Wenn ich Guido in einem anderen Thread in der Vergangenheit richtig verstanden hatte, brauchst Du auch keine, Anhänger hinter Versicherungskennzeichen FZG brauchen nur ein Wiederholungskennzeichen, keine eigene Zulassungbangen hat geschrieben:Ich meinte, ich hab den Anhänger in der Scheune stehen und wenn ich ihn da raushole bleibt er am Zugwagen angekoppelt bis ich ihn wieder zurückstelle. Dann würde ich keine Versicherung brauchen.
viewtopic.php?f=2&t=6572&p=58985&hilit= ... ger#p58982
des weiteren
"...
Unter anderem sind folgende Anhänger zulassungsfrei, wenn sie die dazugehörigen Bedingungen erfüllen:
einachsige Anhänger, die an motorisierten Krankenfahrstühlen, Kleinkrafträdern oder Krafträdern angekoppelt werden können
.."
quelle https://www.bussgeldkatalog.org/zulassu ... fahrzeuge/
frag aber nicht mich ich kenne mich nicht wirlich aus. Sonst müsste ich nicht Guido wegen jeder Kleinigkeit fragen. Nebenbei: Danke für die Geduld mit mir über die Jahre, Guido