Metaphysik hat geschrieben: ↑Mo 29. Jun 2020, 17:02
Nur um es nochmal zu erwähnen, ich selbst hätte kein Problem mit dem Wattestäbchen, es geht mir ums
Prinzip. Zur körperlichen Unversehrheit gehört für mich auch das Recht z.B. nicht wissen zu wollen ob man infiziert / krank ist. Psyche. Es ist immer noch mein Körper. Der Inhalt geht keinen was an. Klingt blöd

. Ich finde aber beim Wattestäbchen findet der Übergriff statt.

uiii... da ist es, dass böse Wort, welches wir Juristen niemals in den Mund nehmen, geschweige denn aussprechen würden....
Isch wie „Lord V....“ in einer bekannten 7-teiligen Buchreihe.....
Nein, nein, dass Du Rechtsansichten abklopfst, ist/war mir schon klar. Es gibt aber auch hier einen Spruch unter Juristen:
Die persönliche Freiheit hört dort auf, wo die Nase des anderen Menschen beginnt.
Wenn „Deine“ persönliche Freiheit darin bestünde zu Wissen, ob eine Infektion vorliegt oder nicht, Du Dich selbst in Unkenntnis Deines Gesundheitszustandes jedoch in der Öffentlichkeit bewegst und hierdurch bedingt Deine mögliche Infektion in die Nase anderer Mitmenschen gelangt, wann fängt dann Deine persönliche Verantwortung gegenüber dem Rest der Bevölkerung/Mitmenschen an? Eine recht philosophische Frage, welche unsere Gesetzestexte, Verordnungen oder Allgemeinverfügung unter Beachtung der Grundrechte aller Mitmenschen nicht/nicht ausreichend beantworten können.
Auf gut Deutsch: es ist die subjektive Sichtweise des jeweiligen Individuums/Betrachters....
Auf gut bayrisch: Woas I ned, passt scho....
Urteile nie über einen anderen, bevor Du nicht einen Mond lang in seinen Mokassins gelaufen bist.