Das würde hier in Deutschland ohne Sprit alternativ mit dem Radl beim Klopapier hamstern so ausschauen.....

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Moderatoren: Fichte, rolf.g3, Michael
Du Querulantguidolenz123 hat geschrieben: ↑Mi 25. Mär 2020, 16:36....würde hier in Deutschland .. so ausschauen.....
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guidolenz123 hat geschrieben: ↑Fr 27. Mär 2020, 09:55
Wenn man tot ist, oder durch extreme Lungenschädigungen schwer behindert, hat sich dieAusübung von Freiheitsrechten auch recht schnell erledigt. Isso...
Temporäre begründete Beschränkungen sind akzeptabel, oder beschwerst Du Dich bei Beinbruch darüber , das Dein Bein in Gips-Isolation steckt...oder gar Du als Ganzes bettlägrig nicht in die Disko kannst...????
Phenoh hat geschrieben: ↑Fr 27. Mär 2020, 17:07Gemäß Antiker Griechischer Philosophie ist die Demokratie eh die schlechteste der 3 Guten Staatsformen. Die wären da Aristokratie als die beste, Diktatur die zweitbeste und Demokratie als letzte. Davon getrennt die 3 Bösen und Schlechten Staatsformen die da wären die Oligarchie, die Tyrranei und die Anarchie. Fast alle Staaten pflegen eine Demokratur. Woran man das erkennen kann? KEIN Demokratischer Staat würde ohne Zwang die Schweizer Form der Demokratie einführen. Ein Schelm der Arges dabei denkt.
Das denke ich nicht. Man nehme nur umstrittene Beschlüsse wie das Minarettverbot als Beispiel. Das Volk möchte mehrheitlich keine Minarette also kommen sie nicht. Abschaffung des Schweizer Militärs... vom Volk mehrheitlich abgelehnt. Was wäre wohle geschehen wann die BRD Bürger damals entscheiden hätten dürfen ob die D-Mark durch den Euro ersetzt werden sollte? Oder ob Deutsche Soldaten am Hindukusch verbluten sollen? Die Politik in Deutschland hat den Anspruch im Grundgesetz wessen "Diener" sie sind schon längst abgeschrieben. Alle Macht im Staate geht von wem nochmal aus??? Industrie und Finanzen sowie USA Interessen. Wäre interessant was sich ändern würde wenn das Bundespropagandaministerium auf Rußlandbashing verzichten würde. Gleichgeschaltete Medien bei uns, getarnt durch endlose Vielfalt an Erzeugnissen. Nene. Gewaltige Unterschiede zwischen Schweizer Demokratie und der Demokratur Resteuropas.Der Unterschied in den demokratischen Entscheidungsfindungen a la Schweiz und anderen Demokratien ist ,denke ich nicht meßbar....
guidolenz123 hat geschrieben: ↑Fr 27. Mär 2020, 18:47
Klingt für mich etwas nach Spät-68er....linksalternativ...
Und:
Sehe ich völlig anders.....
Wenn alle Parteien die gleiche Politik in einem Thema vertreten das man anders sieht hat man keine Wahl mehr. Zielen linke oder rechte Parteien auf grundsätzliche Änderungen droht die Keule des Verbots durch das Verfassungsgericht. Das sie selber gegen das Grundgesetz verstossen stört die Parteien aber nicht, oder kann man 30 Jahre noch als angemessenen Zeitrahmen für die Umsetzung vonguidolenz123 hat geschrieben: ↑Fr 27. Mär 2020, 17:41Die Bevölkerung wählt Parteien...die sie vertreten sollen (machen die auch, sonst werden sie nicht mehr gewählt)...
betrachten?Art 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Solange man im Rahmen des GGs bleibt, das von einer Verfassung schon lange ersetzt sein sollte. Und da schliesst sich der Kreis. Denn wer sagt das ein GG Verstoss auch ein Verfassungsverstoss in der eigentlich schon vorhanden zu sein hättenden neuen Verfassung wäre?guidolenz123 hat geschrieben: ↑Fr 27. Mär 2020, 21:09Dann musst Du eine eigene Partei gründen und alles so ankündigen ,wie Du meinst, dass es sein solle... Wenn Du genug Leute bekommst ,die Euch/Dich dann wählen ,heißt das Demokratie...wenn Du zu wenig findest , heißt das dann Demokratie...
ich sags mal so:Metaphysik hat geschrieben: ↑Fr 27. Mär 2020, 21:18Solange man im Rahmen des GGs bleibt, das von einer Verfassung schon lange ersetzt sein sollte. Und da schliesst sich der Kreis. Denn wer sagt das ein GG Verstoss auch ein Verfassungsverstoss in der eigentlich schon vorhanden zu sein hättenden neuen Verfassung wäre?guidolenz123 hat geschrieben: ↑Fr 27. Mär 2020, 21:09Dann musst Du eine eigene Partei gründen und alles so ankündigen ,wie Du meinst, dass es sein solle... Wenn Du genug Leute bekommst ,die Euch/Dich dann wählen ,heißt das Demokratie...wenn Du zu wenig findest , heißt das dann Demokratie...
Kann ich mich eigentlich hinsetzen, eine neue Verfassung schreiben, und bundesweit zur Abstimmung stellen?![]()
Und Du aktzeptierst es mit Ausnahme des Artikels 146? Denn genau der widerspricht Deiner Aussage und verlangt schon seit 30 Jahren die Abschaffung des Grundgesetzes zu Gunsten einer Verfassung von der keiner wissen kann was drin stände.guidolenz123 hat geschrieben: ↑Fr 27. Mär 2020, 21:22ich sags mal so:
Das GG Grundgesetz ist doch Verfassung genug.....
Metaphysik hat geschrieben: ↑Fr 27. Mär 2020, 21:51
Und Du aktzeptierst es mit Ausnahme des Artikels 146? Denn genau der widerspricht Deiner Aussage und verlangt schon seit 30 Jahren die Abschaffung des Grundgesetzes zu Gunsten einer Verfassung von der keiner wissen kann was drin stände.
Die Änderung war durch Widerstand der SPD jedoch nicht wesentlich
Daraufhin wurde der Art. 146 GG nicht gestrichen, sondern beibehalten und leicht abgeändert. Eingefügt wurden die Worte: „das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt“. Somit ist die prinzipielle Option auf eine neue Verfassung nach wie vor gegeben
Das BVG hat sich einer Klage bzgl. Artikel 146 elegant, ich würde sagen unwürdig, entzogenBVG 2009
„Art. 146 GG ist auch in seiner neuen Fassung nicht obsolet. Dieser Position hat sich mittlerweile auch das Bundesverfassungsgericht angeschlossen. Im Lissabon-Urteil heißt es, im Falle eines Identitätswechsels der Bundesrepublik Deutschland bedürfe es einer neuen Grundentscheidung des deutschen Volkes, Für die im geltenden Verfassungsrecht allein Art. 146 eine tragfähige Grundlage bilde.
Ein VerfassungsvaterZehn Jahre nach der Wiedervereinigung klagte ein Bürger vor dem Bundesverfassungsgericht, der meinte, Art. 146 GG müsse umgesetzt und eine neue Verfassung ausgearbeitet werden. Die Bundesrepublik habe es unterlassen, Vorbereitungen für ein solches Verfahren zu treffen, an dessen Ende eine Abstimmung des Volkes über die neue Verfassung stehen müsse. Das Bundes verfassungsgericht ließ die Beschwerde nicht zu. Die Annahmevoraussetzungen aus § 93a BVerfGG seien nicht gegeben, beschloss die 4. Kammer des Zweiten Senats einstimmig. Das Gericht entschied somit nicht in der Sache, sondern stellte lediglich klar, dass der Art. 146 GG keine Grundlage für eine Individualklage biete.
Den Weg zu einer Verfassung entsprechend des Grünen Buches könnte man nicht über eine Partei gehen, da nicht GG konform. JedochGanz in diesem Sinne hatte Carlo Schmid bei den Schlussberatungen im Plenum des Parlamentarischen Rates unwidersprochen festgehalten, dass "auch der Beitritt aller deutschen Gebiete (...)dieses Grundgesetz nicht zu einer gesamtdeutschen Verfassung machen" könnte
Interessante Diskussion, die vielleicht aufzeigt das nicht alles so klar ist wie es scheint, und die Basis allens letztlich doch die Normative Kraft des Faktischen ist.BVG 1956
„Die Legitimität der gesamtdeutschen Verfassung kann nicht daran gemessen werden, ob sie in einem Verfahren zustande gekommen ist, das seine Legalität aus der Ordnung des Grundgesetzes herleitet.