bittnin hat geschrieben: ↑Di 23. Mai 2023, 12:39
Vielen Dank erstmal für die Antwort.
Wann genau kann man jetzt eine Ausnahmegenehmigung bezüglich der Zulassungspflicht beantragen? (Bzw. damit rechnen, dass der Antrag genehmigt wird) Die Führerscheinklasse AM bezieht sich ja nur auf Hubraum und Leergewicht. Ein Ligier IXO 2011 Mit 440cm³ sollte also mit Führerschein AM fahrbar sein, oder? Jetzt wäre dieser aber wegen seiner Länge und Breite zulassungspflichtig. Dürfte ich das Fahrzeug (auch wenn es nicht viel Sinn machen würde) ohne Ausnahmegenehmigung, aber mit Zulassung fahren? Und wie schätzt ihr meine Chancen bezüglich einer Ausnahmegenehmigung ein? Ich habe nur das GAMMA Video gesehen, welches ja auch viele Falschinformationen enthält, wie zum Beispiel bei der benötigten Führerscheinklasse. Die haben ja ein Schreiben vom KBA, indem es heißt, dass man sich eine Ausnahmegenehmigung besorgen soll, ergo, dass man auch eine bekommt. Habe ich das etwas falsch verstanden?
Gruß
Elias
Also, der AM beschränkt sich auf den Hubraum, mithin sind 440 cm³ für Dich als Leichtkraftfahrzeug fahrbar. Die "Ausnahmegenehmigung" bei der Zulassungspflicht hat - zumindest habe ich es bisher nicht mitbekommen - bisher keiner beantragt und erhalten. Es ist auch nur noch eine Zeitfrage, bis die Fahrzeugzulassungsverordnung um diesen Fehler bereinigt wird und das kleine Versicherungskennzeichen sodann auch wieder gesetzeskonform ist.
Zwischenzeitlich kannst Du das Fahrzeug als solches zulassen, wenn Du gesetzestreu sein möchtest. Die Versicherung ist als solches nicht zwingend und arg viel teurer, auch profitierst Du vom Rabattsystem bei Versicherungsgesellschaft. Die Kraftfahrzeugsteuer bemisst sich jedoch nach Hubraum und Zeitpunkt der Erstzulassung und kann daher über 100,00 EUR/Jahr durchaus einnehmen.
Eine "Ausnahmegenehmigung" kannst Du im Vorfeld der Anschaffung eines Kraftfahrzeuges nicht beantragen, mithin müsstest das Fahrzeug erst kaufen und dann diese Ausnahmegenehmigung beantragen. Ob es glückt, wird wohl von der Zulassungsstelle abhängig sein, eine unverbindliche Vorabanfrage wäre vielleicht möglich.
Ich hoffe ich konnte Dir soweit weiterhelfen.
Urteile nie über einen anderen, bevor Du nicht einen Mond lang in seinen Mokassins gelaufen bist.