zitat aus Wikipedia
Dachgepäckträger müssen keine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) besitzen und müssen nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Nach § 30c Abs. 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gilt
„Am Umriß der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, daß sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden.“
Zu beachten sind auch die Richtlinien über die Beschaffenheit und die Anbringung der äußeren Fahrzeugteile vom 24. September 1963, die u. a. fordern:[1]
„Gepäckträger (z. B. Dachroste und Skiträger) dürfen keine Spitzen und müssen abweisende Wirkung haben.“
mehr Vorschriften gibts nicht
Man darf natürlich nicht irgentwelche tragende Teile zersäbeln, darf weder für Passanten noch im Innenraum Gefahr provozieren, bei einer Kontrolle muss die Konstruktion Vertrauen erwecken und wenn sich eine Badewanne als auf dem Dach selbstständig macht, muss man dem Gericht evtl erklären wieso man dachte, festbinden an der Dachantenne hätte gereicht.
Das Auto muss nat. eine Dachlast eingetragen haben
Guido und Fichte wissen das alles besser als ich, aber ich meine gelesen zu haben, eine ganz kleine Dachlast zb 3 kg darf man vorraussetzen ohne Freigabe, zb Scheinwerfer
Festmachen Reeling am Tupper? Styro Dachhimmel raus, Schlosschrauben, kopf nach dem Innenraum und Grundplatte/Bauscheibe innen und aussen kleben (fixall) um die Verankerung zu stärken herausragene Gewinde nach aussen- mit Hutmuttern entschärfen, neuer Dachimmel rein
Besser kein Dachzelt draufpacken
Ein Heckträger braucht hingegen eine ABE, soweit ich weiss. Ausser bei kfz mit Fahrgestell zulassung
Jetzt hab ich wieder alles verraten, meinen ganzen schönen Plan .. mist
