@bangen
COC-Papiere.
Viele Autokäufer sind sich nicht sicher, wofür dieses Dokument eigentlich gut ist.
Wozu dienen COC-Papiere?
Diese belegen, dass ein Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften der EU entspricht. Relevante Aspekte sind dabei insbesondere Sicherheit und Umwelt.
Wörtlich übersetzt ist das Certificate of Conformity, kurz COC genannt, ein Konformitätszertifikat. Hierbei handelt es sich um die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, wie die COC-Papiere in Deutschland auch genannt werden.
Diese wurden im Jahr 1996 – drei Jahre nach ihrer allgemeinen Einführung – in Deutschland Pflicht. Seitdem muss jedes Neufahrzeug über ein solches Dokument verfügen.
Die COC-Bescheinigung für Kfz belegt, dass eine Typengenehmigung der Europäischen Union vorliegt. Mit dieser wird bestätigt, dass der Pkw die gesetzlich festgelegten Normen hinsichtlich der Umwelt- und Sicherheitsbestimmungen, die innerhalb der EU gelten, erfüllt.
Aus diesem Grund sind die COC-Papiere vor allem für die Zulassung von Importfahrzeugen von großer Bedeutung, soweit eine Zulassung notwendig ist (LKfzg sind in Deutschland Zulassungsfrei).
Bei älteren Kfz waren die Hersteller noch nicht dazu verpflichtet, für diese ein COC-Zertifikat auszustellen. In einem solchen Fall kann dieses direkt beim Automobilbauer bestellt werden.
Oder wenn dieses Unterlagen für das Fahrzeug verloren gegangen sind, können diese COC-Papiere ebenfalls vom Hersteller angefordert werden.
Eine Alternative die CoC Erklärung zu bekommen ist u.a.:
https://www.eurococ.eu/de
Das Thema wurde hier bereits ausführlich abgehandelt:
viewtopic.php?f=2&t=5579
Eine Alternative zu einer COC-Bescheinigung ist auch ein Vollgutachten von anerkannten Sachverständigeninstituten (DEKRA, TÜV usw.).
Besonderheiten der COC-Papiere
Die Richtlinien besagen ferner, dass die EG-Übereinstimmungsbescheinigung für Fahrzeuge fälschungssicher sein muss. Deshalb wird beim Druck spezielles Papier benutzt, welches eine farbige graphische Darstellung oder ein Wasserzeichen mit dem Logo des Herstellers besitzt. So soll eine unrechtmäßige Vervielfältigung unterbunden werden.
Bei Fahrzeugen mit einem Leergewicht von maximal 400 kg und einer Leistung von maximal 15 kW, müssen lediglich die COC-Papiere vorliegen oder für eine Anmeldung zu einer (grünen Betriebserlaubnis) bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden.
Nachfolgende Papiere sind im Fahrzeug bei LKfzg nach (§ 4 FZV) auf jeden Fall mitzuführen:
(Grüne) Betriebserlaubnis (Zulassungsbescheinigung Teil I, bei LKfzg grundsätzlich zulassungsfrei, kann aber mit COC-Bescheinigung beantragt werden)
oder
COC-Bescheinigung (EG-Übereinstimmungsbescheinigung, Datenbestätigung)
oder
(Voll-)Gutachten vom TÜV/DEKRA (=Bescheinigung über die Einzelgenehmigung)
und (!)
Versicherungsnachweis nebst Führerschein
(Mopedkennzeichen und 45 km/h Schild)
Holland/Niederlande/Netherlands
In Holland sind LKfzg grundsätzlich zulassungspflichtig, daher wird dort eine Zulassungsbescheinigung („Kentekenbewijs“) von der Zulassungsstelle erteilt.
Für den Ankauf und die Überführung nach Deutschland auf der Straße werden nachfolgende Unterlagen benötigt:
Kaufvertrag oder Rechnung,
Zulassungsbescheinigung („Kentekenbewijs“),
EWG-Übereinstimmungsbescheinigung („Confirmation of Conformity“, „COC“)
National Auto Pass“ („NAP“). Der „NAP“ gibt den Kilometerstand des Fahrzeuges bei jeder Inspektion an und kann seitens des Verkäufers zur Verfügung gestellt werden
Grüne Versichertenkarte (soweit möglich)
Versicherungsnachweis
Die Zulassungsbescheinigung („Kentekenbewijs“) muß anschließend von den nationalen Behörden (Holland) eingezogen werden und kann für die Überführung nach Deutschland zeitlich befristet ausgestellt bzw. beschränkt werden. Nur dieses Dokument wird vernichtet/erlischt, die COC-Bescheinigung bleibt.
Für den Ankauf und die Überführung nach Deutschland abgemeldet und auf dem Anhänger werden nachfolgende Unterlagen benötigt:
Kaufvertrag oder Rechnung
EWG-Übereinstimmungsbescheinigung („Confirmation of Conformity“, „COC“)
National Auto Pass“ („NAP“). Der „NAP“ gibt den Kilometerstand des Fahrzeuges bei jeder Inspektion an und kann seitens des Verkäufers zur Verfügung gestellt werden
Ich hoffe, ich konnte es klar genug erläutern, Korrekturen oder konstruktive Hinweise immer und gerne erwünscht.
Urteile nie über einen anderen, bevor Du nicht einen Mond lang in seinen Mokassins gelaufen bist.