Keine Leistung ..verzweiflung
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- HerrToeff
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Re: Keine Leistung ..verzweiflung
ganz zu schweigen vom Schadensfall, falls er eintritt
lieben Gruß
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Re: Keine Leistung ..verzweiflung

Also doch Anwalt und Gericht. Der Verkäufer wusste das es für meine Tochter ist..oh man

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Re: Keine Leistung ..verzweiflung
Oder nur Verkauf in Teilen
- HerrToeff
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Re: Keine Leistung ..verzweiflung
also .. Plan A wäre das auto zurückzugeben, zur Not mit anwaltlicher Gewalt. Dann für 1000-2000 einen guten Diesel L6e kaufen
Plan B -und glaub mir, Plan A ist um Längen besser - wäre das Auto auf Vordermann zu bringen, und mit dem Tüv abzuklären ob sie Dir ein COC Datenblatt ausdrucken. Je nach Nettigkeitsfaktor kostet das zwischen 0 und 300 Euro. Sollte eine Vollabnahme fällig werden kommt das ca 500 Euro
Plan C wäre das Auto auf Vordermann zu bringen, einfach so mit vorhandenem Typenblatt zu fahren, drauf zu hoffen das alles glatt gehen könnte und die Eventualität drakonischer Strafen in Risiko zu nehmen
Plan D wäre der Verkauf in Teilen oder ganzem. Ob du da die 900 plus 140 wiedersiehst ist eher fraglich und sehr viel Arbeit. Mitlerweile ist Deine Tochter irgendwann 18 und will lieber einen PKW.
Plan B -und glaub mir, Plan A ist um Längen besser - wäre das Auto auf Vordermann zu bringen, und mit dem Tüv abzuklären ob sie Dir ein COC Datenblatt ausdrucken. Je nach Nettigkeitsfaktor kostet das zwischen 0 und 300 Euro. Sollte eine Vollabnahme fällig werden kommt das ca 500 Euro
Plan C wäre das Auto auf Vordermann zu bringen, einfach so mit vorhandenem Typenblatt zu fahren, drauf zu hoffen das alles glatt gehen könnte und die Eventualität drakonischer Strafen in Risiko zu nehmen
Plan D wäre der Verkauf in Teilen oder ganzem. Ob du da die 900 plus 140 wiedersiehst ist eher fraglich und sehr viel Arbeit. Mitlerweile ist Deine Tochter irgendwann 18 und will lieber einen PKW.
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- HerrToeff
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Re: Keine Leistung ..verzweiflung
Der Verkäufer wollte einfach nur Geld machen. Deine Tochter ist ihm schnuppe
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Re: Keine Leistung ..verzweiflung
Damit bekomme ich meine 900 Euro nicht zurück
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Re: Keine Leistung ..verzweiflung
Aber das ist doch Betrug was der Käufer gemacht hat
- HerrToeff
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Re: Keine Leistung ..verzweiflung
Das kann ich nicht beurteilen, da ich kein Jurist bin
Fichte und Guido dürfen das..
Solange es aus seiner Sicht KEIN Betrug ist, musst Du oder die Staatsanwaltschaft erst das Gegenteil beweisen... frag unsere Juristen die wissen das besser..
lieben Gruß
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Re: Keine Leistung ..verzweiflung

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Re: Keine Leistung ..verzweiflung
Hat hier keine ein Datenblatt??? 

- Metaphysik
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Re: Keine Leistung ..verzweiflung
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Re: Keine Leistung ..verzweiflung
Ok die können mir doch ein Datenblatt ausdrücken oder?
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Re: Keine Leistung ..verzweiflung
Ob sie das kostenlos machen .. Aber vielleicht kannst Du ihnen zumindest mal entlocken was da für ein Motor drin sein müsste. Eigentlich findet man ihn nur mit 505 ccm Diesel. 1999 hat Ligier aber im 650er einen 505 ccm Benziner eingebaut. Soweit die dt. Theorie. Der Benziner hatte aber 14 kW. Passt also alles nicht zusammen in Deinen Papieren, ausser, vielleicht .. war das ja ein Fahrzeug für den Schweizer Markt und die haben den 505 ccm Benziner in die Kiste eingebaut und auf 5 kW gedrosselt aus irgendeinem Grund.
Um da überhaupt mal schlauer zu werden würde ich wirklich mal mit Ligier telefonieren. Falls Du Französisch sprichst vielleicht gleich mit Ligier Frankreich.
- Metaphysik
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Re: Keine Leistung ..verzweiflung
So oder so sieht es aber nicht gut aus. 505 ccm Diesel oder Benziner, in beiden Fällen dürfte Deine Tochter den nicht fahren. Hat ihm hingegen jemand einen 50 ccm Benziner eingebaut, das ist aber nirgendwo eingetragen, kannst Du eine Abnahme der Kombi zu vertretbaren Kosten m. E. vergessen.
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Re: Keine Leistung ..verzweiflung
Danke sehr...ich gehe morgen nochmals zu Anwalt und erkläre ihn das und er soll ihn anschreiben er soll den Wagen abholen das wird das beste sein
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Re: Keine Leistung ..verzweiflung
Hab mir nochmal die "Papiere" angeschaut und fasse mal zusammen was mir aufgefallen ist:
Stand dokumentieret in den Papieren:
1. Gebaut wurde das Fahrzeug 1999
2. Antrag auf Gutachten 2002
3. Antragsteller: FA. Autimex in Österreich. Handelsgesellschaft für Import und Export
4. Gutachten wurde erstellt.
5. begutachtet wurde Klasse L2
6. Kraftstoffart: Benzin
7. Hubraum 505ccm
8. km/h max 45km/h
9. Motor Lombardini LDW502M3 5 kW
Ich interpretiere die Vorgänge so:
1. Die originale Betriebserlaubnis wurde 1999 ausgestellt ggf. später
2. Antrag auf Gutachten 2002: möglicherweise wurde das Fahrzeug umgebaut, oder es kam aus dem Ausland (Schweiz?) oder beides
3. Die antragstellende Firma ist eine Handelsgesellschaft, und nicht mehr Existent
Feststellung:
1."Soll-Zustand" laut Papieren
Das Gutachten enthält widersprüchliche Angaben und ist nicht korrekt:
-Klasse L2 passt nicht zu den anderen Fahrzeugdaten (45km/h ect.)
-ein in den Fahrzeugpapieren 505ccm³ Benziner mit 5kW ist in diesem Fahrzeug unüblich und zudem mit den getroffenen Angaben unbekannt
2. Ersichtlicher "ist-Zustand":
- laut Foto ist ein Benzinmotor verbaut.
- das Fahrzeug fährt mit Benzin
3. Herstellerangaben:
Laut Fahrzeugbezeichnung des Herstellers gehört in das Fahrzeug ein Lombardini Dieselmotor mit 505ccm 4kW.
Das Gutachten enthält ein Mischmaus an Daten, die aus dem vermeintlich anzunehmenden Originalfahrzeug und einem vorhandenen Zustand durch einen vermeintlichen Umbau zustande gekommen sein könnten. Vermutlich Handelt es sich dabei um ein Gutachten, in dem nicht konsequent alle Fahrzeugdaten die durch einen vermeintlichen Umbau zustande gekommen sind, angepasst worden sind.
Fazit:
Das Gutachten ist falsch ausgestellt.
Um mit dem Fahreug fahren zu dürfen, wäre:
1. ein neues Gutachten / Vollabnahme erforderlich, was den korrekten Fhrzeugzustand angibt; oder:
2. ein Duplikat der originalen Betriebserlaubnis vom Hersteller anzuifordern.
zu neuem Gutachten:
Sofern ein 50ccm Motor verbaut ist, könnte daraus ein L6e werden. Ist aber ein größerer Hubraum als 50ccm Benziner verbaut, z.B. 160ccm oder 505ccm, dann wird da auch kein L6e Benziner daraus. Das wäre dann die Frage, welcher Motor ist tatsächlich verbaut.
zu Duplikat von originalen Betriebserlaubnis:
Ein Datenblatt, also ein Gutachten, eine als Duplikat ausgestellte "COC-Betriebserlaubnis" oder eine als Duplikat ausgestellte "alte-Betriebserlaubnis" für das Fahrzeug ist gesetzlich erforderlich um es in den Verkehr zu bringen. Kommt darauf an, was der Hersteller für dieses Fahrzeug damals im Originalen ausgestellt hat: "alte-Betrioebserlaubnis" oder "COC-Betriebserlaubnis"
Eine originale "COC Betriebserlaubnis" vom Hersteller wäre, sofern damals schon ausgestellt, als Duplikat erhältlich, vermutlich aber ist 1999 noch eine "alte Betriebserlaubnis" erstellt worden. Diese wäre ebenfalls als Duplikat erhältlich.
Beide wären nur über den noch vorhandenen Hersteller erhältlich, nicht über den TüV; ggf. über ein Unternehmen, die es über eine Dienstleistung aber ebenfalls vom Hersteller bekommen.
Egal welches der beiden Dokumente: vermutlich ist darin der 4kW Diesel angegeben, mit 505ccm.
Durch einen Rückbau in den Originalzustand wäre das Fahrzeug dann in den Verkehr zu bringen.
Mit dem 505ccm Diesel ist das FAhrzeug deutlich besser dran, dürfte aber dann von deiner Tochter nicht gefahren werden.
Mit einem Benzinmotor, sofern er denn tatsächlich die 50ccm Grenze einhält auch. Ist aber ein größerer Benziner verbaut, dann darf deine Tochter den selbst mit neuem Gutachten nicht fahren.
Stand dokumentieret in den Papieren:
1. Gebaut wurde das Fahrzeug 1999
2. Antrag auf Gutachten 2002
3. Antragsteller: FA. Autimex in Österreich. Handelsgesellschaft für Import und Export
4. Gutachten wurde erstellt.
5. begutachtet wurde Klasse L2
6. Kraftstoffart: Benzin
7. Hubraum 505ccm
8. km/h max 45km/h
9. Motor Lombardini LDW502M3 5 kW
Ich interpretiere die Vorgänge so:
1. Die originale Betriebserlaubnis wurde 1999 ausgestellt ggf. später
2. Antrag auf Gutachten 2002: möglicherweise wurde das Fahrzeug umgebaut, oder es kam aus dem Ausland (Schweiz?) oder beides
3. Die antragstellende Firma ist eine Handelsgesellschaft, und nicht mehr Existent
Feststellung:
1."Soll-Zustand" laut Papieren
Das Gutachten enthält widersprüchliche Angaben und ist nicht korrekt:
-Klasse L2 passt nicht zu den anderen Fahrzeugdaten (45km/h ect.)
-ein in den Fahrzeugpapieren 505ccm³ Benziner mit 5kW ist in diesem Fahrzeug unüblich und zudem mit den getroffenen Angaben unbekannt
2. Ersichtlicher "ist-Zustand":
- laut Foto ist ein Benzinmotor verbaut.
- das Fahrzeug fährt mit Benzin
3. Herstellerangaben:
Laut Fahrzeugbezeichnung des Herstellers gehört in das Fahrzeug ein Lombardini Dieselmotor mit 505ccm 4kW.
Das Gutachten enthält ein Mischmaus an Daten, die aus dem vermeintlich anzunehmenden Originalfahrzeug und einem vorhandenen Zustand durch einen vermeintlichen Umbau zustande gekommen sein könnten. Vermutlich Handelt es sich dabei um ein Gutachten, in dem nicht konsequent alle Fahrzeugdaten die durch einen vermeintlichen Umbau zustande gekommen sind, angepasst worden sind.
Fazit:
Das Gutachten ist falsch ausgestellt.
Um mit dem Fahreug fahren zu dürfen, wäre:
1. ein neues Gutachten / Vollabnahme erforderlich, was den korrekten Fhrzeugzustand angibt; oder:
2. ein Duplikat der originalen Betriebserlaubnis vom Hersteller anzuifordern.
zu neuem Gutachten:
Sofern ein 50ccm Motor verbaut ist, könnte daraus ein L6e werden. Ist aber ein größerer Hubraum als 50ccm Benziner verbaut, z.B. 160ccm oder 505ccm, dann wird da auch kein L6e Benziner daraus. Das wäre dann die Frage, welcher Motor ist tatsächlich verbaut.
zu Duplikat von originalen Betriebserlaubnis:
Ein Datenblatt, also ein Gutachten, eine als Duplikat ausgestellte "COC-Betriebserlaubnis" oder eine als Duplikat ausgestellte "alte-Betriebserlaubnis" für das Fahrzeug ist gesetzlich erforderlich um es in den Verkehr zu bringen. Kommt darauf an, was der Hersteller für dieses Fahrzeug damals im Originalen ausgestellt hat: "alte-Betrioebserlaubnis" oder "COC-Betriebserlaubnis"
Eine originale "COC Betriebserlaubnis" vom Hersteller wäre, sofern damals schon ausgestellt, als Duplikat erhältlich, vermutlich aber ist 1999 noch eine "alte Betriebserlaubnis" erstellt worden. Diese wäre ebenfalls als Duplikat erhältlich.
Beide wären nur über den noch vorhandenen Hersteller erhältlich, nicht über den TüV; ggf. über ein Unternehmen, die es über eine Dienstleistung aber ebenfalls vom Hersteller bekommen.
Egal welches der beiden Dokumente: vermutlich ist darin der 4kW Diesel angegeben, mit 505ccm.
Durch einen Rückbau in den Originalzustand wäre das Fahrzeug dann in den Verkehr zu bringen.
Mit dem 505ccm Diesel ist das FAhrzeug deutlich besser dran, dürfte aber dann von deiner Tochter nicht gefahren werden.
Mit einem Benzinmotor, sofern er denn tatsächlich die 50ccm Grenze einhält auch. Ist aber ein größerer Benziner verbaut, dann darf deine Tochter den selbst mit neuem Gutachten nicht fahren.
Zuletzt geändert von macbloke am Do 8. Sep 2022, 09:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Keine Leistung ..verzweiflung


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Re: Keine Leistung ..verzweiflung
hätte vielleicht eine Möglichkeit dir zu helfen.... zumindest kann ich da vermitteln.
am besten über PN...
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Re: Keine Leistung ..verzweiflung
Ja ja die Realität sieht leider anders aus, ende 2018 habe ich mich hier angemeldet und um den dreh bin ich zum Anwalt, Anfang 2022 habe ich es wieder selber beendet.
Ja kein Problem die Sachlage ist eindeutig, das gewinnen wir
letztendlich ist aus den einst mal 500€ sogar 650€ geworden, ich bin nun mal nicht Anwalts Liebling mit der goldene karte ich habe 150€ Selbstbeteiligung.
Es ist nicht das Geld was einen letztendlich auf den Senkel geht sondern der Winkeladvokat selber der einen ja vertreten soll und einen mehr Briefe schickt wie den Gegner, ist auch klar der zahlt ja nichts. Beim nächsten mal das es hoffe ich nicht gibt überlege ich mir das doppelt und dreifach ob ich so einen Weihnachtmann auch noch mit durchfüttere.
Ja kein Problem die Sachlage ist eindeutig, das gewinnen wir

Es ist nicht das Geld was einen letztendlich auf den Senkel geht sondern der Winkeladvokat selber der einen ja vertreten soll und einen mehr Briefe schickt wie den Gegner, ist auch klar der zahlt ja nichts. Beim nächsten mal das es hoffe ich nicht gibt überlege ich mir das doppelt und dreifach ob ich so einen Weihnachtmann auch noch mit durchfüttere.
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Re: Keine Leistung ..verzweiflung

Mein Anwalt sagte er übernimmt die 150 Euro, ich arbeite für das Sozialwerk verdiene nicht viel und Freitags kellnere ich noch, bin alleinerziehend damit meine Tochter Freitags zum Eislaufen kann und ich mir bei der Arbeit keine Sorgen machen muss ob sie in der Dunkelheit gut nach Hause ankommt, hatten wir die Idee mit dem Mopedauto....knappes Jahr gespart
