moin,
HerrToeff hat geschrieben:Zerlegst Du das Auto in der Absicht Teile zu gewinnen und zu verkaufen, beteibst Du eine (nicht genehmigte) Abwrackanlage und dann brauchts nur nen echt bösen Nachbar ..
Sooo einfach ist die Suppe auch für den bösesten Nachbarn nicht...
Beispiel: Ich habe eine Garage gemietet. Juristisch gesehen ist eine Garage ein Gebäude zum Zweck, ein Kraftfahrzeug unterzubringen. Dafür ist der Bau vorgesehen und genehmigt.
Wenn ich jetzt eine Garage dazu nutze eine Werkstatt zu betreiben ( so wie ich´s tu

) und der böse Nachbar erwägt eine Anzeige, so muß die Ordnungsbehörde handeln.
Eine Zweckentfremdete Garage ( auch auf Privatgrundstück ! ) wird mit einer Buße von 5.000€ geahndet sowie der Aufforderung die Garage zu räumen und ihrem genehmigten Zwecke zuzuführen: Das verwahren von Kraftfahrzeugen.
( Quelle: Hessischer Rundfunk Reportage )
Der Witz an der Sache: Ich bewahre ein Kraftfahrzeug, welches unangemeldet aber bedingt fahrbereit ist ( REX como Moped ) ständig in der Garage, denn zu diesem Zwecke habe ich die Garage angemietet, nämlich das das gute Stück verwahrt werden kann - form und artgerecht. Das ich jetzt den verbleibenden Platz zur Lagerung anderer Sachen nutze steht dem eigentlichen Zweck der Garage nicht entgegen.
Wäre dieses Moped jetzt wie andere Mopeds in Teilen dort verwahrt, so würde die Garage zweckentfremdet sein, ich würde also ilegal handeln. Durch dieses Moped jedoch ...
Wenn ich in Deutschland ein KFZ verschrotten möchte brauche ich einen sog Verwertungsnachweis. Diesen bekomme ich nur bein autorisierten Verwerter.
Schlachte ich ein KFZ und möchte die restlichen Teile ( Karosse ) verschrotten, so trifft das auch zu, weil ein KFZ an der Rahmennummer identifiziert wird. Im Klartext: Alles was abschraubbar ist an einem KFZ könnte ich, samt öligem Inhalt, in den Wald schmeißen, nur bei der Karosse ( Rahmen ) würde ich identifizierbar sein.
Übt jetzt der Kollege sein Hobby aus, LKFZ und die Teilegewinnung, hat er genau das Problem: Wo bekomme ich einen Verwertungsnachweis ?
Naja, beim autorisierten Verwerter ! Er wird, wenn das Gerippe übrig ist, den Verwerter anrufen, der holt das Teil meist Kostenneutral ab und stellt besagten Nachweis aus, fertig.
Weil er, der Kollege, seinem Hobby nachgeht, sich dabei an Umweltrechtliche Ansprüche hält, sollte selbst der böseste Nachbar keine Chance haben ihm auf den Schlips zu treten.
Sehe da keine Probleme, nirgens
Viel Spaß beim Schrauben !!
gruß rolf