Kaum schauste ein paar Tage nicht ....
Aber ihr habt es ja auch so gelöst.
Metaphysik hat geschrieben: ↑Fr 15. Okt 2021, 03:19
Fichte hat geschrieben: ↑Do 14. Okt 2021, 21:43
Die 2002\24\EG wurde mit in der EU 168\2013 gesehen und zur Löschung vorgeschlagen, musst immer alles lesen, nicht nur die Überschriften…
Richtig, die 2002/24/EG wurde, irgendwie auch sinnig, in ihrer Nachfolgerin EU 168/2013 zur Löschung nicht nur vorgeschlagen, sondern auch im Artikel 81 mit Wirkung zum 1. Januar 2016 aufgehoben.
Trotz Aufhebung entfaltete sie eine Nachwirkung über den 1. Januar 2016 hinaus:
Abweichend von dieser Verordnung werden bis zum 31. Dezember 2016 neue Fahrzeugtypen der Klassen L1e, L2e und L6e oder neue Systeme, Bauteile oder selbstständige technische Einheiten für solche Fahrzeugtypen weiterhin gemäß der Richtlinie 2002/24/EG typgenehmigt.
Leider wurde aber bis heute, incl. der letzten Änderung der
EU-FE Richtlinie am 5.5.2020 vergessen nach Aufhebung der 2002/24/EG dies auch in der EU-FE Richtlinie anzupassen, die sich auf sie in der Definition der Klasse AM bezieht. Sie verweist immer noch auf die 2002/24/EG, die darin auch nicht zur Löschung vorgeschlagen wird. Womit ich auch hier eine Nachwirkung unterstelle.
Also kannst das Löschen immer noch vorschlagen, da wir in den drei Postings ab
hier über die 2006/126/EG sprachen.
Vermute Du hast alles gelesen, leider aber die Richtlinien/Verordnungen vertauscht
Das besagt doch nur, dass es für Fahrzeugtypen der Klassen L1e, L2e und L6e oder neue Systeme, Bauteile oder selbstständige technische Einheiten für solche Fahrzeugtypen eine Übergangsvorschrift, begrenzt auf den 31.12.2016 gibt. Und ab 2017 gilt die neue Regelung.
Für die Fahrerlaubnis AM gibt es, wie ihr richtig bemerkt habt, neue "Grenzen". Das ist aber auch nichts neues, auch andere Fahrerlaubnissklassen wurden erweitert, begrenzt oder was auch immer.
Erinnert euch an die Klasse A bzw B für Dreiräder (je nach Ausstellungsdatum), die in Deutschland geltende Geschwindigkeitsbegrenzung für Jugendliche für den A1 (die inzwischen abgeschafft wurde), dafür die Leistungsgewichtsbeschränkung (auch bei A2), ... immer abhängig vom Ausstellungsdatum der Fahrerlaubnis.
Mensch, war das vor 1980 noch einfach mit dem Fahrerlaubnisrecht! Seitdem nur noch Gewurschtel. Aber wer die Fahrerlaubnis macht, wird in der Fahrschule doch wohl mitgeteilt bekommen, für was er aktuell die B erechtigung erwirbt?
Und die Fahrschulen sollten auch immer auf dem aktuellsten Stand sein.
Hehe, gerade überlegt, wie ich im Verkehrsrecht eine Prüfungsaufgabe gestalten würde!
"Unfall mit Fiat Panda mit Versicherungskennzeichen, der einen alten Krankenfahrstuhl Casalini, ebenfalls 25 km/h auf ein an der Haltelinie der Lichtzeichenanlage haltendes Trike aufgeschoben hat! Dieses kollidierte dadurch mit einem kreuzendem Kraftrad mit einem Leistungsgewicht von 0,21 kW/kg, dessen Führer die FE der Klasse A2 besitzt" Das Krad wurde dadurch auf ein entgegenkommendes 4-rädriges Leicht-Kfz gestoßen. Der Führer dieses Leicht-Kfz ist seit 5 Wochen im Besitz der FE-Klasse AM! Zeit 1:30 h Los gehts!
Klingt doch ganz simpel oder?