
Grüße
Roland
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Moderatoren: guidolenz123, Fichte
Mein Stand ist, dass ich von einer Versicherungsgesellschaft ein Versicherungskennzeichen bekommen. Hatte denen die Papiere geschickt, auf dem Versicherungsschein steht aber 325kg max. Habe denen jetzt nochmals geschrieben mit der Bitte um Klarstellung, bisher keine Antwort.macbloke hat geschrieben:Habe mal alles gelesen.
1.Die EU hat Europaweit alle Fahrzeugklassen vorgegeben, die gelten in ganz Europa.
2. Führerscheine sind ebenfalls identisch.
3. Zulassungspflichtig sind die L6e in den meisten unserer Nachbarländer. DAs ist Ländersache.
4. in Deutschland sind Leichtkraftfahrzeuge bis L6e bisher Zulassungsfrei gewesen. L7e nicht, die mussten wie in den Nachbarländern auch, zugelassen werden. Schon immer.
5 Die Zulassung hat nix mit der Fahrzeugklasse zu tun, die ist separat definiert.
6. Die COC entspricht einer Betriebserlaubnis. Eine COC gibt es zu jedem Fahrzeug dazu. Wenn ich Erstbesitzer eines zulassungspflichtigen Fahrzeuges bin, muss ich mit dieser Betriebserlaubnis zum Straßenverkehrsamt, worauf die mir eine Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ausfüllen. Früher unter Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bekannt.
7. nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge können freiwillig zugelassen werden, freiwillig zugelassene Fahrzeuge unterliegen aber nicht durch die bloße Tatsache das sie zugelassen sind der Steuerpflicht nnd unterliegen auch nicht der TüV Pflicht. In den freiwillig zugelassenen Fahrzeugen steht in der Zulassung" TüV frei". Und steuer wird dafür auch nicht erhoben.
Noch Fragen?
Nun, was mit den L6e mit 6kW bezüglich Versicherung und zulassen bez nicht zulassen ist, das ist nicht definiert.
Möglicherweise wird es so aussehen, das die neue L6e Klasse so zu behandeln sein wird wie L7e. Und die alte L6e Klasse Bestandschutz hat. Möglicherweise wird es dann in den LKFZ der Klasse L6e wieder 4kW Motoren und 350kg zul. ges. Gewicht geben für den deutschen Markt...wer weiß das schon.
PS:starik1968 hat geschrieben:
Für alle Fälle habe ich mir von Aixam eine Bescheinigung geben lassen, dass kein Brief exisiert.
Du brauchst gar keine Bescheinigung von Aixan das kein "Brief" existiert. Bei jedem Neuwagen bekommst du eine COC mit der du zum Straßenverkehrsamt gehen kannst um dort eine Zulasslassungsbescheinigung teil I und TeilII ausstellen lassen kannst. DAs ist das was als FAhrzeugbrief udn Fahrzeugschein bezeichnet wurde, seit es in EU identisch geregelt ist, ist es mit einigen änderungen wie der alte deutsche Fahrzeugbrief und der alte deutsche Fahrzeugschein.
Dann kann ich wenn es nötig wird, einen Brief erstellen lassen und versichern (ob dann TÜV nötig wird, wird sich bei der Zulassungsstelle dann ggf. zeigen, wenn dies das verlangen dann geht er halt zum TÜV).
Da es "Gerüchte" gibt dass im April bei der Verkehrsministertagung das Ganze evtl. Thema ist, kann ich auch erstmal abwarten, da es mir nicht eilt, kann ihn jetzt eh nicht fahren. Und mein Twizy 45 läuft auch wieder, also muss ich da nichts schnell machen.
Kann ich den Brief erstellen lassen ohne gleich zu versichern?
Warum? Das reicht doch dann, wenn du ihn wirklich anmelden willst. Dauert 1 Minute vielelicht länger.
Sonst wird es unnötig teuer. Versicherung holen, Brief ausstellen lassen, dann ruhend melden, das kostet auch wieder.
Bin meine Unterlagen zum Twizy durch, da habe ich einen Brief und einen entwerten Schein, war in 2015, als der beim Händler war, wohl auch nicht eindeutig, ob Nummernschild oder Versicherungskennzeichen, es steht das damalige Kennzeichen drauf, der hatte damals ein Nummernschild, aber wohl nur sehr kurz.
Shalom
F.
Das mit der Bescheinigung sagte mir die Dame von Zulassungsamt telefonisch. Ich solle CoC, Bescheinigung und Kaufvertrag bringen. Aixam war so nett das zu machen, habe das jetzt bei mir abgelegt.macbloke hat geschrieben:PS:starik1968 hat geschrieben:
Für alle Fälle habe ich mir von Aixam eine Bescheinigung geben lassen, dass kein Brief exisiert.
Du brauchst gar keine Bescheinigung von Aixan das kein "Brief" existiert. Bei jedem Neuwagen bekommst du eine COC mit der du zum Straßenverkehrsamt gehen kannst um dort eine Zulasslassungsbescheinigung teil I und TeilII ausstellen lassen kannst. DAs ist das was als FAhrzeugbrief udn Fahrzeugschein bezeichnet wurde, seit es in EU identisch geregelt ist, ist es mit einigen änderungen wie der alte deutsche Fahrzeugbrief und der alte deutsche Fahrzeugschein.
Dann kann ich wenn es nötig wird, einen Brief erstellen lassen und versichern (ob dann TÜV nötig wird, wird sich bei der Zulassungsstelle dann ggf. zeigen, wenn dies das verlangen dann geht er halt zum TÜV).
Da es "Gerüchte" gibt dass im April bei der Verkehrsministertagung das Ganze evtl. Thema ist, kann ich auch erstmal abwarten, da es mir nicht eilt, kann ihn jetzt eh nicht fahren. Und mein Twizy 45 läuft auch wieder, also muss ich da nichts schnell machen.
Kann ich den Brief erstellen lassen ohne gleich zu versichern?
Warum? Das reicht doch dann, wenn du ihn wirklich anmelden willst. Dauert 1 Minute vielelicht länger.
Sonst wird es unnötig teuer. Versicherung holen, Brief ausstellen lassen, dann ruhend melden, das kostet auch wieder.
Bin meine Unterlagen zum Twizy durch, da habe ich einen Brief und einen entwerten Schein, war in 2015, als der beim Händler war, wohl auch nicht eindeutig, ob Nummernschild oder Versicherungskennzeichen, es steht das damalige Kennzeichen drauf, der hatte damals ein Nummernschild, aber wohl nur sehr kurz.
Shalom
F.
Das Ausstellungsdatum der Zulassungsbescheinigung gilt als Fahrzeugalter. Nicht das Produktionsdatum oder das Kaufdatum...
War doch auch nie anders, oder sehe ich das falsch?!tass02 hat geschrieben:Ja natürlich brauchst du einen Brief wenn du das freiwillig anmelden willst und dann zahlt man logischerweise steuern.
Grüße
Roland
Heisst das wenn ich den "Brief" machen lasse ich das Fahrzeug zur Einzelabnahme bringen muss? Dann dürfte es teuer werden.tass02 hat geschrieben:War natürlich nie anders, nur hat der keinen Brief also stellt das amt einen aus nur anmelden kann man trotzdem nicht. Ohne TÜV keine Zulassung. Das ist ja aber nicht so wie bei einen zugelassenen wagen da wird eine Volumenabnahme fällig. Meine alte gurke aus 2006 würde schon bei der Geräuschentwicklung und abgas die Hürde gar nicht nehmendas ist ja eine Neuzulassung also gelten die werte von 2019.
Grüße
Roland
Muss ich mal in der Facebookgruppe fragen, da gibt es eher jemanden der ein neues Fahrzeug gekauft. Hier werden doch eher diejenigen sein, die gerne an den Fahrzeugen basteln, da wird man sich eher keine mit 6kw bisher gekauft haben, die gibt es ja noch nicht lange.tass02 hat geschrieben:Kommt drauf an was der Fahrzeughersteller schon erledigt hat. Zb steht bei mir nicht mal eine Reifengröße drin ist bestimmt kein Problem die eintragen zu lassen kostet aber wieder extra. wenn ich ein Motorrad umbaue schaue ich das ich vorher schon einen Paktpreis bekomme, was in der regel die meisten machen. Deshalb immer vorher beim TÜV anfragen, kostet in der regel nichts und spart böse Überraschungen.
Das einfachste ist man sucht sich jemand der schon mal zugelassen hat damit man die Daten übernehmen kann.Ob die das Amt oder TÜV anerkennt ist eine andere sache.
Grüße
Roland
tass02 hat geschrieben:Ja ist so, bei Motorrädern ist sogar schon 2017 schicht im Schacht gewesen. Hast aber noch genug zeit, natürlich muss der Motor auch die angegebenen Grenzwerte auch einhalten.
Grüße
Roland
Klar versichert die mir das, was wenn was passiert? Ich vertraue da nicht drauf, ich habe gesehen wie schnell man bei Versicherungen abgespeist wird, 2004 kostete mich eine Nichtangabe eines Sachverhaltes in einer Lebensversicherung 150.0000 € (gehe davon aus, dass es ungute Beratung war), als ich einen Wasserschaden am Haus meldete, wollte die Versicherung auch nichts von mir wissen. Die wissen dass sie genug Geld/Ressourcen habe um jeden Prozess auszusitzen.tass02 hat geschrieben:Ja eigentlich nicht da machst ja nur du ein Problem daraus, die Huk Versichert dir das ja. Und es steht nirgends klipp und klar das man das anmelden muss. Das machst du ja aus freien stücken, und sollte sich tatsächlich was ändern muss man das auch nicht verschrotten dafür gibt es immer Übergangslösungen.
Und wenn eine neue Euro Norm kommt muss sich auch Aixam daran halten, der verkauft ja Europaweit wo auch Zulassungspflicht besteht. Da braucht keiner mit soner fahrenden Taschenlampe umherfahren![]()
Grüße
Roland
Was interessant ist, vor einigen Jahren stand bei Aixam zulassungsfrei auf der Webseiterolf.g3 hat geschrieben:moin,
Nun, ich hatte jetzt mit meinen Vers.-kennz. eine ebenso lustige wie tragische Begebenheit:
Durch einen Fehler im System wurde mein Kennzeichen auf eine andere Person geschrieben.
Letztlich habe ich bei der Polizei angerufen und eine Stellungnahme verlangt. Als erstes wurde ich an die Versicherung verwiesen, der polizist meinte das ich mich mit so einem Mist nicht an die Polizei wenden solle, geht es doch um Interna bei der Versicherung.
Na gut, dann anders: Ich fahre nachher mit meiner Karre und habe einen Unfall mit Personenschaden, und besagtes Problem:
Auf dem Papier ( original von der Versicherung ) wird ein anderer Name genannt ( meiner ! ) als bei der Funkabfrage ( eine Dame aus München
Da wurde der Polizist erstmal stille, seeehr still ...
Letztlich aber sagte er: Sie haben einen Vertrag mit der Versicherung. Damit ist ihr Fahrzeug versichert. Was die Versicherung letztlich daraus macht ist so lange Ihr ( also mein ) Problem wie sie Kenntniss von dem Problem haben aber noch nicht angezeigt ( bei der Versicherung ).
Fazit: Wenn eine Versicherung ein Fahrzeug versichert, nach den Unterlagen des Herstellers, dann ist es versichert.
Wenn mir als Versicherungsnehmer eine Unregelmäßigkeit auffällt, ich diese der Versicherung melde, die aber nicht reagiert, so ist das Problem nicht das meine
Trotzdem riet der Polizist mir, setzen Sie der Vers. ein Ultimatum, ansonsten lösen Sie den Vertrag auf und besorgen sich woanders ein Vers.-kennz.
Aha, ...![]()
Diese Thematik ist wirklich was für ausgefuchstere als mich ...
gruß rolf