Das Recht der Inhaber von Fahrerlaubnissen der Klasse 3, Fahrzeuge, die in die Klasse CE (Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse mit Anhänger) fallen, zu führen (CE 79), ist mit Ablauf des Jahres 2000 erloschen, wenn der Fahrerlaubnisinhaber bereits zum 31.12.1999 das 50. Lebensjahr vollendet hatte. Alle anderen Fahrerlaubnisinhaber dieser Klasse verlieren dieses Recht bereits mit Ablauf des 50. Lebensjahres, wenn sie die Fahrerlaubnis nicht zuvor umstellen lassen. Das teilweise nachträgliche Erlöschen der Fahrerlaubnis begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.
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https://verkehrslexikon.de/Module/FE_CE79.php
Bedeutet das, wenn ich imer noch mit meinem rosa Lappen rumfahre, bewege ich eig. mein 4,2 to Wohnmobil seit 22 Jahren ohne gültige Fahrerlaubnis?

Und Trecker darf ich auch nicht mehr fahren? Und Zwillingsachs Anhänger auch nicht?