Wie alt darf ein Neuwagen sein?

Plauderei über dies und das...

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Alminchen
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Wie alt darf ein Neuwagen sein?

Beitrag von Alminchen » Di 15. Okt 2013, 17:09

Auf der Suche nach einem neuen Microcar komme ich aus dem Staunen nicht mehr heraus.

Da bieten Händler Autos als neu an, wo es schon längst ein Facelift 2011 bei dem Modell gegeben hat.
Es war bisher ein M.Go, also mindestens 2011er Baujahr dabei.
Ein anderes Modell was im Internet als gebrauchter M.Go von 2009 angeboten wird, gibt es als Neuwagen bei einem Vertragshändler mit 0 km und gleicher Ausstattung.

Wie lange können die eigentlich stehen, um nicht mehr als Neuwagen verkauft werden zu dürfen?
Piaggio Ape TM Diesel, BJ 2001 Lombardini 422 ccm
Microcar M-Go SXI, BJ 2011, Lombardini DCI

Oben klar, unten dicht, mehr brauch ich nicht.

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guidolenz123
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Re: Wie alt darf ein Neuwagen sein?

Beitrag von guidolenz123 » Di 15. Okt 2013, 17:15

Alminchen hat geschrieben:Auf der Suche nach einem neuen Microcar komme ich aus dem Staunen nicht mehr heraus.

Da bieten Händler Autos als neu an, wo es schon längst ein Facelift 2011 bei dem Modell gegeben hat.
Es war bisher ein M.Go, also mindestens 2011er Baujahr dabei.
Ein anderes Modell was im Internet als gebrauchter M.Go von 2009 angeboten wird, gibt es als Neuwagen bei einem Vertragshändler mit 0 km und gleicher Ausstattung.

Wie lange können die eigentlich stehen, um nicht mehr als Neuwagen verkauft werden zu dürfen?
Wenn es schon ein neues Modell oder eine Mopf gibt ,geht nix mehr mit Neuwagen für die alten Brocken...selbst nicht mehr mit ansonsten jungfräulicher 0-KM-Vita.
Gruß Guido
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Alminchen
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Re: Wie alt darf ein Neuwagen sein?

Beitrag von Alminchen » Di 15. Okt 2013, 17:47

Wie geht das dann aber mit den zwei Jahren Herstellergarantie? Dann müssen die Hersteller das ja decken.
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Re: Wie alt darf ein Neuwagen sein?

Beitrag von guidolenz123 » Di 15. Okt 2013, 18:43

Alminchen hat geschrieben:Wie geht das dann aber mit den zwei Jahren Herstellergarantie? Dann müssen die Hersteller das ja decken.
Gewährleistung läuft ab "Gefahrenübergang" = Auslieferung des Fahrzeugs an Erstkunden---bei Garantie ebenso--- (kann bei Vorführwagen eben dann der Händler sein).
Gruß Guido
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