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von guidolenz123 » Do 28. Feb 2013, 18:45
In BRD NICHT mehr mögl. seit Sept. 2002.
DEFINITIV !!!
Nur noch Fahrzeuge ,dei bis 2002 als solche als Krankenfahrstuhl zugelassen WAREN ,haben Bestandsschutz.
Auch wenn Dein Fahrzeug auf 25kmh V-max bereits 2002 zugelassen gewesen wäre...OHNE DAMALIGEN Eintrag als Krankenfahrstuhl, wäre ein solcher Eintrag heute nicht mehr mögl..
Gruß Guido
Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen
Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.