Versicherungs Angebot
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Re: Versicherungs Angebot
Tolle Sache, Danke Fichte.
- Fichte
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Re: Versicherungs Angebot
Sobald ich Deinen Truck sehen sollte, stelle ich einen Caffee Arabica darauf.
Schön wäre es noch, wenn Du die tatsächlichen Kosten für die Anmeldung (Gebühren, Nummernschild, Erstellung Fahrzeugzulassungsbescheinigungen) enumerativ posten würdest, wie auch die fragliche Versicherungsgesellschaft welche das Fahrzeug für einen Appel und ein Ei versichert hat, dann könnte ich dasselbe noch aufarbeiten und in die Zusammenfassung mit reinnehmen.
Urteile nie über einen anderen, bevor Du nicht einen Mond lang in seinen Mokassins gelaufen bist.
- HerrToeff
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Re: Versicherungs Angebot
Es ist weiterhin ein Quad .. braucht er also kein vorderes Kennzeichen? Ist Kennzeichenbeleuchtung hinten nun Pflicht`?
lieben Gruß
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- Mack
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Re: Versicherungs Angebot
Fichte hat geschrieben: ↑Di 29. Nov 2022, 11:43Sobald ich Deinen Truck sehen sollte, stelle ich einen Caffee Arabica darauf.
Schön wäre es noch, wenn Du die tatsächlichen Kosten für die Anmeldung (Gebühren, Nummernschild, Erstellung Fahrzeugzulassungsbescheinigungen) enumerativ posten würdest, wie auch die fragliche Versicherungsgesellschaft welche das Fahrzeug für einen Appel und ein Ei versichert hat, dann könnte ich dasselbe noch aufarbeiten und in die Zusammenfassung mit reinnehmen.
Klasse!!
Die weißen Flächen kommen von mir, sind absolut gewollt
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Gruß Mack
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- Fichte
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Re: Versicherungs Angebot
Danke…
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Re: Versicherungs Angebot
Es ist nunmehr zugelassen, also greift:
§ 10 Abs. 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html)
…
Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die den technischen Vorschriften der Richtlinie 76/760/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. L 262 vom 27.9.1976, S. 85) oder der ECE-Regelung Nummer 4 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichenschild von Kraftfahrzeugen (mit Ausnahme von Krafträdern) und ihren Anhängern (VkBl. 2004 S. 613) in der jeweils geltenden Fassung entspricht und die das ganze Kennzeichen auf 20 m lesbar macht.
….
Edit: Ist zwar Kauderwelscb, lässt sich aber verkürzen: 2 Lichter (indirekt) für breite KFZ-Kennzeichen mit ECE-Kennzeichnung…..
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Re: Versicherungs Angebot
So, habe es mal zusammengefasst:
viewtopic.php?f=2&t=10654&p=111726#p111726
Wer noch etwas hierzu ergänzen oder fortführen kann, bitte hier posten…
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Wer noch etwas hierzu ergänzen oder fortführen kann, bitte hier posten…
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Re: Versicherungs Angebot
Hey, Mack,
hinsichtlich der Thematik "Umweltplakette/Abgasnorm" die konkrete Anfrage an Dich, musstest/konntest Du die Umweltplakette erwerben/anbringen?
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Re: Versicherungs Angebot
Nein, wurde auch nicht angeboten / nachgefragt
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Gruß Mack
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Re: Versicherungs Angebot
Das VKZ Angebot der Huk ist wieder mal ne Unverfrorenheit
lieben Gruß
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Re: Versicherungs Angebot
Aus aktuellem Anlass nehme ich den Ball hier nochmal auf. Denn aus den laufenden Diskussionen mit meiner Versicherung (Thema Vollkasko) ergibt sich eine klare Tendenz zur freiwilligen Vollzulassung. Dazu 2 Nachfragen im Detail:
2. Ich bin noch nicht ganz schlau geworden, ob denn nun auch für vorn ein Kennzeichen nötig ist. Wie sind da mittlerweile Eure Erfahrungen?
Vielen Dank schon mal für Eure Expertise.
1. Bedeutet das im Umkehrschluss, dass ich keine Kennzeichen-Beleuchtung brauche, wenn ich für hinten ein kleines Nummernschild bei der freiwilligen Vollzulassung bekomme? Welche Größe nehmt ihr da? 200x180?
2. Ich bin noch nicht ganz schlau geworden, ob denn nun auch für vorn ein Kennzeichen nötig ist. Wie sind da mittlerweile Eure Erfahrungen?
Vielen Dank schon mal für Eure Expertise.
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Re: Versicherungs Angebot
Bei kleinen Versicherungskennzeichen ist zumindest eine (1) Beleuchtung Pflicht/vorgeschrieben, dieselbe muss auch in der Nacht lesbar sein. Bei "kleinen" Nummernschilder kann ich es nicht genau sagen, dasselbe müsste hingegen der Prüfer beim TÜV/KÜS wissen, denn für die Zulassung im Straßenverkehr benötigst Du ja auch deren "Segen" und - soweit mir bekannt - bei zugelassenen Fahrzeugen natürlich vorne und hinten die Nummernschilder, anders kenne ich es nicht.
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Re: Versicherungs Angebot
nö
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Re: Versicherungs Angebot
Okay, ich verfeinere mich in der Ausdrucksweise…
Bei Leichtkraftfahrzeugen, welche freiwillig als PKW zugelassen werden, vorne und hinten….
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Re: Versicherungs Angebot
So, dann machen wird mal richtig kompliziert und fragwürdig:
Mein Aixam 400 hat hinten keine Kennzeichenbeleuchtung, keine einzigste.
Wenn ich den nun anmelden möchte, müsste ich 2 Lampen nachrüsten ( auf Zulassung der Lampen achten ! ) und beim Vers. Kennzeichen sollte ich wenigstens eine nachrüsten.
Meine Agria hätte ich, laut TÜV-tler meines Vertrauens, nach einer kompletten Vollabname nach § Hastenichgesehen mit großem Kennzeichen anmelden müssen und alle 2 Jahre zum TÜVtler vorfahren.
Kennzeichen ist jetzt je nach Zulassungsstelle unterschiedlich: Mal muss ein Kennzeichen an der Front der Zugmaschine angebracht sein, mal am Ende des Anhängers, mal genügt ein Kennzeichen, mal müssen es 2 sein, mal genügt ein unbeleuchtetes Kennzeichen hinten, mal muss es beleuchtet sein. - oder ich bin Besitzer eines LOF - ein Land oder Forstwirtschaftlichen Betriebs, in voll oder Teilzeit. Das wäre zulassungsfrei ...
DANN genügt eine gut lesbare Anschrift des des Fahrers, zB eine Visitenkarte, an das Zugfahrzeug gepinnt.
Beleuchtung: Wenn man nur mit der Zugmaschine über öffentlichen Straßen und Wege befährt - also hinterherläuft, genügt eine Sturmlaterne, mit Anhänger oder angebautem Gerät bedarf es einer elektrischen Beleuchtung.
Es kommt also zu allererst auf die Deffinition des Fahrzeugs, das hier zugrundegelegt wird. Ob Quad oder selbstfahrtende Badewanne, PKW oder Gartenzwerg, es sind immer wenigstens alle erreichbare " Beteiligten " im Vorfeld zu befragen.
Sowohl der TÜVtler, der die Kiste abnimmt, alsauch der Zulassende Mensch im Landratsamt/ Bürgerbüro oder gar der Versicherungsgeber.
Bei allen dringend auf belastbare Aussagen pochen, Namen notieren und alles möglichst 3x fragen.
Diese Halbseidigkeiten hatte ich damals mit meiner Agria mitgemacht, der TÜVtler meines Vertrauens riet mir dringend die Sache nochmal zu überdenken, so wichtig kann eine 6Km-Agria nicht sein. Eine 20 Km Agria benötigt erweiterte Untersuchungen und erweiterte Versicherungen und ach und weh - besser ńen Bauernhof kaufen und einen Acker, dann hat man bessere Chanzen das zugelassen zu bekommen.
Die Zulassungsstellen sowie die Versicherungen scheinen kein erweitertes Interesse an unseren Fahrzeugen zu haben, weder mit VKZ noch großer Zulassung ...
gr
Schreibfehler sind wie Ostereier, wer sie findet darf sie behalten...
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Grüße den König, wo immer er Dir begegnet !
Hätte, wäre, wenn und aber gibt zum Schluss nur blöd Gelaber !
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Re: Versicherungs Angebot
Nein. Ein vom Fussgänger an zwei Holmen geführtes einachsiges Motrfahrzeug mit Eigenantrieb benötigt keine Zulassung, keine BE und keinen FS
Davon profitieren übrigens auch Rollstühle mit Schiebehilfe. Nicht zu verwechseln mit motorisierten Krankenfahrstühlen, welche eine BE brauchen, und ab 6kmh Vmax durchaus weiteren Behördenkram.
Bei der Agria kommt noch die Sonderregelung mit der einspurigen Aufsitzachse hinzu, allerdings bist Du irgendwann besser beraten, abzuchecken ob Deine Privathaftpflicht sowas deckt. Des weiteren vergiss die Hazienda. Laut Deuvet genügt es ein Säckchen Dünger spazierenzufahren um zulassungsfrei unterwegs zu sein - die Fahrt muss LoF Zwecken dienen, aber nicht ausschliesslich, Du darfst demnach auf der Fahrt auch am Penny halten und Familieneinkauf machen.
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Re: Versicherungs Angebot
Behauptet ja auch keiner - ging in dem Satz um Beleuchtung ! Und eine Sturmlaterne zur Fahrbahn hin ist Pflicht wenns dämmrig bis dunkel ist ! War damals bei Feierabendbauern fast immer dunkel wenn die zum Feld raus sind ...
Wenn eine Fräse angebaut ist, so meine Information, bedarf es bereits elektrischer Beleuchtung,beim Anhänger sowieso.
Das alles aber nur zur Verdeutlichung was alles passieren kann, wenn man irrsinnige Ideen hat und diese tatsächlich auch umsetzen will !
Allein die Tatsache, das es auf das Landratsamt ankommt wie viele Kennzeichen man benötigt zeigt die unausgegorenheit der Vorschriften: Einerseits will die Regierung alles bis ins kleinste Detail reglementieren, andererseits ist die Regierung nicht in der Lage diese Reglementierung auch bindend zu deffinieren. In jedem Dorf andere Regeln, da macht es richtig Spaß irgent eine Idee zu haben und kreativ zu sein, hier, im Lande der Dichter und denker - am Arsch !
Schiller hätte heutzutage erhebliche Schwirigkeiten seine bescheuerte Glocke als Gedicht zu verkaufen: Zu lang, zu Blöd und ausserdem, was IST denn überhaupt so eine blöde Glocke anderes als ein You-Tube-Emoji ???
Ne, diese Versicherungskennzeichen sind schon in Ordnung- was allerdings daraus gemacht wird ist eine völlig andere Sache ! Da ist ein großes Kennzeichen schon eine echte alternative ! Problem: ICH muss den Leuten auf dem Ladratsamt ihren Job erklären - und die sind bei sowas immer ganz begeistert ! Kenn das schon ! War damals bei mein Golf: Da war die Omi ins Pflegeheim gekommen und der Fzg - Brief war weg. Nur mit Fzg Schein war die karre nicht zu verkaufen. Hat daher nur 400 Eumels aufgerufen, der Händler.
Auf dem LRA dann das große Hallo ! Nein, das Fahrzeug ist NICHT zulassungsfähig !!!
Das Warum konnte mir keiner erklären, wahrscheinlich weil es kein " Warum " gab ! Ich sagte, wir fangen jetzt den Hasen mit den Löffeln zuerst und machen das mal gaaaanz anders: Ich benötige einen neuen Fzg-Brief da der alte verlustig ist.
Eidesstattliche Versicherung des Vorbesitzers !
Die Vorbesitzerin sabbert leider und wird nie wieder etwas erklären, eidesstatt oder nicht !
Na dann muss der Brief aufgeboten werden ! ( Anfrage an eine Zentralstelle die prüft ob berechtigte Ansprüche dritter an der sache bestehen )
Na bitte, geht doch !
Nach 6 Wochen hatte ich meinen Brief und weil der Kasten tatsächlich noch 4 Monate TÜV hatte, konnte ich den problemfrei anmelden. Kosten für das Aufgebot etwa 60 Euro. Billiges Auto, unwissende Mitarbeiter des LRA = jede Menge Stress !
Ohne Brief kann ich in Deutschland ein Fahrzeug nichtmal verschrotten, da muss es Wege geben an einen Brief zu kommen - auch wenn keiner mehr was dazu sagen kann.
Ebenso verhält es sich mit der Versicherung unserer Fahrzeuge: Der Gesetzgeber schreibt eine Haftpflichtversicherung vor. Was da so manche Versicherungsgesellschaft treibt und LKFZ perse ablehnt oder nur bei Bestandskunden evtl annimmt ist lächerlich und in meinen Augen sogar gegen geltendes Recht. Zum Glück bin ich kein Jurist, vor lauter Zorn und Unverständniss würde ich garnicht mehr zu anderen Dingen kommen als nur rumzumotzen...
gr
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Re: Versicherungs Angebot
In dem Thema bin ich jetzt einen Schritt weiter, die Zulassungsstelle verlangt KFZ-Kennzeichen. Also normales Auto-Kennzeichen vorn und hinten wahlweise auch 520x110mm oder 340x220mm.CrossAixam hat geschrieben: ↑Mi 14. Feb 2024, 09:02Aus aktuellem Anlass nehme ich den Ball hier nochmal auf. Denn aus den laufenden Diskussionen mit meiner Versicherung (Thema Vollkasko) ergibt sich eine klare Tendenz zur freiwilligen Vollzulassung. Dazu 2 Nachfragen im Detail:
1. Bedeutet das im Umkehrschluss, dass ich keine Kennzeichen-Beleuchtung brauche, wenn ich für hinten ein kleines Nummernschild bei der freiwilligen Vollzulassung bekomme? Welche Größe nehmt ihr da? 200x180?
2. Ich bin noch nicht ganz schlau geworden, ob denn nun auch für vorn ein Kennzeichen nötig ist. Wie sind da mittlerweile Eure Erfahrungen?
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Und zusätzlich eine vom Tüv abgenommene Kennzeichenbeleuchtung hinten. Das sollte machbar sein, weil ich ja bereits eine ab Werk eingebaute habe.
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Re: Versicherungs Angebot
Danke für die Rückmeldung, diese ist für uns alle immer wichtig….
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Re: Versicherungs Angebot
Mein Aixam hat vorne ein Kennzeichen, normaler Größe mit der Breite: 520 mm, Höhe: 110 mm und hinten eines wie bei einem Motorrad (Breite 180 mm bis 220 mm × Höhe 200 mm).
Außer Kreis (bei mit GT) passen max. 5 andere drauf. Motorradgröße aus dem Grund, weil serienmäßig nur eine Leuchtquelle vorhanden ist, egal ob Du da noch eine zusätzlich verbaust, es bleibt dabei, Ist halt das unkippbare Bürokratische feste "Schubladendenken" der Vorgaben bei der Zulassung.
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