L6e-BP in der EU?
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Re: L6e-BP in der EU?
Zündapp C50.... mit der hat mich der Freund meiner älteren Schwestern mitgenommen, Sonntags in die Eifel oder schonmal Freitags abgeholt und dann war ich das Wochenende über bei ihm......
Ich wardamals gerade 7 oder 8 jahre alt... meine Schwastern so 12 bis 14....
war wie ein grosser Bruder für mich... irgendwo müsste ich noch n Bild dazu finden... auf Dias bei meinen Eltern...
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Re: L6e-BP in der EU?
Rolf für die schmerzenden Knochen kann ich Dir die ZX 50 empfehlen
50 km damit und die Schmerzen sind besser
Allerdings eine unbeschreibliche Diva
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lieben Gruß
PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online
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Re: L6e-BP in der EU?
Hallöle. Da ich selbst durch die unterschiedlichsten Aussagen hier und im Netz zu den L6E BP Fahrzeugen verwirrt bin, hab ich mal auch selbst nach belastbaren Infos gesucht. Betrifft mich ja vielleicht auch bald mal. unter dem folgenden Link:
https://daubner-verkehrsrecht.info/2018 ... m-klartext
fand ich folgende Information...
Zitat...
1. Mit der Klasse AM dürfen Sie gemäß § 6 Absatz 1 FeV folgende Fahrzeuge führen:
...
L6e-B:
ein leichtes Vierradmobil (geschlossener Fahrgastraum), mit max. 45 km/h Höchstgeschwindigkeit, unter 425 kg Leergewicht, max. 50 ccm Hubraum bei Benzinern, max. 500 ccm bei Dieselmotoren und max. 2 Sitze, mit max. 6 kW Leistung, auch mit Elektromotor mit max. 6 kW Leistung.
L6e-BP:
ein leichtes Vierradmobil zur Personenbeförderung (geschlossener Fahrgastraum), mit max. 45 km/h Höchstgeschwindigkeit, unter 425 kg Leergewicht, max. 50 ccm Hubraum bei Benzinern, max. 500 ccm bei Dieselmotoren und max. 2 Sitze, mit max. 6 kW Leistung, auch mit Elektromotor mit max. 6 kW Leistung und das nicht den Kriterien des L6e-BU Fahrzeugs entspricht.
…
Zitat Ende
Also brauche ich doch bis 6 PS keine Zulassung. Oder stimmt das nun doch nicht? Die Quelle ist immerhin eine Verkehrsrechtsseite. Sollte also so sein: Führerschein AM machen, Microcar mit o.a. Eckdaten kaufen und losrasen. Immer rechts neben der Autobahn her.
https://daubner-verkehrsrecht.info/2018 ... m-klartext
fand ich folgende Information...
Zitat...
1. Mit der Klasse AM dürfen Sie gemäß § 6 Absatz 1 FeV folgende Fahrzeuge führen:
...
L6e-B:
ein leichtes Vierradmobil (geschlossener Fahrgastraum), mit max. 45 km/h Höchstgeschwindigkeit, unter 425 kg Leergewicht, max. 50 ccm Hubraum bei Benzinern, max. 500 ccm bei Dieselmotoren und max. 2 Sitze, mit max. 6 kW Leistung, auch mit Elektromotor mit max. 6 kW Leistung.
L6e-BP:
ein leichtes Vierradmobil zur Personenbeförderung (geschlossener Fahrgastraum), mit max. 45 km/h Höchstgeschwindigkeit, unter 425 kg Leergewicht, max. 50 ccm Hubraum bei Benzinern, max. 500 ccm bei Dieselmotoren und max. 2 Sitze, mit max. 6 kW Leistung, auch mit Elektromotor mit max. 6 kW Leistung und das nicht den Kriterien des L6e-BU Fahrzeugs entspricht.
…
Zitat Ende
Also brauche ich doch bis 6 PS keine Zulassung. Oder stimmt das nun doch nicht? Die Quelle ist immerhin eine Verkehrsrechtsseite. Sollte also so sein: Führerschein AM machen, Microcar mit o.a. Eckdaten kaufen und losrasen. Immer rechts neben der Autobahn her.
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Re: L6e-BP in der EU?
Hallo
NEIN . Das was du da zitirt hast ist EU Recht und das was mit den L6E gemeint ist . Mit AM darfst du L6E fahren . In Österreich ( Meine Heimat ) müssen L6E angemeldet werden und brauchen Pickerl . In D könnem Farzeugen mit 350 Kg Leermasse und 4 Kw mit Versicherungskenzeichen gefahren werden . Es sagt nimand das L6e mit Vers Kenzeichen fahren dürfen .
NEIN . Das was du da zitirt hast ist EU Recht und das was mit den L6E gemeint ist . Mit AM darfst du L6E fahren . In Österreich ( Meine Heimat ) müssen L6E angemeldet werden und brauchen Pickerl . In D könnem Farzeugen mit 350 Kg Leermasse und 4 Kw mit Versicherungskenzeichen gefahren werden . Es sagt nimand das L6e mit Vers Kenzeichen fahren dürfen .
Gruss Ernst
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- Metaphysik
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Re: L6e-BP in der EU?
Genau! Nicht Fahrerlaubnis und Fahrzeugklasse vermengen. Zitat (gekürzt) KBA (https://www.kba.de/SharedDocs/Glossarei ... nn=2141748)
Deswegen haben die älteren LKFZ alle 4kW.L-Fahrzeug
Zulassungsfreie Krafträder mit Versicherungskennzeichen
L6e (Leichtkraftfahrzeug)
4-rädrig (unter 350 kg Leermasse, bis 45 km/h und bis 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren beziehungsweise bis 4 kW bei anderen Motortypen)
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Re: L6e-BP in der EU?
Ich habe meinen Aixam Crossline mit 425kg und 6kw nach Rückfrage bei der Zulassungsstelle im Mai angemeldet. Seither hat er großes Kennzeichen und steht im Schuppen
Re: L6e-BP in der EU?
Jetzt bin noch verunsicherter. Habe noch ein Dokument gefunden...
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/druc ... onFile&v=1
Dort...
Somit sind von der Fahrerlaubnisklasse AM im Ergebnis folgende Kraftfahrzeuge erfasst: …
- leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/ Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
…
Leichtkraftfahrzeuge sind doch VKZ Konform wenn Sie definiert sind. Was also heißt denn der Bundesratbeschluß nun für mich?
Oder mache ich einen Denkfehler?
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/druc ... onFile&v=1
Dort...
Somit sind von der Fahrerlaubnisklasse AM im Ergebnis folgende Kraftfahrzeuge erfasst: …
- leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/ Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
…
Leichtkraftfahrzeuge sind doch VKZ Konform wenn Sie definiert sind. Was also heißt denn der Bundesratbeschluß nun für mich?
Oder mache ich einen Denkfehler?
- Fichte
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Re: L6e-BP in der EU?
Eine sehr gute Zusammenfassung hier:
https://www.bernd-huppertz.de/wp-conten ... chtKfz.pdf
Bei der Zulassung gilt das Territorialprinzip, jedes EU-Land hat seine eigenen Vorschriften.
LKfzg mit 4 oder weniger kw und 350 kg oder weniger können mit AM und nur mit Versicherungskennzeichen gefahren werden.
LKfzg mit mehr als 4 bis 6 kw und 425 kg oder weniger können mit AM gefahren werden, müssen jedoch zugelassen (Steuer, Versicherung, TÜV und a.u) werden
https://www.bernd-huppertz.de/wp-conten ... chtKfz.pdf
Bei der Zulassung gilt das Territorialprinzip, jedes EU-Land hat seine eigenen Vorschriften.
LKfzg mit 4 oder weniger kw und 350 kg oder weniger können mit AM und nur mit Versicherungskennzeichen gefahren werden.
LKfzg mit mehr als 4 bis 6 kw und 425 kg oder weniger können mit AM gefahren werden, müssen jedoch zugelassen (Steuer, Versicherung, TÜV und a.u) werden
Urteile nie über einen anderen, bevor Du nicht einen Mond lang in seinen Mokassins gelaufen bist.
Re: L6e-BP in der EU?
Danke für den Link. Sehr aufschlußreich. Kann Microcar den MGo X auf 4 Kw drosseln bevor ich den kaufe?
- Fichte
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Re: L6e-BP in der EU?
Da kann ich Dir leider keine verbindliche Auskunft geben, aber es gibt ja viele weitere Forenmitglieder.... ich geh...
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Re: L6e-BP in der EU?
Gehe damit d'accord, leider sehen Versicherungen das unterschiedlich. Es gibt welche die geben VKZ aus, andere nicht. Auf der Aixamseite finde ich keinen Hinweis mehr auf die Versicherung. Wobei die Versicherung nach Zulassung recht günstig ist und ich auch VK bekommen habe.Fichte hat geschrieben: ↑Do 16. Jan 2020, 21:23Eine sehr gute Zusammenfassung hier:
https://www.bernd-huppertz.de/wp-conten ... chtKfz.pdf
Bei der Zulassung gilt das Territorialprinzip, jedes EU-Land hat seine eigenen Vorschriften.
LKfzg mit 4 oder weniger kw und 350 kg oder weniger können mit AM und nur mit Versicherungskennzeichen gefahren werden.
LKfzg mit mehr als 4 bis 6 kw und 425 kg oder weniger können mit AM gefahren werden, müssen jedoch zugelassen (Steuer, Versicherung, TÜV und a.u) werden
Wäre gut, wenn der Gesetzgeber das Ganze mal klarstellen würde, entweder dass man ausdrücklich die neue Unterklasse als zulassungpflichtig benennt oder sie zulassungsfrei macht, damit auch die unterschiedlichen Sichtweisen bei den Versicherungen ein Ende haben.
Solche Unklarheiten sind aber nicht ungewöhnlich, mein Twizy 45 wurde vom Vorbesitzer auch erst mal zugelassen und später dann abgemeldet und mit VKZ versorgt, dass er seitdem auch ohne Probleme immer wieder bekommen hat.
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Re: L6e-BP in der EU?
Drosseln wird technisch sicher gehen, wie das dann rechtlich ist, dazu am besten bei der Zulassungsstelle nachfragen und man wird wohl auch den TÜV/Dekra brauchen, da das COC ja nicht mehr passt.
Re: L6e-BP in der EU?
Öhm... Hüstel... könnte mal jemand auf der HP den Servicebereich bearbeiten bitte. Da steht Lkfz Diesel 6 Kw und Benzin 4 Kw sind zulassungsfrei. Nicht das da noch wer drüber stolpert.
- Metaphysik
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Re: L6e-BP in der EU?
Ich hab Deinen Hinweis mal an unseren Admin gegeben, der hat m. W. Kontakt zu Lepori.
- Fichte
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Re: L6e-BP in der EU?
Die Internetseite im Service-Bereich ist als solches gar (so) nicht falsch:
https://lepori.de/Fuehrerschein.htm
Wir müssen zwischen der Fahrerlaubnis (AM) und der Zulassung eines Fahrzeuges strikt unterscheiden.
Die Internetseite setzt sich nur mit der Fahrerlaubnis (AM) auseinander und hier sind 6 kw (bis 425 kg) erlaubt.
Jedoch unterscheiden sich die Leichtkraftfahrzeuge im zweiten Schritt bei der Zulassung/Teilnahme am Straßenverkehr.
Wie bereits ausgeführt, 4 kw und bis 350 kg reicht ein Versicherungskennzeichen. darüber hinaus das große Paket (großes Nummernschild, TÜV/AU und Zulassung mit Zulassungsbescheinigung)
Dennoch danke...
https://lepori.de/Fuehrerschein.htm
Wir müssen zwischen der Fahrerlaubnis (AM) und der Zulassung eines Fahrzeuges strikt unterscheiden.
Die Internetseite setzt sich nur mit der Fahrerlaubnis (AM) auseinander und hier sind 6 kw (bis 425 kg) erlaubt.
Jedoch unterscheiden sich die Leichtkraftfahrzeuge im zweiten Schritt bei der Zulassung/Teilnahme am Straßenverkehr.
Wie bereits ausgeführt, 4 kw und bis 350 kg reicht ein Versicherungskennzeichen. darüber hinaus das große Paket (großes Nummernschild, TÜV/AU und Zulassung mit Zulassungsbescheinigung)
Dennoch danke...
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Re: L6e-BP in der EU?
Immerhin ohne Umweltplakette, zumindest bei mir ist m.W. keine dranFichte hat geschrieben: ↑Fr 17. Jan 2020, 11:19Die Internetseite im Service-Bereich ist als solches gar (so) nicht falsch:
https://lepori.de/Fuehrerschein.htm
Wir müssen zwischen der Fahrerlaubnis (AM) und der Zulassung eines Fahrzeuges strikt unterscheiden.
Die Internetseite setzt sich nur mit der Fahrerlaubnis (AM) auseinander und hier sind 6 kw (bis 425 kg) erlaubt.
Jedoch unterscheiden sich die Leichtkraftfahrzeuge im zweiten Schritt bei der Zulassung/Teilnahme am Straßenverkehr.
Wie bereits ausgeführt, 4 kw und bis 350 kg reicht ein Versicherungskennzeichen. darüber hinaus das große Paket (großes Nummernschild, TÜV/AU und Zulassung mit Zulassungsbescheinigung)
Dennoch danke...
Re: L6e-BP in der EU?
Zitat
LKfz
Diesel 6 Kw, Benzin 4Kw
Mopedkennzeichen für alle (Haftpflicht ca. 78,- € pro Jahr)
Zitatende
Wenn bei dem 6 Kw Diesel UND dem 4 Kw Benriner dieses dazu steht... Ich dachte immer das dieses VersKZ nur ausgegeben wird wenn keine Zulassung erforderlich ist. Ist das denn nicht doch eine Falschinformation auf der Seite???
LKfz
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Zitatende
Wenn bei dem 6 Kw Diesel UND dem 4 Kw Benriner dieses dazu steht... Ich dachte immer das dieses VersKZ nur ausgegeben wird wenn keine Zulassung erforderlich ist. Ist das denn nicht doch eine Falschinformation auf der Seite???
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Re: L6e-BP in der EU?
bei den Versicherungen gibt es unterschiedliche Sichtweisen, kann für meinen Crossline auch ein VKZ bekommen, habe ihn aber zugelassen.Phenoh hat geschrieben: ↑Fr 17. Jan 2020, 16:09Zitat
LKfz
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Mopedkennzeichen für alle (Haftpflicht ca. 78,- € pro Jahr)
Zitatende
Wenn bei dem 6 Kw Diesel UND dem 4 Kw Benriner dieses dazu steht... Ich dachte immer das dieses VersKZ nur ausgegeben wird wenn keine Zulassung erforderlich ist. Ist das denn nicht doch eine Falschinformation auf der Seite???
- HerrToeff
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Re: L6e-BP in der EU?
Hoffentlich sag ich das jetzt nicht, obwohl es schon woanders steht... sonst Bitte löschen
Drosseln in bezug auf kmh oder kW kannst du nur bis euro3 soweit ich weiss
Sonst neues Gutachten fällig
Gelingt dir das hat das Teil immer noch 425 kg leer und vs kennzeichnen gibt's nur bis 350kg
Ich denk es will einfach keiner von den oberen und von der Lobby das da Kisten mit vs kennzeichnen und ohne umweltplakette und ohne dieselsteuer fahren und sie wollen einfach den bestand an vs Schild Trägern vergreisen lassen
Sorrry tippe auf Handy
Drosseln in bezug auf kmh oder kW kannst du nur bis euro3 soweit ich weiss
Sonst neues Gutachten fällig
Gelingt dir das hat das Teil immer noch 425 kg leer und vs kennzeichnen gibt's nur bis 350kg
Ich denk es will einfach keiner von den oberen und von der Lobby das da Kisten mit vs kennzeichnen und ohne umweltplakette und ohne dieselsteuer fahren und sie wollen einfach den bestand an vs Schild Trägern vergreisen lassen
Sorrry tippe auf Handy
lieben Gruß
PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online
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- HerrToeff
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Re: L6e-BP in der EU?
Ja mein Vertreter meinte solang 45 kmh eingetragen gibt er vkz rausstarik1968 hat geschrieben: ↑Fr 17. Jan 2020, 16:24bei den Versicherungen gibt es unterschiedliche Sichtweisen, kann für meinen Crossline auch ein VKZ bekommen, habe ihn aber zugelassen.Phenoh hat geschrieben: ↑Fr 17. Jan 2020, 16:09Zitat
LKfz
Diesel 6 Kw, Benzin 4Kw
Mopedkennzeichen für alle (Haftpflicht ca. 78,- € pro Jahr)
Zitatende
Wenn bei dem 6 Kw Diesel UND dem 4 Kw Benriner dieses dazu steht... Ich dachte immer das dieses VersKZ nur ausgegeben wird wenn keine Zulassung erforderlich ist. Ist das denn nicht doch eine Falschinformation auf der Seite???
Vertrauenssache. Bei schaden komm ich dann evtl in Haftung weil ich unterschrieben hab für 4Kw
Aber bei mir hat alles 4kw
Starik fährst du denn deine Büchse immer noch nicht?
lieben Gruß
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