THG - jährliche Prämie für Elektro-Kfz

Probleme mit elektrisch angetriebenen Leichtkraftfahrzeugen & Velomobilen

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THG - jährliche Prämie für Elektro-Kfz

Beitrag von OK73 » Di 8. Feb 2022, 13:03

Nach meinem Kenntnisstand gibt es jährlich Geld für rein elektrische Fahrzeuge (BEV), wenn diese zugelassen sind:
die THG-Prämie
Zulassungsfreie Kfz (z.B. L6e) können freiwillig zugelassen werden, dadurch entsteht weder eine steuer- noch eine TÜV-Pflicht.
Bei der Versicherung kann es Schadensfreiheitsrabatte geben.

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Re: THG - jährliche Prämie für Elektro-Kfz

Beitrag von Buntspecht » Mi 9. Feb 2022, 09:35

Danke für den Hinweis!
Nun vergleiche ich die verschiedenen Angebote, spannend.

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Re: THG - jährliche Prämie für Elektro-Kfz

Beitrag von OK73 » Mi 9. Feb 2022, 11:02

Passt bloß auf, es gibt eine Freigrenze zur Besteuerung dieser Einnahmen (~255,-€ p.a.?), die sollte man unbedingt beachten!

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Re: THG - jährliche Prämie für Elektro-Kfz

Beitrag von OK73 » Mi 16. Feb 2022, 11:00

kam gestern im Radio, betrifft nur zugelassene E-Fahrzeuge:
Wenn der Halter die THG-Prämie nicht nutzt, geht dieses ungenutzte "Guthaben" von seinen Fahrzeugen automatisch an das BRD-System.

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Re: THG - jährliche Prämie für Elektro-Kfz

Beitrag von verlierer » Mi 15. Jun 2022, 06:10

Es soll doch gehen, mit einer freiwilligen Zulassung: https://www.motorradonline.de/ratgeber/ ... oller/amp/

Und dann müsste mein Aixam Mega eigentlich als LKW eingestuft werden und die jährliche Prämie steigt auf mindestens 525€..

Verstehe aber den Text nicht ganz.

Reicht mein grüner Zettel als Betriebserlaubnis ?

"Danach erhält der Besitzer oder die Besitzerin auf das kleine Nummernschild eine Zulassungsplakette sowie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)."

Wo wird die denn hingekelebt ? Und die ist doch nur 2 Jahre gültig ?

"Eine HU Plakette wird nicht ausgehändigt, da trotz Zulassung das Fahrzeug ein Kleinkraftrad mit 45 km/h-Beschränkung bleibt – somit ist weiterhin kein TÜV notwendig."

Ich hole mir also alle zwei Jahre eine neue Plakette die ich hinten neben das kleine Kennzeichen auf die Boardwand klebe ??

Und müsst Ihr mit dem Aixam Mega 2007 oder dem Twizy45 auch nicht zum TÜV obwohl ihr das große Kennzeichen habt, der Wagen aber nur 45 kmh fahren darf ??

Der nicht nötige TÜV (und das günstigere Versicherungskennzeichen)war ja der Grund warum ich mir den Mega 2003 geholt habe :-/


"Ganz ohne Kosten ist die Zulassung eines Kleinkraftrades nicht – aber sie halten sich in Grenzen. Die Gebühren für den einmaligen Zulassungsvorgang belaufen sich auf 40 Euro, der Kauf des Kennzeichens beträgt schlappe 15 Euro. Obendrauf kommen dann noch Versicherungsgebühren, die sich im Schnitt im ersten Jahr auf 70 Euro summieren und dann jährlich stagnieren (zweites Jahr ca. 50 Euro, drittes Jahr ca. 20 Euro)."

Was sind das für Versicherungsgebühren ??
Ersetzen die 20€ am Ende die aktuellen 50€ für mein Mopedkennzeichen ?? Oder kommen die zusätzlich drauf weil ich doch ohne die aktuell jährlichen 50€ ja kein Moped Kennzeichen erhalte.



"Das Beste zum Schluss: Das Umweltbundesamt teilt die Höhe der THG Prämie in nur drei unterschiedliche Fahrzeugklassen aus. M1 (Pkw), N1 (Nutzfahrzeuge) und M3 (Busse). Alle weiteren Fahrzeugklassen, die sich nicht eindeutig in eine der drei Klassen einordnen lassen, rutschen automatisch in die Klasse M1 (Pkw). Somit kann mit einem Elektroroller die gleiche Prämie erhalten werden wie mit einem Pkw."

N1 wäre natürlich Klasse für mich.

Ideen immer zu mir.
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Re: THG - jährliche Prämie für Elektro-Kfz

Beitrag von verlierer » Fr 17. Jun 2022, 11:00

Ich hab eben schonmal bei meiner Zulassungstelle angerufen und fahre Montag die 20km da hin.
Das mit der freiwilligen Zulassung war der Frau am Telefon bekannt und sie sah da auch kein Problem drin.

Auf die Schnelle hat sie auch zugestimmt dass ich nur ABE, Kaufvertrag und EVB Nummer des Versicherers mitbringen muss.

Ich sehe das Problem in der EVB nummer. Erinnere mich, dass ich vor zwei Jahren keinen KFZ-Versicherer gefunden habe, der mir ein L6E Auto versichern wollte.
Und die Fahrzeugklasse wird sich nicht ändern, sondern so in den begehrten Farzeugschein übernommen (mit dem ich dann die THG Prämie beantragen kann).
Hab eben mal meinem DEVK Büro auf den AB gesprochen, das mir im Frühjahr das Mopedkennzeichen verkauft habe. Befürchte aber dass die mir keine EVB Nummer geben können.

Problem wird vielleicht auch das Alter meines Aixam von 2003 (in der ABE lese ich jetzt aber 2006). Die Frau von der Zulassungsbehörde meinte da sofort dass ich dann einen TüV bräuchte.

Aber genau den hab ich ja nicht und will auch nicht machen, darum hab ich mir das 45 kmh Ding geholt.

Da wusste sie auch nicht genau weiter aber meinte, ich solle halt mal vorbei kommen und sie würden sich das Ding anschauen.

Soll ich da vorher meinen verrückten Wohnmobil-Aufsatz abschrauben und als "echter" Lkw hinfahren ?
Oder hat die Frau "anschauen" nur symbolisch gemeint und wird nicht auf die Straße laufen.

Aber wenn ich die Plakette bekomme, kann es mir eh passieren, dass ich das Nummerschild anschrauben muss und die dann mit der Plakette auf die Strasse kommen um es auf das befestigte Kennzeichen zu kleben.

So war das zumindest vor 20 Jahren in damals SOK. Inzwischen bin ich in WUN.

Es wäre natürlich toll, wenn ich als L6E weiterhin nur 50 Euro im Jahr zahle, aber im Fahrzeugschein trotzdem LKW steht, und ich die höhere THG Prämie bekomme.

Ideen zu mir !!!!

Braucht es für den Fahrzeugschein die hsn tsn Nummern ?? Ich erinnere mich dass die kaum für meinen Aixam Mega 2003 zu finden sind. Hab mal alle meine Dokumente angefügt.

Ideen zu mir !!!!
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Re: THG - jährliche Prämie für Elektro-Kfz

Beitrag von rolf.g3 » Fr 17. Jun 2022, 12:21

verlierer hat geschrieben:
Fr 17. Jun 2022, 11:00
Soll ich da vorher meinen verrückten Wohnmobil-Aufsatz abschrauben und als "echter" Lkw hinfahren ?
Oder hat die Frau "anschauen" nur symbolisch gemeint und wird nicht auf die Straße laufen.
Nönö ! Die Frau ist Beamtin, und somit Metaphern.- und Humorbefreit, denke die meint das so wie sie sagt. Also rauslatschen und schauen, Fahgestellnummer kontrollieren und schauen, das das Ding 4 Räder hat.
Hatte das mal bei einem blöden Wohnmobil.
Papiere dabei und da sacht die, sie müsse dieKiste in Agenschein nehmen :shock:
Das Teil stand 100 Kilometer entfernt und wa nicht zugelassen, es war Freitag kurz vor Mittag, also Feierabend 076)
Losgehetzt und eine gr&5xte Ddeckungskarte geholt für Kurzzeitkennzeichen und auf den allerletzten Drücker diese Mistdinger bekomen. Stress pur !!!
Die Karre geholt und Montags nochmal 3 Stunden gewartet bis ich an der Reihe war, da macht die blöde Kuh die Papiere fertig und wünscht mir einen schönen Tag ...
Ja wie ? Freitag hieß es noch das dieKarre in Augenschein ...
Na, sagt sie, Sie sagen doch das das Fahrzeug draussen steht, das will ich ihnen mal glauben :shock:
Ich hab fast IMMER solche Dinge, wenn ich was mach, ziehe sowas magisch an ... :(

gr
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Re: THG - jährliche Prämie für Elektro-Kfz

Beitrag von guidolenz123 » Fr 17. Jun 2022, 13:07

Ich bin nicht sicher/habe es nicht tiefschürfend überprüft, vermute aber stark, daß es für "die Kiste anschauen" bei reiner Zulassung/Halterwechsel keine Rechtsgrundlage gibt.
Anders vlt bei "Papierwechsel...
Jedenfalls habe ich von einer dazu passenden Rechtsgrundlage noch nie gelesen/gehört..
Gruß Guido
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Re: THG - jährliche Prämie für Elektro-Kfz

Beitrag von Fichte » Fr 17. Jun 2022, 13:44

guidolenz123 hat geschrieben:
Fr 17. Jun 2022, 13:07
Ich bin nicht sicher/habe es nicht tiefschürfend überprüft, vermute aber stark, daß es für "die Kiste anschauen" bei reiner Zulassung/Halterwechsel keine Rechtsgrundlage gibt.
Anders vlt bei "Papierwechsel...
Jedenfalls habe ich von einer dazu passenden Rechtsgrundlage noch nie gelesen/gehört..
Das Fahrzeug kann und darf nur an der Zulassungsstelle ab-/um-/angemeldet werden, wo es sich örtlich in deren Zuständigkeitsbereich befindet. Kenne ich, hatte ich leidlich - wie bei Rolf geschehen - auch schon. Dieses ist das „anschauen“, dass vergewissern ob die Zulassungsstelle auch wirklich zuständig ist, bevor die Arbeit aufgenommen wird….

Kennen wir doch von unseren Richter(innen) bei Gericht genauso….019)
Urteile nie über einen anderen, bevor Du nicht einen Mond lang in seinen Mokassins gelaufen bist.

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Re: THG - jährliche Prämie für Elektro-Kfz

Beitrag von guidolenz123 » Fr 17. Jun 2022, 16:32

Fichte hat geschrieben:
Fr 17. Jun 2022, 13:44
guidolenz123 hat geschrieben:
Fr 17. Jun 2022, 13:07
Ich bin nicht sicher/habe es nicht tiefschürfend überprüft, vermute aber stark, daß es für "die Kiste anschauen" bei reiner Zulassung/Halterwechsel keine Rechtsgrundlage gibt.
Anders vlt bei "Papierwechsel...
Jedenfalls habe ich von einer dazu passenden Rechtsgrundlage noch nie gelesen/gehört..
Das Fahrzeug kann und darf nur an der Zulassungsstelle ab-/um-/angemeldet werden, wo es sich örtlich in deren Zuständigkeitsbereich befindet. Kenne ich, hatte ich leidlich - wie bei Rolf geschehen - auch schon. Dieses ist das „anschauen“, dass vergewissern ob die Zulassungsstelle auch wirklich zuständig ist, bevor die Arbeit aufgenommen wird….

Kennen wir doch von unseren Richter(innen) bei Gericht genauso….019)
Hast du einen link zu dieser Bestimmung ?

Ich habe schätzungsweise annähernd 40-50 Fahrzeuge in der Vergangenheit zugelassen/umgemeldet/abgemeldet....meist während sie hunderte Kilometer entfernt standen, um sie erst dann zu holen u.dergl. ....sowas ist mir noch nie untergekommen...
Edit:
Folgendes gefunden:

Regelungen der Kfz-Zulassungsbehörde Gera zur Fahrzeugvorführung:
- für die Identifizierung des Fahrzeuges,

- zur Änderung des Kennzeichens,

- zum Nachweis der Beseitigung eines Fahrzeugmangels

Die Vorführung von Fahrzeugen wird durch die Zulassungsbehörden unterschiedlich verlangt, da die diesbezüglichen Regelungen auf Ermessensvorschriften (so genannten „Kann-Bestimmungen“) beruhen.

Folgende Vorschriften sind anzuwenden:

https://www.gera.de/sixcms/detail.php?id=25089

§ 23 Abs. 4, Satz 5 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO):
„Bei Zuteilung oder zur Abstempelung des Kennzeichens und zur Identifizierung des Fahrzeuges ist das Fahrzeug vorzuführen, wenn die Zulassungsbehörde nicht darauf verzichtet“



So einen Schmarrn hatte ich noch nie....an keinem der Orte, wo ich bislang in den letzten 50 Jahren etwas zuließ....
Gruß Guido
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Re: THG - jährliche Prämie für Elektro-Kfz

Beitrag von Fichte » Fr 17. Jun 2022, 19:55

guidolenz123 hat geschrieben:
Fr 17. Jun 2022, 16:32

So einen Schmarrn hatte ich noch nie....an keinem der Orte, wo ich bislang in den letzten 50 Jahren etwas zuließ....
Du wohnst auch außerhalb von Bayern…. 072)

Im Übrigen hast die Bestimmung selbst benannt:

- zur Änderung des Kennzeichens,

Betrifft wohl jede Ummeldung in einen anderen Kreis… :wink:
Urteile nie über einen anderen, bevor Du nicht einen Mond lang in seinen Mokassins gelaufen bist.

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Re: THG - jährliche Prämie für Elektro-Kfz

Beitrag von verlierer » So 19. Jun 2022, 11:06

Es wäre lieb wenn Ihr mir helfen würdet, anstatt Euch über Zulassungsbehörden auszulassen.
Ich fahr morgen zu so einer und werde wohl den ganzen Tag dafür verplempern.

Ich fahr da morgen früh ohne EVB Nummer hin. Träume dass ich irgendwie per telefon und email einen Versicherer finde. Hab aber auch keine Ahnung wen ich anrufen sollte. Die DEVK hat nicht zurückgerufen. Soll ich gar nicht versuchen für L6E jemand zu finden, sondern den Aixam Mega einfach wie einen VW Polo versichern (Klasse M1). Das wird aber wohl kein Versicherer machen, weil die ja Statistiken nicht für Fahrzeugklasse sondern für jedes Fahrzeug machen. Ein VW Polo stellt anderes Risiko dar als ein VW Golf..
Wer sich also nicht L6E versichert der hat auch keine Unfallstatistiken, ergo wird er ihn auch nicht als VW Polo versichern.
Keine Ahnung wie ich morgen an eine EVB Nummer kommen soll.


Es ist zwar in Bayern wohl üblich, dass mit der freiwilligen Zulassung keine TüV Pflicht folgt, aber so richtig verstanden habe ich das nicht. TüV ist nur für zulassungspflichtige Fahrzeuge vorgeschrieben, L6E ja nicht zulassungspflichtig. Allerdings wird mir die Zulassungsbehörde bei Übergabe des neuen Fahrzeugscheines wahrscheinlich die grüne ABE ungültig machen. Man kann das so interpretieren dass ich mich freiwillig von der Zulassungsbereiung verabschiedet habe und ab nun mein Mega zulassungspflichtig geworden ist.

Wenn die THG Prämie abgeschafft wird würde ich vielleicht gerne wieder auf Moped Kennzeichen wechseln. Ohne ABE klappt das aber nicht mehr ?

Möchte ungern meinen Mega mit dem Wohnmobilaufsatz forführen, weil denen dann bestimmt tausend neue Gründe einfällt, erstmal ein Gutachten etz. zu fordern:
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Re: THG - jährliche Prämie für Elektro-Kfz

Beitrag von Fichte » So 19. Jun 2022, 12:18

verlierer hat geschrieben:
So 19. Jun 2022, 11:06
Es wäre lieb wenn Ihr mir helfen würdet, anstatt Euch über Zulassungsbehörden auszulassen.
Ich fahr morgen zu so einer und werde wohl den ganzen Tag dafür verplempern.

Ich fahr da morgen früh ohne EVB Nummer hin. Träume dass ich irgendwie per telefon und email einen Versicherer finde. Hab aber auch keine Ahnung wen ich anrufen sollte.
Also, um es mal zusammenzufassen

Du möchtest (um die THB-Prämie zu bekommen) Dein (hinsichtlich der Versicherungskennzeichen kostengünstig versichertes) Leichtkraftfahrzeug freiwillig zulassen, § 3 Abs. 3 FZV. Nach erfolgter Zulassung Deines nicht typisierten Elektroleichtfahrzeuges soll die Versicherung tatsächlich aber nur genauso viel kosten/ausmachen, wie bei kleinen Versicherungskennzeichen?! 017)

Es trifft zwar zu, dass die regelmäßige Vorführung bei TÜV/Dekra nur die „Zulassungspflichtigen“ Kraftfahrzeuge betrifft, § 29 Abs. 1 FZV. Hingegen begehrst Du die Erstzulassung eines nicht typisierten und gebrauchten Elektroleichtfahrzeuges innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

Bei vorangehender Zulassung eines (Leicht-)Kraftfahrzeuges in einem anderen EU-Mitgliedstaat in der Bundesrepublik Deutschland ist zwingend eine Untersuchung nach § 29 StVZO (TÜV/AU) nach § 7 Abs. 2 FZV vorgeschrieben. War Dein Fahrzeug mithin in Frankreich, Niederlande oder Österreich ehemals dort zugelassen, kommst Du um den TÜV nicht herum, zum Zwecke des Erhalts/der Erteilung der Zulassungsbescheinigung Teil II.

Bei einer erstmaligen Zulassung eines Leichtfahrzeuges innerhalb von Deutschland mag es sein, dass bei Neufahrzeugen der TÜV nicht erforderlich ist, da der Hersteller die Konformität und Betriebsbereitschaft nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ja bestätigt. Die Erstzulassung eines gebrauchten Fahrzeuges wird meines Erachtens und hingegen davon abhängig sein, dass auch hier das Gutachten nach § 29 StVZO von Dir abverlangt wird.

Lange Rede, kurzer Sinn. Ohne die weiterhin notwendige EVB-Nummer (welche im Rahmen eines seltenen Glückes/Umstandes nicht auf der Straße aufgefunden wird) kommt es ohnhin zu keinen vertiefenden Gesprächen mit der/dem/die Beamte(in), da diese Zulassungsvoraussetzung zwingend ist.
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Re: THG - jährliche Prämie für Elektro-Kfz

Beitrag von verlierer » So 19. Jun 2022, 12:49

hab keine Zeit = Freude, mich mit Neinsagern zu streiten !
Fichte hat geschrieben:
So 19. Jun 2022, 12:18
Bei vorangehender Zulassung eines (Leicht-)Kraftfahrzeuges in einem anderen EU-Mitgliedstaat in der Bundesrepublik Deutschland ist zwingend eine Untersuchung nach § 29 StVZO (TÜV/AU) nach § 7 Abs. 2 FZV vorgeschrieben.
Falsch ! Noch nicht mal den Abs. 2 vollständig gelesen: " ... wenn bei Anwendung der Anlage VIII Abschnitt 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zwischenzeitlich eine Untersuchung hätte stattfinden müssen. "

Da mein L6e Fahrzeug nie zu einer HU musste kann es in der https://www.gesetze-im-internet.de/stvz ... _viii.html gar nicht auftauchen.
Fichte hat geschrieben:
So 19. Jun 2022, 12:18
Die Erstzulassung eines gebrauchten Fahrzeuges wird meines Erachtens und hingegen davon abhängig sein, dass auch hier das Gutachten nach § 29 StVZO von Dir abverlangt wird.
Und wer bist Du dass Du für Dein "Erachten" keine rechtlich Grundlage zitieren brauchst ?
Hab doch schon gesagt dass ich kein Interesse an Strammtischgerede habe.
Fichte hat geschrieben:
So 19. Jun 2022, 12:18
Lange Rede, kurzer Sinn. Ohne die weiterhin notwendige EVB-Nummer (welche im Rahmen eines seltenen Glückes/Umstandes nicht auf der Straße aufgefunden wird) kommt es ohnhin zu keinen vertiefenden Gesprächen mit der/dem/die Beamte(in), da diese Zulassungsvoraussetzung zwingend ist.
kurzer Sinn: NEIN
Ansatt sich Gedanken zu machen, wie ich die EVB Nummer bekomme. Denn möglich ist das anscheinend durchaus: viewtopic.php?f=2&t=8182&p=105973#p74488

das Roland
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Re: THG - jährliche Prämie für Elektro-Kfz

Beitrag von Fichte » So 19. Jun 2022, 13:04

verlierer hat geschrieben:
So 19. Jun 2022, 12:49
hab keine Zeit = Freude, mich mit Neinsagern zu streiten !

Ansatt sich Gedanken zu machen, wie ich die EVB Nummer bekomme. Denn möglich ist das anscheinend durchaus: viewtopic.php?f=2&t=8182&p=105973#p74488

das Roland
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Ausreden woandes hin :-(
Dann such weiter nach „Ja-Sagern“, denn die ehemalige Zulassung in Österreich, Niederlande oder Frankreich führt zu dem Umstand, dass eine TÜV-Bescheinigung vorgelegt werden muss…. 019) Und dass muß ich mir von einem Nicht-Juristen nicht bieten lassen, Du bist bei mir auf der Ignorier-Liste….
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Re: THG - jährliche Prämie für Elektro-Kfz

Beitrag von rolf.g3 » Mo 20. Jun 2022, 12:10

verlierer hat geschrieben:
So 19. Jun 2022, 12:49
Hab doch schon gesagt dass ich kein Interesse an Strammtischgerede habe.
Stimmt, DAS hast Du gesgt / geschrieben.

Aber Du hast auch gesagt / geschrieben, das Du Prämien abgreifen möchtest, die dir SO nicht zustehen.
WIR sollen DIR also dabei helfen diese trotzdem zu bekommen ?
Bereicherung auf anderleuts Schultern ... so nennt sich DEIN Verhalten !
Dafür werden wir von noch angeotzt ...
... merkwürdige Art " DANKE " zu sagen ... 101)
verlierer hat geschrieben:
So 19. Jun 2022, 12:49
Ansatt sich Gedanken zu machen, wie ich die EVB Nummer bekomme
Ist DAS nicht DEIN eigenes Problem ?

Wo hast DU Dich hier im Forum eingebracht, das es anderen hilft ?

DANKE dafür, mein Bester !

Ich denke, das das
verlierer hat geschrieben:
So 19. Jun 2022, 12:49
das Roland
Ideen immer zu mir :-)
Ausreden woandes hin :-(
von einer traurigen Geschichte einer noch traurigeren Gestalt erzählt.
Rein vom technischen Standpunkt her gesehen könntest Du wirklich eine große Bereicherung für das Forum sein, menschlich jedoch ... doch auch davon lebt ein Forum. Wir alle sind Menschen, auch Du, also benimm Dich wie einer und lass Dein Verhalten erkennen, das Du andere akzeptierst.
Tust Du das hier geschriebene als
verlierer hat geschrieben:
So 19. Jun 2022, 12:49
Strammtischgerede
ab und entwertest mich erneut, wird DAS wohl zum allerletzten Mal geschehen. Denke, Du bist intelligent genug um meine Worte zu verstehen, ich habe nämlich auch kein Bock mehr DEINE Ergüsse wie diese
verlierer hat geschrieben:
So 19. Jun 2022, 12:49
hab keine Zeit = Freude, mich mit Neinsagern zu streiten !
zu lesen, was mein Job ist.
ICH hab nämlich auch KEINE Freude an DEINEM Gestänkere.
DU willst Dich nur mit Freude umgeben, vesprühst aber Gift und Galle als würdest Du Prämien dafür kassieren...

Bitte überdenke Dein zukünftiges Verhalten wohl.

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Re: THG - jährliche Prämie für Elektro-Kfz

Beitrag von guidolenz123 » Mo 20. Jun 2022, 12:17

Fichte hat geschrieben:
Fr 17. Jun 2022, 19:55
guidolenz123 hat geschrieben:
Fr 17. Jun 2022, 16:32

So einen Schmarrn hatte ich noch nie....an keinem der Orte, wo ich bislang in den letzten 50 Jahren etwas zuließ....
Du wohnst auch außerhalb von Bayern…. 072)

Im Übrigen hast die Bestimmung selbst benannt:

- zur Änderung des Kennzeichens,

Betrifft wohl jede Ummeldung in einen anderen Kreis… :wink:
Ich wohnte früher (über 32 jahre her) u.a. am Tegernsee und/oder München und habe auch dort viele KFZ an-um-gemeldet aus anderen Kreisen....(ich hatte damals als Schüler/Student einen inoffiziellen Autohandel....)
.....nie wurde auch nur der Gedanke geäußert, daß man das KFZ sehen wolle.....vlt hatten die auch nur keine Lust raus zu gehen.... 019)
Gruß Guido
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Re: THG - jährliche Prämie für Elektro-Kfz

Beitrag von Metaphysik » Mo 20. Jun 2022, 16:45

verlierer hat geschrieben:
So 19. Jun 2022, 12:49
Fichte hat geschrieben:
So 19. Jun 2022, 12:18
Die Erstzulassung eines gebrauchten Fahrzeuges wird meines Erachtens und hingegen davon abhängig sein, dass auch hier das Gutachten nach § 29 StVZO von Dir abverlangt wird.
Und wer bist Du dass Du für Dein "Erachten" keine rechtlich Grundlage zitieren brauchst ?
Hab doch schon gesagt dass ich kein Interesse an Strammtischgerede habe.
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