krasse Rechtslage
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- HerrToeff
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krasse Rechtslage
14 jahre unschuldig im Knast wegen schlampiger Staatsanwalt-Arbeit
nach Investition von 84.000 Euro Verfahrenskosten freigekommen
dann freigekommen
Jetzt will der Staat 100.000 Euro für 14 Jahre Kost und Logie. Ausserdem wird ihm die Tatsche das er im Knast gearbeitet hat negativ angerechnet.
https://youtu.be/A-Iuf5YdxsQ
nach Investition von 84.000 Euro Verfahrenskosten freigekommen
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Jetzt will der Staat 100.000 Euro für 14 Jahre Kost und Logie. Ausserdem wird ihm die Tatsche das er im Knast gearbeitet hat negativ angerechnet.
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lieben Gruß
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- guidolenz123
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Re: krasse Rechtslage
Kommt erst mal komisch rüber...
Von der anderen Seite gedacht:
Wenn man im Krankenhaus verpflegt wird ,gibt es gegenüber den Krankenkassen auch die Verpflichtung des kreken Versicherten einen täg. Eigenanteil hieran zu übernehmen.
In beiden Fällen der grundsättzl. gleiche Grundgedanke..
Bei UNSCHULDIG IM KNAST kommt das zwar zuerst schräg rüber, aber solange das Emotionale (der arme Unschuldige) nicht mit gesetzl. Regeln für Schadensersatz v erwechselt wird, macht das Ganze Sinn.
By the way kann die Verwaltung die Entschädigung (abzügl. Verpflegung) gar nicht anders berechenen.
Ein Mitarbeiter , der dieses Gesetz wissentl. nicht anwendet, würde sich sogar strafbar machen...
Ein emotionales Geschmäckle bleibt aber wirklich...
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Wenn man im Krankenhaus verpflegt wird ,gibt es gegenüber den Krankenkassen auch die Verpflichtung des kreken Versicherten einen täg. Eigenanteil hieran zu übernehmen.
In beiden Fällen der grundsättzl. gleiche Grundgedanke..
Bei UNSCHULDIG IM KNAST kommt das zwar zuerst schräg rüber, aber solange das Emotionale (der arme Unschuldige) nicht mit gesetzl. Regeln für Schadensersatz v erwechselt wird, macht das Ganze Sinn.
By the way kann die Verwaltung die Entschädigung (abzügl. Verpflegung) gar nicht anders berechenen.
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Gruß Guido
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- HerrToeff
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Re: krasse Rechtslage
jo .. und wenn jemand entführt wird, wird dann die Verköstigung und Mietanteil des Opfers auch einklagbar?
Da sieht man mal wieder, Recht ist hierzulande nicht für alle gleich!
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lieben Gruß
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- guidolenz123
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Re: krasse Rechtslage
Rechtl.:
Verköstigung Ja..
....hat sich der Entführte ja gespart.
Mietanteil Nein, außer der Entführte kündigt sein Mietverhältnis wg der neuen Unterkunft beim Entführer.
Ohne Kündigung spart er ja die Miete nicht (im Gegensatz zum Langzeit-Inhaftierten ohne zivile Mietwohnung) ...insoweit ist die Unterbringung am Ort der Entführung für den Entführten eine NUTZLOSE AUFWENDUNG im rechtl. Sinn.
Klingt nach brainfuck...ist aber wirklich so.....zumindest im Rahmen von Schadensersatzforderungen des Entführten gegen den Entführer und der Aufrechnungsmöglichkeit des Entführers gegen Forderungen des Entführten.
Exkurs:
Sollte der Entführte ursprünglich eine Dät für die Zeit der unerwarteten Entführung geplant haben, kann das wieder völlig anders ausschauen.

Gruß Guido
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- Metaphysik
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Re: krasse Rechtslage
Hmmm, während der ersten Corona Ausgangssperre in Bayern wurde ich ja nach Urteil des BVGs zu Unrecht in meiner Wohnung eingesperrt. Eigentlich wollte ich die ja zufällig genau für diesen Zeitraum kündigen und draußen leben. Kann ich mir den entsprechenden Mietanteil von Söder zurück holen?
- guidolenz123
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Re: krasse Rechtslage
Das ist jetzt aber (zudem von der Beweisbarkeit abgesehen) erhöhtes juristisches Level .Metaphysik hat geschrieben: ↑Di 31. Dez 2024, 18:12Hmmm, während der ersten Corona Ausgangssperre in Bayern wurde ich ja nach Urteil des BVGs zu Unrecht in meiner Wohnung eingesperrt. Eigentlich wollte ich die ja zufällig genau für diesen Zeitraum kündigen und draußen leben. Kann ich mir den entsprechenden Mietanteil von Söder zurück holen?
Antwort folgt nächstes Jahr...in Version 2.1 .
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- Metaphysik
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Re: krasse Rechtslage
Also am 01.01.2026. OK, ich verlass mich drauf! Bitte achte aber auf die Verjährung!!guidolenz123 hat geschrieben: ↑Mi 1. Jan 2025, 00:51Das ist jetzt aber (zudem von der Beweisbarkeit abgesehen) erhöhtes juristisches Level .
Antwort folgt nächstes Jahr...in Version 2.1 .
Millionen Bayern könnten das als Referenz sehen

Und ein frohes Neues Jahr

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Re: krasse Rechtslage
oh da warte ich jetzt auch gespannt auf die Ausführungen heute abend
ich sehe da noch ein weiteres Problem
eig hätte Söder wegen Millionenfacher Freiheitsbereaubung eingesperrt gehört, was nicht erfolgt ist.
kann jetzt der bayrische Staat den Mietausfall der Gefängniszelle sowie den entgangenen Gewinnverlust der Gefängnisküche bei Söder einklagen?
Des weiteren: Wenn ich im Restaurant ungeniesbares Essen vorgesetzt bekomme, kann ich es ohne Zahlung zurückgeben. Wenn ich den Frass im Knast nicht runtergekriegt habe, muss ich ihn dann trotzdem bezahlen?
ich sehe da noch ein weiteres Problem
eig hätte Söder wegen Millionenfacher Freiheitsbereaubung eingesperrt gehört, was nicht erfolgt ist.
kann jetzt der bayrische Staat den Mietausfall der Gefängniszelle sowie den entgangenen Gewinnverlust der Gefängnisküche bei Söder einklagen?
Des weiteren: Wenn ich im Restaurant ungeniesbares Essen vorgesetzt bekomme, kann ich es ohne Zahlung zurückgeben. Wenn ich den Frass im Knast nicht runtergekriegt habe, muss ich ihn dann trotzdem bezahlen?
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- guidolenz123
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Re: krasse Rechtslage
Erinner mich nochmal gegen Ende des Fristablaufes dran........Metaphysik hat geschrieben: ↑Mi 1. Jan 2025, 01:02Also am 01.01.2026. OK, ich verlass mich drauf! Bitte achte aber auf die Verjährung!!guidolenz123 hat geschrieben: ↑Mi 1. Jan 2025, 00:51Das ist jetzt aber (zudem von der Beweisbarkeit abgesehen) erhöhtes juristisches Level .
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Re: krasse Rechtslage
Erinnerung !!!
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Re: krasse Rechtslage
Metaphysik sollte mich erinnern und auch erst (wie ich schrieb)
gegen Ende des Fristablaufes


Gruß Guido
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Re: krasse Rechtslage
Du könntest uns erste Vorabstudien zeigen
lieben Gruß
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Re: krasse Rechtslage
Mein Team behauptet daran zu arbeiten....aber ....weiß man's ?


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Re: krasse Rechtslage
Doch , dochguidolenz123 hat geschrieben: ↑Fr 3. Jan 2025, 13:41..
Mein Team behauptet daran zu arbeiten....aber ....weiß man's ?![]()
![]()
Dein Team ist legendär

lieben Gruß
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