Fiat Panda Krankenfahrstuhl
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Re: Fiat Panda Krankenfahrstuhl
Lt KFZ Brief handelt es sich um einen geschlossenen PKW...da geht nix ohne Fahrerlaubnis für PKW.
Umschreibung auf zB Krankenfahrstuhl (oder was auch immer) geht seit 2002 definitiv überhaupt nicht mehr..
Fazit:
fahren ohne Fahrerlaubnis (egal durch wen) ist eine Straftat...
...das wird teuer, wenn man erwischt wird...seeehr teuer....
§21 StVG
https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html
Gesetzestext:
§ 21
Fahren ohne Fahrerlaubnis
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer
1. eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,
2. vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder
3. vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.
(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter
1. das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,
2. als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder
3. in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.
Umschreibung auf zB Krankenfahrstuhl (oder was auch immer) geht seit 2002 definitiv überhaupt nicht mehr..
Fazit:
fahren ohne Fahrerlaubnis (egal durch wen) ist eine Straftat...
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§ 21
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(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
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1. eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,
2. vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder
3. vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.
(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter
1. das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,
2. als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder
3. in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.
Gruß Guido
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Re: Fiat Panda Krankenfahrstuhl
Das Straßenverkehrsamt hat gesagt, es soll so eingetragen werden, dann dürfte sie es ohne Führerschein führen.
Jetzt stellt es auf einmal ein Problem da.
Das Straßenverkehrsamt hat das Schreiben vom TÜV sogar gesiegelt.
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- guidolenz123
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Re: Fiat Panda Krankenfahrstuhl
In echt...die haben allesamt überhaupt keine Ahnung....Alles_Mist hat geschrieben: ↑Mo 6. Jul 2020, 17:04Das Straßenverkehrsamt hat gesagt, es soll so eingetragen werden, dann dürfte sie es ohne Führerschein führen.
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Der Wahnsinn....
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Dessen Name/Nickname fällt mir leider gerade nicht ein.
Dieser war von der Polizei..quasi Sondereinsatzkommando "Krankenfahrstuhl-Jäger"
Wenn Deine Mutter an jemanden wie ihn im Verkehr gerät , wird das ungelenk....
Gruß Guido
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Re: Fiat Panda Krankenfahrstuhl
Aber wenn die Fachbehörde zustimmt, was soll sie dann machen.guidolenz123 hat geschrieben: ↑Mo 6. Jul 2020, 17:08In echt...die haben allesamt überhaupt keine Ahnung....Alles_Mist hat geschrieben: ↑Mo 6. Jul 2020, 17:04Das Straßenverkehrsamt hat gesagt, es soll so eingetragen werden, dann dürfte sie es ohne Führerschein führen.
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So einen Pappkameraden haben wir hier auch.
Von wahres Verbrachen bleibt er lieber fern. Lieber Menschen die versuchen alles richtig zu machen das Leben schwerer zu machen.
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Re: Fiat Panda Krankenfahrstuhl
Die Frage reduziert sich auf..Alles_Mist hat geschrieben: ↑Mo 6. Jul 2020, 17:11Aber wenn die Fachbehörde zustimmt, was soll sie dann machen.guidolenz123 hat geschrieben: ↑Mo 6. Jul 2020, 17:08In echt...die haben allesamt überhaupt keine Ahnung....Alles_Mist hat geschrieben: ↑Mo 6. Jul 2020, 17:04Das Straßenverkehrsamt hat gesagt, es soll so eingetragen werden, dann dürfte sie es ohne Führerschein führen.
Jetzt stellt es auf einmal ein Problem da.
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So einen Pappkameraden haben wir hier auch.
Von wahres Verbrachen bleibt er lieber fern. Lieber Menschen die versuchen alles richtig zu machen das Leben schwerer zu machen.
Was sagt das Gesetz ?
Und das sagt ganz was Anderes als Eure benannten Behörden bei Euch vor Ort.
Nur so als meinerseitige Warnung.....Ihr könnt natürlich machen ,was Ihr meint....könnte/wird aber Ärger bringen...
Viel Glück dennoch...
Gruß Guido
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Re: Fiat Panda Krankenfahrstuhl
Und da isser schon: Wiltschka - Grüße von der Rennleitung und hier geht im gleichen Thread auf den Panda ein.guidolenz123 hat geschrieben: ↑Mo 6. Jul 2020, 17:08Wir hatten hier im Forum vor geraumer Zeit ein Mitglied.
Dessen Name/Nickname fällt mir leider gerade nicht ein.
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Re: Fiat Panda Krankenfahrstuhl
Fahrerlaubnispflicht eines sog. motorisierten Krankenfahrstuhls, VG Saarlouis, 10 K 242/09, 27.05.2010
Der Anwendungsbereich der Übergangsbestimmung des § 76 Nr. 2 FeV, der maschinell angetriebene Krankenfahrstühle früheren Rechts von der Fahrerlaubnispflicht nach § 4 Abs. 1 Satz 1 FeV ausnimmt, sofern sie bis zum 30.06.1999 erstmals in den Verkehr gekommen sind und durch körperlich gebrechliche oder behinderte Personen benutzt werden, ist ausschließlich auf die auch nach früherem Recht zum Führen entsprechender Kraftfahrzeuge allein berechtigten Inhaber einer Prüfbescheinigung für motorisierte Krankenfahrstühle nach § 5 Abs. 1 FeV in der bis zum 01.09.2002 geltenden Fassung beschränkt.
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Re: Fiat Panda Krankenfahrstuhl
Also muss man einen Führerschein haben, ist das korrekt?Metaphysik hat geschrieben: ↑Mo 6. Jul 2020, 18:36Fahrerlaubnispflicht eines sog. motorisierten Krankenfahrstuhls, VG Saarlouis, 10 K 242/09, 27.05.2010
Der Anwendungsbereich der Übergangsbestimmung des § 76 Nr. 2 FeV, der maschinell angetriebene Krankenfahrstühle früheren Rechts von der Fahrerlaubnispflicht nach § 4 Abs. 1 Satz 1 FeV ausnimmt, sofern sie bis zum 30.06.1999 erstmals in den Verkehr gekommen sind und durch körperlich gebrechliche oder behinderte Personen benutzt werden, ist ausschließlich auf die auch nach früherem Recht zum Führen entsprechender Kraftfahrzeuge allein berechtigten Inhaber einer Prüfbescheinigung für motorisierte Krankenfahrstühle nach § 5 Abs. 1 FeV in der bis zum 01.09.2002 geltenden Fassung beschränkt.
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Re: Fiat Panda Krankenfahrstuhl
Ja ...Fahrerlaubnis für PKW oder die Krankenfahrstuhlprüfbescheinigung von um das Jahr 2002.Alles_Mist hat geschrieben: ↑Mo 6. Jul 2020, 18:46Also muss man einen Führerschein haben, ist das korrekt?Metaphysik hat geschrieben: ↑Mo 6. Jul 2020, 18:36Fahrerlaubnispflicht eines sog. motorisierten Krankenfahrstuhls, VG Saarlouis, 10 K 242/09, 27.05.2010
Der Anwendungsbereich der Übergangsbestimmung des § 76 Nr. 2 FeV, der maschinell angetriebene Krankenfahrstühle früheren Rechts von der Fahrerlaubnispflicht nach § 4 Abs. 1 Satz 1 FeV ausnimmt, sofern sie bis zum 30.06.1999 erstmals in den Verkehr gekommen sind und durch körperlich gebrechliche oder behinderte Personen benutzt werden, ist ausschließlich auf die auch nach früherem Recht zum Führen entsprechender Kraftfahrzeuge allein berechtigten Inhaber einer Prüfbescheinigung für motorisierte Krankenfahrstühle nach § 5 Abs. 1 FeV in der bis zum 01.09.2002 geltenden Fassung beschränkt.
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Re: Fiat Panda Krankenfahrstuhl
Und selbst dann kann es mit dem Panda spannend werden - siehe auch Link weiter oben (Wiltschka).
Wird der Verwaltungsfehler KFS geheilt und der Panda wandelt sich in einen PKW wird aus einem mehrere tausend Euro Fahrzeug ein wertloses Altauto.
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Re: Fiat Panda Krankenfahrstuhl
StümmtMetaphysik hat geschrieben: ↑Mo 6. Jul 2020, 18:59Und selbst dann kann es mit dem Panda spannend werden - siehe auch Link weiter oben (Wiltschka).
Wird der Verwaltungsfehler KFS geheilt und der Panda wandelt sich in einen PKW wird aus einem mehrere tausend Euro Fahrzeug ein wertloses Altauto.
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Re: Fiat Panda Krankenfahrstuhl
Demnächst dann bei Ebay: Fiat Panda mit Krankenfahrstuhlzulassung Würde ich zumindest machen
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Re: Fiat Panda Krankenfahrstuhl
Und um nun auch mal Positiv zu sein: Wurde Deine Mutter vor dem 01.04.1965 geboren oder hat sie eine Mofaprüfbescheinigung? Dann
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Re: Fiat Panda Krankenfahrstuhl
nein .. da steht doch im letzten Bild ausdrücklich Kfs und BE erteilt..
was redet ihrr alle ..
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lieben Gruß
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Re: Fiat Panda Krankenfahrstuhl
StümmtMetaphysik hat geschrieben: ↑Di 7. Jul 2020, 03:31Und? Was ändert das an der Fahrerlaubnispflicht und dem heilbarem Verwaltungsfehler? Urteil gesehen?
Gruß Guido
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Re: Fiat Panda Krankenfahrstuhl
koennen die also jederzeit jedes FZG willkürlich illegalisieren?
lieben Gruß
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Re: Fiat Panda Krankenfahrstuhl
Schon ein wenig älter: Hessischer Verwaltungsgerichtshof,25.10.2001,2 TZ 1848/01
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Re: Fiat Panda Krankenfahrstuhl
da gehts um Verweigerung der BEMetaphysik hat geschrieben: ↑Di 7. Jul 2020, 12:25Schon ein wenig älter: Hessischer Verwaltungsgerichtshof,25.10.2001,2 TZ 1848/01
im thread gehts um eine bereits erteilte BE und darauffolgend Verweigerung des Betriebs
oder kapier ich da was nicht???
unten rechts .. "BE erteilt"
lieben Gruß
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Re: Fiat Panda Krankenfahrstuhl
hier noch was interressantes ...
https://verwaltungsgericht-sigmaringen. ... GE=1217540
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lieben Gruß
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