Skulyfrei hat geschrieben:Ja, das ist mir bewusst. Das gute stück ist auf 25 Km/h gedrosselt.
Entschuldigung, ich verstehe jetzt den zusammenhang auch nicht.
Ich hab ja nicht mal einen Fahrzeugbrief in dem es Vermerkt wäre, dass es ein Krankenfahrstuhl ist!
Nein, hab ich nicht. Ich hab nur das Fahrzeug!
Kann ich meinen Fahrzeugschein, bei der üblichen Zulassungsbehörde einfach neu beantragen?
guidolenz123 hat geschrieben:Skulyfrei hat geschrieben:Hab jetzt bei Gamma-Fahrzeuge mir eine Betriebserlaubnis angefordert.
Höchstgeschwindigkeit darf bei deinem Krankenfahrstuhl auch max 25KMH sein.... Allereinzigste Ausnahme von der V-max von 25 KMH bzw bei manchen Fahrzeugen von 30 KMH ist das Duo...das darf als Krankenfahrstuhl 50 oder soagr 55KMH laufen und ist dennoch fahrerlaubnisfrei...bei Oldies (Fahrer) älter als Bj 1.April 1965 bzw mit Mofa-Prüf-Bescheiningung vor afaik Sept. 2002...
Ab 2002 werden diese Art Fahrzeuge nicht mehr NEU !!! als Krankenfahrzeug zugelassen..
Die Schwierigkeit liegt darin, dass Du iwie beweisen musst, dass das Teil bereits davor als Krankenfahrstuhl zugelassen wurde, um die Papiere zu bekommen. Im gegebnsatz hierzu langt es aber , dass man Dir nicht nachweisen kann , dass das Teil kein "alter" Krankenfahrstuhl ist, wenn es darum geht, ob Du mit Benutzung dieses Teils im Straßenverkehr eine Straftat begehst, weil ggf das Teil kein Krankenfahrstuhl ist.
Kurz:
papiere bekommen ist schwer...
Damit (versichert) rumzufahren ohne (noch ) vorhandene Papiere eher peanuts... siehe auch meine Antwort in Deinem anderen Thraed........
Hier nochmal mein dortiger Text:
"Ich habe schon von Leuten gehört, die die Papiere kurz vor der möglichen Kontrolle auf einmal nicht mehr fanden und die Trachtentruppe mit dem Versicherungsnachweis zufrieden war... solche KFZ-Papiere gehen manchmal verloren....merkt man oft erst bei Kontrolle... dann muss man (wenn es dumm läuft) max. eine Owi von ca 10 Euro bezahlen..und die Papiere ggf nachreichen/sich aber erst besorgen (versuchen).. oder es reicht eben der Versicherungsnachweis...
Das ist keine Rat/Anstiftung , sondern eine Beschreibung ,wie es oft läuft...
#
Obacht:
es sollte aber real wirkl. ein Krankenfahrstuhl sein/gewesen sein...sonst droht wirkl. Ärger ( in Form von Fahren ohne Fahrerlaubnis) . Dafür ,dass es keiner ist, ist nicht der Fahrer ,sondern Vater Staat beweispflichtig. Sachverständige bekommen sowas an Hand der Technik raus...stimmt die Technik und gibt es keine Papiere , die etwas anderes sagen, muss (in dubio pro reo) das Gericht annehmen (zB zu Deinen Gunsten) ,dass das Teil tats. ein Krankenfahrstuhl ist."