Sag mal sprichst Du da für uns alle??
OK, dann hast Du recht
|
Moderatoren: guidolenz123, Fichte
Okay jetzt hab ichs verstandenMetaphysik hat geschrieben: ↑Fr 16. Sep 2022, 15:51Deine EG Typgenehmigungsnummer: e2*2002/24*0002 stammt aus Frankreich und basiert auf Richtlinie 2002/24/EG
...
(Siehe auch: Die unmittelbare Wirkung des EU-Rechts)
Entsprechend der Typgenehmigung sollte da m.M.n.0.4.1 Kategorie des Fahrzeugs nach der Richtlinie 97/24/EG Kapitel 7
stehen ..0.4.1 Kategorie des Fahrzeugs nach der Richtlinie 2002/24/EG Kapitel 1 Abs. 3 (a)
Das sollte die komplette Version sein. Ergibt aber den gleich Schwachsinn: "Massnahmen gegen unbefugte Eingriffe an zweirädrigen Kleinkrafträdern und Krafträdern".verlierer hat geschrieben: ↑Sa 17. Sep 2022, 09:39Und die 97/24/EG lautet auch
"B RICHTLINIE 97/24/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 17. Juni 1997
über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen"
Wobei das nur Teil B sein könnte. Einen Teil A finde ich nirgends im Netz.
Sehr geehrter "Herr" Isiki,
mein Fahrzeug hat die EG-Typgenehmigungsnummer e2*2002/24*0002 und wurde entsprechend der darin(!) aufgeführten EU Richtlinie 2002/24/EG in die L6e kategorisiert.
Zitat aus der Richtlinie 2002/24/EG: "(3) Diese Richtlinie gilt auch für vierrädrige Kraftfahrzeuge mit folgenden Merkmalen:
a) Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Leermasse von bis zu 350 kg (Klasse L6e), ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen, mit einer bauartbedingten Hoechstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h .."
Die Angaben im COC Duplikat zu Version und Typ meines Fahrzeuges, sowie der Hinweis auf die Kategorisierung nach EU Richtlinie 97/24/EG Kapitel 7, in dem es um "Massnahmen gegen unbefugte Eingriffe an zweirädrigen Kleinkrafträdern und Krafträdern" geht, sind falsch.
Die EG-Typgenehmigungsnummer e2*2002/24*0002 hat Aixam Mega selbst in Frankreich für mein Fahrzeug erhalten und ursprünglich auch korrekt die L6e bescheinigt. Bitte dringend um Überpüfung.
Mit freundlichen Grüssen
Ihr Verlierer
und meine Motor-Seriennummer, etc. hinzugefügt.Hallo Herr "Iseki"
ich hab nun mit anderen L6E-Fahreren diskutiert und wir sind uns einig dass Axiam in Frankreich Mist gebaut haben.
Und da mir meine Zulassungsstelle nun im Nacken sitzt:
"wenn Sie klären konnten, welches COC-Papier tatsächlich das zu Ihrem Fahrzeug gehörige ist, mailen Sie mir dieses bitte erneut und wir entscheiden dann, ob eine freiwillige Zulassung mit oder ohne HU möglich ist, oder ob das Fahrzeug sowieso richtig zugelassen werden müsste."
bitte ich Sie wirklich eindringlich, eine Korrektur der falschen CoC zu veranlassen:
( 3 ) Diese Richtlinie gilt auch für vierrädrige Kraftfahr
zeuge mit folgenden Merkmalen :
a ) Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Leermasse
von weniger als 350 kg, ohne Masse der Batterien im
Fall von Elektrofahrzeugen , mit einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von 45 km / h oder weniger
und einem Hubraum für Fremdzündungsmotoren von
50 cm 3 oder weniger ( bzw . einer maximalen Nenn
leistung von 4 kW oder weniger für andere Motortypen),
eingestuft als Kleinkrafträder .
b ) Vierrädrige Kraftfahrzeuge — außer solchen nach Buch
stabe a ) — mit einer Leermasse von 400 kg oder weniger
( 550 kg für Fahrzeuge zur Güterbeförderung), ohne
Masse der Batterien im Fall von Elektrofahrzeugen , mit
einer maximalen Motornennleistung von 15 kW oder
weniger , eingestuft als dreirädrige Kraftfahrzeuge
Ja das wär schön und würde dazu passen dass die rekuperation schon vorher schwächer wurde.
Ich kenne das nur umgekehrt, das D. europäisches Recht am Arsch vorbei ging, bis es mehrfach vom EuGH, im Laufe von 10 Jahren .., eins auf die Nase bekam. Scheint bei Dir ist es so das Frankreich das Europarecht egal war, und in D. die Sache halbwegs geflickt wird ..verlierer hat geschrieben: ↑Mo 14. Nov 2022, 22:55Aber war heute mal bei meinem TüV-Zentrum hier in Bayern und der Chef hatte schonmal so einen Aixam Mega Electric 2005, den sie tatsächlich doch von der L7E der Französischen CoC auf L6E umzertifiziert haben. Dabei musste die Nutzlast auf 275 kg inkl. Fahrer beschränkt werden.
In meiner L7E CoC wäre die Nutzlast wohl die fahrbereite Masse von 720 kg minus das Leergewicht von 350 kg, also 370 kg.
Wo findet sich denn in der Richtlinie 2002/24/EG die Forderung der maximalen Nutzlast ?
Nein, Du bist definitiv NutzlastMetaphysik hat geschrieben: ↑Mo 14. Nov 2022, 23:49Quelle? Bei meinem WoMo Trucky wäre die Info sehr interessant gewesen. Mit mir drin lag er drüber ..