Aufsitzmäher und andere langsame LOF
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Aufsitzmäher und andere langsame LOF
Wusstet Ihr dass seit 2003 6kmh Fahrzeuge als KFZ gelten?
Ich hatte mit einem Aufsitzmäher geliebäugelt - aber damit darf man ja scheinbar das Grundstück nicht verlassen ...
Hier ein konfuser Artikel von einem völlig verwirrten Experten
https://www.rasenmaeher-im-test.de/aufs ... -verboten/
Ich hatte mit einem Aufsitzmäher geliebäugelt - aber damit darf man ja scheinbar das Grundstück nicht verlassen ...
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lieben Gruß
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- guidolenz123
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Re: Aufsitzmäher und andere langsame LOF
Der Text läßt in der Tat inhaltliche Unsicherheiten erkennen.
Gruß Guido
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- HerrToeff
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Re: Aufsitzmäher und andere langsame LOF
Zumindest ist er sich sicher das Rasenmähen ohne Räumschild und Schneeketten ein strikt illegale Angelegenheit ist, sofern das Grundstück unter oder über 2 Hektar ist .. es sei denn, man lässt die Zahnräder aus dem Getriebe nehmen
Meiner bisherigen Kenntnis nach darf man mit 6kmh ohne jede Zulassung auf die Strasse sofern vollwertige Beleuchtung und Warneinrichtung vorhanden, keine Verletzungsgefahr nachweisbar und keine Anbauteile die Sicht erheblich einschränken oder bis 20km mit allgemeiner oder spezieller Betriebsgenehmigung, btw 25kmh für Anhänger LoF oder Schausteller.
2003 hat sich aber daran irgentwas geändert, aber keiner weiss was, aber alle sind sich sicher dass.
Rasentrecker fahren alle fast einheitlich 8,8 kmh Spitze. Aber welcher Regelung sie damit folgen ist mir unklar. Vielleicht 8kmh plus 10%? Und was soll das?
Früher galt mal 8kmh für SAM als nicht ABE pflichtig ... gilt das jetzt heute noch oder nicht? Und was überhaupt?
Meiner bisherigen Kenntnis nach darf man mit 6kmh ohne jede Zulassung auf die Strasse sofern vollwertige Beleuchtung und Warneinrichtung vorhanden, keine Verletzungsgefahr nachweisbar und keine Anbauteile die Sicht erheblich einschränken oder bis 20km mit allgemeiner oder spezieller Betriebsgenehmigung, btw 25kmh für Anhänger LoF oder Schausteller.
2003 hat sich aber daran irgentwas geändert, aber keiner weiss was, aber alle sind sich sicher dass.
Rasentrecker fahren alle fast einheitlich 8,8 kmh Spitze. Aber welcher Regelung sie damit folgen ist mir unklar. Vielleicht 8kmh plus 10%? Und was soll das?
Früher galt mal 8kmh für SAM als nicht ABE pflichtig ... gilt das jetzt heute noch oder nicht? Und was überhaupt?
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- guidolenz123
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Re: Aufsitzmäher und andere langsame LOF
Mir alles wurscht...soooo langsam fahre ich nie !!!!
Gruß Guido
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Re: Aufsitzmäher und andere langsame LOF
Ja da gab es doch dieses idyllische Foto, Guido Samstagmorgen bei der Rasenpflege
lieben Gruß
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- guidolenz123
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Re: Aufsitzmäher und andere langsame LOF
Diese Geschwindigkeit käme mir da eher entgegen...
Gruß Guido
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Re: Aufsitzmäher und andere langsame LOF
Logo. Man sagt ja auch Rasentraktor und nicht Schleichtrekker. Sollte also auch Rasen und nicht Schleichen. Q.e.d.
Das Dumme ist nur, wenn sie mich mal auf so nem Ding mit 175 blitzen, sitzt der absolut einzige Verkehrs-Jurist der Welt der mich und meine Argumente verstehen könnte in Illmenau und geniest seinen Ruhestand
Das Dumme ist nur, wenn sie mich mal auf so nem Ding mit 175 blitzen, sitzt der absolut einzige Verkehrs-Jurist der Welt der mich und meine Argumente verstehen könnte in Illmenau und geniest seinen Ruhestand
lieben Gruß
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- guidolenz123
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Re: Aufsitzmäher und andere langsame LOF
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Re: Aufsitzmäher und andere langsame LOF
moin,
Seit etwa 10 Jahren habe ich einen Aufsitzmäher ( ASM ). Als erstes schraubte ich eine Anhängerkupplung an, eine vom Zubehör für 7,95€, hält angeblich 5 to.
Als nächstes Bappte ich einen 6 KM Aufkleber hintenan und schraubte 2 Reflektoren dran.
Seitdem bewege ich den Trecker bei Bedarf auf öffentlichen Straßen und Wegen - um einen3 to Hänger Kies zu rangieren ( bewegen tut der ASM den Hänger, bremsen ist aber iwi nicht .. ) , eine Wiese zu mähen, einen Hänger Holz in der Nachbarschaft zu holen ...
Polizei und Ordnungsbehörden sehen mich damit und ignorieren mich.
Sollte ein Unfall passieren, das ist mir klar, wird mir uU der Allerwerteste aufgerissen...
Mit etrwa 10 km/h unterwegs sollte die Gefahr aber überschaubar sein. Schwere Hänger, die der Trecker nicht bremsen kann fahre ich logischerweise nicht über die Hauptstraße ...
Sollte ein Ordnungshüter auf die Idee kommen mir das Leben schwer zu machen hab ich eben geloost, pech gehabt, bislang aber lassen mich die netten Herrschaften in Ruhe meine Wege fahren.
Lustigerweise fragte ich dereinst meinen TÜVtler des Vertrauens wie ich "Legal " mit meinem ASM unterwegs sein könne....
Blinker, Rücklichter, TÜV abnahme, Zulassung, Kennzeichen, Steuer/Versicherung ...
Nö, dann doch lieber eine OWI in ferner Zukunft, sollte es je dazu kommen und ein Sternesammler einen weiteren Stern haben wollen
Legal, ilegal... meist trennt dies nur ein fadendünner Unterschied... Grauzone nennt man das wohl ...
gruß rolf
Seit etwa 10 Jahren habe ich einen Aufsitzmäher ( ASM ). Als erstes schraubte ich eine Anhängerkupplung an, eine vom Zubehör für 7,95€, hält angeblich 5 to.
Als nächstes Bappte ich einen 6 KM Aufkleber hintenan und schraubte 2 Reflektoren dran.
Seitdem bewege ich den Trecker bei Bedarf auf öffentlichen Straßen und Wegen - um einen3 to Hänger Kies zu rangieren ( bewegen tut der ASM den Hänger, bremsen ist aber iwi nicht .. ) , eine Wiese zu mähen, einen Hänger Holz in der Nachbarschaft zu holen ...
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Sollte ein Unfall passieren, das ist mir klar, wird mir uU der Allerwerteste aufgerissen...
Mit etrwa 10 km/h unterwegs sollte die Gefahr aber überschaubar sein. Schwere Hänger, die der Trecker nicht bremsen kann fahre ich logischerweise nicht über die Hauptstraße ...
Sollte ein Ordnungshüter auf die Idee kommen mir das Leben schwer zu machen hab ich eben geloost, pech gehabt, bislang aber lassen mich die netten Herrschaften in Ruhe meine Wege fahren.
Lustigerweise fragte ich dereinst meinen TÜVtler des Vertrauens wie ich "Legal " mit meinem ASM unterwegs sein könne....
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Nö, dann doch lieber eine OWI in ferner Zukunft, sollte es je dazu kommen und ein Sternesammler einen weiteren Stern haben wollen
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Schreibfehler sind wie Ostereier, wer sie findet darf sie behalten...
Wer etwas will, findet Wege !
Wer etwas NICHT will, findet Argumente !
Grüße den König, wo immer er Dir begegnet !
Hätte, wäre, wenn und aber gibt zum Schluss nur blöd Gelaber !
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- guidolenz123
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Re: Aufsitzmäher und andere langsame LOF
In diesem Sinne...
Legal, illegal, scheißegal,....
Legalise Erdbeereis.....
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Gruß Guido
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Re: Aufsitzmäher und andere langsame LOF
Aber wehe es passiert doch mal was ..
https://www.n-tv.de/panorama/Mann-verli ... 40051.html
Meiner Info nach darf ein Rasentrekker als SAM legal 8 kmh plusminus 10 Proz fahren auch ohne jede ABE oder Beleuchtung oder Bremslichter
Vorbehaltlich der Meinung eines Volljuristen - bin nur Laie
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Meiner Info nach darf ein Rasentrekker als SAM legal 8 kmh plusminus 10 Proz fahren auch ohne jede ABE oder Beleuchtung oder Bremslichter
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Re: Aufsitzmäher und andere langsame LOF
Keine Ahnung...ich müsste wohl auch ewig rum suchen...im konkreten Fall, würde ich das machen ...aber so ohne wirkichen Anlass...
Gruß Guido
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Re: Aufsitzmäher und andere langsame LOF
Eben. Der Trecker ist jetzt wahrscheinlich eh inzwischen an jemand anderen verkauft.
Ich riskiere auch nicht meinen FS um mit dem Ding über die Strasse zu fahren -und das müsste ich um die Auffahrt zu mähen.
Zuletzt habe ich diese 8kmh Regelung gefunden. Ich habe gestern allerdings noch bei einem Landmaschinenfritze nachgefragt aber der wusste nix hätte mir aber gerne einen verkauft.
Scheinbar kann man es nur lassen oder auf volles Risiko fahren, so wie Rolf es scheinbar tut. Obwohl Rolf wohl auch dankbar wäre im Falle des Falles einen fertigen Zettel mit einer jur Erklärung in einstecken zu haben ..
Jedenfalls dachte ich nicht dass es so ein komplexes Thema ist, als ich den Thread eröffnete.
Ich riskiere auch nicht meinen FS um mit dem Ding über die Strasse zu fahren -und das müsste ich um die Auffahrt zu mähen.
Zuletzt habe ich diese 8kmh Regelung gefunden. Ich habe gestern allerdings noch bei einem Landmaschinenfritze nachgefragt aber der wusste nix hätte mir aber gerne einen verkauft.
Scheinbar kann man es nur lassen oder auf volles Risiko fahren, so wie Rolf es scheinbar tut. Obwohl Rolf wohl auch dankbar wäre im Falle des Falles einen fertigen Zettel mit einer jur Erklärung in einstecken zu haben ..
Jedenfalls dachte ich nicht dass es so ein komplexes Thema ist, als ich den Thread eröffnete.
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Re: Aufsitzmäher und andere langsame LOF
Habe mir das Thema mal zur Brust genommen und tendiere mit 99,9 % Sicherheit dazu, dass ohne Betriebserlaubnis als Mindeststandart nix geht im Strassenverkehr.
Absolut sicher mag ich das aber nicht behaupten...
Absolut sicher mag ich das aber nicht behaupten...
Gruß Guido
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Re: Aufsitzmäher und andere langsame LOF
Genau das behauptet wikipedia auch.
Von der Klasse bis 8 kmh ist da nicht mehr die Rede und von den Lof Ausnahmen
(Quelle https://de.wikipedia.org/wiki/Selbstfah ... tsmaschine)
Rolf müsste also für seinen Rasentrekker bei der Bezirksverwaltung eine Einzelgenehmigung anfordern, dann wäre alles legal
Ich habe den alten Gutbrod Einachser. Den werde ich wohl zum Rasenmähen umbauen, da er vor 2003 gebaut ist und unter alte Regelungen fällt. Oder ich kriege irgentwo einen Steinzeit Rasentrecker ... damit dürfte es ja zulässig sein ..
Bin froh das Ding nicht gekauft zu haben. Wenn ich es richtig verstehe hängt es an dieser EU Neuregelung ab 2003
Von der Klasse bis 8 kmh ist da nicht mehr die Rede und von den Lof Ausnahmen
(Quelle https://de.wikipedia.org/wiki/Selbstfah ... tsmaschine)
Rolf müsste also für seinen Rasentrekker bei der Bezirksverwaltung eine Einzelgenehmigung anfordern, dann wäre alles legal
Ich habe den alten Gutbrod Einachser. Den werde ich wohl zum Rasenmähen umbauen, da er vor 2003 gebaut ist und unter alte Regelungen fällt. Oder ich kriege irgentwo einen Steinzeit Rasentrecker ... damit dürfte es ja zulässig sein ..
Bin froh das Ding nicht gekauft zu haben. Wenn ich es richtig verstehe hängt es an dieser EU Neuregelung ab 2003
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Re: Aufsitzmäher und andere langsame LOF
Lektüre ... leider nur zur Fahrerlaubnis .....
https://www.frag-einen-anwalt.de/Mit-Au ... 50856.html
..
"Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung land- oder forstwirtschaftlicher Zwecke bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sowie einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden."
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__4.html
... Zulassungsrecht hier ...
"...Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind gem. §3 Abs. 2 Nr. 1a FZV zulassungsfrei und dementsprechend i.S.d. §3 Nr. 1 KraftStG von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Alle selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (BbH) von mehr als 6km/h müssen eine gültige Betriebs- oder Einzelbetriebserlaubnis vorweisen, um in Betrieb gesetzt werden zu dürfen.
Liegt eine BbH von mehr als 20km/h vor, muss zudem ein amtliches Kennzeichen der örtlichen Zulassungsbehörde beantragt werden......"
http://deacademic.com/dic.nsf/dewiki/12 ... sungsrecht
Da in dem $ nichts von 6kmh steht
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__3.html
weiss ich grad nicht weiter ...
https://www.frag-einen-anwalt.de/Mit-Au ... 50856.html
..
"Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung land- oder forstwirtschaftlicher Zwecke bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sowie einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden."
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__4.html
... Zulassungsrecht hier ...
"...Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind gem. §3 Abs. 2 Nr. 1a FZV zulassungsfrei und dementsprechend i.S.d. §3 Nr. 1 KraftStG von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Alle selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (BbH) von mehr als 6km/h müssen eine gültige Betriebs- oder Einzelbetriebserlaubnis vorweisen, um in Betrieb gesetzt werden zu dürfen.
Liegt eine BbH von mehr als 20km/h vor, muss zudem ein amtliches Kennzeichen der örtlichen Zulassungsbehörde beantragt werden......"
http://deacademic.com/dic.nsf/dewiki/12 ... sungsrecht
Da in dem $ nichts von 6kmh steht
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__3.html
weiss ich grad nicht weiter ...
lieben Gruß
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- rolf.g3
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- Registriert: So 6. Apr 2014, 09:38
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Re: Aufsitzmäher und andere langsame LOF
moin,
Der ASM ist eine selbstfahrende Arbeitsmaschine für den LOF - Bereich. Dazu benötigt man einen Gewerbeschein damit LOF anerkannt wird, zB Gärtnerei, Forstbetriebe, Landwirtschaftsbetrieb oä. Dazu ghört auch meine Agria als sog. Sitzkarre.
Nur dann wird die Versicherung das Gefährt absichern im Rahmen der Selbstständigkeit.
Jede ander Verwendung solcher Gefährte werden durch Einzelabnahme und Einzelzulassung gehandhabt.
FS vorausgesetzt.
Ob in diesem Bereich ein Bestandsschutz besteht ist eher unwahrscheinlich.
Meine Agria braucht ( bis 20 Km/h ) eine Einzelabnahme & amtliches Kennzeichen, alles andere ist auf öffentlichen Wegen & Plätzen verboten.
Ob nun ein Wiederholungskennzeichen benötigt wird, sprich nur vorn, nur hinten oder Vorn & hinten ist unklar und wir je nach Zulassungsstelle gehandhabt.
Die 6 Km - Reglung gibt es nicht mehr - offiziell !
Vor Jahren wollte ich mir einen Trecker kaufen. Warum ? Weil darum ! Haben will ...
Da der Trecker einen 5 Ltr Hubraum - Motor hatte mit ca 20 PS hätte ich ein schwarzes Kennzeichen benötigt.
5 Ltr Diesel nach der dreckigsten und somit teuersten Steuerklasse von 34,50€ per angefangene 100 ccm, hätte mich dieser Trecker im Jahr 1725 € Steuer gekostet ( das Fahrzeug sollte 350 € kosten ... ) Dazu fressen die alten Teile ordentlich Diesel.
Versicherungsmäßig sollte das Teil auch ordentlich zu Buche schlagen, hab mich nicht näher informiert ...
Als LOF kostet so ein Trecker etwas um die 100 € im Jahr mit grünem Kennzeichen...
Entweder man möchte gesetzeskonform unterwegs sein, dann Handgeführter Benzin / Elektromäher oder Einzelabnahme, oder eben ilegal in der Hoffnung das es keinen interessiert ...
Auf Privatgrund kann man fahren was immer man möchte, dann greift die Privathaftpflicht.
Für das Verladen eines ASM auf einen auf der Straße stehenden Anhänger ist die gesetzeslage jedoch auch unklar.
Hängt ein Zugfahrzeug am Hänger sieht die Sache anders aus als solo. Dann greift nämlich die PKW - Haftpflicht, ohne Zugfahrzeug sollte die Hängerhaftpflicht greifen, tut sie aber meist nicht ...
Anekdote: Für einen Lastanhänger für den PKW muß KFZ-Steuer bezahlt werden, obwohl der Anhänger KEIN KFZ ist, auserdem eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Greifen tut aber fast immer die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs...
Wofür man nun eine Hängerhaftpflicht benötigt
Die KFZ-Steuerstelle kann die Frage : Wofür KFZ- Steuer beim Anhänger bezahlt werden muß ? auch nicht sicher beantworten, weils halt eben so ist ... hmmm...
gruß rolf
Der ASM ist eine selbstfahrende Arbeitsmaschine für den LOF - Bereich. Dazu benötigt man einen Gewerbeschein damit LOF anerkannt wird, zB Gärtnerei, Forstbetriebe, Landwirtschaftsbetrieb oä. Dazu ghört auch meine Agria als sog. Sitzkarre.
Nur dann wird die Versicherung das Gefährt absichern im Rahmen der Selbstständigkeit.
Jede ander Verwendung solcher Gefährte werden durch Einzelabnahme und Einzelzulassung gehandhabt.
FS vorausgesetzt.
Ob in diesem Bereich ein Bestandsschutz besteht ist eher unwahrscheinlich.
Meine Agria braucht ( bis 20 Km/h ) eine Einzelabnahme & amtliches Kennzeichen, alles andere ist auf öffentlichen Wegen & Plätzen verboten.
Ob nun ein Wiederholungskennzeichen benötigt wird, sprich nur vorn, nur hinten oder Vorn & hinten ist unklar und wir je nach Zulassungsstelle gehandhabt.
Die 6 Km - Reglung gibt es nicht mehr - offiziell !
Vor Jahren wollte ich mir einen Trecker kaufen. Warum ? Weil darum ! Haben will ...
Da der Trecker einen 5 Ltr Hubraum - Motor hatte mit ca 20 PS hätte ich ein schwarzes Kennzeichen benötigt.
5 Ltr Diesel nach der dreckigsten und somit teuersten Steuerklasse von 34,50€ per angefangene 100 ccm, hätte mich dieser Trecker im Jahr 1725 € Steuer gekostet ( das Fahrzeug sollte 350 € kosten ... ) Dazu fressen die alten Teile ordentlich Diesel.
Versicherungsmäßig sollte das Teil auch ordentlich zu Buche schlagen, hab mich nicht näher informiert ...
Als LOF kostet so ein Trecker etwas um die 100 € im Jahr mit grünem Kennzeichen...
Entweder man möchte gesetzeskonform unterwegs sein, dann Handgeführter Benzin / Elektromäher oder Einzelabnahme, oder eben ilegal in der Hoffnung das es keinen interessiert ...
Auf Privatgrund kann man fahren was immer man möchte, dann greift die Privathaftpflicht.
Für das Verladen eines ASM auf einen auf der Straße stehenden Anhänger ist die gesetzeslage jedoch auch unklar.
Hängt ein Zugfahrzeug am Hänger sieht die Sache anders aus als solo. Dann greift nämlich die PKW - Haftpflicht, ohne Zugfahrzeug sollte die Hängerhaftpflicht greifen, tut sie aber meist nicht ...
Anekdote: Für einen Lastanhänger für den PKW muß KFZ-Steuer bezahlt werden, obwohl der Anhänger KEIN KFZ ist, auserdem eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Greifen tut aber fast immer die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs...
Wofür man nun eine Hängerhaftpflicht benötigt
Die KFZ-Steuerstelle kann die Frage : Wofür KFZ- Steuer beim Anhänger bezahlt werden muß ? auch nicht sicher beantworten, weils halt eben so ist ... hmmm...
gruß rolf
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Wer etwas will, findet Wege !
Wer etwas NICHT will, findet Argumente !
Grüße den König, wo immer er Dir begegnet !
Hätte, wäre, wenn und aber gibt zum Schluss nur blöd Gelaber !
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Re: Aufsitzmäher und andere langsame LOF
Hängerhaftpflicht kommt DANN zum Tragen , wenn der abgehängte Hänger zB los rollt und iwas zerdeppert...also immer, wenn Fremdschaden verursacht wird, ohne dass der Hänger wo dran hing.
Alles andere geht nach der Beantwortung der
Frage:
"Warum leckt der Hund seine Eier ?
Antwort:
Weil er es kann...
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Frage:
"Warum leckt der Hund seine Eier ?
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Weil er es kann...
Gruß Guido
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Re: Aufsitzmäher und andere langsame LOF
Rolf, Bestandschutz ist nicht vom Gewerbebetrieb abhängig.
Mein Gutbrod Einachser hat zb eine ABE und darf damit auf die Strasse, auch mit Sitzkarre, ist aber nach obigen $$ zulassungs und führerscheinfrei. Einzelgenehmigung vom Kreis nur bei fehlender ABE vom KBA
Lof Betrieb oder Flächennachweis bei zulassungspflichtigen SAM grü.Kennz
Bei schwarzem Kennz wäre Dein Trecker auch nucht nach ccm besteuert sondern nach ZGG da kein PKW sondern Zugmaschine, bzw 196 € wenn H Kennz, oder grünes Kennz wenn mehr als 2ha bewirtschaftete Fläche nachweisbar oder LOF Betrieb vorhanden, auch wichtig bei 25kmh Hänger
Für alte FZG gilt alte Regel -->Bestandsschutz
Hänger Bj vor 61 immer zul frei
Mein Gutbrod Einachser hat zb eine ABE und darf damit auf die Strasse, auch mit Sitzkarre, ist aber nach obigen $$ zulassungs und führerscheinfrei. Einzelgenehmigung vom Kreis nur bei fehlender ABE vom KBA
Lof Betrieb oder Flächennachweis bei zulassungspflichtigen SAM grü.Kennz
Bei schwarzem Kennz wäre Dein Trecker auch nucht nach ccm besteuert sondern nach ZGG da kein PKW sondern Zugmaschine, bzw 196 € wenn H Kennz, oder grünes Kennz wenn mehr als 2ha bewirtschaftete Fläche nachweisbar oder LOF Betrieb vorhanden, auch wichtig bei 25kmh Hänger
Für alte FZG gilt alte Regel -->Bestandsschutz
Hänger Bj vor 61 immer zul frei
lieben Gruß
PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online
PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online
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Meine EX
Casalini
JDM 1998
Aixam 400 1998
Microcar Virgo 1999 - Wohnort: Österreich
Re: Aufsitzmäher und andere langsame LOF
Hallo
Meiner Frau ist vor Jahren mal ein Anhänger OHNE Fahrzeug entgegengekommen . Der hat sich aber noch rechtzeitig in die Büsche geschlagen . Der Besitzer ist auch gleich hinterher .
Meiner Frau ist vor Jahren mal ein Anhänger OHNE Fahrzeug entgegengekommen . Der hat sich aber noch rechtzeitig in die Büsche geschlagen . Der Besitzer ist auch gleich hinterher .
Gruss Ernst
Microcar Virgo 505 Lombardini-Dieseli Bj 1999
Microcar Virgo 505 Lombardini-Dieseli Bj 1999