Normaler PKW auf 45 km/h drosseln
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Normaler PKW auf 45 km/h drosseln
Ich habe neulich einen VW Lupo mit einen 45 km-Schild gesehen und frage mich seid dem:
Wie muß Mann solch ein Fahrzeug versichern?
Welchen Führeschein brauch Mann dafür?
Muß Mann mit solch einem Fahzeug alle 2 Jahre zum tüv und asu?
Wie wird solch ein Fahrzeug Steuerlich behandelt?
Was kostet die TÜV-abnahme für das drosseln?
Wie muß Mann solch ein Fahrzeug versichern?
Welchen Führeschein brauch Mann dafür?
Muß Mann mit solch einem Fahzeug alle 2 Jahre zum tüv und asu?
Wie wird solch ein Fahrzeug Steuerlich behandelt?
Was kostet die TÜV-abnahme für das drosseln?
Der Weg ist das Ziel
- guidolenz123
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- guidolenz123
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Hängt mit URALT-Fahrerlaubnisregelungen zusammen.
Soweit ich ohne Nachschau aus der Erinnerung (also ohne Gewähr) glaube kramen zu können,macht es nur Sinn wenn der ehemals "normale" PKW auf offiziell 25 kmh gedrosselt wurde (ist alles seit ca Sept.2002 nicht mehr mögl. und es gilt jedoch der Bestandsschutz für Altfahrzeuge).
Ohne "Pappe" gimg es dennoch nicht, da diese o.g. KFZ nie wirkl. als Krankenfahrstuhl zugelassen wurden (und wenn dann fälschlicherweise).
Nur 25kmh-Zulassung reicht dazu nicht aus (für führerscheinfrei bzw bis 2002 gemachten Mofa-Bescheinigung). Das KFZ MUß auch als Krankenfahrstuhl in den Papieren eingetragen sein.
Es gab früher zeitweilig wenige 45kmh Normal-PKW....die konnten mit ---ich glaube ohne Gewähr --den uralten Motorrad-Fahrerlaubnissen geführt werden. Dann gabs auch Fahrerlaubnisse bis 250 ccm (zB für Goggomobil pp) und vieles mehr...aber das ist soooooo lange her,daß ich mich nie wirkl. damit beschäftigt habe und die alten gesetzes-/Verordnungs-Texte hab ich auch nicht mehr bei der Hand.
Beim LUPO macht die Drosselei überhaupt keinen Sinn mehr. Der wird so gar nicht mehr zugelassen seit 2002. Muß also ein älterer sein. Aber mit 45kmh ????? Hat allenfalls noch Sinn für sehr alte Fahrerlaubnisse...ggf auch manche Verkehrsteilnehmer aus der DDR mit Einigungsvertrags-und Überleitungsregeln. Ohne Pappe kann den aber niemand fahren.
Wenn Du mir die Art Deiner Fahrerlaubnis (Bezeichnung,Erwerbsdatum pp) mitteilst,kann ich ggf mittelfristig schauen,was Du damit fahren darfst.
TÜV braucht es selbst bei 25kmh (wenn kein Eintrag als Krankenfahrstuhl) also erst recht bei 45kmh ---entgegen vieler Behauptungen von Verkäufern im Netz---- auf jeden Fall. Versicherung mit Mopedkennzeichen ist definitiv nicht drin....hängt auch nicht vom Zulassungsort ab.
Ist gesetzl. bundeseinheitl.!!!! in der StVZO und StVO pp. geregelt ,ob was ne Pappe braucht und wie es zum TÜV geht pp.
Steuerl. weiß ich nicht ...denke aber wie normale KFZ.
Zulassung mit normalem Kennzeichen wie zB PKW ist erforderl..
Drossellung ---siehe oben---seit Sept. 2002 nicht mehr möglich.
Apropos:
Wg Deiner PN. War im Survival-Urlaub in Finnland...da geh ich nicht ins Netz....
Soweit ich ohne Nachschau aus der Erinnerung (also ohne Gewähr) glaube kramen zu können,macht es nur Sinn wenn der ehemals "normale" PKW auf offiziell 25 kmh gedrosselt wurde (ist alles seit ca Sept.2002 nicht mehr mögl. und es gilt jedoch der Bestandsschutz für Altfahrzeuge).
Ohne "Pappe" gimg es dennoch nicht, da diese o.g. KFZ nie wirkl. als Krankenfahrstuhl zugelassen wurden (und wenn dann fälschlicherweise).
Nur 25kmh-Zulassung reicht dazu nicht aus (für führerscheinfrei bzw bis 2002 gemachten Mofa-Bescheinigung). Das KFZ MUß auch als Krankenfahrstuhl in den Papieren eingetragen sein.
Es gab früher zeitweilig wenige 45kmh Normal-PKW....die konnten mit ---ich glaube ohne Gewähr --den uralten Motorrad-Fahrerlaubnissen geführt werden. Dann gabs auch Fahrerlaubnisse bis 250 ccm (zB für Goggomobil pp) und vieles mehr...aber das ist soooooo lange her,daß ich mich nie wirkl. damit beschäftigt habe und die alten gesetzes-/Verordnungs-Texte hab ich auch nicht mehr bei der Hand.
Beim LUPO macht die Drosselei überhaupt keinen Sinn mehr. Der wird so gar nicht mehr zugelassen seit 2002. Muß also ein älterer sein. Aber mit 45kmh ????? Hat allenfalls noch Sinn für sehr alte Fahrerlaubnisse...ggf auch manche Verkehrsteilnehmer aus der DDR mit Einigungsvertrags-und Überleitungsregeln. Ohne Pappe kann den aber niemand fahren.
Wenn Du mir die Art Deiner Fahrerlaubnis (Bezeichnung,Erwerbsdatum pp) mitteilst,kann ich ggf mittelfristig schauen,was Du damit fahren darfst.
TÜV braucht es selbst bei 25kmh (wenn kein Eintrag als Krankenfahrstuhl) also erst recht bei 45kmh ---entgegen vieler Behauptungen von Verkäufern im Netz---- auf jeden Fall. Versicherung mit Mopedkennzeichen ist definitiv nicht drin....hängt auch nicht vom Zulassungsort ab.
Ist gesetzl. bundeseinheitl.!!!! in der StVZO und StVO pp. geregelt ,ob was ne Pappe braucht und wie es zum TÜV geht pp.
Steuerl. weiß ich nicht ...denke aber wie normale KFZ.
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Drossellung ---siehe oben---seit Sept. 2002 nicht mehr möglich.
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Gruß Guido
Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen
Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.
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- Niko
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- Wohnort: Kreuztal bei Siegen
was heisst das es seit 2002 nicht mehr möglich ist ?
machen die tüv leute es nicht mehr, oder wie ist das ?
bzw was wäre wenn mir ein tüv prüfer derlei nun noch so eintragen würde ?
wäre das ohne bedeutung, oder hätte ich da dann "glück" und könnte es nutzen ?
machen die tüv leute es nicht mehr, oder wie ist das ?
bzw was wäre wenn mir ein tüv prüfer derlei nun noch so eintragen würde ?
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- Mein Fuhrpark:
Aixam 500.5 mit 45 km/h Zulassung ( Einzelabnahme )
( Umbau von Kubota Diesel Z482 auf Z402 )
BMW R80 GS mit 2seitigem KFZ-Schein ( viele Eintragungen )
Piaggio Roller 125 @ 172
- guidolenz123
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Seit Sept. 2002 auch für 1-Sitzer ( bzw seit 1999 für Zweisitzer ) gibt es die gesetzl. Regelung nicht mehr wie sie vorher bestand für Krankenfahrstühle und ähnl. KFZ.Niko hat geschrieben:was heisst das es seit 2002 nicht mehr möglich ist ?
machen die tüv leute es nicht mehr, oder wie ist das ?
bzw was wäre wenn mir ein tüv prüfer derlei nun noch so eintragen würde ?
wäre das ohne bedeutung, oder hätte ich da dann "glück" und könnte es nutzen ?
Seit o.g. Datum gehts nur noch elektrisch mit Vmax 15kmh und noch paar anderen Einschränkungen zu Gewicht,Größe, pp..
Sollte---womit Du nicht rechnen kannst---ein TÜVler noch ein nicht abnahmefähiges Teil so abnehmen wie zB vor 2002 möglich,hättest Du einen ordnungsgemäßen Krankenfahrstuhl,falls Dir keine Manipulation oder definitives Wissen um die Ungesetzlichkeit nachgewiesen werden kann. Einzige Möglichkeit für Vater Staat wäre die Krankenfahrstuhl-Eigenschaft dem Gefährt wieder abzuerkennen gegen Entschädigung....in welcher Höhe konkret auch immer im Einzelfall.
Gruß Guido
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- Niko
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also grob gesagt,
ich muss einen "dummen" finden und wenn der es einträgt ist gut, insofern ich nicht weis das dies eigentlich nicht mehr geht
auch interessant. gut zu wissen
danke 
ich muss einen "dummen" finden und wenn der es einträgt ist gut, insofern ich nicht weis das dies eigentlich nicht mehr geht
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