einer Mofa Lizenz zur Pflicht, das war der Stichtag, wer bis zum 31.03.1964 geboren wurde, durfte ohne Prüfung losfahren.
Ein Bekannter meinte, wenn er einmal so alt ist, das er den PKW Führerschein abgibt, kann er mit einem Leichtfahrzeug weiter durch die Gegend fahren.
Ist das so?
Stichtag 01.04.1964 da wurde das Erwerben
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Re: Stichtag 01.04.1964 da wurde das Erwerben
Nö ... !Mack hat geschrieben: ↑Mo 1. Jun 2026, 15:27einer Mofa Lizenz zur Pflicht, das war der Stichtag, wer bis zum 31.03.1964 geboren wurde, durfte ohne Prüfung losfahren.
Ein Bekannter meinte, wenn er einmal so alt ist, das er den PKW Führerschein abgibt, kann er mit einem Leichtfahrzeug weiter durch die Gegend fahren.
Ist das so?
Das LKFZ ist ein Fahrzeug der Klasse L6e und bedarf eines Führerscheins der Klasse AM und besser.
Ohne FS wird er schwarz fahren und das hat bei Bedarf Konsequenzen.
Einzig das Fahrzeug das als KFS ausgeschrieben ist, also Krankenfahrstuhl mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 Km/h ist in D Führerscheinfrei - und der Leichtroller, diese Elektroteile. Für beides braucht man eine Haftpflichtversicherung.
Ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit
gr
- S - nur echt mit dem grünen Streifen
Wer anderen eine Grube gräbt, der hat eine Baugenehmigung
Hätte, wäre, wenn und aber gibt zum Schluss nur blöd Gelaber !
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