Hilferuf!! LKFZ 2011 in Italien abgemeldet

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ichhabnemilkakuh
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Hilferuf!! LKFZ 2011 in Italien abgemeldet

Beitrag von ichhabnemilkakuh » Mi 3. Okt 2012, 15:55

Hallo ihr lieben,

ich weiß, dass es eigendlich sehr unhöflich ist sich als Neuling direkt mit einem Hilferuf zu melden. :oops:

Ich gelobe Besserung!!

Aber es ist drindend und ich habe das Forum durchgelesen und keine Lösung für mein Problem gefunden.

Also: ich habe mir gestern einen Chatenet Media ungesehen bei einem Händler ca. 350 km weg gekauft und schon bezahlt. Ich dachte ich mach ein richtiges Schnäppchen bis grade eben:
Auf dem eingescannten Kaufvertrag steht als sonsige Vereinbahrungen:
1.Motorschaden, Fahrzeug ist zum Herrichten (war bekannt )
2.: Das Fahrzeug ist in Italien am xx.xx.2011 abgemeldet worden(vorher nicht erwähnt!!!)

Was soll ich nun machen??
Es ist ein Chatenet CH1600 mit KFZ Brief.
Anscheinend Top Zustand, außer dem Motorschaden (würde Freund reparieren)

Brauch ich nun ein TÜF-Gutachten um ihn auf 45 km/h zulassen zu können?
Was würde dies in etwa kosten (gelesen ca.85 Euro)?
Wisst ihr vielleicht wieviel dieser in Italien fahren darf (also auch 45km/h oder mehr, leider nichts dazu bei gooooooooogle gefunden)?
Gibt es Probleme mit der Versicherung?
Welcher Rattenschwanz kommt auf mich zu??

Dies wäre mein erstes KFZ.
Habe letzte Woche in den Niederlanden das erste Mal ein LKFZ (Ligier) gesehen und mich sofort verliebt.
Will das Auto behalten, aber nicht wenn ich da jetzt 100 ahre dran rummachen muss, kann vom Kaufvertrag nur zurücktreten


Anm: Im Fahrzeugbrief steht das er der Kategorie L6e angehört (anscheinend in Italien die gleichen voraussetzungen wie hier in Deutschlan !?!), aber steht keine Höchstgewindigkeit mit drin.
Muss ich trotz der Eintragung L6e ein TÜV-Gutachten erstellen??



Mit lieben Grüßen ausm Ländle,
Kein Plan von LKFZ, will trozdem eins :-)

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Niko
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Beitrag von Niko » Mi 3. Okt 2012, 19:02

Hallo & willkommen.

45km/h Autos laufen als L6e. Ob Deines eines ist, müsste überprüft werden. Dies geht indem Du z.B. den HErsteller kontaktierst. Der weiss anhand der Fahrgestellnummer gleich was es für ein Autochen ist was er da gebaut hat. Eine Chatenet NIederlassung kann das aber auch :-)

Ansonsten : Zum TüV. Die können auch anhand der Fahrgestellnummer sehen was es für ein Autochen ist. Also ob 45 km/h oder eben ein richtiger PKW. Beim TüV sagst Du das der Vorbesitzer keine Betriebserlaubnis mehr habe und Du nun sozusagen eine neue bräuchtest. Ist der Prüfer nett und gewillt, so sieht er nach. Dazu brauch der aber auch die Fahrgestellnummer. Anhand der findet er das "Urfahrzeug" also das mit Fahrgestellnummer xxxx0000001 - also das, aufgrund die 45km/h Betriebserlaubnis erteilt wurde. Daran orientierend übernimmt er die Daten.

Wenn Du dem Prüfer noch erklärst das Du Dich erst vergewissern magst ob es ein 45 km/h Auto ist bevor Du viel fleiss und Zeit investierst, wird der auch verstehen warum Du zunächst ohne Autochen da bist.

Teile dem Prüfer aber nicht mit das es aus Italien ist und .... das ist alles unnötig und nicht wirklich relevant. Eben Informationen die ggf "Unwillen" schüren als zu helfen. Von daher, am besten so darlegen das es eh schon immer hier war, also kein Import ist, sonst erzählen die Dir ggf. was zwar korektes, aber darauf nicht wirklich zutreffendes was sonst nur noch mehr Klärungsbedarf erfordert. Mein Rat daher : Verkäufer aus einem Sterbefall, Papiere nicht mehr findbar und Motorschaden und nun Ablärung ob es wirklich ein 45km/h Auto ist etc. weil sonst Reparatur sich ja nicht lohnt.

Zum Rest, nun ja. Bei einem Händler hast Du evtl Glück und kannst das Fahrzeug zurückgeben weil .... oder aber auch ggf ohne Angabe von Gründen.

Wie dem auch sei, Du kannst hier mit Italiänischen Papieren nichts tun. wie die es einstufen ist egal. Hier in D gilt das deutsche Gesetz dazu mit Ausnahme der EU Reglund und da bedarf es eben COC Papiere oder CDC Papiere oder wie man die sonst noch nennt - ein italiänischer KFZ Brief der von einer italiänischen Behörde ausgestellt wurde hilft Dir aber hart gesehen nichts. Aber wird schon werden ! Ich würde mir nun einen Chatenet Händler suchen, dort anrufen, fragen wleche Ersatzpapiere er anhand der Fahrgestellnummer bestellen kann und dann mich freuen oder weiter sehen.

Viel GLück und halte uns auf dem laufenden, denn auch die eine oder andere Geschichte hilft :-)
  • Mein Fuhrpark:
    Aixam 500.5 mit 45 km/h Zulassung ( Einzelabnahme ) :-)
    ( Umbau von Kubota Diesel Z482 auf Z402 )
    BMW R80 GS mit 2seitigem KFZ-Schein ( viele Eintragungen )
    Piaggio Roller 125 @ 172

wiehopf
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Re: Hilferuf!! LKFZ 2011 in Italien abgemeldet

Beitrag von wiehopf » Sa 3. Nov 2012, 11:29

ichhabnemilkakuh hat geschrieben:...Kaufvertrag steht als sonsige Vereinbahrungen:
1.Motorschaden, Fahrzeug ist zum Herrichten (war bekannt )
2.: Das Fahrzeug ist in Italien am xx.xx.2011 abgemeldet worden(vorher nicht erwähnt!!!)
...
Ähem, wie ist das zu verstehen? Hast Du das im Kaufvertrag unterschrieben - oder ist der Kaufvertrag noch nicht unterschrieben?

Ich würde doch erst mal versuchen, das Geld zurückzubekommen, weil Kaufvertrag noch nicht unterschrieben und wichtiges Detail zum Fahrzeug böswillig verschwiegen wurde - oder habe ich das falsch verstanden.

Mit diesem Argument ist der Vertragspartner ggf. auch zu Nachverhandlungen bereit.
Grecav EKE 505 XL mit Lombardini Diesel LDW502M4 (4Kw Zweizylinder); Baujahr August 2005

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