Was steht also für ein Leer oder Gesamtgewicht drin, wenn ich das Ding regulär anmelde?
Schon wieder ein Problem?z
![Laughing :lol:](./images/smilies/icon_lol.gif)
|
Moderatoren: guidolenz123, Fichte
... und ich vermute mal, dass auf den das besagte "Problem" ( 4...6kW und/oder 350...425 kg) zutrifft?starik1968 hat geschrieben: ↑Di 29. Jun 2021, 10:47Ich habe meinen Aixam Crrossline Bj. 2018 zugelassen. War recht einfach.
OK73 hat geschrieben: ↑Di 29. Jun 2021, 14:04... und ich vermute mal, dass auf den das besagte "Problem" ( 4...6kW und/oder 350...425 kg) zutrifft?starik1968 hat geschrieben: ↑Di 29. Jun 2021, 10:47Ich habe meinen Aixam Crrossline Bj. 2018 zugelassen. War recht einfach.
Du darfst den aber 100% legal mit dem FS AM fahren, richtig?
Der §6 FeV verweist eindeutig auf die EU-Fahrzeugklassen: https://www.buzer.de/6_FeV.htm
Also der Ami hat m.W. 6kw das heisst dann zulassen.OK73 hat geschrieben: ↑Mi 30. Jun 2021, 07:26Laut §6 FeV darf man mit dem AM-Führerschein Leicht-Kfz der Klasse L6e fahren. Das scheint doch unabhängig davon zu gelten, ob das Kfz mit Zulassung oder zulassungsfrei unterwegs ist.
Dass das Fahrzeug der Typklasse L6e zugeordnet wurde, geht aus der Konformitätsbescheinigung (CoC) hervor. Wenn es also bei zugelassenen Kfz aus den Fahrzeugpapieren (Zulassung Teil 1 und 2, ehem. Fahrzeugschein / -brief) nicht hervorgeht, dann doch auf jeden Fall aus der CoC:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 1e32-110-1
In der Muster-CoC (s. oben) sehe ich gar keine Angaben zu Masse und Motorleistung. Da wird einfach nur dokumentiert, dass es sich um ein Fahrzeug der Klasse sowieso handelt.
Citroen will mir meine CoC (vom Ami) demnächst in Papierform zuschicken, dann lade ich gerne mal einen Scan hoch.
Wenn mir also mit der CoC bescheinigt wird, dass ein Fahrzeug der Klasse L6e zugeordnet wurde, dann darf man es mit dem FS Kl. AM fahren (selbst dann, wenn man die offizielle Einstufung anhand des Gesetzestextes nicht nachvollziehen kann. Gerade bei der Frage, was bei welcher Fahrzeugmasse so alles (nicht) mitgewogen wird, geschehen ja oft sonderbare Dinge). Voraussetzung ist natürlich, dass die CoC nicht gefälscht wurde.
Den Ami gibt es in DE schon?OK73 hat geschrieben: ↑Mi 30. Jun 2021, 07:26Laut §6 FeV darf man mit dem AM-Führerschein Leicht-Kfz der Klasse L6e fahren. Das scheint doch unabhängig davon zu gelten, ob das Kfz mit Zulassung oder zulassungsfrei unterwegs ist.
Dass das Fahrzeug der Typklasse L6e zugeordnet wurde, geht aus der Konformitätsbescheinigung (CoC) hervor. Wenn es also bei zugelassenen Kfz aus den Fahrzeugpapieren (Zulassung Teil 1 und 2, ehem. Fahrzeugschein / -brief) nicht hervorgeht, dann doch auf jeden Fall aus der CoC:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 1e32-110-1
In der Muster-CoC (s. oben) sehe ich gar keine Angaben zu Masse und Motorleistung. Da wird einfach nur dokumentiert, dass es sich um ein Fahrzeug der Klasse sowieso handelt.
Citroen will mir meine CoC (vom Ami) demnächst in Papierform zuschicken, dann lade ich gerne mal einen Scan hoch.
Wenn mir also mit der CoC bescheinigt wird, dass ein Fahrzeug der Klasse L6e zugeordnet wurde, dann darf man es mit dem FS Kl. AM fahren (selbst dann, wenn man die offizielle Einstufung anhand des Gesetzestextes nicht nachvollziehen kann. Gerade bei der Frage, was bei welcher Fahrzeugmasse so alles (nicht) mitgewogen wird, geschehen ja oft sonderbare Dinge). Voraussetzung ist natürlich, dass die CoC nicht gefälscht wurde.
Das gibt ein Problem: Um ein großes Schild zu bekommen musst Du zur Zulassungsstelle mit dem Fahrzeug, so war es bei mir, evtl. bekommt man ein rotes Überführungskennzeichen, das dann ggf, klären.OK73 hat geschrieben: ↑Mi 30. Jun 2021, 10:17ja, der Ami hat 6kW. Nein, den Ami gibt es in Deutschland noch nicht zu kaufen, aber ich habe ihn in Frankreich bestellt und bezahlt und kann ihn hoffentlich ca. Anfang August dort abholen lassen.
Citroen macht aber die Vorlage von Kennzeichenschildern zur Bedingung für die Herausgabe des Fahrzeugs. Allerdings haben sie nicht explizit große Schilder verlangt. Ich habe denen EIN Mopedschild angekündigt, bisher keine Widerrede.
Ist Euch diese Korrektur zur 11. KBA-Bekanntmachung vom Nov. 2014 bekannt?
https://www.kba.de/DE/Statistik/Bekannt ... onFile&v=5
und
https://www.kba.de/SharedDocs/Publikati ... onFile&v=4
Seite 12
Übersicht:
https://www.kba.de/DE/Statistik/Bekannt ... ?nn=664582
Mir persönlich zu "heiss" meinen mit VKZ zu fahren. Wenn dann was ist, ist der Ärger mit der Versicherung vorprogrammiert, da schauen die dann. Habe 2004 bei einer eigentlich fälligen Risikolebensversicherung 150.000 € verloren, weil eine Angabe im Bogen fehlte, die hätte rein müssen.HerrToeff hat geschrieben: ↑Do 1. Jul 2021, 07:13Ich würde beim KBA nicht anfragen sondern einfach mit VKZ fahren glaube ich. Irgentwie tut das alle Welt.
Ich weiss.. ich bin derjenige der das Thema "Keine zulassungsfreiheit für 6kw Fahrzeuge" 2017 in diesem Forum überhaupt erst losgetreten bzw die Problematik entdeckt hat. Aber um ehrlich zu sein.. da habe ich glaub ich zu sehr Erbsen gezählt. Es interressiert keine Sau und fast ausnahmslos alle 6kw l6e sind mit VKZ unterwegs
Mein Versicherungsvertreter meinte sogar die Kostenerhöhung für die Leichtkraftfahrzeuge VKZ sei daraus resultieren dass mit der höheren Leistung und Gewicht das Risiko steige, Als ich sagte die Dinger dürfen gar keine VKZ haben, kuckte er mich an wie Otto und meinte, entscheidend seien für ihn die eingetragenen 45 kmh
Wie im Eingangsartikel dieses Threads aufgeführt gibt es sogar Versicherungen die das ganz offiziell in ihren Bestimmungen aufführen , dass sie LKFZ mit 6kw mit einem VKZ versorgen
Dennoch .. ich selber würde mir nicht bewusst so ein 6kw L6e kaufen. Ausnahme viell sowas wie den Ami den auch mit regulären Kennzeichen toll finde. Im Dieselbereich dann eher ein l7e, genauso viel Steuern aber kein Tempolimit. Und wer das L6e führerscheinbedimgt fährt der wird auch das grosse Kennzeichen in Kauf nehmen. Im Gegentum - mit grossen Kennzeichen sieht die Fuhre eher wie ein "grosses" kleines Auto aus..
Deshalb sieht wohl auch niemand Handlungsbedarf und alles bleibt so wie es ist
Und letztlich ... warum sollte sich die Regierung für Steuer-Mindereinnahmen einsetzen? Oder der Tüv auf Mehreinnahmen für lau verzichten?
Keine Probezeit bei AMOK73 hat geschrieben: ↑Do 1. Jul 2021, 07:51Was die Versicherung betrifft, lässst sich das Problem nach Auskunft eines Versicherungsverkäufers (Makler? Agent? ...?) wie folgt lösen:
Die Versicherung nachweisbar über die betreffenden Daten informieren, also z.B. per Fax. Sendebericht aufbewahren! Wenn die Versicherung daraufhin nicht kündigt/widerspricht, kommt das der Akzeptanz gleich, somit ist das Kfz versichert.
Neben der Info nach Vertragsabschluss gibt es auch die Möglichkeit, gleich bei Abschluss schriftlich auf die kritischen Daten (Masse, Leistung,...) hinzuweisen. Auch dann wird das Fahrzeug so wie es ist, versichert. Wichtig ist also, dass die Versicherung diese Daten schluckt und dass man dies auch im Streitfall beweisen kann.
Im schlimmsten Fall ist man dann mit einem Fahrzeug unterwegs, das zwar versichert, aber nicht zugelassen ist (trotz Zulassungspflicht). Die möglichen Konsequenzen sind mir nicht bekannt.
Auch für Führerscheinanfänger mit dem AM gibt es wohl eine Probezeit, richtig? Ein Führerscheinverlust wegen fehlender Zulassung wäre extrem ärgerlich.
Mit Versicherungen wird gerne leichtfertig umgegangen, gerade Risiko-Lebensversicherungen bspw. und den Angaben die man macht und die man dann nicht für nötig hält. Die Hinterbliebenen "freuen" sich dann wenn die Kreditabsicherung sich in Luft aufgelöst hat.HerrToeff hat geschrieben: ↑Do 1. Jul 2021, 08:27wie gesagt .. bis zur Klärung der rechtl. Situation würde ich eher ein L7e als ein L6e kaufen..
Aber insgesamt erstaunt es mich wie leichtfertig mit dem Thema VKZ umgegangen wird. Von daher kommen mir schon Selbstzweifel an meinem Aufstand, den ich damals um VKZ für 6kw gemacht habe ..
Genau. für alle L6e Fahrzeuge reicht in allen Ländern der EU Führerschein AM.OK73 hat geschrieben: ↑Mi 30. Jun 2021, 07:26Laut §6 FeV darf man mit dem AM-Führerschein Leicht-Kfz der Klasse L6e fahren. Das scheint doch unabhängig davon zu gelten, ob das Kfz mit Zulassung oder zulassungsfrei unterwegs ist.
Dass das Fahrzeug der Typklasse L6e zugeordnet wurde, geht aus der Konformitätsbescheinigung (CoC) hervor. Wenn es also bei zugelassenen Kfz aus den Fahrzeugpapieren (Zulassung Teil 1 und 2, ehem. Fahrzeugschein / -brief) nicht hervorgeht, dann doch auf jeden Fall aus der CoC:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 1e32-110-1
In der Muster-CoC (s. oben) sehe ich gar keine Angaben zu Masse und Motorleistung. Da wird einfach nur dokumentiert, dass es sich um ein Fahrzeug der Klasse sowieso handelt.
Citroen will mir meine CoC (vom Ami) demnächst in Papierform zuschicken, dann lade ich gerne mal einen Scan hoch.
Wenn mir also mit der CoC bescheinigt wird, dass ein Fahrzeug der Klasse L6e zugeordnet wurde, dann darf man es mit dem FS Kl. AM fahren (selbst dann, wenn man die offizielle Einstufung anhand des Gesetzestextes nicht nachvollziehen kann. Gerade bei der Frage, was bei welcher Fahrzeugmasse so alles (nicht) mitgewogen wird, geschehen ja oft sonderbare Dinge). Voraussetzung ist natürlich, dass die CoC nicht gefälscht wurde.