Ja Ja wenn man die Richtigen Probleme nicht mehr in Deutschland in den Griff bekommt dann macht man z.B. Jagd auf die Reichs-Deutschen.
Aber das kennt man ja,der Deutsche Staat macht Gesetze die er dann selber nicht Versteht.
und dann kommt sowas zu Stande. Wie in Fuddschi´s Post.
Hier wird dann wieder einmal mehr aufgezeigt wie Inkompetent doch unsere Herrn und Damen mit der "Wortmarke" POLIZEI sind.
Denn würden die Herrn und Damen Plan von den Gesetzen haben die sie Vertreten sollen
dann würde es diesen Post von Fuddschi nicht geben.
Zumal all das schon mal Verhandelt wurde.
Staatsanwaltschaft Bielefeld Akt.:Zeichen 46 JS 39/10
Zitat: Letztlich wurden nur ein dekoratives Element (EU-Flagge) durch ein anders (Reichsflagge) ersetzt. Da die EU-Flagge auf PKW keinen besonderen Bestandsschutz genießt (insb. sind die §90a und 104StGB nicht einschlägig) und die Reichsflagge kein verbotenes Zeichen ist, an diesem Vorgehen - zumindest strafrechtlich- im Ergebnis nichts auszusetzen.
Ein Kennzeichenmissbrauch gemäß § 22 StVG scheitert daran, dass die Erkennbarkeit und Festellbarkeit des Kennzeichens unberührt bleibt und es damit schon an der vom Tatbestand geforderten rechtswidrigen Absicht mangelt.
Für eine Urkundenunterdrückung fehlt es schon an der Nachteilszufügungsabsicht.
Aber auch ich habe Gelernt,es gibt keine einheitlichen Gesetze in Deutschland.Gesetze sind Ländersache und dann Gemeinden Sache.
Ich habe keine Blauen Fleckenauf meinen Kennzeichen. 2 Fahrzeuge sind schon sooooo Lange in meinem Besitz da gab es diese Blau befleckten Kennzeichen noch nicht und die 2 anderen Fahrzeuge da hat mich der Blaue Fleck gestöhrt also ist der Blaue Fleck der Flex zum Opfer gefallen.
Bin schon X mal Kontrolliert worden aber zum Kennzeichen gab es noch nie irgendwas zu Meckern von seiten der "Wortmarkenträger" POLIZEI
Und wenn es doch mal soooo kommen sollte,kein Problem der Richter wird es dann richten.Sicher nicht nach Deutschen Gesetz sondern nach Landesgesetz bzw Gemeinde Gesetz.
