Erste Polizeikontrolle
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Erste Polizeikontrolle
Hallo,
gestern wurde mein Sohn (16) das erste Mal kontrolliert. Obwohl er seit einem Jahr Simson fährt, wurde er noch nie kontrolliert, aber jetzt mit dem Aixam... eine besorgte Bürgerin hat angerufen, es würde ein Betrunkener durchs Dorf fahren
Die Polizei muß nur wenige Minuten entfernt gewesen sein und war sehr schnell da - bevor er weg war... Papiere, Führerschein. Einmal pusten. 0,0 Promille, bitte noch einmal Warndreieck + Verbandskasten zeigen, danke, gute Weiterfahrt.
Der Aixam hat bislang nur niederländische Papiere, ich versuch gerade, das zu ändern. Die Papiere sind zusammen mit der Versicherungsbestätigung in einer Klarsichthülle, mein Sohn hat die ganze Hülle dem Polizisten gegeben, der hat nur einmal auf die (obenauf liegende) Versicherungsbestätigung geschaut und das wars...
gestern wurde mein Sohn (16) das erste Mal kontrolliert. Obwohl er seit einem Jahr Simson fährt, wurde er noch nie kontrolliert, aber jetzt mit dem Aixam... eine besorgte Bürgerin hat angerufen, es würde ein Betrunkener durchs Dorf fahren
Die Polizei muß nur wenige Minuten entfernt gewesen sein und war sehr schnell da - bevor er weg war... Papiere, Führerschein. Einmal pusten. 0,0 Promille, bitte noch einmal Warndreieck + Verbandskasten zeigen, danke, gute Weiterfahrt.
Der Aixam hat bislang nur niederländische Papiere, ich versuch gerade, das zu ändern. Die Papiere sind zusammen mit der Versicherungsbestätigung in einer Klarsichthülle, mein Sohn hat die ganze Hülle dem Polizisten gegeben, der hat nur einmal auf die (obenauf liegende) Versicherungsbestätigung geschaut und das wars...
- Fichte
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Re: Erste Polizeikontrolle
Wobei wir dankenswerterweise auch hier mal das Problem klären können, ob unsere Mopedfahrzeuge mit einem Verbandskasten ausgestattet sein müssen:
Ja, die Regelung ist „ Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), § 35h Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen“
https://www.gesetze-im-internet.de/stvz ... __35h.html
Hier Absatz 3:
(3) In anderen als den in Absatz 1 genannten Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern, Zug- oder Arbeitsmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben sowie anderen Zug- oder Arbeitsmaschinen, wenn sie einachsig sind, ist Erste-Hilfe-Material mitzuführen, das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998 oder Ausgabe Januar 2014 entspricht. Das Erste-Hilfe-Material ist in einem Behältnis verpackt zu halten, das so beschaffen sein muss, dass es den Inhalt vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend schützt.
Dieser muß die Bestandteile nach DIN 13164 Version 2022 enthalten:
https://www.din13164.de/
U.a. zwei Atemschutzmasken….
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- umbertones
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Re: Erste Polizeikontrolle
Danke, die Diskussion war bei uns auch noch offen. Dabei haben wir es, aber die Frage war immer, ob man das braucht.
Ich erweitere mal die Frage auf die Warnwesten und das Warndreieck - notwendig oder nicht?
Ich erweitere mal die Frage auf die Warnwesten und das Warndreieck - notwendig oder nicht?
- Fichte
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Re: Erste Polizeikontrolle
Auch hier ein „Ja“:
Maßgebliche Vorschrift ist/wäre
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 53a Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage, Warnweste
(1) Warndreiecke und Warnleuchten müssen tragbar, standsicher und so beschaffen sein, dass sie bei Gebrauch auf ausreichende Entfernung erkennbar sind. Warndreiecke müssen rückstrahlend sein; Warnleuchten müssen gelbes Blinklicht abstrahlen, von der Lichtanlage des Fahrzeugs unabhängig sein und eine ausreichende Brenndauer haben. Warnwesten müssen der Norm DIN EN 471:2003+A1:2007, Ausgabe März 2008 oder der Norm EN ISO 20471:2013 entsprechen. Die Warneinrichtungen müssen in betriebsfertigem Zustand sein.
(2) In Kraftfahrzeugen mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern und einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen müssen mindestens folgende Warneinrichtungen mitgeführt werden:
1.
in Personenkraftwagen, land- oder forstwirtschaftlichen Zug- oder Arbeitsmaschinen sowie in anderen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t:
ein Warndreieck;
2.
in Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t:
ein Warndreieck und getrennt davon eine Warnleuchte. Als Warnleuchte darf auch eine tragbare Blinkleuchte nach § 53b Absatz 5 Satz 7 mitgeführt werden;
3.
in Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Zug- und Sattelzugmaschinen sowie Kraftomnibussen:
eine Warnweste.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stvz ... __53a.html
Maßgeblich hier ist die Definition „Kraftfahrzeuge“, welches sich wie folgt ergibt:
Kraftfahrzeuge sind gemäß § 1 Abs.2 StVG (https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__1.html) Landfahrzeuge, welche durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Gleise gebunden zu sein, insb. Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Motorräder und Fahrräder mit Hilfsmotor. Anhänger von Kraftfahrzeugen sind unter Verweis auf § 18 Abs.1 StVZO alle hinter Kraftfahrzeugen mitgeführte Fahrzeuge (Ausnahme von abgeschleppten, betriebsunfähigen Fahrzeugen sowie Abschleppachsen).
Mangels anderweitiger und einschränkender Kriterien (erst ab… ccm, oder ab… kg oder zugelassen/nicht zugelassen) fallen unsere Mopedautos auch unter diese Vorschrift….
Maßgebliche Vorschrift ist/wäre
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 53a Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage, Warnweste
(1) Warndreiecke und Warnleuchten müssen tragbar, standsicher und so beschaffen sein, dass sie bei Gebrauch auf ausreichende Entfernung erkennbar sind. Warndreiecke müssen rückstrahlend sein; Warnleuchten müssen gelbes Blinklicht abstrahlen, von der Lichtanlage des Fahrzeugs unabhängig sein und eine ausreichende Brenndauer haben. Warnwesten müssen der Norm DIN EN 471:2003+A1:2007, Ausgabe März 2008 oder der Norm EN ISO 20471:2013 entsprechen. Die Warneinrichtungen müssen in betriebsfertigem Zustand sein.
(2) In Kraftfahrzeugen mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern und einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen müssen mindestens folgende Warneinrichtungen mitgeführt werden:
1.
in Personenkraftwagen, land- oder forstwirtschaftlichen Zug- oder Arbeitsmaschinen sowie in anderen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t:
ein Warndreieck;
2.
in Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t:
ein Warndreieck und getrennt davon eine Warnleuchte. Als Warnleuchte darf auch eine tragbare Blinkleuchte nach § 53b Absatz 5 Satz 7 mitgeführt werden;
3.
in Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Zug- und Sattelzugmaschinen sowie Kraftomnibussen:
eine Warnweste.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stvz ... __53a.html
Maßgeblich hier ist die Definition „Kraftfahrzeuge“, welches sich wie folgt ergibt:
Kraftfahrzeuge sind gemäß § 1 Abs.2 StVG (https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__1.html) Landfahrzeuge, welche durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Gleise gebunden zu sein, insb. Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Motorräder und Fahrräder mit Hilfsmotor. Anhänger von Kraftfahrzeugen sind unter Verweis auf § 18 Abs.1 StVZO alle hinter Kraftfahrzeugen mitgeführte Fahrzeuge (Ausnahme von abgeschleppten, betriebsunfähigen Fahrzeugen sowie Abschleppachsen).
Mangels anderweitiger und einschränkender Kriterien (erst ab… ccm, oder ab… kg oder zugelassen/nicht zugelassen) fallen unsere Mopedautos auch unter diese Vorschrift….
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- umbertones
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Re: Erste Polizeikontrolle
Perfekt. Vielen Dank für die ausführliche Darstellung.
Re: Erste Polizeikontrolle
Und heute die zweite Polizeikontrolle. Polizei kam entgegen, ZACK, umgedreht, STOP, allgemeine Verkehrskontrolle.
Dieses Mal haben sie auch die niederländischen Fahrzeugpapiere angeschaut. 15 min rumgerätselt. Mein Sohn meint, dann noch google bemüht.
"Ok, alles klar, gute Weiterfahrt"
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- rolf.g3
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Re: Erste Polizeikontrolle
Jaaa, das kenn ich !
3 Oberwachteln wor der Karre rätzeln und 3 dahinter.
War ende Jannuar.
Der vordere dachte lautstark darüber nach, das die Kiste vorn kein Nummernschild trägt und welcher §§ mir zur Last gelegt werde, in der gleichen Bewegung hat ein Oberwachtelmeister in die Zentrale gefunkt das ich hier mit abgelaufenem Kennzeichen unterwegs sei.
Ich saß in der Karre und hab mich vor Lachen fast eingenässt.
Das ich " Einbruchswerkzeug " gut sichtbar hinten in der Karre liegen hatte: Großer Hammer, Axt, Monster-Schraubendreher, Holzkeile ( ich hatte grade eine Haustür gerichtet, die sind bleischwer und dafür braucht man solches ) war denen völlig wuppe.
Der eine vorn sprach noch von einer möglichen Helmpflicht des Fahrers im Auto da wurde über Funk die Truppe abgezogen zum kollektivem Kaffeetrinken, sonst werden die Abfragen immer absurder und die Polizei der Lächerlichkeit preisgegeben.
Einst hatte der Dorfpolizist den LKFZ-Fahrer auf den neben der Landstraße laufenden Radweg geschickt, weil angeblich auf Landstraßen nicht gefahren dürfe. Nach einem Kilometer musste der LKFZ-Fahrer den ganzen Weg rückwärtz fahren, weil der Radweg am andern Ende mit Pöppeln versperrt waren die verhindern sollen, das eben mehrspurige Fahrzeuge den Radweg benutzen.
So gibt es viele Geschichten die man eigentlich zusammenfassen sollte.
Das LKFZ kommt langsam in Deutschland an, so langsam das Polizisten nichts davon mitbekommen.
Die haben eben anderweitig so viel zu tun das sie sich nicht auch um die ( noch ) seltenen LKFZ auskennen können.
Die Polizei ist komplett wichtig in unserem System, deren Arbeit extrem wertvoll und die Bezahlung absurd niedrig
aber hin und wieder kommen solche Stielblüten über die man auch mal lachen darf !
gr
Schreibfehler sind wie Ostereier, wer sie findet darf sie behalten...
Wer etwas will, findet Wege !
Wer etwas NICHT will, findet Argumente !
Grüße den König, wo immer er Dir begegnet !
Hätte, wäre, wenn und aber gibt zum Schluss nur blöd Gelaber !
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- HerrToeff
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Re: Erste Polizeikontrolle
Leider ein paar "ja" verkehrt .. das L6e -zumindest die bisherige Regelung- definiert ein L6e als leichtes pkw ähnliches Quad. Ein Quad ist ein vierrädriges Kraftrad, kein Kraftwagen
Somit unterliegt es dem für Motorräder formuliertem Ausnahmefall dass kein Verbandkasten und Warndreieck mitgeführt werden muss. Ich hatte das schonmal dargelegt
Warnweste mitführen ist hingegen immer Pflicht, bei jedem kfz ... sie auch zu verwenden ist hingegen nicht vorgeschrieben.
lieben Gruß
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- HerrToeff
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Re: Erste Polizeikontrolle
Ja das war ein 25er alten Rechts, Zugelassen als Krankenfahrstuhlrolf.g3 hat geschrieben: ↑Sa 8. Jul 2023, 12:35....
Einst hatte der Dorfpolizist den LKFZ-Fahrer auf den neben der Landstraße laufenden Radweg geschickt, weil angeblich auf Landstraßen nicht gefahren dürfe. Nach einem Kilometer musste der LKFZ-Fahrer den ganzen Weg rückwärtz fahren, weil der Radweg am andern Ende mit Pöppeln versperrt waren die verhindern sollen, das eben mehrspurige Fahrzeuge den Radweg benutzen.
....
gr
Krankenfahrstühle dürfen auf Radwegen fahren, wenn ihre Geschwindigkeit mindestens 10kmh erreicht, dürfen sie auch auf Landstrassen
Der Polizist hatte also präventiv das Gefährt im Rahmen der Risikominimierung auf eine weniger gefährdete Fahrspur verwiesen. Das finde ich durchaus im Rahmen ,, den Aufstand den es damals hier gab konnte ich nicht nachvollziehen.
Die Pöppel haben durchaus ihren Sinn. Nur so kannst Du Öko tanten davon abhalten mit Ihrem Kinderanhänger beschützt auf dem Radweg zu fahren und schickst sie samt mobiler Brutpflege ins Verkehrsgetümmel, tolle Sache das.
lieben Gruß
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- rolf.g3
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Re: Erste Polizeikontrolle
Naja, das der Gute einen Kilometer und mehr zurück fahren musste, weil eine Barriere den Radweg für 2-Spurige Fahrzeuge sperrte, fand der Fahrer damals recht unendspannend - mit Recht denk ich mal ...
Ich kann der freudigen Art der Polizei und ihrer Gefahrenabwehr in diesem Falle wenig abgewinnen, ist es doch ein völlig sinnfreier Eingriff in den fleißenden Verkehr.
Die Straße hoch nach Neuhaus ( B 281 ) führt zT serpentinenartig den Berch hoch, durchgezogene Linie und reichlich Gegenverkehr. Trotzdem werd ich ständig selbst von Lastzügen überholt - ich seh schon wie ein Mopedfahrer entgegenkommt der nach einer Kurve/Kuppe nicht mehr bremsen kann ...
Neulich fuhr ein Rolli auf der Fahrspur mir entgegen. Ich bekam für den Rollifahrer himmelangst, war doch die vor ihm liegende Strecke die Kurvenreichste. Es gibt auf diesem Teilstück keine Mehrzweckspur oder breiteten Randstreifen, zum Teil nur steile Böschung - abgetrennt durch eine Leitplane. Für Mopedfahrer der ideale Weg, für Raser potentiell tödlich.
Sollte mich in meinem Aixam hier ein Bullizist auf den paralell verlaufeden Rennweg verweisen, dem würde ich genau DAS schriftlich abverlangen und eine Dokumentation über Behördenwillkür produzieren.
Es ist zum Teil echt heftig zu was die Unwissenheit der Ordnungskräfte führt. Nicht meine Welt, zumal auf anderer Seite absichtlich weggeschaut wird oder wissentlich ignoriert.
Wenn ein Rollifahrer der Meinung ist dort fahren zu müssen, so ist DAS sein gutes Recht, alle " stärkeren " Verkehrsteilnehmmer haben DAS zu respektieren. Genauso Radfahrer oder Mofapiloten. Diese Welt gehört uns allen.
gr
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Re: Erste Polizeikontrolle
... und ja, ich hab Deinen Sarkasmus schon verstanden..., der ein oder andere halt nicht
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Re: Erste Polizeikontrolle
... möglicherweise ...
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Re: Erste Polizeikontrolle
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Re: Erste Polizeikontrolle
Leider ein paar "ja" verkehrt .. das L6e -zumindest die bisherige Regelung- definiert ein L6e als leichtes pkw ähnliches Quad. Ein Quad ist ein vierrädriges Kraftrad, kein Kraftwagen
Die Fahrzeugklasse L6e bezeichnet leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h. Der Hubraum darf bei Ottomotoren nicht größer als 50 cm³ und bei Dieselmotoren nicht größer als 500 cm³ sein. Bei elektrisch angetriebenen Fahrzeugen darf die maximale Nenndauerleistung 6 kW nicht übersteigen. Die Masse der Fahrzeuge darf 425 kg nicht überschreiten und sie dürfen einschließlich Fahrersitz maximal zwei Sitzplätze haben.[3]
Die Fahrzeugklasse wird in folgende Unterklassen unterteilt:
L6e-A: Leichtes Straßen-Quad bis 4 kW
L6e-B: Leichtes Vierradmobil bis 6 kW mit den Unter-Unterklassen:
L6e-BU: Leichtes Vierradmobil für Güterbeförderung: ausschließlich für die Beförderung von Gütern ausgelegtes Nutzfahrzeug,
L6e-BP: Leichtes Vierradmobil für Personenbeförderung: hauptsächlich für die Beförderung von Personen ausgelegtes Fahrzeug.
- HerrToeff
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- Registriert: Do 14. Jan 2016, 11:18
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Re: Erste Polizeikontrolle
in Baden würtemberg, wo ich meinen Aixam kaufte, gab es definitiv die Auskunft er gälte als vierrädriges Motorrad und müsse daher kein Verbandkasten und Warnfreieck mitführen. Später wurde mir das von einem Polizeiausbilder bestätigt. Deshalb war der kram beim Neuwagenkauf nicht mit dabei, ich fahre aber trotzdem mit der gesammelten Ausrüstung spazieren.
Allerdings ist er Baujahr 2017. Für ihn gelten die Regeln, die bis zum Jahresende 2016 gültig waren. Dort ist er als leichtes pkw ähnliches Strassen Quad definiert. Er hat eine Fahrgestellzulassung, die heute so nicht mehr möglich ist. BU und BP interressieren da nicht.
Von einer Nachrüstpflicht habe ich nichts gehört.
Wie gesagt fahre ich trotzdem mir allem rum. Sollte ich jemals einen Verletzten versorgen hole ich lieber den Kasten und das Dreieck von der eigenen Ladefläche als aus dessen brennendem Unfallwagen.
Was wie und wo Dein Quad oder Trike darf oder muss hängt von Zeitpunkt, Art oder Weis seiner Zulassung ab. Ein City El alter Zulassung darf als Mockick 50 fahren, Als Auto auch aber dann Warndr., Verbandskasten und Weste haben. Als nachträgliche Umtypung in L Klasse darf es nur 45 fahren und ist in eine mehrspurige Klasse eingeteilt. Dasselbe Fahrzeug immer.
Ein Twike darf als Leichtkraftgahrzeug eine Kunstoff Frontscheibe haben. Als Auto nicht.
Von daher .. dringender Appell .. immer alles dabei haben. Schaden tuts nicht.
Allerdings ist er Baujahr 2017. Für ihn gelten die Regeln, die bis zum Jahresende 2016 gültig waren. Dort ist er als leichtes pkw ähnliches Strassen Quad definiert. Er hat eine Fahrgestellzulassung, die heute so nicht mehr möglich ist. BU und BP interressieren da nicht.
Von einer Nachrüstpflicht habe ich nichts gehört.
Wie gesagt fahre ich trotzdem mir allem rum. Sollte ich jemals einen Verletzten versorgen hole ich lieber den Kasten und das Dreieck von der eigenen Ladefläche als aus dessen brennendem Unfallwagen.
Was wie und wo Dein Quad oder Trike darf oder muss hängt von Zeitpunkt, Art oder Weis seiner Zulassung ab. Ein City El alter Zulassung darf als Mockick 50 fahren, Als Auto auch aber dann Warndr., Verbandskasten und Weste haben. Als nachträgliche Umtypung in L Klasse darf es nur 45 fahren und ist in eine mehrspurige Klasse eingeteilt. Dasselbe Fahrzeug immer.
Ein Twike darf als Leichtkraftgahrzeug eine Kunstoff Frontscheibe haben. Als Auto nicht.
Von daher .. dringender Appell .. immer alles dabei haben. Schaden tuts nicht.
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