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von Niko » Do 8. Mär 2012, 00:12
COC papiere bzw. CDC papiere haben durchaus auch aus dem land in deutschland gültigkeit. lediglich die eigentliche rein ausländische betriebserlaubnis nicht. will heissen ist die ausländische eine COC oder CDC betriebserlaubnis, dann hat sie in der ganzen EU gültigkeit und somit auch in deutschland. ist es eine "normale, landesübliche" dann hat sie keine gültigkeit.
bezüglich der versicherung ..... meinen aixam hatte die huk auch problemlos versichert - wir hatte dato auch nur ausländische papiere - zumindest meinten wir das .... leider war das ein irrtum. wer im falle eines falles schuld hat ? nun wenn ich das richtig weiss, ist der fahrer der blöde, denn der hat sich zu vergewissern ob alles richtig ist, oder nicht. wie weit das nun aber geht ?!?
interessant ist der von guido angesprochene fall. hier ist natürlich auch die frage wer sich besser steht, der, deutsche papiere hat, diese aber leider verloren hat, oder der, der ausländische hat, die ggf keine gültigkeit haben, diese aber zumindest vorlegen kann - auch wenn dies wahrscheinlich bedeutungslos ist.
kleiner tipp : geh mal hin zum versicherungsmenschen, sage ihm du hast ein autochen zum versichern, willst es dir am wochenende holen, bräuchtet ein schild, hast dir vorm verkäufer aber die daten schon geben lassen - schau da mal ob die karte ausgefült wird und der versicherungsmensch sich auf seine provision freut, oder ob er dich unverrichtete dinge wegschickt und davon ausgeht das du zum nächsten gehst. ich selber bin fast schon der festen überzeugung das man auch den barcode der coladose als fahrgestellnummer angeben könnte.
- Mein Fuhrpark:
Aixam 500.5 mit 45 km/h Zulassung ( Einzelabnahme ) 
( Umbau von Kubota Diesel Z482 auf Z402 )
BMW R80 GS mit 2seitigem KFZ-Schein ( viele Eintragungen )
Piaggio Roller 125 @ 172