nachdem ich mir die ganzen Posts mal durchgesehen habe, hab eich wohl ein dickes Problem mit meinem Aixam. Hatte den bisher mit einer Versicherung die mir der Händler vermittel hatte, die läuft jetzt aus.
Eine hat mir das Fahrzeug schon abgelehnt, warte jetzt was HUK Coburg schreibt, Antrag gestern raus und Papiere hinterher.
Gehe mal von Ablehnung aus. Und ob die mir das PKW dann versichern ist eine andere Frage, irgendwie hängt man mit einem neuen/aktuellen AIxam zwischen den Dingen. Und was die Zulassungstelle/der TÜV sagen, wenn ich damit ankomme ist dann noch was anderes, die Gesetzeslage erschient mir recht unklar (bin ITler, kein Jurist).
Da stehe ich dann am Ende mit einem Fahrzeug da das ich gar nicht nutzen kann, schade um die fast 16 T€ die ich vor bald einem Jahr zahlte.
Mich würde nicht wundern, wenn Aixam sich aus dem deutschen Markt zurückzieht, so toll werden die Verkaufszahlen nicht sein, hier in der Gegend sieht man extrem selten überhaupt mal ein "Leichtauto", in Frankreich verkaufen die sich m.W. besser. Also warum sich die deutsche Bürokratie freiwillig für wenig Ertrag antun?
Verloren habe ich als Käufer der sich dann mit den verschiedenen Institutionen rumstreiten darf mit unklarem Ausgang.
Selbst mein Twizy 45, der ja recht klar eingestuft ist, also alles klar sein sollte, machte mir letztes Jahr Ärger mit der Versicherung, die Dame in dem Vertriebsbüro musste rumtelefonieren mit der Zentrale um die Freigabe für die TK zu bekommen, da das IT-System es blockte, dieses Jahr gab es auch wieder Ärger, das System kannte aber schon meinen Twizy und genehmigte es dann plötzlich.
Was mir auch nicht klar, ob bei der aktuelle unklaren Rechtslage überhaupt mein CoC in DE gültig ist? Oder ob eine Einzelabnahme beim TÜV dann nötig wird, die dürfte nicht billig sein.
Es steht zwar drin:
"mit dem in der am 08/11/2017 erteilten Genehmigung e2*168/2013‘00003*01 beschriebenen Typ in jeder Hinsicht
übereinstimmt und zur fortwahrenden Teilnahme am StraBenverkehr in Mitgliedstaaten mit Rechtsverkehr. in denen metrische
Einheiten MaBsystems für das Geschwindigkeitsmessgerät verwendet werden zugelassen werden kann. "
Steht halt "kann" am Ende nicht "muss".
Sagt die Behörde: "Nein" dann bleibt nur der ggf. lange Rechtsweg und ob der sich lohnt ist eine weitere Frage.
Die Versicherung eilt mir nicht, habe das Fahrzeug eh seit Anfang Mai '18 keinen Meter bewegt (keine Ahnung ob das überhaupt noch fährt), da ich seither keine privaten Fahrstunden mehr hatte, trotzdem wäre mir wohler wenn das geklärt wär.
Klappt es nicht bleibt nur, die 16 T€ "abzsuchreiben" (abkaufen wird das Fahrzeugzeug einem eher keiner) und zu schauen ob man eine gebrauchtes bekommt, das in DE akzeptiert wird (sofern meine Fahrstunden irgendwann erfolgreich sind
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An der Bürokratie kann man verzweifeln, aber das ist auch nicht neu.
Shalom
F.
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