Deutsche Bundespost - Logo und Bezeichnung
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Deutsche Bundespost - Logo und Bezeichnung
Darf man den Schriftzug "Deutsche Bundespost" und / oder das Logo der Deutschen Bundespost auf einem Privatfahrzeug (ex Post) anbringen, oder ist das trotz deren Auflösung 1995 nicht zulässig?
			
			
									
									
						- Fichte
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Re: Deutsche Bundespost - Logo und Bezeichnung
 Du hast Fragen/Gedanken… sind die bunten Smarties ausgegangen?
 Du hast Fragen/Gedanken… sind die bunten Smarties ausgegangen?   
 Die Marke als solches dürfte wohl gelöscht sein:
https://register.dpma.de/DPMAregister/m ... 1185778/DE
Zumindest habe ich nichts weiteres gefunden…. Das Hörnchen würde ich nicht kopieren….

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Re: Deutsche Bundespost - Logo und Bezeichnung
Der Wagen wird eh immer mit der Post verwechselt, und wenn er mal auf Plätzen steht wo Post und Paketdienste toleriert werden
 
 Also Finger weg vom Hörnchen weil lt. Deinem Auszug jetzt bei der Telekom, aber Du denkst gegen den Schriftzug "Deutsche Bundespost" spricht nichts?
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Re: Deutsche Bundespost - Logo und Bezeichnung
Metaphysik hat geschrieben: ↑Do 13. Jan 2022, 19:40
Also Finger weg vom Hörnchen weil lt. Deinem Auszug jetzt bei der Telekom, aber Du denkst gegen den Schriftzug "Deutsche Bundespost" spricht nichts?
 Da die Farbe und der Name „Deutsche Bundespost“ mit der Farbe und Marke der „Deutsche Post“ verwechselt werden kann, meine ich, dass Du es lieber nicht machen solltest, denn dieselbe ist wiederum geschützt:
 Da die Farbe und der Name „Deutsche Bundespost“ mit der Farbe und Marke der „Deutsche Post“ verwechselt werden kann, meine ich, dass Du es lieber nicht machen solltest, denn dieselbe ist wiederum geschützt:Kann böse Abmahnungen geben und wer fährt schon freiwillig Päckchen aus. Da musst ja immer Deine Türen und Fenster geschlossen halten, nicht dass da jemand etwas einwirft…

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Re: Deutsche Bundespost - Logo und Bezeichnung
Schade. Für die Farbe kann der Besitzer ja nichts, die Post selbst verkauft ihre Gebrauchtfahrzeuge ja so. Wäre es denn zumindest unbedenklich ein anderes Posthorn ohne Beschriftung auf sein eigenes Fahrzeug zu kleben was die Post in der Farbe verkauft hat? Oder verbietet sich ein Posthorn jeder Art wegen der Farbe?

Briefschlitz in die Heckklappe, Beschriftung "Nur Wertbriefe"

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Re: Deutsche Bundespost - Logo und Bezeichnung
Gegen dieses Hörnchen hätte ich keine Einwendungen….
Und Mercedes verkauft dessen Autos auch mit einem Stern im Kreis, dann kann die Post deren Autos auch beschriftet verkaufen, aber „Nachrüsten“ gilt nicht….
			
			
									
									Und Mercedes verkauft dessen Autos auch mit einem Stern im Kreis, dann kann die Post deren Autos auch beschriftet verkaufen, aber „Nachrüsten“ gilt nicht….

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Re: Deutsche Bundespost - Logo und Bezeichnung
Danke Dir, dann wird es nur obiges Hörnchen. Sollte auch seinen Zweck erfüllen bei einem flüchtigen Blick

In einer Fußgängerzone hat die Farbe schon einmal ihren Dienst getan - war blöd als die Polizei entgegen kam, aber die dachten wohl "Post" und wir fuhren einfach aneinander vorbei

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Schreib einfach 
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Gruß Guido
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Re: Deutsche Bundespost - Logo und Bezeichnung
 
   
   
 Ich geb Deinen Vorschlag mal an den Besitzer des Wagens
- HerrToeff
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Re: Deutsche Bundespost - Logo und Bezeichnung
Mal im selben Logo-Style eine Schnecke drauf

			
			
									
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Re: Deutsche Bundespost - Logo und Bezeichnung
Da besteht aber doch bestimmt Verwechslungsgefahr mit der Post   
  
			
			
									
									
						 
  
- HerrToeff
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Re: Deutsche Bundespost - Logo und Bezeichnung
Auf jeden Fall....

Aber war das nicht der ursprüngliche Gedanke?
			
			
									
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Re: Deutsche Bundespost - Logo und Bezeichnung
Natürlich, ich meine aber die Abmahngefahr durch die Post, weil sie eine Verwechslung befürchten  
			
			
									
									
						



