Im Referentenentwurf zur Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung (welche noch nicht abgesegnet/abgewinkt wurde und damit noch nicht in Kraft ist!) ist (sinngemäß) als Begründung enthalten, dass der Verwaltungsaufwand für die Zulassung der 6kw Leichtkraftfahrzeuge außer Verhältnis zum Kraftfahrzeugsteuerertrag steht und auf diese (Peanuts) verzichtet werden kann.
Dasselbe ist jetzt meine Übersetzung….
Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung soll daher die Zulassungsfreiheit derselben den 4kw folgen und dem Wirrwarr auf deutschen Straßen ein Ende setzen. Da die Politik „unabhängig“ von Versicherern und TÜV arbeiten sollte, dass Steuersäckchen geschont werden soll, besteht die Wahrscheinlichkeit der Zulassungsfreiheit (für die Zukunft) auch weiterhin… Verfolgen wir dieses Thema mal mit Spannung weiter….
Ferner unterliegen KFZ (wie die Qualifizierung eines Krankenfahrstuhles) nur dann einem Bestandsschutz, wenn diese überhaupt und jemals rechtlich und ordnungsgemäß als Krankenfahrstuhl in den Verkehr gebracht wurden. Der Graubereich, innerhalb derer KFZ zu Krankenfahrstühlen umgebaut und rechtswidrig als Krankenfahrstuhl „begutachtet“ wurden, ist hingegen groß. Diese rechtswidrig begutachteten Krankenfahrstühle besitzen auch keinen Schutz….
Selbst der „Schutz des Besitzstandes“ kann (nebst einer Übergangsvorschrift) ausgehebelt werden, wenn es das Interesse der Allgemeinheit erfordert…. Also „Trau schau wem“…..