Ligier JS12 nur F.Brief vorhanden Versicherungskennzeichen ?

Fahrzeugpapiere, Führerscheinfragen, ...die ganze Bürokratie.

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ollibenzini
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Beitrag von ollibenzini » Sa 31. Jul 2010, 17:36

Hallo Schlaumeier!

Die roten Versicherungskennzeichen sind NICHT nur für Händler. Ich bin privatmann und kann versichern das ich seit Jahren mein rotes Versicherungskennzeichen bekomme. Unter der Auflage das alle Fahrzeuge welche mit dem Kennzeichen bewegt werden älter als 20 Jahre sind und der Gesellschaft aufgelistet mit Fahrgestellnummer bekannt sind.

Also, schön vorsichtig sein mit blablabla wenn man keine Ahnung hat !!!

Gruß
Oliver

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guidolenz123
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Beitrag von guidolenz123 » Sa 31. Jul 2010, 21:39

Selber Schlaumeier,
Bild
Auszug aus der

FZV ehemals StVZO ,lies es durch,dann siehst Du,daß nur noch Händler die roten bekommen.

3) Rote Kennzeichen und besondere Fahrzeugscheinhefte für Fahrzeuge mit roten Kennzeichen nach Anlage 10 können durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen, zugeteilt werden. Ein rotes Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer jeweils nach § 8 Abs. 1, jedoch besteht die Erkennungsnummer nur aus Ziffern und beginnt mit "06". Für jedes Fahrzeug ist eine gesonderte Seite des Fahrzeugscheinheftes zu dessen Beschreibung zu verwenden; die Angaben zum Fahrzeug sind vollständig und in dauerhafter Schrift vor Antritt der ersten Fahrt einzutragen. Das Fahrzeugscheinheft ist bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Über jede Prüfungs-, Probe oder Überführungsfahrt sind fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen das verwendete Kennzeichen, das Datum der Fahrt, deren Beginn und Ende, der Fahrzeugführer mit dessen Anschrift, die Fahrzeugklasse und der Hersteller des Fahrzeugs, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die Fahrtstrecke ersichtlich sind. Die Aufzeichnungen sind ein Jahr lang aufzubewahren; sie sind zuständigen Personen auf Verlangen jederzeit zur Prüfung auszuhändigen. Nach Ablauf der Frist, für die das Kennzeichen zugeteilt worden ist, ist das Kennzeichen mit dem dazugehörigen Fahrzeugscheinheft der Zulassungsbehörde unverzüglich zurückzugeben

Stichwort Händler und Co bekommen noch ROTE NR.

Gilt auch hier:

28 Rote Versicherungskennzeichen

Fahrten im Sinne des § 16 Abs. 1 dürfen mit Kraftfahrzeugen im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 vorbehaltlich § 4 Abs. 1 auch mit roten Versicherungskennzeichen nach dem Muster in Anlage 12 unternommen werden. § 26 Abs. 2 und 3 ist entsprechend mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Buchstabenbereich der Erkennungsnummer mit dem Buchstaben Z beginnt. Das Kennzeichen ist nach § 27 in Verbindung mit Anlage 12 auszugestalten und anzubringen. Es braucht am Kraftfahrzeug nicht fest angebracht zu sein. Kraftfahrzeuge mit einem roten Versicherungskennzeichen dürfen im Übrigen nur nach Maßgabe des § 27 Abs. 7 in Betrieb gesetzt werden. Der Versicherer hat dem Kraftfahrt-Bundesamt die Halterdaten nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Straßenverkehrsgesetzes und die in § 30 Abs. 5 genannten Fahrzeugdaten unverzüglich mitzuteilen
Also ROTE Vers-Kennz. nur für Händler und Co
_________________
Gruß Guido
Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen
Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.

TaBi

Beitrag von TaBi » Sa 31. Jul 2010, 22:09

Hallo...Hallo...Hallo,

...alle wieder ´runterkommen!!!

Ich denke, die Diskussion geht hier in die falsche Richtung.....und weicht weitestgehend vom eigentlichen Thema ab....!!!!

Dafür hat "gadebusch02" - den Thread - Rote Kennzeichen - eingerichtet...

Die Diskussion sollte dort - fortgesetzt - werden....

ollibenzini
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Beitrag von ollibenzini » Sa 31. Jul 2010, 23:16

genau, runterkommen !!!

letztmalige Ansage für alle Besserwisser zum Thema rotes Versicherungskennzeichen!

1. Ich habe eins ! (Wenn ich keines hätte würde ich mich nicht äußern) -- und darf damit auch durch die Gegend fahren. Nicht nur zur Probe oder Überführung sondern auch so zum Spaß.

2. Bekomme, wenn ich es möchte, jedes Jahr ein neues !

3. Bin kein Händler ( Wenn es nur für Händler wäre hätte ich kein´s)

4. Mindestalter der Fahrzeuge 20 Jahre mit Auflistung aller Fahrzeuge an denen das Kennzeichen benutzt wird.

5. Den Paragraphensalat könnt Ihr selber lesen!

6. Ihr habt kein´s hihi !

TaBi

Beitrag von TaBi » Mi 27. Okt 2010, 13:29

Hallo Oliver,

..wie weit bist Du denn nun mit.. dem Kleinst-Cabrio???
_________________

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Beitrag von ollibenzini » Do 28. Okt 2010, 18:50

... vielen Dank der Nachfrage. Bis zum Frühjahr werde ich mir noch Zeit nehmen um einige technische Dinge zu reparieren wie zB. die Spur und den Vergaser einstellen, etc, weiterhin ein paar kleine optische Verschönerungen und letztendlich dann die Abnahme beim Tüv. Wenn es soweit ist werde ich auf jedenfall darüber berichten. Bis dahin alles Gute, frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Gruß OL.

TaBi

Beitrag von TaBi » Do 28. Okt 2010, 19:13

.. ich denke, dafür ist es .. noch viel zuuu früh... aber wenn Du das so möchtest, bitte sehr...

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Beitrag von Niko » So 31. Okt 2010, 21:53

ollibenzini hat geschrieben:... jaja, die Versicherungen...!

Ist halt ein geheimtip, aber das Ihr aus der mopedszene das nicht kennt ? Kann das hier leider nicht preisgeben sonst rennen alle da hin und wollen die rote platte haben. Wird auch nur ungern herausgegeben und auch nur dann wenn man guter Kunde ist. Grundvorraussetztung ist das die Fahrzeuge mindestens 20 Jahre alt sind sonst braucht niemand anfangen zu recherchieren. Viel Erfolg !

Hätte ein unmoralisches Angebot: Wer mir meine Cabriokiste durch den Tüv bringt und die erforderliche BE besorgt bekommt die Info!! hihi !!

Gruß
Oliver
durch den tüv kann ich dir deine cabrioksite bequem brngen ..... kein problem, aber ...
..... ein 20 jahre altes fahrzeug habe ich nicht und womit somit :
die recht tolle info für mich absolut wertlos ist :-( aber ....
dafür haben euronen bei mir einen guten wert :-)

TaBi

Beitrag von TaBi » Mo 1. Nov 2010, 21:51

... meine Antwort galt.. offensichtlich.. ollibenzini..

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Beitrag von Niko » Mo 1. Nov 2010, 22:00

wem auch sonst ?

TaBi

Beitrag von TaBi » Mo 1. Nov 2010, 22:15

..schön, dass das .. richtig angekommen ist.. und verstanden.. wurde..

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Beitrag von ollibenzini » Fr 13. Jul 2012, 11:47

Hallo an alle die sich vor Jahren mit meiner Thematik befasst haben. Mittlerweile habe ich das Fahrzeug verkauft. Bin ein paar mal ohne BE gefahren, es war eine lustige Sache, habe mich dann aber anderen lustigen dingen zugewand. Wie dem auch sei wünsche ich allen 45Km/h Powerfahrern allzeit gute Fahrt und vielleicht besitze ich irgendwann einmal wieder so eine lustige kiste. Bis dahin macht es gut !

PS : Und jedes Jahr aufs neue bekomme ich mein Rotes Versicherungskennzeichen und düse damit ganz offiziell zur Belustigung PRIVAT durch die Gegend !!

Gruß
ollibenzini

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