Hi
ich kenne das Spiel, hatte so einen Verkäufer auch einmal. Zeigte den an, mit dem Erfolg das sich nichts tat. Er habe sich beim TüV erkundigt, damit habe er sein soll erfüllt - so zumindest in simpel ausgedrückt die Worte der Staatsanwaltschaft.
Zulassung: Die Fahrzeuge werden nicht beim STVA zugelassen, sondern es wird einfach ein Versicherungskennzeichen geholt. Das bekam ich dato auch. Als Fahrgestellnummer kannst Du da auch den BAR-Code der Cola-Dose angeben. Die tragen da alles ein. Im Falle eines Schadens, schauen die nach. Sehen dann "Sie haben bei uns angegeben ....." aber das ist falsch. Also zahlen die nix, denn Du hast die ja sozusagen betrogen. Den eigentliche Schaden der entstanden ist, den zahlst Du dann auch und sei froh wenn es nur ein Blechschade war, also einer ohne Personenschaden.
Dummheit schützt dabei vor Strafe nicht. Das was Dir der Verkäufer erzählt hat, ist ohne es schriftlich zu haben fast schon bedeutungslos. Auch ist es so, das Du als Fahrer dafür sozusagen haftest, das dieses Fahrzeug welches Du bewegst für den Bereich der STVZO zugelassen ist und die in den Papieren gemachten Angaben erfüllt sind. Ich hatte mal einen Arbeitskollegen, geistig nicht so helle - aber egal, nun der hatte den "Mofa-Schein", kaufte sich einen 50km/h Roller (war dato noch so) und fuhr mit dem dingen nun "nur" 25km/h und meinte das sei so ok. Denn 25km/h dürfe er ja fahren. Nein, an dem ist nicht so und wenn Du das Teil was Du da beschrieben hast so fährst, dann ist das der gleiche Fall.
Umtragung von 60km/h auf 45km/h. Nun es gibt willige Prüfer. Es gibt aber Prüfer die Dir dann etwas von Abgasgutachten und derlei erzählen. So eine Umtragung wird nach §21 STVZO gemacht und diese wird da kein Gutachten vorhanden ist (Warum auch, denn es gab die Autos dato ja nur als 60km/h) so gemacht, das erforderliche Gutachten während der Abnahme gemacht werden. Da kannst Du mal gut und gerne mit mehreren hundert Euro rechnen. Wenn man alleine hingeht und einen Anschlag am Gaspedal macht, so muss zumindest auf dem Rollenprüfstand die V-max ermittelt werden. Ich hatte es dato machen lassen und es hat richtig gut Geld gekostet. Vorher viel Zeit einen willigen Prüfer zu finden. Es ist kein Zuckerlecken. Es ist also nicht nur mit dem "drosseln" getan, sondern wie auch schon geschrieben wurde bedarf es der Eintragung " Ohne diese gilt das Fahrzeug als nicht gedrosselt. Denn es kann ja mehr fahren laut Papier und das ist das entscheidende.
Mein Rat: Ist es nicht bezahlt, trete von dem Kauf zurück, lass Die da auch nichts erzählen davon das Du was bezahlen musst etc. denn vor Gericht geht der eh nicht damit und wenn doch, dann müsste es mit dem Teufel zugehen, wenn Du da verlieren würdest, denn Tatsache ist und bleibt, das dieses Fahrzeug keine 45km/h Zulassung hat und auch das es da keine Ausnahme gibt. Der Kaufgegenstand erfüllt also nicht dem was Du kaufen möchtest und somit Pech für den Verkäufer.