Führerscheinfrage

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redbull
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Führerscheinfrage

Beitrag von redbull » Mo 12. Jan 2015, 22:05

Hallo Gemeinde,

Ich habe nun seit 15 Jahren den Führerschein Klasse M.
Diesen gibt es ja heute nicht mehr da er durch den AM ersetzt wurde.

Jetzt habe ich ein Aixam geschenkt bekommen, doch fahren darf ich den ja nur mit dem AM.

Hatte das Problem schonmal jemand ?
Wie gehe ich da vor ?

Hab mal gelesen den Führerschein als verloren melden und im neuen würde dann AM stehen da es den M ja nimmer gibt.

Danke für eure Hilfe

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guidolenz123
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Re: Führerscheinfrage

Beitrag von guidolenz123 » Di 13. Jan 2015, 09:24

Meines Wissens befähigt Deine "alte" Fahrerlaubnis durch gesetzl. Erweiterung (wie es auch zB beim alten 3er (PKW) war und man mit FE-Erwerb vor/in 1980 nunmehr A1 (Kräder bis 125ccm) fahren durfte/darf) zum Führen der Tupperdosen ohne Umschreibung.

Schau hier:

http://www.t-online.de/auto/service/id_ ... eder-.html

Test dort:

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Führerscheinklasse AM - Kleinkrafträder

28.01.2013, 14:36 Uhr


Beschreibung:

Zwei- und Dreirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, mit einer elektrischen Antriebsmaschine von max. 4 kW Leistung oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3. Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen). Sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeugen deren Leermasse nicht mehr als 350 kg beträgt (exkl. Masse der Batterien im Falle eines Elektrofahrzeuges).

Darüber hinaus muss der Führerschein alle 15 Jahre neu beantragt werden.

Voraussetzungen:

Die Führerscheinklasse kann ab 16 Jahre erworben werden.

Zusatzqualifikation:

-

Inklusivklassen:

beinhaltet die Führerscheinklasse Mofa.





Kosten:

500 € - 800 €

Alte Führerscheinklasse M (bis einschließlich 18.01.2013)

Alte Führerscheinklasse S (bis einschließlich 18.01.2013)


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Gruß Guido
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Re: Führerscheinfrage

Beitrag von redbull » Di 13. Jan 2015, 12:19

Ok das klingt ja schonmal gut.

Wo frage ich da am besten nach um es genau zu wissen ?

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Re: Führerscheinfrage

Beitrag von guidolenz123 » Di 13. Jan 2015, 14:26

redbull hat geschrieben:Ok das klingt ja schonmal gut.

Wo frage ich da am besten nach um es genau zu wissen ?

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Re: Führerscheinfrage

Beitrag von Niko » Do 22. Jan 2015, 23:18

Ich habe zwar kein sonderliches Wissen dazu,
aber bekommt man die Erweiterung nicht erst mit der Umschreibung ?
Sprich ohne Umschreibung bleibt der Schein wie er ist.
  • Mein Fuhrpark:
    Aixam 500.5 mit 45 km/h Zulassung ( Einzelabnahme ) :-)
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Re: Führerscheinfrage

Beitrag von guidolenz123 » Fr 23. Jan 2015, 01:17

Niko hat geschrieben:Ich habe zwar kein sonderliches Wissen dazu,
aber bekommt man die Erweiterung nicht erst mit der Umschreibung ?
Sprich ohne Umschreibung bleibt der Schein wie er ist.

War beim zB A1 (Krad bis 125ccm) auch automatisch ohne jede Umschreibung,wenn Du den alten 3er (PKW-FE) hattest vor Stichtag iwann in/um 1980.

Grob: Es kommt auf die gesetzl. Regelung/Berechtigung an...nicht auf das Papier ,wo es draufsteht.
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Re: Führerscheinfrage

Beitrag von Niko » Fr 23. Jan 2015, 08:44

Mal was zu Gunsten der Leute ,,,,,, kaum vorstellbar !
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