
Ihm gebührt die Ehre....
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Moderatoren: guidolenz123, Fichte
Nein, nein, uns beiden.guidolenz123 hat geschrieben: ↑Mo 20. Jan 2020, 17:44War aber auch eine schwierig Geburt...und Fichte hat den Sack zugemacht....![]()
Ihm gebührt die Ehre....
Mach ...Fichte hat geschrieben: ↑Mo 20. Jan 2020, 17:45Bitte, Guido, nochmals querlesen und gegebenenfalls noch optimieren/korrigieren (dürfen auch andere noch einen Kommentar schreiben), sodann würde ich es als gemeinsames Bastelwerk von uns beiden in einem eigenen Tread posten, sperren und anpinnen.
Fertisch.....![]()
Jup
Hat sich nix geändert...Alles beim Alten...bleibt auch so wg Bestandsgarantie.Olles hat geschrieben: ↑Di 21. Jan 2020, 09:52Hallo Leuteich habe das mal alles grob überflogen...also hat sich seit 2019 nix geändert oder doch? Das heißt das ich immer noch mit meiner Prüfbescheinigung von 1989 immer noch ein casalini sulky m11 bj. 89 oder mein Ligier prima bj.95 (beides krankenfahrstuhl eingetragen) weiter fahren darf?
Bzw falls ich meine Prüfbescheinigung verlieren würden und die Bullen halten mich an muss ich nur ein Bußgeld bezahlen? Gruß olli
Habe oben im post noch das eingesetzt:Olles hat geschrieben: ↑Di 21. Jan 2020, 10:14Ok danke... ich hab die Bescheinigung nie mitgeführt weil ich Angst hab sie zu verlieren..sie liegt noch in meinem Elternhaus das jetzt leer geräumt wird und hoffe das ich sie finde![]()
Ansonsten muss ich ein Bußgeld bezahlen falls die mich anhalten..
Ne 2tschrift wirds nicht geben weil die Unterlagen der Bescheinigung nur 10 Jahre beim TÜV und Fahrschule gespeichert werden..und die Fahrschule gibts nicht mehr.
Hmmguidolenz123 hat geschrieben: ↑Di 21. Jan 2020, 10:05Hat sich nix geändert...Alles beim Alten...bleibt auch so wg Bestandsgarantie.Olles hat geschrieben: ↑Di 21. Jan 2020, 09:52Hallo Leuteich habe das mal alles grob überflogen...also hat sich seit 2019 nix geändert oder doch? Das heißt das ich immer noch mit meiner Prüfbescheinigung von 1989 immer noch ein casalini sulky m11 bj. 89 oder mein Ligier prima bj.95 (beides krankenfahrstuhl eingetragen) weiter fahren darf?
Bzw falls ich meine Prüfbescheinigung verlieren würden und die Bullen halten mich an muss ich nur ein Bußgeld bezahlen? Gruß olli
Meine AWDass alle früheren Fahr-Berechtigungen unverändert bis heute mitgenommen wurden, ist nur für Fahrerlaubnisse geregelt, nicht für Prüfbescheinigungen. Und wenn frühere Ausnahmen heute nicht mehr gelten bzw. nicht ausdrücklich geregelt sind, dann kann man auch nur schwer eine Besitzstandswahrung behaupten.
Die früheren Ausnahmen, (Prüfbescheinigung oder ohne wenn geboren bis 01.04.1965), wurden nicht neu geregelt bzw. aufgehoben somit hat sich der Wille des Gesetzgebers in diesem Punkt nicht geändert.
Bei dem Rechtsinstitut Besitzstandswahrung/Bestandsgarantie geht es ja gerade explizit darum, dass ein Recht bestand (Vergangenheit)...aber heute (Gegenwart) nicht mehr für zB Personen gilt, die dieses Recht nicht aus der Vergangenheit herleiten können, weil der Gesetzgeber eben heute diese alte Regelung nicht mehr im Gesetz erwähnt.Metaphysik hat geschrieben: ↑Sa 25. Jan 2020, 10:05Es wird (aktuell) nicht die damalige Rechtslage abgestritten aber eine daraus ableitbare Besitzstandswahrung bis heute, da der damalige Wille des Gesetzgebers zur Gleichstellung von Mofas und Altfahrstühlen nicht mehr aus der heutigen FEV ableitbar ist. Gewissermaßen Berechtigungssende durch nicht mehr erwähnen.
http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... 1058079069
OK....Metaphysik hat geschrieben: ↑Sa 25. Jan 2020, 10:33Danke Dir, Guido. Wie soll denn ein Nichtanwalt mit dieser Schei.. umgehen können. Zum einen bauen Behörden Webseiten mit sog. "leichter Sprache", der Gesetzgeber verzapft aber den undurchsichtigsten Mist und erwartet Rechtstreue seiner Bürger, die sie wohl nur erfüllen können wenn sie die Gesetze, die sie tangieren, lesen. Ich klaue in Zitatform mal oben bei Dir für das VP. Ich hoffe Du verklagst mich nicht![]()
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Selbst für Juristen nicht einfach...
Meist schon.. außer etwas nervt mich tierisch...das sind normalerweise aber nur Kleinigkeiten, die mich auf die Palme bringen können...große Probleme werden angegangen und gelöst.....
Ist damit die Bestandsgarantie ausgehebelt?Die Regelungen zum Führen von motorisierten Krankenfahrstühlen werden aus Verkehrssicherheitsgründen und im Interesse der Leichtigkeit des Verkehrs neu gefasst. … Die bisher für andere Krankenfahrstühle bis 25 km/h geltende Fahrerlaubnisfreiheit wird aufgehoben