NL Fahrzeugschein/Plastikkarte Microcar MC1

Fahrzeugpapiere, Führerscheinfragen, ...die ganze Bürokratie.

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Karin
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NL Fahrzeugschein/Plastikkarte Microcar MC1

Beitrag von Karin » Mi 22. Aug 2018, 15:16

Ich habe für meinen in Holland gekauften MC1 BJ 2008 so einen niederländischen Fahrzeugschein/-brief mit so einer eingehängten Plastikkarte bekommen. Reicht das für hier in Deutschland zum rumfahren oder brauch ich da noch ne COC? Und wenn ja woher bekomme ich das?

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guidolenz123
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Re: NL Fahrzeugschein/Plastikkarte Microcar MC1

Beitrag von guidolenz123 » Mi 22. Aug 2018, 15:23

Mach mal'n Foto von dem Plastik-Dings...ich habe das noch nie gesehen...

Es gibt hier viele Threads zu dem Thema ... Habe mal einen verlinkt und kopiert...


viewtopic.php?f=3&t=6864&start=15

Acabalo hat geschrieben:
Ja das mit der Tür habe ich gesehen, wenn er keine Deutschen Papiere hat, was dann ?
Ich fahre morgen hin mir den anzusehen, sind nur 70 Km von meinem Zuhause


Dann besorgst Du Dir (wenn er keine COC oder deutsche Papiere hat) die deutschen Papiere, oder meldest das Teil einfach mit den österreichischen Papierdaten (ohne Vorlage der Austria-Pa<piere natürlich) bei einer Versicherung an und fährst nur mit Vers-Papieren. Ist nicht wirklich legal...meckert aber normalerweise, wenn Du die Vers-Papiere vorzeigst, bei Konrollen kein Mensch.
Die deutschen Papiere findest Du einfach im Zweifel nicht... 072) :wink: ist nicht legal, deshalb würde ich niemals zu so etwas raten... :wink: ,aber so wie geschildert ,machen es sehr viele....
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Re: NL Fahrzeugschein/Plastikkarte Microcar MC1

Beitrag von Karin » Mi 22. Aug 2018, 15:53

anbei mal ein Foto. Was mich halt wundert dass da steht dass das fahren im Ausland nur bis 05.2017 erlaubt war....
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IMG_20180822_5173.jpg
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Re: NL Fahrzeugschein/Plastikkarte Microcar MC1

Beitrag von guidolenz123 » Mi 22. Aug 2018, 16:01

Sehr unleserlich das Bild im text.....steht da nicht INS Ausland statt im Ausland.
Dann wären es (spekuliere ich mal) sowas wie eine Art Ausfuhrpapiere. Nach dem belegenen Datum darf man damit nicht mehr in NL fahren...????

Dafür spricht:

...may be taken abroad... ist im schlecht leserlichen englischen Text zu lesen... das heißt : Kann (bis zum xx Datum ) ins Ausland (ergo zB Deutschland) verbracht werden.
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Re: NL Fahrzeugschein/Plastikkarte Microcar MC1

Beitrag von Karin » Mi 22. Aug 2018, 16:54

hier nochmal nur der deutsche Text...

aber brauch ich noch was anderes? Versichert ist das Moggelchen bereits...
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Re: NL Fahrzeugschein/Plastikkarte Microcar MC1

Beitrag von guidolenz123 » Mi 22. Aug 2018, 17:18

Schau noch mal...ich schrieb bereits weiter oben:

Mach mal'n Foto von dem Plastik-Dings...ich habe das noch nie gesehen...

Es gibt hier viele Threads zu dem Thema ... Habe mal einen verlinkt und kopiert...


viewtopic.php?f=3&t=6864&start=15

Acabalo hat geschrieben:
Ja das mit der Tür habe ich gesehen, wenn er keine Deutschen Papiere hat, was dann ?
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Dann besorgst Du Dir (wenn er keine COC oder deutsche Papiere hat) die deutschen Papiere, oder meldest das Teil einfach mit den österreichischen Papierdaten (ohne Vorlage der Austria-Pa<piere natürlich) bei einer Versicherung an und fährst nur mit Vers-Papieren. Ist nicht wirklich legal...meckert aber normalerweise, wenn Du die Vers-Papiere vorzeigst, bei Konrollen kein Mensch.
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Re: NL Fahrzeugschein/Plastikkarte Microcar MC1

Beitrag von Karin » Mi 22. Aug 2018, 18:04

die Plastikkarte enthält nochmal die gleichen Daten wie auf dem Papier...
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20180822_190314.jpg
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Re: NL Fahrzeugschein/Plastikkarte Microcar MC1

Beitrag von macbloke » Mi 29. Aug 2018, 15:59

Humm. Es handelt sich dabei um einen niederländischen Fahrzeugschein Teil II.

Nun das ist ja interessant. In Deutschland muss das Fahrzeug nicht zugelassen werden es ist Zulassungsfrei.
Diese Karte belegt, das es ein Fahrzeug der Klasse L6e ist.

melde es bei der Versicherung an, und meist reicht der Versicherungsbeleg.

Wenn die Polizei nach mehr fragt, zeigst du diese Karte. Und wenn die dann sagen das es ja eine Niederländische Karte, die hier nicht gelten würde, dann sagst du, naja, in Deutschland ist dieses Fahrzeug ja Zulassungsfrei.

Fragt sich nur wo den der Fahrzeugschein Teil I ist?
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Re: NL Fahrzeugschein/Plastikkarte Microcar MC1

Beitrag von Nicolaus » So 18. Nov 2018, 17:19

Hallo,
die kleine Plastikkarte ist die Zulaasungsbescheinigung Teil1. Das große DinA4 Blatt ist Teil 2.

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Re: NL Fahrzeugschein/Plastikkarte Microcar MC1

Beitrag von macbloke » Mi 21. Nov 2018, 12:27

Stimmt. genau andersherum...
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Re: NL Fahrzeugschein/Plastikkarte Microcar MC1

Beitrag von samson1971de » Sa 13. Jan 2024, 16:49

Auch wenn es etwas verspätet ist. Dieses Fahrzeug, welches mehr als 500 ccm hat, darf in Holland noch mit dem AM Führerschein gefahren werden. Also alle die nach dem 05.2017 in Holland den AM Lappen gemacht haben, dürfen noch bis zur Grenze fahren. Überfahren sie diese machen sie sich nach der StVO strafbar, da man hier in Deutschland für L6e Fahrzeuge mit mehr als 500 ccm den Führerschein der Klasse B haben muss. Außer der Führerschein wurde vor 05.2017 gemacht, die dürfen noch über die Grenze fahren.

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Re: NL Fahrzeugschein/Plastikkarte Microcar MC1

Beitrag von Fichte » Sa 13. Jan 2024, 17:12

samson1971de hat geschrieben:
Sa 13. Jan 2024, 16:49
Auch wenn es etwas verspätet ist. Dieses Fahrzeug, welches mehr als 500 ccm hat, darf in Holland noch mit dem AM Führerschein gefahren werden. Also alle die nach dem 05.2017 in Holland den AM Lappen gemacht haben, dürfen noch bis zur Grenze fahren. Überfahren sie diese machen sie sich nach der StVO strafbar, da man hier in Deutschland für L6e Fahrzeuge mit mehr als 500 ccm den Führerschein der Klasse B haben muss. Außer der Führerschein wurde vor 05.2017 gemacht, die dürfen noch über die Grenze fahren.
101) Nein, würde ich so nicht unterschreiben. Wenn in den Niederlanden tatsächlich die Höhenbegrenzung von 500 ccm (Diesel) in deren „AM“ nicht eingeführt wurde, dürfen die Niederländer auch in Deutschland mit unseren Leichtkraftfahrzeugen von mehr als 500 ccm (wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt bleiben) fahren.

Denn „Die von den Mitgliedstaaten ausgestellten EU-Führerscheine werden gegenseitig anerkannt (Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein (dritte Führerscheinrichtlinie)).“
Urteile nie über einen anderen, bevor Du nicht einen Mond lang in seinen Mokassins gelaufen bist.

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Re: NL Fahrzeugschein/Plastikkarte Microcar MC1

Beitrag von Eumeltier » Mo 15. Jan 2024, 12:19

Aber ein Deutscher dürfte in NL vermutlich > 500 cm³ fahren, wenn ich das richtig sehe...

Gibt ja viele Kombis, Fahrer NL oder D, Auto NL oder D und Ort NL oder D...

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Re: NL Fahrzeugschein/Plastikkarte Microcar MC1

Beitrag von Fichte » Mo 15. Jan 2024, 19:47

Eumeltier hat geschrieben:
Mo 15. Jan 2024, 12:19
Aber ein Deutscher dürfte in NL vermutlich > 500 cm³ fahren, wenn ich das richtig sehe...

Gibt ja viele Kombis, Fahrer NL oder D, Auto NL oder D und Ort NL oder D...
Rein formaljuristisch „nein“, denn der nationale (deutsche) Führerschein wird in den Niederlanden nach den Bestimmungen des Ursprungslandes (Deutschland) anerkannt…. Andernfalls hätten wir ja wieder das Problem, dass der niederländische Führerschein in Deutschland „degradiert“ wird, wenn ein grenzüberschreitender (Straßen-)Verkehr stattfindet….
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Re: NL Fahrzeugschein/Plastikkarte Microcar MC1

Beitrag von Metaphysik » Mo 15. Jan 2024, 21:58

Und Inländerdiskriminierung ist nach Unionsrecht zulässig 072)
Die Begrenzung auf den Anwendungsbereich der Verträge hat Auswirkungen auf die sog.
Inländerdiskriminierung, d.h. die Schlechterstellung eigener Staatsangehöriger gegenüber fremden
Unionsbürgern. Diese Form der Diskriminierung kann aus der Anwendung des Unionsrechts
ausschließlich auf grenzüberschreitende Sachverhalte entstehen.
Quelle

Also darf man mit neuer NL EU AM FE > 500 cm³ in Deutschland fahren, mit neuer D EU AM FE nicht ..

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Re: NL Fahrzeugschein/Plastikkarte Microcar MC1

Beitrag von Eumeltier » Di 16. Jan 2024, 08:13

Aber es ist zB. definitiv so, daß der deutsche AM im Ausland nicht reicht, um dort mit einer Simson zu fahren, da diese ja 60 km/h fährt. Das ist eine rein deutsche Ausnahmegenehmigung, die im EU-Ausland nicht akzeptiert wird.

Das wurde auch schon mal offiziell geklärt durch Nachfragen an die Nachbarländer.

Tja, schön einig EU-Land :lol:

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Re: NL Fahrzeugschein/Plastikkarte Microcar MC1

Beitrag von macbloke » Mi 24. Jan 2024, 17:00

die beghrenzung der L6e fahrzeuge ist auch in den Niederlanden 500ccm.

Und die führerscheine sind in der EU auch konform. Und soweit mitr bekannt ist, ist in NL das selbe Problem wie hier
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Re: NL Fahrzeugschein/Plastikkarte Microcar MC1

Beitrag von M38A1 » Do 25. Jan 2024, 14:45

... Aber es ist zB. definitiv so, daß der deutsche AM im Ausland nicht reicht, um dort mit einer Simson zu fahren, da diese ja 60 km/h fährt. Das ist eine rein deutsche Ausnahmegenehmigung, die im EU-Ausland nicht akzeptiert wird...
... der Deutsche AM reicht sicher - ob der neue EU-AM reicht ist die Frage aber:

"Die Konsularabteilung der Österreichischen Botschaft nimmt Bezug auf Ihre Anfrage vom 26. Mai 2006 betreffend die Führerscheinregelung für Moped und 125ccm Motorrad in Österreich und teilt Ihnen mit, dass in Österreich als Kleinkraftrad (Moped) motorisierte Zweiräder mit einem maximalen Hubraum von 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h bezeichnet werden. Diese Klassifizierung gilt seit der Einführung des EU-Führerscheins mit der Führerscheinreform zum Jahreswechsel 1998/1999.

In dieselbe Klasse fallen zulassungsrechtlich auch die vor (und kurz nach) der EU-Führerscheinreform 1998/1999 in Verkehr gebrachten Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, und die in der DDR und bis zum Einigungsvertrag produzierten Kleinkrafträder, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h haben (jeweils mit einem maximalen Hubraum von 50 cm³). "


... diese Aussage sagt etwas anderes oder wie kann es sein daß:
- ein Schweizer Fahrzeug in Deutschland fahren darf ohne Warnblinkanlage
- ein Ferret Panzer mit UK-Zulassung legal in Deutschland fährt
- Polinsche Anhänger mit 4,2 fahren dürfen statt der hier maximal erlaubten 3,5 Tonnen
- Ausländische Fahrzeuge ohne Versicherung über die Grenze dürfen
- Afrikanische "Todesfallen" auf Rädern ohne jeglichen TÜV hier gefahren werden dürfen ...

Es gelten immer die Bestimmungen des Zulassungslandes. Weil Holland in der EU ist gelten generell ab dem Datum der EU Regelung die gleichen Grundsätze wie hier. National könnte Holland aber via Bestandsschutz die Weiternutzung älterer 505cm³ Fahrzeuge mit EU-AM weiterhin zulassen ... ob das so ist kann ich nicht sagen. Das Deutsche Dilemma ist ja, daß man den nationalen Bestandsschutz nicht umgesetzt hat.

Aber definitiv sind das holländische Zulassungspapiere (National) und keine COC oder EU Betriebserlaubnis - also aus meiner Sicht genau so ungültig wie Deutsche Papiere in Holland.

Da ab 01. Oktober 2005 die Hersteller zwingend COC's machen mussten und die in Deutschland als Betriebserlaubnis gelten solltest Du versuchen ein COC zu bekommen.

Alternativ zum TÜV - Vollgutachten und das in der Zulassungsstelle mit "Betriebserlaubnis erteilt" siegeln lassen.

Nur versichern halte ich für keinen guten Tip denn nichts ist einfacher im Schadensfall als die Zahlung zu verweigern, weil das Fahrzeug keine Betriebserlaubnis hat oder sie erloschen ist (entsprechende Umbauten).
Das Risiko ist aus meiner Sicht sowohl Versicherung als auch Rennleitung ...

Grüßle Micha

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