Neue nachteilige TüV Regelung

Plauderei über dies und das...

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Re: Neue nachteilige TüV Regelung

Beitrag von Metaphysik » Sa 10. Feb 2024, 20:07

Früher war alles besser .. . Ist schon verjährt, deshalb kann ich es schreiben :wink:

Ich bekam mal durch ein Tauschgeschäft einen alten Audi 100. Genauer, ich bekam den Wagen durch den Verzicht auf meine Heizkostenabrechnung, zu der meine alte Vermieterin nicht mehr in der Lage war. Das Teil wollte ich weiter verkaufen.

In einer kleinen Werkstatt stand ein Prüfer mit einem großen Schraubenzieher unter meinem Audi 100, wollte wohl den Rest des Unterbodens auch noch entfernen 072)

Er schaute in meine Richtung, ich war ca 10 Meter weg und spielte mit meinem Portemonnaie indem ich es immer wieder leicht hoch warf und wieder auffing.

Schweigend ging er Richtung Fenster, ich hinterher. An der Fensterbank standen wir nebeneinander und ich schob ihm 50 Mark rüber.

Er steckte sie ein, Prüfung bestanden.

Wir haben kein einziges Wort gewechselt :lol:

Die Kiste konnte ich dann gut an einen Rumänen verkaufen der sie in sein Land bringen wollte.

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Re: Neue nachteilige TüV Regelung

Beitrag von HerrToeff » Sa 10. Feb 2024, 20:53

jaja .. ich stand da mal in der Schlange vor der Anmeldung.. gab einer ne Ledermappe mit Papieren rüber

Macht die dortige Sumpfkuh das Ding auf und lauter Scheine fallen raus


Steckt die doch glatt die Scheine nach heftigem Aufsammeln unter die Tastatur und macht seelenruhig weiter

Schätze mal dem seine Kiste hat bestanden
lieben Gruß

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Re: Neue nachteilige TüV Regelung

Beitrag von guidolenz123 » Mo 12. Feb 2024, 14:39

Ich hab mir das Video komplett reingezogen.....Ich weiß beim besten Willen nicht , was die Regelung mit Schwarzarbeit ,oder Stilllegung des KFZ zu tun haben soll (sdoweit dies nicht schon heute genauso wäre)...der ganze Bericht ist übelst verqast ,uninformativ/falsch...eine reine unnochvollziehbare Katastrophe......das Einzige ,was sich wirklich zu ändern scheint, ist ,daß eine Nachprüfung zwingend zusätzlich kostet...sonst nix....
Gruß Guido
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Re: Neue nachteilige TüV Regelung

Beitrag von HerrToeff » Mo 12. Feb 2024, 17:25

mit Schwarzarbeit hat das zu tun, dass bestimmte Reparaturen -zb Schweissen am Leiterrahmen- nur als korrekt durchgeführt gelten, wenn die Rechnung einer Fachwerkstatt oder Nahtgutachten vorliegt.

Findet der TüV Prüfer hingegen eine korrekt aussehende Schweissarbeit vor, wird er diese in aller Regel akzeptieren.


Nach heutiger Regelung fährst Du zb mit Deiner Dneppr um 8 Uhr vor, der Prüfer findet einen Haarriss in der Schweissnaht zum Lenkkopf, was nicht ünüblich ist bei russischer Schweisstechnik der achtziger. Du fährst heim, Schweisst sie und fährst zu einem anderen TÜV. Der weiss nichts von der Sache, sieht lediglich eine gute Schweissnaht und gibt Dir die Plakette.

Nach neuer Regelung wird sofort synchronisiert und Du musst eine Fachwerkstattrechnung oder ein Schweissnahtgutachten vorlegen.. egal bei welchem TüV. Wirtschaftlicher Totalschaden, selbst nach Liebhaberwert gerechnet.

Ähnlich bei anderen als sicherheitsrelevant eingestuften Teilen..


Des weiteren muss bei Mängelbescheid - Nachprüfung JEDER Mangel beseitigt sein. Innerhalb der Mängelschleife nur die ERHEBLICHEN Mängel. Auch das ändert sich..



War denn ausser mir noch nie jemand beim TüV??
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Re: Neue nachteilige TüV Regelung

Beitrag von HerrToeff » Mo 12. Feb 2024, 17:49

Die Stillegung nach neuer Regelung ergibt sich aus dem vorgelesenen AMS Artikel. Laut AMS ist dann vorgesehen, dass der Wage stillgelgt wird, wenn während der Prüfung erhebliche Mängel festgestellt werden.

So etwas gabs schon früher allerdings wurde da noch unterschieden zwischen "erheblichen Mangel" und "Verkehrsuntüchtig",
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Re: Neue nachteilige TüV Regelung

Beitrag von Fichte » Mo 12. Feb 2024, 20:06

HerrToeff hat geschrieben:
Mo 12. Feb 2024, 17:49
Die Stillegung nach neuer Regelung ergibt sich aus dem vorgelesenen AMS Artikel. Laut AMS ist dann vorgesehen, dass der Wage stillgelgt wird, wenn während der Prüfung erhebliche Mängel festgestellt werden.

So etwas gabs schon früher allerdings wurde da noch unterschieden zwischen "erheblichen Mangel" und "Verkehrsuntüchtig",
101) Nun, ja….

Es gibt auch schon Rechtsprechung, wonach eine Werkstatt bei Abholung eines ersichtlich nicht verkehrssicheren Fahrzeuges im Falle eines Unfalles mit haftet, wenn diese nicht ausdrücklich auf die mangelnde Verkehrssicherheit hingewiesen haben und dieses mitursächlich für den Unfall war….

Warum sollte TÜV/KÜS/Dekra anders behandelt werden? Zumal diese im Falle mangelnder Verkehrssicherheit schon lange verpflichtet sind, die Plakette sofort abzukratzen, außer er wird in einer Werkstatt begutachtet bzw. von einer Werkstatt vorgestellt, welche die Reparatur und nachträgliche Vorstellung versichert….. 101)
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Re: Neue nachteilige TüV Regelung

Beitrag von guidolenz123 » Mo 12. Feb 2024, 21:41

HerrToeff hat geschrieben:
Mo 12. Feb 2024, 17:25
mit Schwarzarbeit hat das zu tun, dass bestimmte Reparaturen -zb Schweissen am Leiterrahmen- nur als korrekt durchgeführt gelten, wenn die Rechnung einer Fachwerkstatt oder Nahtgutachten vorliegt.

Findet der TüV Prüfer hingegen eine korrekt aussehende Schweissarbeit vor, wird er diese in aller Regel akzeptieren.


Nach heutiger Regelung fährst Du zb mit Deiner Dneppr um 8 Uhr vor, der Prüfer findet einen Haarriss in der Schweissnaht zum Lenkkopf, was nicht ünüblich ist bei russischer Schweisstechnik der achtziger. Du fährst heim, Schweisst sie und fährst zu einem anderen TÜV. Der weiss nichts von der Sache, sieht lediglich eine gute Schweissnaht und gibt Dir die Plakette.

Nach neuer Regelung wird sofort synchronisiert und Du musst eine Fachwerkstattrechnung oder ein Schweissnahtgutachten vorlegen.. egal bei welchem TüV. Wirtschaftlicher Totalschaden, selbst nach Liebhaberwert gerechnet.

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War denn ausser mir noch nie jemand beim TüV??
Nö...der TÜV weiß 7 Jahre lang, ob du beim TÜV warst...zB die DEKRA weiß nicht , ob du beim TÜV warst...oder auch umgekehrt
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Re: Neue nachteilige TüV Regelung

Beitrag von rolf.g3 » Mo 12. Feb 2024, 23:05

[quote=HerrToeff post_id=120639 time=1707755104 user_id=1929



War denn ausser mir noch nie jemand beim TüV??
[/quote]

Oh, doch doch ! Es hat halt auch seinen Grund warum ich jedesmal 50 Kilometer gefahren bin für die Plakette statt zum nächsten TÜV-Menschen zu gehen, keine 500 Meter weg !
Ein TÜV-Prüfer der den Luftdruck eines fahrbereiten Reifen als erheblichen Mangel schreibt ist kein TÜV-Prüfer sondern ein Erbsenzähler fernab der Realität. Mein TÜV-Prüfer war ein Ing der alten Schule, mit dem zu diskutieren völlig sinnlos ist. Der weiß aber seinen Job zu machen und fertig, Heiraten muss ich den nicht.
TÜV für PKWS ist eine gesetzlich reglementierte Dienstleistung. Ich als Kunde such mir den Dienstleister aus wie den Zahnarzt meines Vertrauens. Ich hab in meinen guten Zeiten nahezu täglich mit TÜV zu tun gehabt: Einzelabnahmen genauso wie Eintragungen oder normaler TÜV für Gebrauchtwagen allen Alters. Am meisten freuten die Jungs sich auf Aston-Martins, Einzelabnahme inkl Probefahrt. Der Luftdruck wurde bei mir nicht einmal geprüft ... Ich weiß aber das die falsche Anzahl Sicherheitsnadeln im Verbandskasten allein scho als erheblicher Mängel gesehen werden kann. IdR bekomm ich meine Kisten durch den TÜV. Die Panik vieler vor der HU ist für mich nicht nachvollziehbar. Die Leute sind für mich und meine Sicherheit da und machen idR ihren sJob ganz gut, für mein Seelenheil sind die nicht zuständig, auch wenn manche von denen das glauben.
Ich hab nen Opel der über 20 Jahre abgemeldet war durch den TÜV restauriert, kein Problem, eine Schleife brauchte ich außerdem nie ...

gr
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Re: Neue nachteilige TüV Regelung

Beitrag von HerrToeff » Di 13. Feb 2024, 22:41

rolf.g3 hat geschrieben:
Mo 12. Feb 2024, 23:05
... IdR bekomm ich meine Kisten durch den TÜV. Die Panik vieler vor der HU ist für mich nicht nachvollziehbar... eine Schleife brauchte ich außerdem nie ...

gr
..da kennst Du meine Möhrchen nicht :lol:
lieben Gruß

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Re: Neue nachteilige TüV Regelung

Beitrag von rolf.g3 » Mi 14. Feb 2024, 11:34

HerrToeff hat geschrieben:
Di 13. Feb 2024, 22:41
..da kennst Du meine Möhrchen nicht :lol:
Denke, die sind den meinen nicht unähnlich 8)
Schreibfehler sind wie Ostereier, wer sie findet darf sie behalten...
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Re: Neue nachteilige TüV Regelung

Beitrag von HerrToeff » Mi 14. Feb 2024, 15:47

Dann erkennen wir uns ja, wenn wir uns mal begegnen :lol:
lieben Gruß

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Re: Neue nachteilige TüV Regelung

Beitrag von rolf.g3 » Mi 14. Feb 2024, 16:00

HerrToeff hat geschrieben:
Mi 14. Feb 2024, 15:47
Dann erkennen wir uns ja, wenn wir uns mal begegnen :lol:
Dann bekommst Du auch einen Kaffee, versprochen !

Lang lebe der Kaffeedurst !!!

gr
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Re: Neue nachteilige TüV Regelung

Beitrag von HerrToeff » Mi 14. Feb 2024, 17:08

rolf.g3 hat geschrieben:
Mi 14. Feb 2024, 16:00
HerrToeff hat geschrieben:
Mi 14. Feb 2024, 15:47
Dann erkennen wir uns ja, wenn wir uns mal begegnen :lol:
Dann bekommst Du auch einen Kaffee, versprochen !

Lang lebe der Kaffeedurst !!!

gr

Ganau...

Dann geniessen wir ein Tässchen "Erichs Krönung"

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Re: Neue nachteilige TüV Regelung

Beitrag von schmuddel » Fr 16. Feb 2024, 13:40

tach ock
Ich würde diese Seite sprengen wenn ich alles Aufschreiben würde was ich schon beim Tüv erlebt habe . Ob 2 Räder Autos. Schlepper,lkw 072)
gruß schmuddel
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Re: Neue nachteilige TüV Regelung

Beitrag von HerrToeff » Di 16. Apr 2024, 06:46

schmuddel hat geschrieben:
Fr 16. Feb 2024, 13:40
tach ock
Ich würde diese Seite sprengen wenn ich alles Aufschreiben würde was ich schon beim Tüv erlebt habe . Ob 2 Räder Autos. Schlepper,lkw 072)
gruß schmuddel

Na.. wo bleibt denn die angekündigte Sprengung??

Wir alle warten schon ewig auf Deinen ausführlichen TüV Bericht..
lieben Gruß

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Re: Neue nachteilige TüV Regelung

Beitrag von schmuddel » Di 16. Apr 2024, 19:11

tach ock
Das ist mir zu viel zum Schreiben :lol: . Da Tippe ich morgen noch mit mein 1 Finger Tip Technik 072)
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Re: Neue nachteilige TüV Regelung

Beitrag von HerrToeff » Di 16. Apr 2024, 20:03

dann arbeite mit Spracherkennung und diktiere einfach :mrgreen:
lieben Gruß

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