Schadenfreiheitsrabatt umschreiben bei Tod ?
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- Niko
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Schadenfreiheitsrabatt umschreiben bei Tod ?
Wegen div. Ereignisse steht es an, das die KFZ-Vers.%e einer Frau, welche theoretisch viele Jahre unfallfrei fuhr, auf Ihren Hinterbliebenen Mann umgeschrieben werden sollen, welcher in Wirklichkeit all die Jahre fuhr, das KFZ aber nicht auf ihn zugelassen war. Meine Fragen nun :
1.) Wie schreibt man überhaupt die %e um ? - Also gibt es da ein spezielles Formular, oder geht das formlos ? Beispiel HUK
2.) So seltsam es klingt, aber kann man überhaupt die %e eines verstorbenen bekommen ?
3.) Sonst noch Ratschläge zu dem Thema ?
Auch interessiert mich die KFZ Steuer .... Es geht um einen Geländewagen, der hat vor vielen Jahren die LKW Steuer erhalten, also über 2,8t Zul,Ges,Gew, hat das nach Ummeldung auf den Hinterbliebenen eine Art Bestandsschutz, oder heisst es da "Ist nicht, galt nur solange es auf Person X zugelassen war, doch nun geht es auf Person X2 und die ist wie Y, also eine Art von "Neuzulassung" und somit nix mit Bestandsschutz ? Bei der Ummeldung sei gesagt, das nur der Vorname und das Geschlecht sich ändern, sonst jedoch nichts.
Danke für Infos,
1.) Wie schreibt man überhaupt die %e um ? - Also gibt es da ein spezielles Formular, oder geht das formlos ? Beispiel HUK
2.) So seltsam es klingt, aber kann man überhaupt die %e eines verstorbenen bekommen ?
3.) Sonst noch Ratschläge zu dem Thema ?
Auch interessiert mich die KFZ Steuer .... Es geht um einen Geländewagen, der hat vor vielen Jahren die LKW Steuer erhalten, also über 2,8t Zul,Ges,Gew, hat das nach Ummeldung auf den Hinterbliebenen eine Art Bestandsschutz, oder heisst es da "Ist nicht, galt nur solange es auf Person X zugelassen war, doch nun geht es auf Person X2 und die ist wie Y, also eine Art von "Neuzulassung" und somit nix mit Bestandsschutz ? Bei der Ummeldung sei gesagt, das nur der Vorname und das Geschlecht sich ändern, sonst jedoch nichts.
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Re: Schadenfreiheitsrabatt umschreiben bei Tod ?
Hallo
In Österreich muss nach den Tot das Gericht die Hinterlassenschaft klären . Ohne den Bescheid vom Gericht kann man nichts Machen .
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Gruss Ernst
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- guidolenz123
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Re: Schadenfreiheitsrabatt umschreiben bei Tod ?
1) Nix FormularNiko hat geschrieben:Wegen div. Ereignisse steht es an, das die KFZ-Vers.%e einer Frau, welche theoretisch viele Jahre unfallfrei fuhr, auf Ihren Hinterbliebenen Mann umgeschrieben werden sollen, welcher in Wirklichkeit all die Jahre fuhr, das KFZ aber nicht auf ihn zugelassen war. Meine Fragen nun :
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2) Ja,wenn man (behauptet) dieses KFZ immer gefahren hat.
3)Nö
Wg Bestandsschutz: Nö, gab es aber rein steuerlich auch für "Alt"- Eigner nie (höchstens aus Versehen).
Wobei faktisch eingetragene 2,8 T-LKW's immer 2,8 T-LKW's bleiben, weil ein Pups ist ein Pups ist ein Pups.... außer der Pups wäre auch beim Alt-Eigner änderbar gewesen...kommt auf "Deine" Finanzler vor Ort an. Ermessensentscheidung....
Gruß Guido
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- Niko
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Re: Schadenfreiheitsrabatt umschreiben bei Tod ?
hmm aber so ein pups verflüchtigt sich ja mal
aber habe es verstanden danke.
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Re: Schadenfreiheitsrabatt umschreiben bei Tod ?
Ich hatte meinen Transit mal als Nutzfahrzeug besteuert damals. Hab auch viel damit einen Hänger gezogen während wir ein Abbruchhaus aufgepäppelt haben usw... gerüst, Gerüstverleih etc.
Dann hieß es, nachdem alle SUV Nutzfahrzeuge waren, diese regelung wird jetzt konsequent abgeschafft.
Also für den Transit muss ich die teuerere Kfz Steuer bezahlen, obwohl ich damit viel Arbeitseinsätze hatte. jetzt ist es was ruhiger geworden.
Für meinen Hänger der selbst 495kg wiegt und 2,8to zulässiges gesamtgewicht hat, und nunmehr meiste zeit rumsteht, wird nur einmal im Monat oder manchmal ein ganzes jahr nicht genutzt, oder denn mal wieder 3 Monate fast jeden tag, da muss ich knapp 500€ an Steuern zahlen, weil, j amit so einem Hänger man ja privat nix macht, den nutzt man j aeindeutig gewerblich...
also im Zweifelsfall immer die teure Version...
okay, könnt ich abstufen lassen auf 500kg nutzlast. aber denn wirds schwierig wenn ich echt mit 2to Stahlgerüst mal durch die Gegend fahre...
Wie auch immer, da fühle ich mich manchmal schon betrogen. Unkonsequent behandelt. Zu meinem Nachteil.
Dann hieß es, nachdem alle SUV Nutzfahrzeuge waren, diese regelung wird jetzt konsequent abgeschafft.
Also für den Transit muss ich die teuerere Kfz Steuer bezahlen, obwohl ich damit viel Arbeitseinsätze hatte. jetzt ist es was ruhiger geworden.
Für meinen Hänger der selbst 495kg wiegt und 2,8to zulässiges gesamtgewicht hat, und nunmehr meiste zeit rumsteht, wird nur einmal im Monat oder manchmal ein ganzes jahr nicht genutzt, oder denn mal wieder 3 Monate fast jeden tag, da muss ich knapp 500€ an Steuern zahlen, weil, j amit so einem Hänger man ja privat nix macht, den nutzt man j aeindeutig gewerblich...
also im Zweifelsfall immer die teure Version...
okay, könnt ich abstufen lassen auf 500kg nutzlast. aber denn wirds schwierig wenn ich echt mit 2to Stahlgerüst mal durch die Gegend fahre...
Wie auch immer, da fühle ich mich manchmal schon betrogen. Unkonsequent behandelt. Zu meinem Nachteil.
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- Niko
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Re: Schadenfreiheitsrabatt umschreiben bei Tod ?
Das mit dem Schadenfreiheitsrabatt hat soweit geklappt, das man wohl nur so viel Schadenfreiheitsrabatt erhält, wie man hätte auch "erfahren" können. Sprich der Neuling bekommt mit 18 Jahren keine 35 Jahre unfallfreies fahren angerechnet ..... irgendwie logisch.
Zur Steuer, der bisher (seit 16 Jahren) als LKW versteuerte Geländewagen soll nun nach Umschreibung von einem Ehepartner zum anderen als KFZ versteuert werden. Unterschied : vorher ca. 175 € und nun satte 900 €. Man soll es nicht für möglich halten ..... ich meine wenn das schon so lange lief, warum bleibt das nicht so? Von wegen Altbestand und derlei.
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Re: Schadenfreiheitsrabatt umschreiben bei Tod ?
Ich hielte das auch für juristisch sauberer aus Bestandsschutzgründen. Ist aber leider nicht so.Niko hat geschrieben:
Zur Steuer, der bisher (seit 16 Jahren) als LKW versteuerte Geländewagen soll nun nach Umschreibung von einem Ehepartner zum anderen als KFZ versteuert werden. Unterschied : vorher ca. 175 € und nun satte 900 €. Man soll es nicht für möglich halten ..... ich meine wenn das schon so lange lief, warum bleibt das nicht so? Von wegen Altbestand und derlei.
Bin kein Steuer-und/oder-Verfassungs-Rechtler, aber es hängt m.E. damit zusammen, dass sich Tatbestandsfolgen für die Zukunft gesetzl. ändern (geändert werden) dürfen.
Das Ganze hängt allerdings nicht am Personenwechsel. Das KFZ ist einfach anders eingruppiert worden. Hätte auch beim vorherigen Eigentümer/Halter bereits passieren können.
Gruß Guido
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Re: Schadenfreiheitsrabatt umschreiben bei Tod ?
na mal schauen ..... erstaunlich das hier in NRW nun nicht mehr das Finanzamt die Kfz steuer betreut sage ich mal, sondern der zoll ...... aber nun ja, dinge ändern sich wohl und werden auf Behörden umverteilt - nehme aber mal an wegen überlastung der einen und unterlastung der anderen .... na mal schauen wie es weiter geht ..... die Dame vom zoll meinte schon sonst müssen wir halt die hintere Rückbank ausbauen, um so mehr Ladefläche zu erhalten die nicht mal schnell wieder zur personenbeförderungsfläche umgewandelt werden kann .... nun ja.
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Re: Schadenfreiheitsrabatt umschreiben bei Tod ?
Seit kurzem macht auch bei uns der Zoll.Niko hat geschrieben:na mal schauen ..... erstaunlich das hier in NRW nun nicht mehr das Finanzamt die Kfz steuer betreut sage ich mal, sondern der zoll ...... aber nun ja, dinge ändern sich wohl und werden auf Behörden umverteilt - nehme aber mal an wegen überlastung der einen und unterlastung der anderen .... na mal schauen wie es weiter geht ..... die Dame vom zoll meinte schon sonst müssen wir halt die hintere Rückbank ausbauen, um so mehr Ladefläche zu erhalten die nicht mal schnell wieder zur personenbeförderungsfläche umgewandelt werden kann .... nun ja.
Das mit der R-Bank kann klappen--dann hast Du Glück--muß aber nicht.
Bei Privaten wird auch das oft nicht akzeptiert.
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Re: Schadenfreiheitsrabatt umschreiben bei Tod ?
na ich dachte eben mal das man die auch drinnen lassen dürfte,
denn wenn ich z.b. teure Schaufensterpuppen transportiere, was wäre da besser als eine transportmöglichkeit, bzw. transportsicherung die selbst für menschen okay ist ?
na mal schauen was draus wird ....
denn wenn ich z.b. teure Schaufensterpuppen transportiere, was wäre da besser als eine transportmöglichkeit, bzw. transportsicherung die selbst für menschen okay ist ?
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Re: Schadenfreiheitsrabatt umschreiben bei Tod ?
Ja, hier macht das auch der Zoll inzwischen. Ich dachte auch, ich spinne, als ich meinen Großen zugelassen habe. Sitze ausbauen macht Sinn, dann kannst du ja keine Personen transportieren, da ist es als LKW wohl wahrscheinlicher.
LG Ole
Ligier ixo dCi, Baujahr 2011
Motor Lombardini LDW 442 CRS
Mitte Mai 9500 km
----
VW Golf IV Variant 1.9 TDi, Bj 2003
Honda Jazz 1.2, Bj 2006
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Dacia Lodgy 1.5 dCi, Bj 2014
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Re: Schadenfreiheitsrabatt umschreiben bei Tod ?
na mal schauen wie es gemacht wird
sicher ist aber das die PKW steuer für das fzg dessen abgabe bedeuten würde.
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