soeben folgende E-Mail aus Flensburg erhalten:
"Kraftfahrt-Bundesamt
222-202.11
Sehr geehrter Herr [...],
für Ihre E-Mail vom 30.06.2021, welche mir zuständigkeitshalber übersandt wurde, danke ich Ihnen.
Dazu kann ich Ihnen mitteilten, dass die Zulassungsfreiheit ab 03.07.2021 auf die gesamte Klasse L6e erstreckt wird (§ 2 Nr. 12, § 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Buchst. f FZV).
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Wenke Clausen
Kraftfahrt-Bundesamt
Sgb. 222
24932 Flensburg"
Ich habe soeben folgende E-Mail aus Flensburg erhalten:
"Kraftfahrt-Bundesamt
222-202.11
Sehr geehrter Herr [...],
für Ihre E-Mail vom 30.06.2021, welche mir zuständigkeitshalber übersandt wurde, danke ich Ihnen.
Dazu kann ich Ihnen mitteilten, dass die Zulassungsfreiheit ab 03.07.2021 auf die gesamte Klasse L6e erstreckt wird (§ 2 Nr. 12, § 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Buchst. f FZV).
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Wenke Clausen
Kraftfahrt-Bundesamt
Sgb. 222
24932 Flensburg"
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Re: 6kw jetzt endlich mit VKZ?
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 38, ausgegeben zu Bonn am 2. Juli 2021, Seiten 2227 und 2228:
"Artikel 5
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 3. Februar 2011 (BGBl. I S. 139), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 29. Juni 2020 (BGBl. I S. 1528) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu Anlage 12 wie folgt gefasst:
„Anlage 12 Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder, motorisierte Krankenfahrstühle und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge“.
[alt: Anlage 12 Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder, motorisierte Krankenfahrstühle und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge]
2. § 2 Nummer 12 wird wie folgt gefasst:
„12. leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge: leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge im Sinne des Artikels 4 Absatz 2 Buchstabe f in Verbindung mit dem Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 in der jeweils geltenden Fassung;“.
[alt: vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge: vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leermasse von nicht mehr als 350 kg, ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, mit Fremdzündungsmotor, dessen Hubraum nicht mehr als 50 cm3 beträgt, oder mit einem anderen Verbrennungsmotor, dessen maximale Nennleistung nicht mehr als 4 kW beträgt, oder mit einem Elektromotor, dessen maximale Nennleistung nicht mehr als 4 kW beträgt;]
3. § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe f wird wie folgt gefasst:
„f) leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge,“.
[alt: f) vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge]
"Artikel 5
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 3. Februar 2011 (BGBl. I S. 139), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 29. Juni 2020 (BGBl. I S. 1528) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu Anlage 12 wie folgt gefasst:
„Anlage 12 Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder, motorisierte Krankenfahrstühle und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge“.
[alt: Anlage 12 Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder, motorisierte Krankenfahrstühle und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge]
2. § 2 Nummer 12 wird wie folgt gefasst:
„12. leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge: leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge im Sinne des Artikels 4 Absatz 2 Buchstabe f in Verbindung mit dem Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 in der jeweils geltenden Fassung;“.
[alt: vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge: vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leermasse von nicht mehr als 350 kg, ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, mit Fremdzündungsmotor, dessen Hubraum nicht mehr als 50 cm3 beträgt, oder mit einem anderen Verbrennungsmotor, dessen maximale Nennleistung nicht mehr als 4 kW beträgt, oder mit einem Elektromotor, dessen maximale Nennleistung nicht mehr als 4 kW beträgt;]
3. § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe f wird wie folgt gefasst:
„f) leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge,“.
[alt: f) vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge]
- Fichte
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Re: 6kw jetzt endlich mit VKZ?
Strike…. endlich herrscht Rechtsklarheit und zu Gunsten unserer Besitzer von nunmehr „leichten und vierrädrigen Kraftfahrzeugen“….
wobei, muss ich jetzt das Reserverad rauswerfen….
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Urteile nie über einen anderen, bevor Du nicht einen Mond lang in seinen Mokassins gelaufen bist.
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Re: 6kw jetzt endlich mit VKZ?
Ab jetzt heisst es also das die EU Vorgabe in der jeweils gültigen Fassung sofort in die VKZ einfliesst.
" "...in Verbindung mit dem Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 in der jeweils geltenden Fassung;“...."
Und die Umsetztung in diesem Sommer wie angekündigt hat sich damit auch bewahrheitet. Klasse
" "...in Verbindung mit dem Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 in der jeweils geltenden Fassung;“...."
Und die Umsetztung in diesem Sommer wie angekündigt hat sich damit auch bewahrheitet. Klasse
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- rolf.g3
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Re: 6kw jetzt endlich mit VKZ?
Damit darf ich meinen 2009er M.Go also weiterfahren, muss ihn aber jetzt anders nennen ??
alt: LKFZ ( Leichtkrafthafrzeug)
neu: LKFZ ( Leichtes Kraftfahrzeug )
Dafür zahl ich doch gerne Steuern
Die machen was - boah, mann, was bin ich stolz auf unsere Regierung und deren Ämter
gr
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Schreibfehler sind wie Ostereier, wer sie findet darf sie behalten...
Wer etwas will, findet Wege !
Wer etwas NICHT will, findet Argumente !
Grüße den König, wo immer er Dir begegnet !
Hätte, wäre, wenn und aber gibt zum Schluss nur blöd Gelaber !
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- Fichte
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Re: 6kw jetzt endlich mit VKZ?
Nee, nee, Rolf, wenn schon denn schon müssen wir bei der Wahrheit bleiben…rolf.g3 hat geschrieben: ↑Fr 2. Jul 2021, 15:18Damit darf ich meinen 2009er M.Go also weiterfahren, muss ihn aber jetzt anders nennen ??
alt: LKFZ ( Leichtkrafthafrzeug)
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„Leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug….“
Nicht dass unsere mit Mopeds verwechselt werden….
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- rolf.g3
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Re: 6kw jetzt endlich mit VKZ?
... bin trotzdem unheimlich stolz !!!
Ich vertraue darauf, das im Ernstfall in Regierung ebenso schnell und zuverlässig reagiert und umsetzt wie hier !
Stellt euch mal vor, die Welt stünde vor einer Pandemie ...
gr
Ich vertraue darauf, das im Ernstfall in Regierung ebenso schnell und zuverlässig reagiert und umsetzt wie hier !
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Wer etwas will, findet Wege !
Wer etwas NICHT will, findet Argumente !
Grüße den König, wo immer er Dir begegnet !
Hätte, wäre, wenn und aber gibt zum Schluss nur blöd Gelaber !
Wer etwas will, findet Wege !
Wer etwas NICHT will, findet Argumente !
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- HerrToeff
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D-truck 400, Schwalbe, letzte Serie- u.a. - Kontaktdaten:
Re: 6kw jetzt endlich mit VKZ?
ja klar!!
Das können die genauso gut!
Ich bin sicher, 4 Jahre nachdem der letzte Geeimpfte an Krebs verstorben ist wird die Regierung umgehend beschliessen dass das Impfzeugs das nächste mal vorher getestet wird. 4 Jahre nachdem sie festgestellt haben, dass ihnen die Pharmaindustrie einen grippalen Infekt als Supervirus verkauft hat, werden sie beschliessen, vor dem nächsten Lockdown des Landes zu fragen was so ein Virus überhaupt ist. 4 Jahre nach dem Corona Ärgerniss werden sie Lauterbach als Versicherungskennzeichen-Beauftragten einsetzen und ihm künftig verbieten, Kinderopfer zu verlangen.
4 Jahre sind in geologischen Dimensionen nur ein Wimpernschlag und nach diesen Masstäben sind unsere Regierenden immer augenblicklich am Handeln.
Hmmm ... also... Versicherungskennzeichen wurden nun ins Gesetzesblatt eingetragen? Das bedeutet doch, dass irgend jemand beim Beamten-Mikado ganz böse verloren hat..
Das können die genauso gut!
Ich bin sicher, 4 Jahre nachdem der letzte Geeimpfte an Krebs verstorben ist wird die Regierung umgehend beschliessen dass das Impfzeugs das nächste mal vorher getestet wird. 4 Jahre nachdem sie festgestellt haben, dass ihnen die Pharmaindustrie einen grippalen Infekt als Supervirus verkauft hat, werden sie beschliessen, vor dem nächsten Lockdown des Landes zu fragen was so ein Virus überhaupt ist. 4 Jahre nach dem Corona Ärgerniss werden sie Lauterbach als Versicherungskennzeichen-Beauftragten einsetzen und ihm künftig verbieten, Kinderopfer zu verlangen.
4 Jahre sind in geologischen Dimensionen nur ein Wimpernschlag und nach diesen Masstäben sind unsere Regierenden immer augenblicklich am Handeln.
Hmmm ... also... Versicherungskennzeichen wurden nun ins Gesetzesblatt eingetragen? Das bedeutet doch, dass irgend jemand beim Beamten-Mikado ganz böse verloren hat..
lieben Gruß
PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online
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