Ligier Ambra js16 Benziner 49 ccm 4 kw bj 1998

Hier könnt ihr euch und eure Leichtkraftfahrzeuge vorstellen. Zeigt her eure Schätzchen!

Moderator: rolf.g3

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Matthias1234
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Ligier Ambra js16 Benziner 49 ccm 4 kw bj 1998

Beitrag von Matthias1234 » Do 24. Jul 2025, 20:32

Was ist das für ein Motor und was für ein Vergaser hat der Motor
Kann mir jemand helfen

Mfg Matthias 1234

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guidolenz123
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Re: Ligier Ambra js16 Benziner 49 ccm 4 kw bj 1998

Beitrag von guidolenz123 » Fr 25. Jul 2025, 16:56

Morini oder Sachs n.m.M

Stell mal Foto ein..
Die 50ccm-Spezis hier im Forum können dann wohl mehr sagen...
Gruß Guido
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Matthias1234
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Re: Ligier Ambra js16 Benziner 49 ccm 4 kw bj 1998

Beitrag von Matthias1234 » Sa 26. Jul 2025, 20:31

Moin Ligier Ambra Js 16 , Motor Morino FM 50 LA 001546 Vergaser PHVA 14 , Motor 49 ccm 4Kw
Brauchte noch die Maße vom Antrieb Riemen

Mfg Matthias1234

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Re: Ligier Ambra js16 Benziner 49 ccm 4 kw bj 1998

Beitrag von Matthias1234 » Sa 26. Jul 2025, 20:52

Ligier
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Metaphysik
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Re: Ligier Ambra js16 Benziner 49 ccm 4 kw bj 1998

Beitrag von Metaphysik » Sa 26. Jul 2025, 21:10

Nette Kiste 023)
Matthias1234 hat geschrieben:
Sa 26. Jul 2025, 20:31
Moin Ligier Ambra Js 16 , Motor Morino FM 50 LA 001546 Vergaser PHVA 14 , Motor 49 ccm 4Kw
Die Daten des Riemens dürften drauf stehen, wenn Du ihn mit Deinen obigen Angaben über Lepori bestellst: https://lepori.de/Kontakt.htm

Wäre aber noch das Problem der Fahrerlaubnis ..

Bei einem Crash freut sich die Versicherung. Ob es dann mit den üblichen 5.000 Euro Selbstbeteiligung getan ist, keine Ahnung.

Bei einer Routinekontrolle hängt es vom Humor der Polizisten ab. Beim ersten Mal ist es eine Lapalie, auch wenn die Fahrt evtl. sofort endet. Renitente Folgeverstöße könnten dann schwerwiegendere Folgen haben.

Wenn für eine Mofa aufgrund des Alters nichts benötigt wird gäbe es als Alternative eine Mofa Piagio Ape oder einen Mofakabinenroller.

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Re: Ligier Ambra js16 Benziner 49 ccm 4 kw bj 1998

Beitrag von guidolenz123 » So 27. Jul 2025, 10:12

Höre auf Metaphysik

Er hat mit seinen rechtl. Ausführungen Recht.
Gruß Guido
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Re: Ligier Ambra js16 Benziner 49 ccm 4 kw bj 1998

Beitrag von Lissos » Mo 28. Jul 2025, 20:45

Hab mir jetzt Std. lang alles zum Thema Fahrerlaubnis durchgelesen,
eine eindeutige Antwort hab ich immer noch nicht gefunden!

Einfache Frage:
Welche Fahrerlaubnis muss man nun haben für ein Ligier Ambra JS16, 25 Km/h?

Bei der Polizei habe ich nur falsche Info bekommen,
die meinten am Tel. sogar: wenn vor 1965 geboren, dürfte man auch Roller bis 45 Km/h ganz ohne Fahrerlaubnis fahren!

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Re: Ligier Ambra js16 Benziner 49 ccm 4 kw bj 1998

Beitrag von Metaphysik » Mo 28. Jul 2025, 21:23

Lissos hat geschrieben:
Mo 28. Jul 2025, 20:45
Welche Fahrerlaubnis muss man nun haben für ein Ligier Ambra JS16, 25 Km/h?
Eingetragener Krankenfahrstuhl?
FeV §76

2. § 4 Absatz 1 Nummer 2 (Krankenfahrstühle)

Inhaber einer Prüfbescheinigung für Krankenfahrstühle nach § 5 Absatz 4 dieser Verordnung in der bis zum 1. September 2002 geltenden Fassung sind berechtigt, motorisierte Krankenfahrstühle mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 10 km/h nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 dieser Verordnung in der bis zum 1. September 2002 geltenden Fassung und nach § 76 Nummer 2 dieser Verordnung in der bis zum 1. September 2002 geltenden Fassung zu führen.

Wer einen motorisierten Krankenfahrstuhl mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 10 km/h nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 dieser Verordnung in der bis zum 1. September 2002 geltenden Fassung führt, der bis zum 1. September 2002 erstmals in den Verkehr gekommen ist, bedarf keiner Fahrerlaubnis oder Prüfbescheinigung nach § 5 Absatz 4 dieser Verordnung in der bis zum 1. September 2002 geltenden Fassung
.
Detaillierter findest Du es hier, die FE Klassen hier.

Lissos
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Re: Ligier Ambra js16 Benziner 49 ccm 4 kw bj 1998

Beitrag von Lissos » Di 29. Jul 2025, 10:25

Alles klar hat sich erledigt,
nach langer Suche bin ich hier endlich fündig geworden:
https://www.bussgeldkatalog.org/krankenfahrstuhl/

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Re: Ligier Ambra js16 Benziner 49 ccm 4 kw bj 1998

Beitrag von Metaphysik » Di 29. Jul 2025, 10:37

Lissos hat geschrieben:
Di 29. Jul 2025, 10:25
Alles klar hat sich erledigt,
nach langer Suche bin ich hier endlich fündig geworden:
https://www.bussgeldkatalog.org/krankenfahrstuhl/
Die Seite finde ich recht schwammig. Auf Altfahrstühle, wie evtl. Deinen Ambra geht sie nicht ein. Schau lieber oben die FeV an, oder, wenn Du es Hardcore magst, obige Links ..

Daraus von der Rennleitung :wink:
Wiltschka hat geschrieben:
Fr 7. Dez 2018, 01:29

..

Zulassungsrechtlich haben die alten "echten" Krankenfahrstühle tatsächlich Bestandsschutz. Allerdings waren das nie Panda, Marbella und Co. Sondern Vanjenburg, Canta und sonstige Plastikbomber, die trotz Leergewicht von unter 300 kg vor 2002 mit mehr als 25 km/h tatsächlich amtlich zugelassen werden mussten. Durch die Reduzierung auf 25 km/h bbH erfüllten sie aber 2-sitzig vor 1999 alle Voraussetzungen (eben nur 2-sitzig, maximal 30 km/h bbH und nicht mehr als 300 kg Leergewicht) um auch eine Betriebserlaubnis als Krankenfahrstuhl zu erhalten. Ab dem 01.01.1999 (mit Übergangsregelung bis zum 30.06.1999) wurden die Bestimmungen erstmals geändert, Krankenfahrstühle durften fortan nur noch 1-sitzig sein, maximal 25 km/h fahren und weiterhin ein maximales Leergewicht von 300 kg haben.

Beide Regelungen konnte man im § 18 Satz 2 Nr. 5 StVZO der jeweils gültigen Fassung finden. Die Fahrzeuge die bis zum 30.06.1999 erstmals zweisitzig in Betrieb genommen wurden, behielten ihre Zulassungen im Rahmen der Übergangsregelungen in der StVZO.

Zum 01.09.2002 wurde der Krankenfahrstuhl wiederum neu definiert, die Gründe wurden bereits dargelegt. (Nutzung durch Suffnasen).
Auch in der Neufassung des Zulassungsrechtes (FeV/FZV) wurde den Fahrzeugen Besitzstand eingeräumt, die vormals eine Betriebserlaubnis als Krankenfahrstühle (eben die mit maximal 300 kg Leergewicht) erhalten hatten.

Jetzt zur Unterscheidung dazu die Fahrerlaubnisverordnung (Führerscheinrecht):

Bis zum 01.01.1999 benötigte man zum Führen von Krankenfahrstühlen die Fahrerlaubnis der Klasse 5. Ab dem 01.01.1999 wurde der Krankenfahrstuhl "im Rahmen eines Verkehrsversuches" fahrerlaubnisfrei gestellt, so man vor dem 01.04.1965 geboren war (wie Mofa). Alle anderen mussten eine Krankenfahrstuhlprüfbescheinigung machen (Mofaprüfbescheinigung reichte nicht aus - beide Prüfbescheinigungen konnten durch Ankreuzen der entsprechenden Prüfbescheinigungsart aber auch zusammen erworben werden). Bis zum 30.08.2002! In dieser Zeit vom 01.01.1999 bis 30.08.2002 hatten die Vordrucke der Mofaprüfbescheinigungen auch ein Extrafeld für Krankenfahrstuhl. Danach konnte wieder nur die Mofaprüfbescheinigung, aber nicht mehr die Krankenfahrstuhlprüfbescheinigung erworben werden.

Viele dieser "Krankenfahrstuhlfahrer" hatten den erforderlichen Geburtstag vor dem 01.04.1965, so dass sie die Krankenfahrstuhlprüfbescheinigung nicht erwarben - wofür auch?

Das rächte sich zum 01.09.2002, als für Krankenfahrstühle die nicht elektrobetrieben waren (oder schneller als 10 km/h waren, auch die haben Besitzstand, waren sie schon immer fahrerlaubnisfrei) plötzlich wieder eine Fahrerlaubnis benötigt wurde, weil die neue Regelung (Verkehrsversuch Fahrerlaubnisfreiheit für KFS) für gescheitert erklärt wurde.

Während Personen, die im Zeitraum vom 01.01.1999 bis zum 30.08.2002 die Krankenfahrstuhlprüfbescheinigung erworben hatten, mit dieser weiterhin über die Besitzstandsregelung des § 76 FeV nicht elektrobetriebene motorisierte KFS über 10 km/h führen durften, traf dies für die nicht Krankenfahrstuhlprüfbescheinigungsinhaber nicht mehr zu! Da diese keinen aktiven Beitrag zum Erwerb einer "Fahrerlaubnis" für KFS geleistet hatten, trat für sie die alte Regelung wie vor 1999 wieder in Kraft: Motorisierte KFS über 10 km/h bbh, die nicht elektrobetrieben (und ausgestattet/gebaut wie in der Neuregelung in der FZV sind) sind fahrerlaubnispflichtig!

..


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Re: Ligier Ambra js16 Benziner 49 ccm 4 kw bj 1998

Beitrag von guidolenz123 » Di 29. Jul 2025, 13:24

Lissos hat geschrieben:
Mo 28. Jul 2025, 20:45
Hab mir jetzt Std. lang alles zum Thema Fahrerlaubnis durchgelesen,
eine eindeutige Antwort hab ich immer noch nicht gefunden!

Einfache Frage:
Welche Fahrerlaubnis muss man nun haben für ein Ligier Ambra JS16, 25 Km/h?

Bei der Polizei habe ich nur falsche Info bekommen,
die meinten am Tel. sogar: wenn vor 1965 geboren, dürfte man auch Roller bis 45 Km/h ganz ohne Fahrerlaubnis fahren!
1)
B (PKW) und höher
oder
2)
AM für LFZ bis 500ccm etc.
oder
3)
A1..dannn gehen sogar Elenator und Co

Falls du eine Krankenfahrstuhlprüfbescheinigung hast (Mofa-Prüf-Besch.reicht nicht), kannst du das Teil auch fahren,

Krankenfahrstuhlprüfbescheinigung wurde aber nur zwischen 1998 und 2002 ausgestellt..davor und danach nicht.

Am Rande:
E-China-Dreiräder oder APE mit 25kmh Papieren geht auch...zählen als Mofa. Da gilt Greisenbonus bei Geburt VOR Sept. 1965...dann brauchst du nicht mal eine Mofa-Prüf-Bescheinigung. Bist du jünger brauchst du eine Mofa-Prüf-Besch..
Gruß Guido
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Re: Ligier Ambra js16 Benziner 49 ccm 4 kw bj 1998

Beitrag von HerrToeff » Di 29. Jul 2025, 15:32

schönes Sammlerstück ist es allemal, besonders in dem guten Zustand

richtigen Nutzwert haben die Eimer aber leider nicht so wirklich. Wenn ich sowas mal um die Ecke und für fast lau finde, würde ich auch begeistert zuschlagen. Lästig ist nur dass man den Motor öfter wechseln muss als normalerweise das Öl.. aber trotzdem - ich finde die Dinger toll
lieben Gruß

PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online

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