Kurz:
Ohne Kaufvertrag haftet Verkäufer für Mängel.
Schreib ihm per Einschreiben und Rückschein welche Mängel ( ALLE )das Teil hat und dass er sich bereit erklären soll diese abzustellen binnen drei Wochen (genaues Datum bezeichnen) .
Wenn er darauf nicht so reagiert ,wie Du das willst DANN !!!!! im Ernst !!!
Nimm einen Anwalt...aus meiner jahrzehntelangen Erfahrung als Anwalt sage ich das , weil der Laie soviel gesetzl. Parameter nicht einhält bzw falsch agiert, dass am Ende ein sicherer Anspruch verwirkt ist.
Fristsetzungen mit Ablehnungsandrohungen und Nachfristsetzung etc...das ist nicht wirkl. was für Laien.
Ich könnte nun versuchen Dir hier alles haarklein für alle Eventualitäten zu erklären...als Laie dies 100 % umzusetzen (und ohne VOLLE 100 % kann es böse in die Hose gehen) ,klappt nie und dann hast Du ggf ein Riesenproblem.
Edit:
Sollte der Verkäufer in der Verkaufsannonce ,aufgrund derer Du auf das Auto aufmerksam wurdest, jegliche Gewährleistung ausgeschlossen haben, so gilt dies als Gewährleistungsausschluss wie in einem Vertrag. Dann musst Du ihm wieder Beschiss nachweisen, sonst geht nix.
Springt mich nicht an :-)
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Re: Springt mich nicht an :-)
Ja gut ich habe ihn jetzt nochmal angeschrieben das er sich melden soll ,wenn er sich nicht meldet gehe ich morgen zum anwalt soll der briefe schreiben, nerven will ich mir deswegen nicht kaputt machen.
Danke für die Info.
Grüße
Roland
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